Arcandor AG nach der Insolvenz
Seite 186 von 333 Neuester Beitrag: 15.04.24 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.10 15:31 | von: Horusfalke | Anzahl Beiträge: | 9.323 |
Neuester Beitrag: | 15.04.24 09:25 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 1.069.058 |
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Letztendlich ist es bewiesen eine Übernahme kann stattfinden, siehe Posting's BAFin und meiner THESE ;-))
Zeitpunkt: 19.02.13 12:44
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung - Letzte Zeile
14:29 16.09.09
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Mittwoch, 16. September 2009 Bekanntmachung über die Verteilung von Thomas-Cook Aktien und Dividendenzahlungen an Anleihegläubiger der Arcandor AG im Wege der Verwertung eines verpfändeten Wertpapierdepots Die Bayerische Landesbank hat im Rahmen der Begebung der EUR 275 Mio.-Inhaber-Globalschuldverschreibung (ISIN: DE000A0N0N07; WKN: A0N0N0 - die Arcandor-Anleihe) der Arcandor Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen, Bundesrepublik Deutschland (die Emittentin) die Funktion des Sicherheitentreuhänders zugunsten der Anleihegläubiger übernommen. Im Sicherheitentreuhandvertrag vom 9. Juli 2008 (der Sicherheitentreuhandvertrag) hat die Emittentin zur Besicherung der Forderungen der Bayerischen Landesbank als Sicherheitentreuhänder (und damit auch zur Besicherung der Forderungen der Anleihegläubiger) unwiderruflich und bedingungslos ein Pfandrecht nach deutschem Recht bestellt. Das Pfandrecht erfasst die gesamten gegenwärtigen und künftigen Rechte und Forderungen, welche die Emittentin gegenüber der Bayerischen Landesbank als Depotbank bezüglich des Wertpapierdepots der Emittentin hat, das für eine bestimme Anzahl von Namens-Stammaktien (registered shares) nach englischem Recht mit einem Nennwert von je EUR 0,10 der Thomas Cook Group plc, die als Sicherheit für die Arcandor-Anleihe dienen (die Verpfändeten Aktien), eingerichtet wurde (das Verpfändete Wertpapierdepot). Die Emittentin hat mit Datum vom 9. Juni 2009 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Essen hat mit Beschluss vom gleichen Tage einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Darüber hinaus wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin am 1. September 2009 eröffnet. Nach § 12 (a) (v) der Anleihebedingungen, die auf der Website der Emittentin unter www.arcandor.com herunter geladen werden können, ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Schuldverschreibungen fällig zu stellen, sobald die Emittentin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder sobald ein Gericht ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet hat. Die Anleihegläubiger können diese Rechte ausüben, indem sie die Hauptzahlstelle informieren; sie sind berechtigt, Rückzahlung zum Nennbetrag der Schuldverschreibungen zuzüglich hierauf bis zum Tag vor der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Bayerische Landesbank in ihrer Funktion als Sicherheitentreuhänder hat die Emittentin darüber informiert, dass einzelne Anleihegläubiger von diesem Recht Gebrauch gemacht haben. Im Nachgang zur Abgabe der Kündigungserklärungen hat ein Teil dieser Anleihegläubiger die Bayerische Landesbank aufgefordert, das Verpfändete Wertpapierdepot nach § 3 (c) der Anleihebedingungen zu verwerten. Nach dieser Regelung ist der Sicherheitentreuhänder verpflichtet, bei Eintritt eines Verwertungsereignisses die Sicherheiten gemäß den Bedingungen des Sicherheitentreuhandvertrages durchzusetzen. Unter dem Sicherheitentreuhandvertrag ist der