PAION Eine Fledermaus lernt wieder fliegen
Seite 1930 von 2071 Neuester Beitrag: 05.12.24 19:49 | ||||
Eröffnet am: | 30.07.08 06:50 | von: gurke24448 | Anzahl Beiträge: | 52.774 |
Neuester Beitrag: | 05.12.24 19:49 | von: derbestezock. | Leser gesamt: | 12.402.053 |
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Behauptungen kann jeder aufstellen u.solli ch dir was sagen ich bin ein direkter Abkömmling von Karl Marx: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen.!
"Es gibt einen in diesem Thread dessen Vorhersagen fast alle eingetroffen sind, es gibt einen im Thread der Paion 3 mal bei der BAfin gemeldet hat und die BAfin auch diesen Meldungen nachgegangen ist. Und diese Meldungen sind nicht anonym."
Seltens habe ich so einen mega-Schwachsinn in einem Forum gelesen,- mal abgesehen von vielen deiner sonstigen, geistigen und verunglückten Ergüsse hier.
Die Bafin behandelt alle Meldungen anonym für Außenstehende und wird keinen "Melder" veröffentlichen !
Diese Aussage ist doch ein Zeichen mehr dafür, wessen geistigen Kindes du Troll bist.
Es gibt einen in diesem Thread dessen Vorhersagen fast alle eingetroffen sind, es gibt einen im Thread der Paion 3 mal bei der BAfin gemeldet hat und die BAfin auch diesen Meldungen nachgegangen ist. Und diese Meldungen sind nicht anonym."
sie sind es ! es gibt ein Schreiber der anzeigt ... dann. gibt es ein schreiben ( Regaktion der Bafin ) der
schreibt das die angelegenheit bearbeitet wird ...... mit den hinweiss aus Datenrechlichen Gründen keine weiteren reaktoíonen darauf erfolgt .......
Auszug aus : der Bafin Link https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/...hpartner/BaFin/bafin_node.html
So prüft die BaFin Ihre Beschwerde
Beschwerden prüft die BaFin im Regelfall in mehreren Schritten:
Zuerst prüft sie, ob Ihr Fall bereits anhand Ihrer Angaben und den von Ihnen eingereichten Unterlagen beurteilt werden kann.
Wenn nicht, klärt die BaFin den Sachverhalt weiter auf. Dazu fordert sie von dem betroffenen Unternehmen eine Stellungnahme an. Meistens leitet die BaFin dazu Ihr Beschwerdeschreiben an das das beaufsichtigte Unternehmen weiter.
Das Unternehmen nimmt zu Ihrer Beschwerde gegenüber der BaFin Stellung.
Die BaFin prüft nach aufsichtsrechtlichen Maßstäben die Stellungnahme des Unternehmens und entscheidet, ob und ggf. inwieweit weitere Schritte gegen das Unternehmen erforderlich sind. Die BaFin teilt Ihnen allerdings den Ausgang ihrer Prüfung aufgrund ihrer Aufgabenstellung und ihrer Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht mit.
Sie erhalten auf jeden Fall ein abschließendes Schreiben zu Ihrer persönlichen Beschwerde. Soweit das Unternehmen einverstanden ist, leitet die BaFin auch dessen Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde an Sie weiter.........Zitat ende......
Bei diesen vorgehen gibt es einen Briefwechsel ......na dann mal reinstellen .......und noch mal aus datenrechtlichgen gründen gibt es keine Stellungsnahme an Privat personen
Und dann schreibst du noch vom Panell ab, das hat ER doch schon geschrieben !!!!
Traust du dir nicht mal mehr etwas eigenes zu schreiben?
Aber eigentlich kann ich dich verstehen, deine eigene Meinung will kein anderer hier lesen, also musst du schon abschreiben
Zeitpunkt: 02.06.20 09:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf unzulässige Nachfolge-Id
DGAP-News: PAION AG / Schlagwort(e): Sonstiges
02.06.2020 / 09:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PAION GIBT GENEHMIGUNG EINES "COMPASSIONATE-USE" FÜR REMIMAZOLAM IN ITALIENISCHEM KRANKENHAUS BEKANNT
Aachen, 02. Juni 2020 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute bekannt, dass das lokale Ethik-Komitee des Krankenhauses San Raffaele in Mailand/Italien die Genehmigung für den "Compassionate Use" (Härtefallprogramm zur Anwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels an Patienten) von Remimazolam für die Sedierung von fünf COVID-19-Patienten auf der Intensivstation (ICU) erteilt hat. Nach diesem ersten Einsatz könnte die Behandlung auf eine größere Anzahl von Patienten im Krankenhaus ausgedehnt werden.
PAION wurde vom Krankenhaus San Raffaele kontaktiert, um zu klären, ob Remimazolam aufgrund eines derzeitigen durch die Coronavirus-Pandemie ausgelösten Mangels an Propofol und Midazolam zur Verfügung gestellt werden könnte. PAION wird der Anfrage des Krankenhauses nachkommen und die Substanz kostenlos zur Verfügung stellen.
