DEWB - Lehrmeisterin für die Börse und fürs Leben


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Neuester Beitrag: 16.08.07 15:25
Eröffnet am:08.11.05 19:16von: fuzzi08Anzahl Beiträge:379
Neuester Beitrag:16.08.07 15:25von: ceusLeser gesamt:69.873
Forum:Börse Leser heute:9
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11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08inge

 
  
    #51
20.11.05 22:30
Mit Deiner Fäkalsprache suchst Du Dir bitte einen anderen Thread raus.
Mein Urteil: unreif, unfähig zur angemessenen Auseinandersetzung. Ein
Fall für den Müll.  

2 Postings, 6944 Tage blindlinginge

 
  
    #52
23.11.05 18:48
das hat gesessen!
Seit dir ingediezockerin die Meinung mitgeteilt hat, meiner Ansicht nach vollkommen richtig bis auf den Beginn, ist sehr wenih los auf deinem Forum. Kann es sein daß die anderen bemerkt haben daß sie recht hatte???  

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08blindling

 
  
    #53
23.11.05 19:28
macht seinem Namen alle Ehre. Guten Flug.  

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08Das Ende der Spekulation - Teil 3

 
  
    #54
23.11.05 20:14
Bei vielen, die sich mit der Spekulation um die vermeintlichen Abfindungs-
ansprüche schnellen Reichtum erhofft hatten, kehrt nun mehr und mehr die
Ernüchterung ein. Langsam beginnen viele zu ahnen, daß der BGH eben doch
nicht mitspielt, in dem fein gedachten Spiel, in dem die Einen ausgeplündert
und den Anderen die Taschen vollgestopft werden.
Die jüngste Kursentwicklung zeigt, daß viele der Aktie den Rücken kehren und
aussteigen, bevor es zu spät ist. Denn nach dem Ende der Andienungsfrist
wird der Kurs wohl gnadenlos in die Knie gehen.
Bereits jetzt saust die Guillotine unbarmherzig weiter nach unten...- Wohin?
Man erinnerne sich: vor Jahresfrist stand der Kurs bei 1,70 EURO. Selbst
wenn man wohlwollend 50% draufsattelt, steht im Vergleich zum aktuellen Kurs
immer noch eine veritable Entreicherung von rund 50% zu Buche.

Ist also das Ende der Spekulation erst mal gekommen, dürfte sich fürs erste
kaum mehr einer für die Aktie interessieren: die Transparenz in Bezug auf den
inneren Wert des Unternehmens ist ähnlich unzulänglich, wie bei den meisten
anderen VC-AGs. Und das mag die Börse nun gar nicht.
Im Ergebnis ist daher zu befürchten, daß die Aktie -mindestens eine zeitlang-
in der Bedeutungslosigkeit versinken und der Kurs mehr und mehr abschmieren
wird.
Dem harten Kern der Illusionisten wird nach dem 16.12. nichts anderes übrigbleiben,
als passiv zuzuwarten; und möglicherweise dabei zuzusehen, wie ihre Illusionen
sich in Luft und ihr Depot in Qualm auflöst.

Die Reaktionen auf meine Beiträge zeigen mir, wie dünnhäutig "Hardliner" zuweilen
sind und wie unfähig zur Selbstkritik: überwiegend gab es auf meine Beiträge Haßreaktionen; es wurde gekeift, gespuckt, getreten; für keine Widerwärtigkeit
waren sich manche zu schade. Wie der der Beitrag 50., der das absolute Tief markiert, plastisch zeigt, war sich jemand nicht einmal zu schade, in die Tiefen
seiner präpubertären Analphase abzutauchen...

Mir wurde verschiedentlich unterstellt, ich wolle "den Kurs nach unten schreiben".
Abgesehen davon, daß das wohl weit hergeholt ist, spielt es doch gar keine Rolle,
nicht wahr? - Schließlich steht ja am Ende das "Elysium des Geldregens"...
Vielleicht ist es zu viel verlangt, daß jemand, der vielleicht schon bald vor dem
Aus steht, auch noch sachlich bleibt.

