Infineon (moderiert)
Seite 197 von 1873 Neuester Beitrag: 27.02.25 11:39 | ||||
Eröffnet am: | 03.11.09 16:42 | von: tomasnotoma. | Anzahl Beiträge: | 47.812 |
Neuester Beitrag: | 27.02.25 11:39 | von: GrünerMann | Leser gesamt: | 7.586.192 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1.579 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 195 | 196 | | 198 | 199 | ... 1873 > |
ja, kann den text lesen! (muss mich sleber mal durchackern, aber ich glaub dir deine interpretation mal) Nicht zu fassen, dass ich mal so gern das gesicht vom Finanzminister sehe!
@All, beim SL solltet ihr in zukunft sehr gut aufpassen, eure Aktiengewinne (falls ihr die Aktien aus der Kapitalerhöhung habt) unterliegen nicht der Abgeltungssteuer sondern werden nach einem Jahr steuerfrei werden! Für mich ein Grund zum feiern!
Quelle: Siele Link von Sugar Daddy
Schade, schon wieder leicht verpufft. Aber für Dich in kurzer Darstellung:
Verhältnis Käufer / Verkäufer 9 : 1
Orderbuchanzeige unter finanzen.net, ifx oben in der Leiste Orderbuch
Hinweis bzw. Erinnerung: Die Intel - Zahlen kommen morgen erst nachbörslich 22 05h soweit ich informiert bin
gruß grottenolm
Hmmmmmm, ich finde folgenden Text:
108 Erhält der Anteilsinhaber Bezugsrechte zugeteilt, werden diese gemäß § 20 Absatz 4a Satz 4 EStG mit Anschaffungskosten in Höhe von 0 € eingebucht. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Altanteile vom Anteilseigner vor dem 1. Januar 2009 oder nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden. 109 Das Anschaffungsdatum der Altanteile geht im Falle der Veräußerung auf die Bezugsrechte über. Veräußert der Anleger später die Bezugsrechte, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn somit nur in den Fällen, in denen auch die zugrunde liegenden Altanteile steuerlich verstrickt sind. Wurden die Anteile vor dem 1. Januar 2009 erworben, unterliegt die Veräußerung der zugeteilten Bezugsrechte nicht der Abgeltungsteuer; sofern die Jahresfrist des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG noch nicht abgelaufen ist, muss der Anleger ein privates Veräußerungsgeschäft in seiner Steuererklärung deklarieren. 110 Die Ausübung des Bezugsrechts ist nicht als Veräußerung des Bezugsrechts anzusehen. Übt der Steuerpflichtige das Bezugsrecht aus, wird die junge Aktie zu diesem Zeitpunkt angeschafft. Der Wert des Bezugsrechts ist als Anschaffungskosten der jungen Aktien mit 0 € anzusetzen und daher nicht von Bedeutung.
Aus dem satz "wird die junge Aktie zu diesem Zeitpunkt angeschafft" schliesse ich aber dass es dann doch nach dem Recht des Kaufzeitpunktes, also neues Recht geht. Oder sehe ich das falsch.....? ich glaube ich stelle den sekt erstmal wieder in den kühlschrank zurück....
wie kommst Du zu dem schluss dass altes recht gilt? Ich komme allenfalls zu dem schluss, dass es keinen Veräusserungsgewinn aus den Bezugsrechen gibt, wenn man diese ausübt....
Is ja schön, Dir ne Freude gemacht zu haben, hast ja auch verdient als fleissiger und mE. souveräner Schreiber. Freue mich selber natürlich auch über gesparte 25%.
Da haben die einfach den leichtesten Weg genommen, alles andere wäre zu kompliziert geworden. Man bedenke nur, was mit Verlusten geschehen wäre, usw.
Glück Auf
Allerdings habe ich noch etwas zweifel an deiner interpretation..... wie kommst du von 108-110 auf den schluss dass dass altes und nicht neues Recht gilt? Schliesslich wird ja der Kaufzeitpunkt da geregelt, wo man das BZR ausübt.....
Danke für Dein lob :-)
Ich denke das ist schon noch einer erneuten Diskussion würdig, auch wenn cih das schlimmste befürchte.
Vielleoicht kann Sugar Daddy meine Bedenken ja noch zerstreuen....
na, vielleicht gräbt sugar daddy noch was aus. Bis infineon 8 Euro wert ist, ist die Sache wohl ziemlich sicher geklärt :-)
Ja, der Indianer musste es wieder richten! Während man über dem großen Teich neue Rekorde ansteuert, ist under kleiner Freund wenigstens ein wenig aufgewacht und hat einen kleinen Teil des Abstands wieder aufgeholt. Unser Pflänzchen hat nachbörslich zugelegt und befindet sich im Rahmen dessen, wo es die meiste Zeit des tages zugebracht hat. Sollte Uncle Sam in seiner Tendenz verharren, könnts für morgen nicht schlecht aussehen, aber einige mit kalten Füßen werden wieder dabei sein. Ich drücke uns allen (außer denen, die ich fast immer ausschließe und die wissen das mittlerweile) die Daumen ganz fest für das morgige Börsengeschehen, an dem ich maximal nachmittags teilhaben kann, da ich viel unterwegs sein werde. Also sorgt dafür, dass Kurs Nord/Nordnord gehalten wird.
Und 1chr: Vor dem Zubettgehen unbedingt noch etwas anderes machen, es gibt angenehmeres, als vom Finanzminister zu träumen!
in diesem Sinne Guats Nächtle
ähnliches Gespräch mit meinem Steuerverbrater gehabt, wird dem persönlichen Steuersatz angeglichen, der ist bei mir persönlich 0 (Kleinunternehmer unter 17500 Umsatz) und somit würde ich alles zurückbekommen. Konte ich zwar nicht glauben hat er mir aber 3 x versichert und der Mann ist gut (Vorsitzender Prüfungskomission), kann ich zwar immer noch nicht glauben aber werds mal abwarten...., also fragt eure Steuerberater und
Eßt mehr Chips !
Gruß grottenolm
Allen Usern wünsche ich ein gutes Frühstückchen und Heute eine erneute gute Performence von Infineon.
Hier einige Daten zum Handelstag:
08:00 DE Verbraucherpreise Dezember
08:45 FR Verbraucherpreise Dezember
09:00 EU EZB Ratssitzung
10:00 EU EZB 3-Monats-Zinssätze Dezember
10:30 GB Bauaufträge November
13:45 EU EZB Sitzungsergebnis
14:30 US Einzelhandelsumsatz Dezember
14:30 EU EZB PK zur Ratssitzung
14:30 US Ausfuhrpreise Dezember
14:30 US Einfuhrpreise Dezember
14:30 US Erstanträge Arbeitslosenhilfe (Woche)
15:00 US RBC CASH Index Januar
16:00 US Lagerbestände November
16:30 US EIA Erdgasbericht (Woche)
17:00 US Ankündigung 3- u. 6-monatiger Bills
17:30 CH KOF Monetary Policy Communicator
18:00 US Auktion 30-jähriger T-Bonds
22:30 US Wochenausweis Geldmenge
Gruß Tyrell