Dr. Phillips, CEO der PAION AG, erklärte: "Wir freuen uns, dem Krankenhaus San Raffaele während der aktuellen Covid-19-Krise helfen und zum weltweiten Kampf gegen die Pandemie beitragen zu können."
"Compassionate Use" ist nach EU-Recht unter strengen Bedingungen zulässig und bezeichnet den Einsatz von noch nicht genehmigten oder zugelassenen Arzneimitteln bei Patientinnen oder Patienten, die an einer lebensbedrohlichen, langanhaltenden oder eine schwere Behinderung auslösenden Erkrankung leiden. Im Rahmen eines Härtefallprogramms können Arzneimittel im "Compassionate Use" zur Verfügung gestellt werden, wenn ausreichende Hinweise auf die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels vorliegen.
In klinischen Studien zeigte Remimazolam Wirksamkeit und Sicherheit bei rund 2.900 Probanden und Patienten. Remimazolam hat in Japan eine Marktzulassung erhalten, und Zulassungsanträge wurden unter anderem in den USA und in Europa eingereicht.
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Über Remimazolam
Remimazolam ist ein ultrakurz wirksames intravenöses Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum. Im menschlichen Körper wird Remimazolam von Gewebe-Esterasen, einer weit verbreiteten Art von Enzymen, zu einem inaktiven Metaboliten abgebaut und nicht über cytochromabhängige Abbauwege in der Leber. Wie bei anderen Benzodiazepinen steht mit Flumazenil ein Gegenmittel zur Verfügung, um bei Bedarf die Sedierung oder Narkose des Patienten wieder rasch beenden zu können. Wirksamkeit und Sicherheit wurden in klinischen Studien bei rund 2.900 Probanden und Patienten gezeigt. Die bisherigen Daten deuten darauf hin, dass Remimazolam einen raschen Wirkeintritt und ein schnelles Abklingen der Wirkung hat und dabei ein günstiges kardiorespiratorisches Sicherheitsprofil besitzt.
Im Januar 2020 hat der Lizenznehmer Mundipharma in Japan die Marktzulassung für die Allgemeinanästhesie erhalten. In den USA hat der Lizenznehmer Cosmo den Zulassungsantrag in der Kurzsedierung in den USA im April 2019 eingereicht (PDUFA-Datum 5. Juli 2020). In China hat der Lizenznehmer Yichang Humanwell im November 2018 die Marktzulassung in der Kurzsedierung beantragt. In Südkorea hat der Lizenznehmer Hana Pharm den Zulassungsantrag in der Allgemeinanästhesie im Dezember 2019 eingereicht. In Europa hat PAION einen Marktzulassungsantrag in der Kurzsedierung bei der European Medicines Agency (EMA; europäische Arzneimittelagentur) im November 2019 eingereicht und Ergebnisse einer Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie in der EU werden im zweiten Halbjahr 2020 erwartet.
Zusätzlich zur Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie und basierend auf den positiven Ergebnissen einer Phase-II-Studie ist die Sedierung auf der Intensivstation eine weitere mögliche Indikation für Remimazolam.
Remimazolam ist verpartnert in den USA (Cosmo Pharmaceuticals, unterlizenziert an Acacia Pharma), Japan (Mundipharma), China (Yichang Humanwell), Kanada (Pharmascience), Russland/GUS, der Türkei und der MENA-Region (R-Pharm) sowie Südkorea und Südostasien (Hana Pharm). In allen anderen Märkten einschließlich Teilen der EU steht Remimazolam zur Lizenzierung zur Verfügung.
Vielleicht werden die US-Amerikaner hellhörig. Könnte den FDA-Bescheid zudem positiven Anschub geben.
...dann ist Remimazolam de facto in Europa ,,zugelassen. Hört sich komisch an, ist aber so!
Cosmo Pharmaeceuticals gibt Italienische Zulassung für „Compassionate Use“ von RedHill Biopharma’s Opaganib für die Behandlung von Covid-19 in Italien bekannt
Dublin, 7. April 2020 – Cosmo Pharmaceuticals NV (SIX: COPN) gab heute bekannt1, dass ihre Beteiligungsgesellschaft RedHill (NASDAQ: RDHL), mit Cosmo’s Unterstützung, die Bewilligung des Istituto Nazionale per le Malattie Infettive Lazzaro Spallanzani (das Nationale Italienische Institut für Infektionskrankheiten) erhalten hat für den sofortigen „compassionate“ Gebrauch ihres proprietären, sich in Entwicklung befindenden neuen Medikaments Opaganib (Yeliva®, ABC294640) bei der Behandlung von Patienten mit bestätigter Coronavirus (COVID-19) Infektion mit lebensbedrohenden klinischen Zuständen.
Paion und Remimazolam können hier kurzfristig eine Versorgungslücke füllen, was sowohl COVID-19 Patienten hilft und langfristig auch uns, den Aktionären. Der Bekanntheitsgrad unter Ärzten steigt und das ist letztendlich der Faktor, der später den Erfolg von Remi definieren wird.
feedback_news@doccheck.com und webmaster@arznei-news.de
Vielleicht nehmen sie den Artikel auf. Wäre hilfreich und sonst ist nichts verloren.