Insoweit schließt sich der Kreis: die DEWB-Aktie ist eine Lehrmeisterin. Am Ende
wird sich zeigen, wer ihr gewachsen war.

 

236 Postings, 7177 Tage engineer68... fuzzi08

 
  
    #55
1
25.11.05 16:32
... lasst uns doch alle mal zur Besinnung kommen und keift nicht wie die alten Marktweiber rum. Alle, die nicht gerade im Februar zugegriffen haben (so bei 2,-€), sondern wie die meisten zwischen 4 - 7 €, können doch nur spekulieren. Bedenkt! Es ist und bleibt eine 400% Chance bei 40% Rückschlagpotential, vom heutigen Stand gerechnet. Gier kontra Verlustangst ... und da entsteht das Problem ... Wenn man(n) mit vielleicht mit 2.000 Stk. zu EK 5,5 € drin ist, tun möglicherweise 40-50% Verlust sehr weh! Aber im Ernst, dass weiss doch jeder selbst. Zugegebenermaßen ist es zu sehr unentschieden, als dass Argumente allein uns noch weiterbringen. Ich habe schon dass eine oder andere Mal mit dem Gericht zu tun gehabt, da passieren Wendungen, die glaubt man nicht. Richter sind auch nur Normalbürger, denen man nicht zuviel zutrauen sollte. Der eine hat vielleicht ein paar Tage vor der Entscheidung selbst ein paar Euronen mit irgendeiner Zockerbude versemmelt und tendiert eher zugunsten der Spekulanten, der andere ist BHW Sparer mit Festgeldkonto, den Leute wie in diesem Board ankotzen ... also weg mit der Klage. Glaubt mir, so kann´s passieren.
Grundsätzlich ist es natürlich schon ein Ding, dass wegen eines Verfahrensfehlers Leute abgefunden werden sollen, die vorher gar nicht wussten, wer oder was DEWB ist (das sage ich, obwohl ich auch einigeeeeee Stücke habe). Jeder muss jetzt nur noch wissen, ob er sich es leisten will, einen Batzen Geld zu pulverisieren, sofern dass Ding schiefgeht. Lasst uns doch!!!
PS: Es ist doch nicht heisser, als viele andere Spekus ...  

54 Postings, 6954 Tage NAGOK2fakt ist: es gibt an der börse regeln und gesetze.

 
  
    #56
25.11.05 18:17
diese regeln und gesetze bestimmen wie eine übernahme und eine erhöhung der freien aktien zu erfolgen hat. jen hat hier aus unwissenheit oder unachtsamkeit einen fehler begangen. diesen fehler können nun aber richter nicht einfach korrigieren in dem sie diese gesetze und regeln für null und nichtig erklären. auf was kann man sich dann noch an der börse verlassen?
ich glaube das die chancen für jen bei weit unter 50% liegen.  

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08NAGOK

 
  
    #57
25.11.05 20:34
hälst Du das etwa für lustig, was Du hier vorführst? Oder für besonders
pfiffig und originell?
Du weißt, was ich in solchen Fällen zu tun pflege...  

236 Postings, 7177 Tage engineer68... das Jenoptik sich nicht bewegt...

 
  
    #58
25.11.05 21:47
... ist doch eine verständliche Situation. Jenoptik selbst ist derzeit auf Talfahrt und momentan noch mit gut 358 Mio. Börsenkapitalisierung bewertet. 200 Mio. liquide Mittel stehen 1,1 Mrd. Verbindlichkeiten gegenüber (alles nur Stand 2004).

