Hypo Real - Jahrhundertchance oder Niete?
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„Aktionärsrechte mit Füßen getreten“
Von Henning Peitsmeier und Manfred Schäfers
Die Aktionärsschützer glauben, dass seine Rechte mit Füßen getreten werden: HRE-Aktionär Christopher Flowers
20. März 2009 Das sogenannte Finanzmarktstabilisierungs-Ergänzungsgesetz ist noch nicht in Kraft, da hat es schon heftige Proteste von Aktionärsschützern ausgelöst. „Hier werden Aktionärsrechte mit Füßen getreten“, sagte am Freitag Ulrich Hocker der F.A.Z.
Für den Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz steht fest, dass die Bundesregierung andere Wege ohne Enteignung von Aktionären „nicht ernsthaft“ beschritten habe und nun der grundgesetzlich verbriefte Schutz des privaten Eigentums aufgeweicht werde. Hocker kündigte eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an: „Wir prüfen jetzt Schadenersatzforderungen.“
Bundestag billigte Gesetz am Freitagvormittag
Zuvor hatte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf, mit dem die Grundlage für eine Verstaatlichung des Immobilienfinanziers Hypo Real Estate AG (HRE) geschaffen werden soll gebilligt. Mit Ja stimmten 379 Abgeordnete, 107 waren dagegen, 46 enthielten sich. Artikel 3 des Gesetzes enthält das sogenannte Rettungsübernahmegesetz mit der Enteignung als letztes Mittel.
Wenn der Bundesrat am 3. April zustimmt, womit zu rechnen ist, können die Mittel von Rettungshauptversammlung, Einschränkung von Aktionärsrechten bis hin zur Enteignung eingesetzt werden, um dem Staat die gewünschte Kontrollmehrheit zu sichern. Union und SPD verteidigten das Maßnahmebündel als notwendig zum Schutz der Steuerzahler und des Finanzsystem. Die FDP beklagte einen Tabubruch, indem der Schutz des Privateigentums torpediert werde (siehe dazu auch: Hypo Real Estate: Bundestag billigt Banken-Enteignungsgesetz).
Kritik von Flowers
Schon vor der Abstimmung hatte der amerikanische HRE-Aktionär Christopher Flowers das Vorhaben der Regierung kritisiert. Die Investorengruppe von Flowers, die knapp 24 Prozent der Anteile hält, hatte zuletzt den Vorschlag unterbreitet, mit der Bundesregierung einen „Stimmrechtspool“ zu bilden. Denn Flowers will, wie er sagte, einer Sanierung des angeschlagenen Immobilienfinanzierers nicht im Weg stehen, er hält aber eine Staatsmehrheit von 75 Prozent und einer Aktie für ausreichend. Der Bund pocht dagegen zur ungestörten Sanierung auf eine Transaktionssicherheit und will 100 Prozent übernehmen.
Aktionärsschützer und Juristen halten eine Transaktionssicherheit ebenfalls bei 75 Prozent plus eine Aktie für gewährleistet, sofern Paragraph 7c des Finanzmarkstabilisierungsgesetzes geändert werde: Eine entsprechende Änderung müsse dazu führen, das Klagen von einzelnen Aktionären in Bezug auf Restrukturierungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung haben und nicht blockiert werden können.
Text: F.A.Z.
http://www.faz.net/s/...17AEA6EFEEEC08F203~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Von Rüdiger Zuck
Der Bürger steht der Verfassung fern, mit seinem gewöhnlichen Tagesablauf hat sie nichts zu tun. Das gilt im Regelfall auch für den Richter. Er wendet das einfache Recht an, und von diesem wird vermutet, dass es dem Grundgesetz entspricht. Die Verfassung als rechtliche Grundordnung des Staates ist eben genau das, eine Grundordnung. Man nimmt sie so wenig wahr wie das Fundament eines Hauses. Das ändert sich in Zeiten persönlicher oder allgemeiner Krise. Die Verfassung wird nun wie neu entdeckt. Die Betroffenen loten aus, was das Grundgesetz verbietet, beispielsweise Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Online-Durchsuchungen, oder was es fordert, so die Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Mit der Verfassung vereinbar?
