Der Prokon-Todesthread


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Neuester Beitrag: 02.07.15 17:12
Eröffnet am:04.01.14 16:08von: Verlustmitna.Anzahl Beiträge:677
Neuester Beitrag:02.07.15 17:12von: RadelfanLeser gesamt:74.366
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1452 Postings, 5911 Tage publicaffairsDie 550 Mio. € unterbieten

 
  
    #676
29.05.15 17:47
den Vorschlag des Insolvenzverwalters an die Genussrechtsinhaber auf etwa die Hälfte des investierten Kapitals, also ca. 700 Mio. € zu verzichten, um den Rest finanzierbar zu machen. Nicht wirklich attraktiv. Noch haben die Genussrechtsinhaber weder das Angebot des Insolvenzverwalters, noch das Angebot des Investors angenommen. Damit haben sie das verhindert, was einige Medienvertreter schon seit 12 Monaten als bereits geschehene Tatsache von den Dächern schreien: Teil-oder Totalverlust des investierten Kapitals.

Das Insolvenz nicht gleich Insolvenz ist und durchaus auch nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten muss, kann man am Fall PROKON schön sehen. Zuum Glück, denn ganz so deutlich ist das wohl eher selten. Angesichts dessen, dass im Fall PROKON das Unternehmen solide aufgestellt war und der Geschäftsbetrieb in den letzten 12 Monaten durch PriceWaterhouseCoopers sogar noch optimiert werden konnte, wird auch das Angebot des Insolvenzverwalters immer unattraktiver. Das ist mein Eindruck. Langsam versteht wohl auch der Letzte, dass es sich hier nicht um ein untergehendes Schiff handelt. Ebenso wie EnBW. Dass EnBW so eine niedrigen Preis bietet ist wohl leicht nachvollziehbar. Wer geht schon zum Bäcker und überbietet beim Zahlen den Preis für die Brötchen. Als Käufer überbietet man nicht seinen Gegenüber, sondern versucht ihn in den Keller zu treiben.

Ich denke, dass hier aber noch ganz andere Szenarien möglich sind. Meiner Ansicht nach wird sich der Insolvenzverwalter vermutlich irgendwann mit dem Vorschlag der Genussrechtsgläubiger von Anfang 2014, die offenen Verbindlichkeiten einfach zu stunden und ratenmäßig zurückzuzahlen, auseinandersetzen müssen. Der Vorteil bestünde darin, dass das komplette Genussrechtskapital über die Jahre zurückgezahlt werden könnte. So wie es auch PROKON in den letzten Jahren bzgl. worst-case-szenarien immer ausgemalt hatte. Die Variante würde insoweit Sinn machen, als Anleger von investiertem Kapital grundsätzlich ohnehin nicht wirtschaftlich abhängig sind, Zeit also keine Rolle spielt.

Allerdings beinhaltet diese Lösungsmöglichkeit einiges an Sprengstoff. Denn wenn dies so umgesetzt werden könnte, könnte jemand auf die Frage kommen, warum dies nicht von Anfang an so gemacht wurde. Das hätte lediglich eine schlichtes Umlaufverfahren erfordert. Etwas, das z.B. Kommanditgesellschaften jährlich machen. Dann wäre auch kein Insolvenzverfahren oder zumindest nur ein kurzes nötig gewesen. Aber vielleicht gilt auch hier "besser spät als nie". Vielleicht wurde das aber auch auf der Versammlung schon diskutiert und ausgeräumt. Ich hatte leider keine Zeit die Einladung wahrzunehmen.

Jetzt ist der ursprüngliche Zeitplan Anfang Januar 2015 das Verfahren zu beenden bereits längst verstrichen. Hoffentlich kann der nächste Termin im Sommer 2015 gehalten werden. Denn wenn ich mich nicht täusche, hätte man mit dem, was der Insolvenzverwalter bzw. die Kanzlei bisher mit seinem/ihrem Mandat verdient hat, die Verbindlichkeiten, die die Insolvenz ausgelöst haben, vollständig bedienen können. Zeit ist Geld.

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