Bei der DEWB sind gut 35% der Aktien im Streubesitz, den Rest besitzt Jeoptik mehr oder weniger bereits über Verwaltungsgesellschaften etc.
Bleiben wir mal bei den 35%. Bei 15 Mio. Aktien der DEWB wäreen 35% rund 5 Mio. Aktien. Dies multipliziert mit dem Anspruch i.H.v. 26,-€ (schlagt mich jetzt nicht wenns 28,30 war oder s.ä.) ergibt 130 Mio. Kosten, um alles einzusammeln. Also wird man sicherlich im unteren Bereich den einen oder anderen fetten Block einsammeln und dann abwarten. Was kann passieren. Wird das Ding vom Tisch gewischt, wird Jenoptik die Hetzjagd auf die freien Stücke eröffnen, jeder weiss wie das funktioniert.
Geht die Sache zu Ungunsten aus, muss jeder einzeln Klagen. Auch das kostet Geld. Habt ihr schon mal Prozeßkosten vorausgezahlt?? Ich ja! Streitwert 10.000,- € Vorschuss ca. 700,- € (ganz grob) und den Anwalt des Vertrauens darf man auch noch bezahlen. Ich weiss nicht, ob dann Jenoptik immer noch die Möglichkeit hat, auf Vergleiche hinzuwirken, ... ist ja letztlich auch egal. Ich weiss nicht, wie gut dann ein Urteil im Rücken ist.
Anyway, das hier ist Neuland, habe vorher noch nie von so einem Fehler gehört und wir werden wieder schlauer sein als zuvor. Freut Euch und denkt daran, auch noch ein paar Euros für Weihnachten zurück zu legen (grinnnssss).
Wie gesagt ... ich schreibe das, obwohl auch ich auf ein Urteil gegen Jenoptik hoffe.  

54 Postings, 6954 Tage NAGOK2allo engineer68 , schon mal was von sammelklagen

 
  
    #59
26.11.05 00:21
oder rechtsschutzversicherungen gehört?
mal angenommen das urteil fällt zu gunsten der aktionäre aus (gehe stark davon aus), dann muss jenoptik damit rechnen daß jeder einen anwalt bemüht. mit einem positiven urteil zu gunsten der aktionäre verlieren die jeden weiteren rechtsstreit, das heist, sie zahlen zusätzlich auch noch gerichts- und anwaltskosten (ihre eigenen anwälte und die der kläger). das mach nach deiner rechnung bei 5 mio aktien 350.000,- nur für die vorschüsse der klägeranwälte. ist so nicht gerade eine risen summe, wenn man aber bedenkt das dies nur die vorschüsse sind sind wir in der gesamtsumme schnell bei mio`s. denke mal, wenn die jetzt schon vor dem urteil angebote raus lassen, das sie nach dem urteil so günstig als möglich aus der sache rauskommen wollen, sprich, sich mit den andienern einigen werden.  

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08blanker Unsinn

 
  
    #60
26.11.05 13:10
ist es, im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Abfindung von DEWB-
Aktien von Sammelklagen und Rechtsschutzversicherung zu reden. Wer von
den fundamentalen Dingen des Rechtslebens offensichtlich keine Ahnung
hat, möge sich hier nicht als "Rechtsexperte" profilieren wollen und damit
andere in falscher Sicherheit wiegen!

Bitte hinter die Ohren schreiben:
1. in Deutschland gibt es KEINE Sammelklagen.
2. Rechtsschutzversicherungen treten in einem Fall wie hier NICHT ein!

 

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08keine falschen Hoffnungen!

 
  
    #61
26.11.05 13:23
Völlig falsch ist der (Trug-)Schluß, daß alle DEWB-Aktionäre in den Genuß
der Abfindung kommen, sollten die Kläger, denen die Abfindung vom OLG
zuerkannt wurde, auch beim BGH obsiegen.
Ich rate ALLEN hier DRINGEND, derlei hier ständig verbreiteten Pseudo-Kon-
klusionen nicht auf den Leim zu gehen!