In einer allgemeinen wirtschaftlichen Krisensituation wie jetzt werden die vom Grundgesetz gewährleisteten Voraussetzungen positiver und negativer Freiheit besonders bedeutsam. Politisches und in seiner Folge gesetzgeberisches Handeln müssen sich auch in Zeiten der Not an ihrer Vereinbarkeit mit der Verfassung messen lassen. Dabei geht es auch um die Belastbarkeit des Grundgesetzes, also darum, ob die Verfassung nicht nur eine Schönwetterordnung ist, sondern ob sie sich auch in Krisenzeiten zu bewähren vermag. In der öffentlichen Diskussion um die Finanzmarktkrise spielen verfassungsrechtliche Überlegungen bislang nicht die ihnen zukommende Rolle.
Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat einen Fonds (Soffin) geschaffen, mit dessen Hilfe der Finanzmarkt stabilisiert werden soll. Nun gibt es neben Banken, die solche Hilfen (man spricht von Bail-out-Maßnahmen) beantragt haben, auch solche, die eigentlich staatlicher Hilfe bedürften, sie aber nicht beantragen, weil sie die Bedingungen scheuen. Und es gibt daneben Banken, die nicht hilfsbedürftig sind. Der Gesetzgeber ist bei der Gewährung staatlicher Subventionen zwar weitgehend frei. Jede Subvention muss aber gemeinwohlbezogen bleiben, sonst verstieße sie gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz.
Das Detail zählt
Ist es sachgerecht, durch staatliche Förderung das verantwortungslose Marktverhalten einzelner Banken zu prämieren? Müsste man nicht eine "schlechte Bank" aus dem Markt ausscheiden lassen? Bricht jedoch der Finanzmarkt insgesamt zusammen, betrifft das zunächst die ganze Wirtschaft, dann die Gesellschaft. Dass der Staat zur Sicherung des Bankensystems steuernd eingreift, zielt nicht auf den Schutz einzelner Banken, sondern auf die Sicherung des Systems. Dieses ist systemrelevant. Dass "gute Banken" mit staatlich finanziertem Wettbewerb konkurrieren müssen, ist lediglich eine unvermeidbare Nebenfolge des Systemschutzes. Verfassungsrechtliche Einwände gegen das staatliche Eingriffsystem als solches sind deshalb nicht zu erheben.
Guttenberg legt Gegenkonzept zur Enteignung vor
Im Detail sieht das anders aus. Soll beispielsweise das Eigenkapital einer Bank durch Ausgabe von Aktien gegen Einlagen an den Soffin erhöht werden, sieht das Beschleunigungsgesetz vom vergangenen Oktober vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats diese Entscheidung allein treffen kann. Die Zustimmung der Hauptversammlung ist also nicht erforderlich. Das hebt die Regelung des § 119 Absatz 1 Nr. 6 Aktiengesetz auf, die zwingend die Zustimmung der Hauptversammlung für Kapitalerhöhungen voraussetzt. Ist das mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie vereinbar?
„Ausschaltung des Parlaments“
Das ist zu verneinen. Der Aktionär hat nicht nur einen vermögensrechtlichen Status. Ihm stehen auch Leitungsbefugnisse zu. Sie entfallen hier. Angesichts des Versagens von Vorständen und Aufsichtsräten wäre eine Stärkung der Hauptversammlung eher zu erwarten gewesen als ihre Entmachtung. Die mit dem Verzicht verbundene Disziplinierung der Aktionäre reicht nicht aus, um eines der tragenden Elemente der Gesellschaftsverfassung zu unterminieren. Die Regelung wirkt wie die Ausschaltung des Parlaments vor wichtigen Gesetzesvorhaben. Das mildere Mittel wäre eine kurze Frist für die Einberufung der Hauptversammlung gewesen. Mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ist deren Ausschaltung daher unvereinbar.
Im Zentrum der jetzigen Diskussion steht die Eigentumsgarantie bei der im Rettungsgesetz vorgesehenen Möglichkeit der Bankenenteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität. Das setzt vor allem eine Systemrelevanz des Geldinstituts voraus. Diese hängt von der Höhe der Bilanzsumme, der Verflechtung der Bank in den Zahlungsverkehr, der Intensität des Einlagengeschäfts und der Marktstellung ab. Es ist also zu fragen, ob der Zusammenbruch dieses Kreditinstituts einen Dominoeffekt für das Bankensystem insgesamt hätte. Für die Hypo Real Estate (HRE) haben die meisten Politiker dies angenommen.
