Infomatec auf den Spuren von Tria und Mania
Gruss Beauty
Das Insolvenzgericht hat am 21. November 2006 den Insolvenzplan vom 1. August mit nachträglichen Ergänzungen vom 20. November 2006 erhalten. Der Insolvenzplan fand die Zustimmung des Insolvenzverwalters. Ein Beschluss des Insolvenzgerichts liegt noch nicht vor. Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, dass das Insolvenzverfahren bis zum Ende des Jahres 2006 aufgehoben wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
„Für den Fall der rechtskräftigen Bestätigung eines Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht wird gemäß § 274 Absatz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen."
Habe eine Mitteilung von meiner Depotbank erhalten, wonach das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt wurde.
Kann das jemand bestätigen?
...tatsächlich still und leise aufgehoben...:-)
1 IN 324/01
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
INFOMATEC Integrated Information Systems AG, Tannenstr. 9,
86343 Königsbrunn
wurde eingestellt, wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211
Abs. 1 InsO.
Augsburg, 27.07.2012
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
und dafür hat der Insolvenzverwalter 11 Jahre gebraucht um letztendlich Masseunzulänglichkeit festzustellen?
Aber dafür kann jetzt der Geschäftsbetrieb der INFOMATEC AG wieder aufgenommen werden.......
Wenn ja, weist Du, dass hier nie wieder ein Geschäftsbetrieb aufgenommen wird...
ja, es ist nischt/nix/nichts mehr da.......nicht mal fürs Insolvenzgericht :-(
...aber dennoch könnte der Geschäftsbetrieb nach einer Insolvenzaufhebung wieder aufgenommen werden, oder nicht????
Die gesamten Verbindlichkeiten sind der AG nämlich auch verblieben...
aber nehmen wir doch mal den ehem. Hauptaktionär Hr. Harlos, der weiterhin als CEO eine AG im IT-Bereich führt........
wieso 2 mio € Verbindlichkeiten?
und warum soll nach Insoaufhebung weiterhin Forderungen bestehen?
Dann müsste ja jeder neue Investor, der eine Insobude übernimmt erst mal für die Schulden der alten AG aufkommen - ja klar.......