Warum?
JENOPTIK wird für den Fall des Unterliegens beim BGH den übrigen Aktionären,
die ihre Aktien (rechtswirksam) angedient haben, keineswegs automatisch die
Abfindung auszahlen. Mir liegen Informationen aus der Entscheiderebene vor,
nach denen JENOPTIK sämtliche weiteren Begehren (sofern sie ihren Anspruch
nicht nachweisen können) abschmettern und auf den Rechtsweg verweisen wird.

Sollte es dazu kommen, sehe ich schwarz für die Spekulanten. Denn Ihnen wird
wohl zu Recht vorgeworfen werden, daß sie von der Problematik wußten und es
daher billigend in Kauf genommen haben, mit ihrem Anspruch ggf. zu scheitern.
Auf "Treu und Glauben" werden sie sich deshalb wohl schlecht berufen können.
Im Gegenteil: vergleicht man den Aktienkurs von etwa 5,- EURO und die im Raum
stehende Abfindung von etwa 27,-EURO, so besteht keine Vermutung dahingehend,
jemand wolle im Ernst seine Aktien am Markt zu einem Fünftel dessen verkaufen,
das er ohne Probleme von JENOPTIK als Abfindung gegen Rückgabe seiner Aktien
bekäme. Und umgekehrt wird der BGH ggf. allen Spekulanten entgegenhalten, daß
in unserem land niemand ernsthaft davon ausgehen könne, für 2...4...5...EURO
ein Papier zu kaufen, daß im selben Moment 30,-EURO Wert hat.
Wegen einer nur vagen und theoretischen Möglichkeit, das eine oder andere Papier
könnte eben doch den "Weg auf den Markt" geschafft haben, wird der BGH wohl
nicht ganzen Legionen von Trittbrettfahrern Geld zusprechen, das ihnen mit
allergrößter Wahrscheinlichkeit NICHT zusteht.

Daraus folgt:
Vom Ausgang des aktuellen Rechtstreits sollten sich die übrigen Aktionäre nichts erhoffen. Selbst dann nicht, wenn JENOPTIK unterliegen sollte.

 

702 Postings, 7790 Tage börseninsider10Das ist nur

 
  
    #62
26.11.05 17:14
ein dummer Markus Zock mehr nicht bei der Aktie gibt es keine Abfindung .

Auch wenn er es sagt !!!  

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08Peitschenhiebe und getroffene Hunde

 
  
    #63
26.11.05 19:12
Ich stelle mit Genugtuung fest, daß meine Beiträge ihre Wirkung tun und
zum Nachdenken anregen. Bei manchem gar haben meine Warnungen die
Wirkung von Peitschenhieben.
Jault da doch einer auf, wie ein getroffener Hund. Ein Straßenköter?
Wer weiß...- Bell mal schön weiter; Hunde die bellen, nimmt keiner ernst.  

54 Postings, 6954 Tage NAGOK2fuzzi08 es ist mir klar daß ich jetzt rausfliege,

 
  
    #64
27.11.05 00:51
denn wiedersprüche verträgst du überhaupt nicht!!! aber das ist nicht tragisch.
du glaubst du darfst alles und jeden beleidigen, "Strassenköder" und so!!!
Du behauptest es gibt keine sammelklagen, wo lebst du?
nachfolgen ein auszug aus der benachrichtigung meiner bank zwecks andienung:

