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Seite 21 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.396 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 29 | |
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Wenn die Börsen in Frankfurt, Stuttgart und Berlin dem Antrag des Vorstands auf ein Delisting nachkommen, bleiben die Aktien für eine Frist von sechs Monaten weiter im regulierten Markt handelbar. Selbst die Löschung der AG aus dem Handelsregister wurde widerrufen!!
Die Behauptung, siehe Posting 489, dass eine Aktie über Nacht und Nebel verschwindet, entspricht somit der Unwahrheit.
Wir kennen die Gesetzestexte und sind uns über die Risiken beim Kauf bzw. beim Erwerb von INSO Aktien bewußt::))
#503...Nenne mal Gesetz und Paragraphen bitte...LOL.
Oder ist das hier nur ein Schauspiel??
(1) Eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaft, die kein Vermögen besitzt, kann von Amts wegen oder auf Antrag der Finanzbehörde oder der berufsständischen Organe gelöscht werden. Sie ist von Amts wegen zu löschen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft durchgeführt worden ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gesellschaft noch Vermögen besitzt.
...von Amts wegen. Ein Verwaltungsakt.
Da geht übrigens auch mein Hinweis auf das Finanzamt draus hervor (Posting#486). ;-)
Moderation
Zeitpunkt: 06.08.15 08:13
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Derartige Aussagen bitte nachvollziehbar anhand von Quellen belegen, andernfalls bitte vermeiden.
Zeitpunkt: 06.08.15 08:13
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Derartige Aussagen bitte nachvollziehbar anhand von Quellen belegen, andernfalls bitte vermeiden.
Ein solcher Antrag liegt nicht vor !
Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen. Demgegenüber verlangt z.B. die Düsseldorfer Börse einen Hauptversammlungsbeschluss und ein Abfindungsangebot an die Aktionäre.
Oder gab es ein solches bei Kaufring und Hirsch?
Mal einfach nachdenken und nicht einfach etwas hier reinkopieren...
Was nicht existiert, kann man nicht handeln.
Beispiel: Artstor; Thread #1416. Das hast du es schwarz auf weiß. LOL.
OMG...lies mal die Postings hier richtig...
Weitere interessante Unternehmensdaten:
http://www.roeschnet.com/
http://www.boerse-frankfurt.de/de/aktien/...91405/unternehmensangaben
Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik
HR-Nummer
HRB 73698
Handelsregister»
D-U-N-S®
328601315
Aber der Kurs ist dort, wo der Unternehmenswert sich etwa befindet. Auf Insolvenzniveau.
Jeder der INSO Pennys handelt sollte sich auf jeden Fall mit der Rechtslage auskennen, ein solcher Handel ist immer mit Risiken verbunden, danke ::))