Daldrup & Söhne
Aber was soll man anderes von ihm erwarten.
Geothermiekraftwerk bleibt noch länger im Probebetrieb
Das Geothermiekraftwerk Landau verlängert seinen Probebetrieb. Nach Angaben des zuständigen Bergbauamtes in Mainz sind noch nicht alle Tests vollständig abgeschlossen. Es sei jedoch kein Hinweis auf technische Schwierigkeiten. Der Betreiber prüfe den Betrieb besonders sorgfältig. Sobald alle Testergebnisse vorliegen, entscheidet das Landesamt, ob das Geothermiekraftwerk in den Regelbetrieb gehen kann.
Stand: 1.12.2017, 6.30 Uhr
Auf den Punkt gebracht verweigert das Bergamt den von Daldrup vollmundig angekündigten Regelbetrieb für Dezember 2017.
Aber darum gehts ja garnicht.
Für wie dumm halten Sie uns eigendlich?
siehe auch der Auszug aus dem Geschäftsbericht für 2015. Ich weiß nicht wer hier jetzt ein Eigentor geschossen hat.
geothermiekraftwerk landau in der pfalz
Daldrup hat im
August 2013 40 % der
Anteile an der Kraftwerksgesell-
schaft geox GmbH (Landau i.
d. Pfalz) mittels Geysir Europe GmbH von der
EnergieSüdwest
AG erworben.
Zudem haben die Parteien eine Kaufoption
für die Geysir Europe für weitere 10
% vereinbart.
Das mit ORC-Technolo-
gie ausgestattete Kraftwerk mit einer Leistung von max.
3,6 MW elektrisch
und max.
7 MW thermisch ist seit Ende 2007 in Betrieb und liefert über
die EnergieSüdwest an
Verbraucher in der Region Strom und
Wärme.
Zum 2.
Januar 2014 übernahm Daldrup mittels der Geysir Europe weitere
50 % der
Anteile an der geox von der Pfalzwerke
AG. Zwischenzeitlich hat
die Geysir Europe GmbH aufgrund der
Anfechtung des Geschäftsanteils-
kaufvertrages mit der Pfalzwerke
AG vom 2.
Dezember 2013 ihren
Anteil
an der geox GmbH nicht um weitere 50 % auf 90 % aufgestockt.
Die
Anfechtung wirkt so,
als wäre der
Vertrag nie zustande gekommen.
Ein Gerichtsverfahren ist anhängig.
Nach einer Leckage,
deren Ursache
zeitlich deutlich vor dem Anteilserwerb und der Übernahme der Be
-
triebsführung durch die Daldrup-Gruppe liegt,
hat die geox das Kraftwerk
vorsorglich abgeschaltet,
um Schaden an der Umwelt und
Technik zu ver
-
meiden und zur Ursachenforschung beitragen zu können.
Die geox hat mit
den Behörden vor Ort und insbesondere den zuständigen
Wasseraufsichts-
behörden und dem Landesamt für Geologie und Bergbau eng zusammen
gearbeitet,
um die Ursache der Bodenveränderungen zu ermitteln und
auf Basis belastbarer Daten bewerten zu können. In diesem Zusammen
-
hang hat das Unternehmen 2014 zahlreiche Erkundungsbohrungen
gemacht,
Proben gezogen und die Überarbeitung der Reinjektionsbohrung
abgeschlossen.
Im Jahr 2015 wurde das Kraftwerk in puncto Sicherheit
und wirtschaftlicher Betrieb in
Abstimmung mit den Behörden ertüchtigt,
sodass es kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden kann.
Daldrup
strebt ein baldmöglichstes
Wiederanfahren des Kraftwerks an.
Zeitpunkt: 05.12.17 13:36
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Er schadet den Kleinanlegern bei Ariva, die von seinen Beiträgen eingeschüchtert werden und sich nicht trauen, diese Aktie zu kaufen.
Eigentlich eine Sauerei.
So mancher User wurde am Tief vom Kauf abgehalten, jemand schrieb damals sehr, sehr negativ.
Hier werden sich bestimmt Einige ärgern.
Ein "Investierter" übrigens auch, denn der ärgert sich immer ja über steigende Kurse.
Wo bleibt Ihrer Meinung nach die Verantwortung der Forenbetreiber bei diesem bösem Spiel.
Es kommt nur eine Ausrede dass ja Meinungsfreiheit herrsche und die Postings zur Information dienen.
Solche Argumente finde ich lächerlich da inzwischen allen klar sein dürfte um was es ihm tatsächlich geht.
Damit ist doch der Tatbestand der vorsätzlichen Schädigung eines Unternehmens gegeben.
Ist meine persönliche Meinung dazu.
Aber weiter so. Die Leser bilden schon ihre eigene Meinung.
Zeitpunkt: 12.12.17 12:26
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Kommentar: Werbung
Das freie Spiel des Marktes ist an der Börse manchmal nicht ganz so frei. Zu bestimmten Anlässen und mit bestimmten Absichten dürften Marktteilnehmer den Kurs einer Aktie "pflegen". Und das sogar mit Duldung durch Börsenbetreiber und Gesetzgeber.
Marktmanipulation ist strafbar, damit ist die absichtliche Kursbeeinflussung gemeint, die ein Marktteilnehmer ausüben kann, um davon in irgendeiner Weise zu profitieren. Bis Mitte 2016 regelte der §20a des Wertpapierhandelgesetzes (WPHG) diesen Fall, seitdem sind die Vorschriften im Rahmen der europäischen Harmonisierung in der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) in Artikel 12 MAR in Verbindung mit Artikel 15 MAR enthalten. Nun heißt es also hier: "Es ist verboten, Informationen zu verbreiten, die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots oder des Kurses eines Finanzinstruments geben oder ein künstliches Kursniveau herbeiführen." Als Marktmanipulation gilt unter anderem auch, wenn "ein anormales oder künstliches Kursniveau eines oder mehrerer Finanzinstrumente" angestrebt wird.
Die Rechtsfolgen ergeben sich aber weiterhin aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Vorsätzliche Manipulationen, die auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können (§ 38 Absatz 1 WpHG).
Zeitpunkt: 13.12.17 14:54
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Kommentar: Unterstellung
Die Rechtsfolgen ergeben sich aber weiterhin aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Vorsätzliche Manipulationen, die auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können (§ 38 Absatz 1 WpHG).
Heute auch wieder bei Wallstreet unter dem Namen Erdbeben.
Alleine der Name sagt doch schon alles.........
Zeitpunkt: 13.12.17 14:38
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Kommentar: Provokation - Zudem Unterstellung.