"DEWB
KAPITALS BESSER.
Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG
Jena
Wertpapier-Kenn-Nummer 804 100 Bekanntmachung nach § 306 Abs. 6 AktG a. F.
Gemäß § 306 Abs. 6 AktG a. F. wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. September 2005 (20 W 102/02) wie folgt bekanntgemacht:
„Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss
In dem Spruchverfahren
1. Firma Omega Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Ute Stein, Keferloherstrasse 142, 80707 München
2. Fa. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Strasse 104, 50823 Köln
3. Herr Hermut Weber, Delbrückstrasse 6b, 14193 Berlin
4. Erbengemeinschaft des Herrn Prof. Dr. Heinz Meilicke bestehend aus
Frau Heidi Weyde, geb. Meilicke, Himmelsweg 8, 53229 Bonn, Herrn Dr. Wienand Meilicke, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn, Frau Prof. Dr. Marina Stöffler, Sven-Hedin-Platz 12, 1463 Berlin,
5. Herr Richard Mayer, Grellstrasse 28, 81929 München
6. Erbengemeinschaft der Martha Schubert bestehend aus Frau Elke Werner, Wendelsteinstr. 12, 84508 Burgkirchen Herrn Dr. Theo Schubert, Humboldtstr. 279098 Freiburg Herrn Axel Schubert, Belgradstr. 980796 München Herrn Dr. Timm Schubert, Am Schmiedleberg 22, 87700 Memmingen
7. Frau Christa Götz, Reinhold-Schneider-Strasse 10, 76530 Baden-Baden
8. VM Vermögens-Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Klaus-Jürgen Becks u.a., Berliner Allee 21, 40212 Düsseldorf
9. Herr Norbert Kind, Im Glockenschall 7, 56235 Ransbach-Baumbach
Antragsteller und Beschwerdeführer,"

was ist das deiner meinung nach wenn hier 9!!!!!! kläger aufgeführt sind?
9 einzelklagen oder was?????

jetzt dürfte der letzte mitbekommen haben was du für einen schwachsinn schreibst. von nun an hoffe ich daß du nur noch selbstgespräche (schreiben) führst.

schau mal bei IDTE vorbei, da steht zimmlich deutlich aus welcher ecke du kommst:

ENTLARVT !!!!  

3002 Postings, 7878 Tage RoulettProfifuzzi08 was bildet der sich eigentlich ein?

 
  
    #65
27.11.05 10:13
Ist das ein Privat Forum für fuzzi08  
es gibt auch andere Meinungen wie fuzzi08  seine
fuzzi08 will hier jeden speeren wo nicht seiner Meinung ist
fuzzi08  
Es sei dazu dann erinnert, dass die Kündigung des Unternehmensvertrages nach Abschluss einer beispiellosen Aktion der Plünderung der DEWB durch die Jenoptik erfolgt ist. In den Geschäftsjahren 1993/94 bis 1999 der DEWB hat der Hochtechnologie-Vorzeigekonzern Jenoptik bei der DEWB insgesamt 306,86 Mill. DM an Gewinnen aus der schlichten Veräußerung von Vermögenswerten abgeholt. Darüber hinaus hat er der DEWB im gleichen Zeitraum Beträge von zusammen 380,326 Mill. DM für Ertragsteuern belastet. Es waren das zusammen nicht weniger als 687,186 Mill. DM oder 63,63 DM je (neue) Aktie der DEWB. Die außenstehenden Aktionäre haben in dieser Zeit zusammen 9,33 DM je Aktie an Ausgleichen (Garantiedividenden) erhalten."

http://www.aktionaere-wehrt-euch.de/inhalt/Aktuelles/DEWBJenoptik.htm


Wird Zeit, dass jenoptik die angemessene strafe erhält.

so fuzzi das ist auch meine Meinung

Schönen Tag noch  

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08Roulett

 
  
    #66
27.11.05 12:51
Deine Meinung habe ich vernommen. Ich habe auch nicht das Geringste gegen
andere Meinungen, solange sachlich vorgetragen. Wenngleich es wünschenswert
wäre, wenn dies in einwandfreiem Deutsch erfolgt. Aber wer weiß- vielleicht
kommst Du ja von den Fidschi-Inseln; dann kannst Du's halt nicht besser.

Im übrigen ändert der Inhalt Deines Beitrags absolut nichts an dem, was ich in
meinen letzten Beiträgen geschrieben habe. Die Ereignisse im Vorfeld des
Abfindungsangebots sind sicher interessant, stehen aber in keinem direkten
Zusammenhang mit dem Procedere der Abfindung selbst. Und schon gar nicht mit
dem mutmaßlichen Ausgang des Prozesses beim BGH, da es bei diesem um etwas
gänzlich anderes geht.  

