Conergy, wie Phönix aus der Asche ?


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Neuester Beitrag: 25.02.25 11:28
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953 Postings, 4110 Tage michelangelo123Es gibt M&A Prozesse

 
  
    #52626
11.03.15 18:04
Da wurde auch bei CONERGY bereits von KOOPERATION & ZUSAMMENARBEIT gesprochen, klar einen finanzkräftigen PARTNER brauchen alle führenden SOLARFIRMEN ! Die Finanzkräftigen haben nun den Vorteil: DEUTSCHES NOW HOW zu nutzen und nix mit ZÖLLE .  

13236 Postings, 5097 Tage RudiniHat

 
  
    #52627
11.03.15 18:06
nur alles eben nichts mit der insolventen Conergy AG zu tun...  

3950 Postings, 5283 Tage Schmid41das kapiert michelangelo eh nicht

 
  
    #52628
11.03.15 22:14
das die Meldungen die GmbH betreffen und nichts mehr mit der AG zu tun haben Rudini. Der glaubt immer noch die GmbH gehört zur AG  

258 Postings, 3704 Tage bumzackNur die Harten

 
  
    #52629
11.03.15 23:32
kommen in den Garten! michelangelo (manchmal)

Gruss  

953 Postings, 4110 Tage michelangelo123Kindergarten

 
  
    #52630
12.03.15 08:41
bumzack wie meinst Du das?  

258 Postings, 3704 Tage bumzackNa ganz

 
  
    #52631
12.03.15 09:30
einfach! Bei solchen Gelegenheiten (Delisting) braucht es schon bisschen kaltschnäuzigkeit (bewust) dabei zu bleiben! Es kann so oder so ausgehen!  

13236 Postings, 5097 Tage RudiniKaltschnäutzigkeit

 
  
    #52632
1
12.03.15 09:32
würde ich dies nicht nennen. Aber mir fallen zahlreiche andere Wörter dafür ein...  

953 Postings, 4110 Tage michelangelo123Nö,das find ich nicht so !

 
  
    #52633
1
12.03.15 09:39
Grundlegend ist Wissen,Erkenntnis und Wartevermögen.  

258 Postings, 3704 Tage bumzackDas

 
  
    #52634
12.03.15 09:39
weis hier jeder Rudini ! :) Kennst du den Unterschied zwischen Anlage & Spekulation ?  

13236 Postings, 5097 Tage RudiniJeder der sich im Insolvenzrecht auskennt,

 
  
    #52635
12.03.15 09:45
WEISS, dass hier nach der Beendigung des Regelinsolvenzverfahrens KEIN Cent für die Aktionäre übrig bleiben wird.

Wer diesen Fakt ignoriert, und die Aktie bewusst über das Delisting hinaus hält, ist NICHT kaltschnäuzig. Und mit einer Spekulation hat das auch nichts mehr zu tun.  

258 Postings, 3704 Tage bumzackjawoll

 
  
    #52636
12.03.15 09:48
Rudin!!!i sicher hast du aus deiner Sicht recht!!  

953 Postings, 4110 Tage michelangelo123Große Unternehmen gehen in Solarwerte

 
  
    #52637
12.03.15 09:49
Das würde ich nicht Spekulation nennen! Diese wollen etwas vom "Kuchen"abhaben!
 

13236 Postings, 5097 Tage RudiniDie Conergy AG ist KEIN Solarwert mehr,

 
  
    #52638
12.03.15 09:53
sondern ein leerer überschuldeter Mantel. Daher kann man eben nicht von einer Spekulation sprechen.

@bumzack,

dann teile uns doch bitte Deine Sicht der Dinge mit!  

953 Postings, 4110 Tage michelangelo123Rudini was macht Deine Vorsorge?

 
  
    #52639
12.03.15 09:57
Die deutsche läuft ja super!Wie all jene wo Du rumwuselst!  Aber ,nicht Eure Bewertungen dabei vergessen!  

953 Postings, 4110 Tage michelangelo123Rudini dann schauen wir mal !

 
  
    #52640
1
12.03.15 09:59
Wie es weitergeht ! ;-)  

13236 Postings, 5097 Tage RudiniNa michel,

 
  
    #52641
12.03.15 10:01
wieder am Pöbeln?