Wie bei einer Immobilie
Gegen eine Enteignung lässt sich zunächst nicht einwenden, es handle sich um einen Systemwiderspruch zur Sozialen Marktwirtschaft. Diese war immer schon gemeinwohlgebunden. Die Enteignung der HRE-Aktionäre ist aber auch mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie vereinbar. Voraussetzung ist, dass die Aktionäre an der Sanierung ihres Unternehmens nicht sachgerecht mitwirken. Wenn sie insoweit ihre eigenen Interessen an die Stelle des Gemeinwohls setzen, ist die Enteignung erforderlich. Reichen die dafür in Anspruch genommenen Gemeinwohlgründe nicht aus, ist das allein ein Problem des Rechtsschutzes gegen den Enteignungsakt. Es gibt insoweit keinen Grund, den Aktionär besser zu stellen als den Eigentümer, dessen Grundstück einer notwendigen Straßenplanung im Wege steht.
Entschädigung zu niedrig
Problematisch ist dagegen die vorgesehene Höhe der Entschädigung. Nimmt man das HRE-Beispiel, so ist die Möglichkeit einer Enteignung seit Anfang Januar im öffentlichen Gespräch. Damals lag der Börsenkurs noch bei 2,97 Euro. Heute pendelt er um 0,90 Euro. Verkündet die Bundesregierung den Enteignungsbeschluss, wird der Kurs bis zum Vollzug der Enteignung weiter zurückgehen. Die zulässige Bemessung der Entschädigung nach einem 14-Tages-Durchschnitt vor der Enteignung stellt die Aktionäre in unvertretbarer Weise schlecht, weil der Kursverfall von rund 3 Euro auf rund einen Euro durch das Handeln des Gesetzgebers verursacht worden ist. Die für Aktien notwendige Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts muss deshalb auf den Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Enteignungspläne rückdatiert werden.
Der Gesetzgeber hat, was seinen systematischen Ansatz betrifft, mit den Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts auf der Grundlage der Verfassung gehandelt. Dieses Ergebnis darf man aber nicht überbewerten. Die Umsetzung des geltenden Rechts ist in jedem Einzelfall am Grundgesetz, insbesondere am Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu messen.
Der Verfasser ist Gründer der Anwaltskanzlei Zuck in Stuttgart.
Text: F.A.Z.
http://www.faz.net/s/...2DA5E7C912F17E7D37~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Denn ihnen gehört jetzt der ihrer Aktienanzahl entsprechende Anteil von Null - also Nichts.
Nimmt man ihnen dieses Nichts per Enteignung weg, entsteht für sie demnach auch kein wirklicher Schaden.
Die 0,80 E Restwert an der Börse sind mMn die verbliebene "Wert-Illusion".
Die Commerzbank/Dresdner ist die "bad bank" der Allianz, die ohne den Dresdner-Müll wieder sauberer geworden ist (Fakt ist: Die Allianz ist wegen der (Kapital-)Lebensversicherungen "systemrelevanter").
Die HRE ist die "bad bank" der Hypovereinsbank, welche damals schon ihren Hypo-Schrott ausgelagert hatte. Sonst hätte die Unicredito sie wohl gar nicht gekauft. Mit dem Kauf der Depfa haben die HRE-Vorstandsnarren den finalen Sargnagel reingetrieben.
23.03.09 bis 03.04.09
(sollte der Kurs zu deutlich anziehen wird das Übernahmenagebot auf den Durchschnittskurs 01.02.09-15.02.09 begrenzt = 1.30 Euro ca.)
Monday, 23.03.09 - let the J.C.F. Show begin !