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08NAGOK: 2x falsch, 1x richtig

 
  
    #67
27.11.05 13:16
Falsch ist:
1) Ich habe Dich nicht als Straßenköder bezeichnet (jedenfalls nicht als
    NAGOK...).
2) Klagen mehrere Kläger in der selben Sache, so ist das noch lange keine
    Sammelklage. Die Sammelklage, wie wir sie von den USA kennen, gibt es
    bei uns NICHT. Beitrag hierzu folgt.

Richtig ist:
Daß Du jetzt fliegst. Pöbeln kannst Du im Nachbar-Thread. Guten Flug.
Unrecht haben UND sich dennoch rechthaberisch als "Experte" aufzuspielen ist
das Eine. Das Schlimme daran ist, wenn man gleichzeitig andere verunglimpft
und um sich schlägt, tritt, spuckt und pöbelt.  

3002 Postings, 7878 Tage RoulettProfiFidschi-Inseln?

 
  
    #68
27.11.05 13:23

http://dl.lustich.net/bilder/riesiger-mund.jpg  

Deutsche Sprache schwere Sprache!

ich werde mir in Zukunft mühe geben,das ich deiner Gerecht werde

und nicht noch wegen Rechtschreibfehler hier verurteilt werde

und jetzt aber BITTE wieder sachlich!

und nicht auf Deutsch- Schwächen von Usern eingehen

weitermachen

Liebe Grüße aus Bayern

 

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08Fidschi-Roulett

 
  
    #69
27.11.05 13:50
Es freut mich, daß Du's mit Humor genommen hast. Ich hab es auch keines-
wegs böse oder verächtlich gemeint; allenfalls ironisch. Ohne Ironie wäre es
ja oft fade hier - oder nicht?

Danke übrigens für das tolle Bild (bist das wirklich Du?). Jetzt werd ich schon
wieder ironisch; schnell aufgehört...

Das nächste Mal wird's wieder sachlich - versprochen. Und grüß mir Bayern.

P.S.:
was meinst Du zu "Fidschi-Roulett"? Klingt doch ähnlich wie Monaco-Franze
oder Florida-Rolf...;-)
 

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08zum Thema Sammelklage

 
  
    #70
27.11.05 14:21
So, liebe Leute, hier nun mein Beitrag zum Thema "Sammelklagen". Damit
endlich Licht in die Sache kommt, bevor sich hier der eine oder andere
noch wie ein Kampfhund darin verbeißt. Im Gegensatz zu manch anderem,
pflege ich nicht mit Begriffen um mich zu schmeißen, deren Bedeutung ich
nicht genau kenne. Der Beitrag soll auch alle die entlarven und schamvoll
schweigen lassen, die das nicht tun und den Lesern hier Tag für Tag unaus-
gegorenen Blödsinn auftischen.

Vorab: Ich habe gesagt, Sammelklagen, wie wir sie z.B. aus den USA kennen,
gibt es in Deutschland nicht. Dabei bleibt es. Doch der Reihe nach:

Ständig wird man mit diesem Begriff konfrontiert - hier wie in den Medien.
Im Zusammenhang mit den Klagen von ehemaligen Zwangsarbeitern gegen
deutsche Firmen geisterte der Begriff wochenlang durch die Presse. Vielleicht
erinnert sich mancher daran, daß die amerikanischen Anwälte deutsche Firmen
damals in de USA verklagten, und nicht in Deutschland - weil die erstrebten
Sammeklagen eben hierzulande nicht möglich waren/sind.
Auch jetzt wieder, im Zusammenhang mit angeblichen "Sammelklagen" von Gaskunden
gegen EON & Co.

