Offenbarungseid auf dem Amt


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Neuester Beitrag: 03.07.04 11:35
Eröffnet am:01.07.04 10:17von: chrismitzAnzahl Beiträge:53
Neuester Beitrag:03.07.04 11:35von: J.R. EwingLeser gesamt:3.831
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12570 Postings, 7687 Tage EichiAnrechnung von Vermögen:

 
  
    #51
03.07.04 10:50
Es gelten für die Anrechnung von Vermögen des Langzeitarbeitslosen oder dessen Partners folgende Freibeträge:

200 € je Lebensjahr bis maximal 13.000 € pro Partner. Bei einem 50-Jährigen sind 10.000,-- €, bei Ehepaaren 20.000,-- € freigestellt. Zusätzlich bleibt Vermögen zur Altersvorsorge bis 13.000,-- € pro Partner anrechnungsfrei.

Reiche sollten demnach in diesem Jahr noch ihr Geld ausgeben, damit die Wirtschaft endlich ins Rollen kommt!

Die Devise lautet: Nicht sparen, sparen, sparen, was beim Deutschen so typisch ist, sondern kaufen, kaufen, kaufen.  

16834 Postings, 8801 Tage chrismitzWelcher Reiche ist schon Langzeitarbeitsloser? o. T.

 
  
    #52
03.07.04 10:54

1025 Postings, 8437 Tage J.R. EwingSoweit ich weiß

 
  
    #53
03.07.04 11:35
bleiben Altervorsorgemaßnahmen auf Basis der Riester-Rente außenvor, werden also nicht im Rahmen der Freibeträge von 200 € pro Person und Lebensalter berücksichtigt.

Das Problem bei Lebensversicherungen ist eben, dass das angesparte Geld nach Auszahlung im Erlebnisfall nicht unbedingt für die Altersvorsorge verwendet werden muss, sondern beispielsweise auch für das neue Auto oder eine größere Urlaubsreise.

Insgesamt besteht bei den Reformen nach Nachbesserungsbedarf. Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass ein Erwerbsloser, der sich ehrlich um einen neuen Job bemüht, jedoch wegen der angespannten Arbeitsmarktsituation keinen findet, derart massive Kürzungen hinnehmen muss. Umgekehrt sollte man diejenigen Arbeitslosen, die vorhandene zumutbare Arbeit verweigern, deutlich stärker sanktionieren als bislang vorgesehen.

J.R.
 

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