Ist schon blöd, wenn man nicht in der Lage ist, sachlich zu antworten...  

953 Postings, 4110 Tage michelangelo123Na Rud ,ist doch Dein Part

 
  
    #52642
1
12.03.15 10:03

258 Postings, 3704 Tage bumzackDer zeitpunkt

 
  
    #52643
12.03.15 10:04
sich hier zu entscheiden ist lange her Rudini der eine hat der andere nicht! Du solltest es einfach akzeptieren das es jedem seine Sache ist was er mit seinem Geld anfängt! Und überschuldet stimmt möglicherweise nicht! Lese mal den Bericht (weist ja wo der Link ist)
Guten Tag  

13236 Postings, 5097 Tage RudiniSorry michel,

 
  
    #52644
1
12.03.15 10:05
aber ich habe von Dir bei ARIVA bisher nicht einen einzigen sachlich fundierten Beitrag gelesen.

Vielleicht bist Du ja so nett und zeigst mir einen, so dass ich meine Meinung über Dich revidieren kann.  

13236 Postings, 5097 Tage RudiniÜberschuldung stimmt

 
  
    #52645
12.03.15 10:09
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 243/13  

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen



der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77717 eingetragenen Conergy AG, Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Philip Comberg, Alexander Gorski, Jan Vannerum, und Marc Lohoff





wird aufgrund eines technischen Problems die Veröffentlichung vom 02.10.13 erneut vorgenommen:



Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77717 eingetragenen Conergy AG, Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Philip Comberg, Alexander Gorski, Jan Vannerum und Marc Lohoff,

Geschäftszweig: Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Unternehmen, insbesondere im Bereich regenerativer Energieerzeugung, und der Handel mit Waren, Rechten und Lizenzen etc.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2013, um 14:34 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.07.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg.

Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

Zu Mitgliedern werden bestimmt:

Bundesagentur für Arbeit, Norderstraße 103, 20097 Hamburg, vertreten durch Martin Klapper

Commerzbank AG, Gallusanlage 7, 60329 Hamburg, vertreten durch Dr. Karl Beck und Holger Pestel

Dr. Rainer Riggert, c/o Schultze & Braun GmbH, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern.


Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.11.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 11.12.2013, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,

die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:

Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


67a IN 243/13
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2013




Der Beschluss vom 01.10.2013 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Anschrift des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Commerbank AG Gallusanlage 7, 60329 Frankfurt a.M. lautet





67a IN 243/13



Amtsgericht Hamburg, 15.10.2013  

258 Postings, 3704 Tage bumzackBei der

 
  
    #52646
12.03.15 10:15
Eröffnung des Verfahrens! Ja! Der Bericht über die Reduzierung(um 250 M €) ist vom 03.03.15 egal ich habe andere werte um die ich mich jetzt kümmern werde
ciao
 

258 Postings, 3704 Tage bumzackExtra

 
  
    #52647
12.03.15 10:30

13236 Postings, 5097 Tage RudiniNochmal

 
  
    #52648
12.03.15 16:13
In dem Bericht geht es nicht um die Conergy AG. Begreifst Du das nicht?  

6729 Postings, 5770 Tage steven-blnIst ja hier zur heissesten Zockeraktie verkommen.

 
  
    #52649
1
12.03.15 16:18
 

953 Postings, 4110 Tage michelangelo123CONERGY AG ist aktuell

 
  
    #52650
1
12.03.15 17:18
extrachilli sagt:die AG wurde ja auch liquidiert!#12881 >>das stimmt nicht>>>>>Diese ist aktuell als CONERGY AG  eingetragen !
Egal ob Rud,duftpapst2,tbhomy alles unternehmen und in den Foren schreiben, die Aktien der Conergy AG haben Bestand !
Jeder sollte sich doch nur mal fragen, weshalb diese Leute vehement gegen einen Fortbestand der AG sich von Früh bis spät in die Nacht hinein sich mühen !!!
>>>>>>wenn es doch nicht´s   zu erwarten gäbe.>>>>>>>>
Diese Schreiberlinge machen es nicht nur, um sich gegenseitig für Ihre Posting´s zu bewerten.  

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