Was Fakt ist und was Legende, veranschaulicht der nachfolgende, leicht ver-
ständliche Beitrag von e-juristen.de:

""Den Begriff "Sammelklage" hört man immer wieder, wenn über Aufsehen erregende
Prozesse - vorwiegend aus den USA - berichtet wird. Man denke hier einmal an
die vielen Prozesse gegen Bill Gates und seine Firma Microsoft oder an die
Prozesse in denen es um Entschädigungen für NS-Opfer ging.

Die in USA "Class Aktion" genannten Sammelklagen (Gruppenklagen) kennt man so
in Deutschland nicht. In diesen Verfahren werden die Belange vieler in einem
Prozess geklärt, auch wenn sie nicht selbst an diesen Prozessen beteiligt sind.
                    §
In Deutschland muss jeder der einen Anspruch gegen einen anderen zu haben
glaubt, diesen individuell geltend machen, d.h., ein Streit ist jeweils zwischen
Kläger und Beklagtem zu klären.
                    §
In Deutschland kennt man die Streitgenossenschaft (auch unter Streitgemeinschaft bekannt), Betroffene bilden so etwas wie eine Rechtsgemeinschaft, d.h.,Streitge-
genstand und die tatsächlichen rechtlichen Gründe sind identisch.
                    §
Na, da haben wir doch die Konstellation wie bei der in USA bekannten "Class
Aktion" wird jetzt möglicherweise der ein oder andere sagen. Das deutsche Recht
geht jedoch davon aus, dass jedem ein individueller Schaden entsteht, jeder also
einen unterschiedlichen Grund hat zu klagen.
                    §
Zugebenermassen ist das etwas schwer eingängig, aber da es nun einmal so ist,
muss dies auch die Richtlinie sein.
                    §
Eine weitere Möglichkeit gemeinsam zu klagen ist die Prozessverbindung, die
Verbraucher gerne wählen, wenn geschädigte Geldanleger, wie z. B. geprellte
Anleger von Fonds aller Art Interessengemeinschaften bilden.
                    §
Anlegerschutzvereine erbieten sich hier oft, die Geschädigten "einzusammeln"
und an "befähigte" Rechtsanwälte zu vermitteln. Die ein oder andere Verbrau-
cherzentrale hat da jedoch Zweifel, ob es da immer "mit rechten Dingen"
zugeht.
                    §
Bei der Prozessverbindung kann ein Gericht mehrere separate Prozesse zu einer Verhandlung und Entscheidung zusammenlegen. Voraussetzung ist, dass es um die-
selbe Tatfrage und Rechtsfrage geht.
                    §
Der Sammelklage nicht unähnlich ist die Verbandsklage. Verbände können unter
bestimmten Voraussetzungen für mehrere Personen oder die Allgemeinheit recht-
liche Ansprüche geltend.
                    §
Klagen, die normalerweise in Deutschland geführt werden müssen, können auch
als Sammelklage in den USA durchgeführt werden, wenn der zugrunde liegende
Sachverhalt einen Bezug in die USA aufweist, wie das z. B. der Fall ist, wenn
von vielen Geschädigten einige aus den USA stammen.
                    §
Vereinzelte Versuche eine Sammelklage in Deutschland durchzuführen und damit
einzuführen waren nicht wirklich erfolgreich, obwohl vieles dafür sprechen
würde, mit Sammelklagen viele einzelne Verfahren unnötig zu machen.
                    §
In Deutschland findet im Sprachgebrauch eine oftmalige Verwechslung zwischen
Sammelklage und Massenklage statt...""
            

§
                    §
 

3002 Postings, 7878 Tage RoulettProfiNein das bin nicht ich

 
  
    #71
27.11.05 14:26
ich sehe nicht mehr ganz so gut aus
das ist mein jüngster Sohn,der versucht gerade
Deutsch zu Sprechen!  