HRE-Bank kann demnächst enteignet werden
Es dient dem Gemeinwohl
Koalition macht Weg frei für das "Rettungsübernahmegesetz", das die Enteignung von Aktionären der Hypo Real Estate ermöglicht. VON MATTHIAS LOHRE
Namentliche Abstimmung im Bundestag: Eine große Mehrheit votierte für das Enteignungsgesetz. Foto: dpa
BERLIN Der Bundestag hat am Freitag dafür gestimmt, gegebenenfalls Aktionäre des hoch verschuldeten Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) zu enteignen. Die Zustimmung des Bundesrats zum "Rettungsübernahmegesetz" am 3. April gilt als sicher. Kurz darauf will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Hauptversammlung der HRE einberufen.
Das Ziel der Bundesregierung: Die Aktionäre sollen auf der Versammlung einer massiven Kapitalerhöhung zustimmen. Die neuen Aktien würden dem Bund gehören. Dessen Einfluss würde dadurch noch weiter zunehmen. Das nur bis Ende Juni gültige Gesetz gibt Steinbrück die Möglichkeit, den Widerstand des Großaktionärs Christopher Flowers gegen eine staatlich gelenkte Sanierung zu brechen. Flowers will seinen HRE-Aktien-Anteil von rund 24 Prozent behalten. Hingegen plant der Bund, möglichst 100 Prozent an der HRE zu übernehmen. Dafür würde er als äußerstes Mittel auch Flowers enteignen und ihm dafür eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Marktwerts seiner Aktien zahlen. Nur liegt deren Wert am Boden. Derzeit kostet eine Aktie lediglich 79 Cent. Flowers hingegen, der durch die Beinahepleite der HRE rund 1 Milliarde Euro verloren hat, fordert bislang 3 Euro pro Aktie.
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/...-dem-gemeinwohl/
Flowers hat seine Position klar gemacht :
75 % plus 1 für den Bund ist ok
90 % plus wird keinesfalls abgesegnet
................ dann lässt es Flowers lieber auf eine Enteignung hinauslaufen
Die Aktie dürfte sich in der kommenden Woche eher der Marke von 1.30 € annähern :-)
Fazit: Sollte der Kurs jemals wieder auf 3 Euro steigen (vor der KE), sollte man das sinkende Schiff schnellstmöglich verlassen.
Ich fürchte allerdings, der Kurs wird allenfalls bis 1,50 steigen. Dann werden statt 5 Mrd. neue Aktien 10 Mrd. neue Aktien zu 1 Euro rausgegeben - und die Verwässerung wäre 1 zu 10.
Man darf sich nichts vormachen: Die KE dient allein dem Zweck, Flowers legitim rauszuekeln. Wer da mitzieht, der hat selber Schuld.
Jetzt ist es definitiv raus, schwarz auf weiß, in Geranit gemeißelt, was der BUND beabsichtigt und Du glaubst doch nicht im Ernst, das Flowers 1 Milliarde € abschreiben wird.
Wenn unser "begnadeter" Finanzminister eine Kapitalerhöhung durchführen will (was ich gut fände), dann wird Flowers schon dafür sorgen, dass die Aktien nicht bei einstelligen Centbeträgen landen werden.
Das ist simple Mathematik.
Natürlich ist das insgeheim ein Affront gegen Flowers. Wenn er sich widersetzen will, könnte der Bund androhen, seine Gelder, die den sicheren Konkurs abwandten, abzuziehen. Der Bund könnte weiter argumentieren, die KE sei für die HRE überlebenswichtig, weil der Staat nicht die ganze Bürde tragen kann.
Flowers steht auf verlorenem Posten.
............ ich glaube, Du willst es nicht verstehen
Faktisch ist es so, dass der Bund seine Gelder gar nicht abziehen kann, wenn nicht das Chaos ausbrechen soll.
Ich gehe davon aus, dass Du mit "Gelder" die Garantien und Bürgschaften meinst. Faktisch ist ja noch gar kein Geld an die HRE geflossen.
Ob die 3 € je erzielt werden, das steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier ;).
Aber grundsätzlich traut er anscheinend der HRE soviel Potential zu, das sie selbst bei der o. g. Kapitalerhöhung noch immer atraktiv ist.
In drei Wochen sind wir eh alle schlauer :).
Die KE dient daher nur dazu, Flowers legitim auszubooten.
ich seh schon die bild schlagzeile.....bund verliert durch leerverkaufen milliarden,weil ein player wie goldman sachs gegehgehalten hat ;-)