Conergy, wie Phönix aus der Asche ?
Seite 2106 von 2158 Neuester Beitrag: 25.02.25 11:28 | ||||
Eröffnet am: | 17.07.09 08:32 | von: Ananas | Anzahl Beiträge: | 54.943 |
Neuester Beitrag: | 25.02.25 11:28 | von: extrachili | Leser gesamt: | 6.361.494 |
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Wer diesen Fakt ignoriert, und die Aktie bewusst über das Delisting hinaus hält, ist NICHT kaltschnäuzig. Und mit einer Spekulation hat das auch nichts mehr zu tun.
@bumzack,
dann teile uns doch bitte Deine Sicht der Dinge mit!
Guten Tag
Vielleicht bist Du ja so nett und zeigst mir einen, so dass ich meine Meinung über Dich revidieren kann.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77717 eingetragenen Conergy AG, Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Philip Comberg, Alexander Gorski, Jan Vannerum, und Marc Lohoff
wird aufgrund eines technischen Problems die Veröffentlichung vom 02.10.13 erneut vorgenommen:
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77717 eingetragenen Conergy AG, Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Philip Comberg, Alexander Gorski, Jan Vannerum und Marc Lohoff,
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Unternehmen, insbesondere im Bereich regenerativer Energieerzeugung, und der Handel mit Waren, Rechten und Lizenzen etc.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2013, um 14:34 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.07.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit, Norderstraße 103, 20097 Hamburg, vertreten durch Martin Klapper
Commerzbank AG, Gallusanlage 7, 60329 Hamburg, vertreten durch Dr. Karl Beck und Holger Pestel
Dr. Rainer Riggert, c/o Schultze & Braun GmbH, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.11.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 11.12.2013, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
67a IN 243/13
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2013
Der Beschluss vom 01.10.2013 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Anschrift des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Commerbank AG Gallusanlage 7, 60329 Frankfurt a.M. lautet
67a IN 243/13
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2013
ciao
http://www.bizjournals.com/southflorida/news/2015/...en-aventura.html
Egal ob Rud,duftpapst2,tbhomy alles unternehmen und in den Foren schreiben, die Aktien der Conergy AG haben Bestand !
Jeder sollte sich doch nur mal fragen, weshalb diese Leute vehement gegen einen Fortbestand der AG sich von Früh bis spät in die Nacht hinein sich mühen !!!
>>>>>>wenn es doch nicht´s zu erwarten gäbe.>>>>>>>>
Diese Schreiberlinge machen es nicht nur, um sich gegenseitig für Ihre Posting´s zu bewerten.