161 Postings, 8898 Tage FlirtyKönig der Verunsicherung

 
  
    #72
28.11.05 00:15
Also ich schaue mir das Gerede hier im Board ja nun schon länger an. Aber das Geschreibe von fuzzi geht mir auch langsam auf die Nerven und zwar aus folgenden Gründen:

1. Seine Argumente sind ja richtig. Es gibt in Deutschland keine "Sammelklagen" wie in anderen Ländern und die Rechtsschutzversicherungen treten für einen Fall wie diesen (wohl) nicht ein. Na und? Wenn der BGH pro Aktionär entscheidet, wird jeder Prozessfinanzierer den Fall mit Kusshand nehmen. Und selbst ohne einen solchen ist das Risiko äußerst gering, da die Instanzgerichte von der BGH-Rechtsprechung nicht abweichen werden und die gesamten Kosten sodann Jenoptik trägt. Und ob nun 1.000 EUR oder 2.000 EUR als Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden müssen. Who cares? Zur Not müssen halt ein paar andere Aktienschätzchen vorübergehend verkauft werden.

2. Seine Kritik an einigen Usern bzgl. der deutschen Sprache ist peinlich. Es trifft zwar zu, dass die Postings bisweilen mit Rechtschreib- und/oder Grammatikfehlern überfrachtet sind (möchte das mal bei einigen Usern mit deren flinken Fingern entschuldigen). Allerdings sollte er zunächst mal seine eigenen Postings genauer untersuchen. Auch diese sind nicht immer fehlerfrei.

Insgesamt aber frage ich mich, warum er überhaupt an diesem Board teilnimmt. Seinen Äußerungen zu DEWB kann ja nun m.E. entnommen werden, dass er nicht an die DEWB-Story glaubt und somit auch nicht Aktionär von DEWB ist. Was aber will er dann in diesem Board (zumal wohl mittlerweile jedes 2. Posting von ihm ist)? Will er hier den heiligen Samariter spielen, der die armen Aktionäre vor Weihnachten mit seinen heiligen Kenntnissen beglücken möchte oder was?

Und dann immer das Gelabere von seinen Kenntnissen von den höheren Ebenen bei Jenoptik... Naja, solche "Beziehungen" würden ja andererseits wiederum erklären, warum er seine kostbare Freizeit hier im Board vergeudet.

   

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08Löschung

 
  
    #73
28.11.05 01:16

Moderation
Zeitpunkt: 28.11.05 09:26
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 2 Stunden
Kommentar: Regelverstoß

 

 

315 Postings, 7453 Tage GL1800Na ja jedem Forum sein Guru - grins

 
  
    #74
28.11.05 16:42
Leider spielt er sich im Internationalmedia-Thread auch so als Samariter und allwissend auf ... nur seine Meinung zählt ... wer ihm wiederspricht wird sofort **** angemacht und diffamiert. Daher heute auch seine 2. Sperrungen.

Schade daß es hier User gibt, die mit Gewalt IHRE Meinung durchboxen wollen, ohne auf Fakten und Hintergrundwissen zurückgreifen zu können.

Gruß und euch viel Glück bei euren Aktien ... GL18000  

11820 Postings, 7623 Tage fuzzi08GL1800

 
  
    #75
28.11.05 17:19
Wieder einer, dem es nur aufs Pöbeln ankommt, der sich ungebeten zu
Dingen äußert, von denen er nichts versteht.

Zur Klarstellung:
Ich habe heute 1 Sperrung kassiert, weil ich einem eine verpaßt habe,
die sich gewaschen hat.
Der Betroffene ist aber leider im Einstecken nicht halb so gut wie im
Austeilen. Er hat es vorgezogen, sich beim Großen Bruder auszuheulen.

Die 2. Sperrung hast Du frei dazu erfunden. Auch ansonsten ist Dein
Beitrag unsachlich und zielt nur darauf ab, zu Verunglimpfen und zu
beleidigen. Du weißt ja, was ich dann mache. Guten Flug.

 

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