Sicherheitentreuhänder befugt, sich die Verpfändeten Aktien anzueignen und anteilig an die Anleihegläubiger auszuschütten, d.h. zu übertragen (vgl. § 3 (c) (iv) der Anleihebedingungen). Die Bayerische Landesbank hat sich die Verpfändeten Aktien mit Mitteilung vom 4. August 2009 angeeignet, um sicherzustellen, dass die am 4. September 2009 vorgenommene Dividendenzahlung auf die Verpfändeten Aktien (die Dividendenzahlung) den Anleihegläubigern zu Gute kommt. Eine anteilige Ausschüttung der Verpfändeten Aktien und der Dividendenzahlung an die Anleihegläubiger ist (vorbehaltlich des letzten Absatzes dieser Bekanntmachung) im Verhältnis des gesamten festgelegten Nennbetrags der Schuldverschreibungen eines jeden Anleihegläubigers zum gesamten festgelegten Nennbetrag aller ausstehenden Schuldverschreibungen vorzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Wunsch einer Mehrheit der Anleihegläubiger wird die Bayerische Landesbank die Verpfändeten Aktien und die Dividendenzahlungen wie folgt verteilen: Voraussichtlich am 21. September 2009 wird Clearstream jeder Depotbank, die direkt ein Wertpapierdepot bei Clearstream unterhält und auf dem Arcandor-Anleihen verbucht sind (jeweils die Erste Depotbank) - Depotbescheinigungen (die Depotbescheinigungen), die Informationen über den Bestand an Arcandor-Anleihen enthalten, die von jeder Ersten Depotbank am 18. September 2009 gehalten werden (der Stichtag), und - das von den Anleihegläubigern auszufüllende Muster einer Aufforderung, in dem diese angeben, auf welches Wertpapierdepot die Verpfändeten Aktien und auf welches Konto (einschließlich des Namens des jeweiligen Kreditinstituts und des zugehörigen SWIFT-Codes) die Dividendenzahlungen bei der Verteilung gebucht werden sollen (die Buchungsanforderung) übersenden. Ab dem 21. September 2009 wird die Arcandor-Anleihe mit dem Zusatz 'ex' notiert. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Anleihegläubiger, die die Arcandor-Anleihe ab dem 21. September 2009 erwerben, keinen Anspruch auf Zuteilung von Verpfändeten Aktien haben. Jede Erste Depotbank wird diese Information an die in der Verteilungskette jeweils nachgeordnete Depotbank weiterleiten, mit dem Ziel, alle Anleihegläubiger entsprechend zu informieren und, soweit möglich, die Weisungen der Anleihegläubiger einzuholen. Die Depotbank des jeweiligen Anleihegläubigers wird diesem die Buchungsanforderung übermitteln und um Anweisung bitten, auf welches Wertpapierdepot die Verpfändeten Aktien und auf welches Konto die Dividendenzahlung gebucht werden sollen. Jede Erste Depotbank wird die ausgefüllten Buchungsanforderungen zusammen mit den Depotbescheinigungen bis spätestens Mittwoch, 30. September, 16.00 Uhr an die Bayerische Landesbank senden. Am 7. Oktober 2009 (der Transfertag) wird die Bayerische Landesbank die anteilige Übertragung der Verpfändeten Aktien (die Anteiligen Aktien) und die anteilige Zahlung der Dividende (die Anteilige Dividende) in Höhe des sich aus Ziffer 3 (c) (iv) der Anleihebedingungen ergebenden Anteils anweisen. Die Anteiligen Aktien und die Anteilige Dividende wird dabei auf die in den Buchungsanforderungen genannten Depots bzw. Konten verbucht, die die Anleihegläubiger über die Ersten Depotbanken mitgeteilt haben. Sollte eine Erste Depotbank der Bayerischen Landesbank bis Mittwoch, 30. September, 16.00 Uhr keine oder eine nicht ordnungsgemäß (weil missverständlich oder unvollständig) ausgefüllte Buchungsanforderung übermittelt haben, wird mit den Verpfändeten Aktien und den Dividendenzahlungen in Bezug auf die ausstehenden Arcandor-Anleihen wie folgt verfahren: Am Transfertag werden die Verpfändeten Aktien und die Dividendenzahlungen automatisch in das Wertpapierrechnungskonto im Clearstream-System bzw. in das zugehörige Verrechnungskonto verbucht, welches demjenigen Depot zugeordnet ist, in dem die Arcandor-Anleihen am Stichtag eingebucht waren. Die Bayerische Landesbank kann nicht ausschließen, dass Anleihegläubiger, die ihren Anteil an den Verpfändeten Aktien über diese Art der Verteilung erhalten, verpflichtet sein könnten, eine höhere 'Stamp Duty' (Stempelsteuer) nach englischem Recht zu bezahlen als Anleihegläubiger, die eine Verteilung der Anteiligen Aktien über eine Buchungsanforderung an die Bayerische Landesbank wählen. Die Bayerische Landesbank übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Einlieferung der Verpfändeten Aktien in die Depots der Anleihegläubiger oder im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Dividendenzahlung auf die Konten der Anleihegläubiger. Indem die Bayerische Landesbank die jeweilige Anzahl an Verpfändeten Aktien und Dividendenzahlungen auf Depots bzw. Konten nach Maßgabe des vorstehend beschriebenen Verfahrens überträgt, wird sie gleichzeitig aus ihrer Haftung unter dem Sicherheitentreuhandvertrag entlassen. Vor anteiliger Verteilung der Verpfändeten Aktien und der Dividendenzahlungen werden alle im Zusammenhang mit der Verwertung angefallenen und anfallenden Steuern, Abgaben, Kosten und Auslagen (einschließlich der Honorare für die Sicherheitentreuhand) abgezogen. Insbesondere wird die Dividendenzahlung und ggf. ein angemessener Teil der Verpfändeten Aktien für die 'Stamp Duty' (Stempelsteuer) bis zum möglichen Höchstbetrag dieser Steuer solange einbehalten bis zur endgültigen Klärung mit den englischen Steuerbehörden, dass die Bayerische Landesbank insoweit keine Haftung für die Stempelsteuer im Zusammenhang mit der Verwertung und Verteilung der Verpfändeten Aktien trifft und entweder (i) ein den Anforderungen der Bayerischen Landesbank entsprechender Nachweis erbracht wurde, dass alle Stempelsteuern bezahlt wurden oder (ii) ein den Anforderungen der Bayerischen Landesbank entsprechender Nachweis erbracht wurde, dass die Übertragung der Anteiligen Aktien an den jeweiligen Anleihegläubiger von der Stempelsteuer befreit ist. Nach Klärung mit den englischen Steuerbehörden oder Vorlage ausreichender Nachweise, dass die entsprechenden Steuern entweder gezahlt wurden oder dass insoweit eine Steuerbefreiung vorliegt, werden überschüssige Beträge sowie die überschüssigen Verpfändeten Aktien an die Anleihegläubiger nach Maßgabe des vorstehend beschriebenen Verfahrens ausgeschüttet.
10:30 30.03.10
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30.03.2010 Bekanntmachung über die Verteilung von Dividendenzahlungen, die am 4. September 2009 auf Thomas-Cook Aktien an Anleihegläubiger der Arcandor AG im Wege der Verwertung eines verpfändeten Wertpapierdepots geleistet wurden Es wird Bezug genommen auf die EUR 275 Mio.-Inhaber-Globalschuldverschreibung (ISIN: DE000A0N0N07; WKN: A0N0N0, die Arcandor-Anleihe) der Arcandor Aktiengesellschaft (die Emittentin), für die die Bayerische Landesbank als Sicherheitentreuhänder zugunsten der Anleihegläubiger tätig ist. Am 16. September 2009 kündigte die Bayerische Landesbank in einer Bekanntmachung die Verteilung von 75.335.013 Namens-Stammaktien (registered shares) der Thomas Cook Group plc nach englischem Recht (mit je einem Nennbetrag von EUR 0,10) (die Verpfändeten Aktien) an, die sich die Bayerische Landesbank gemäß eines Sicherheitentreuhandvertrags vom 9. Juli 2008 (der Sicherheitentreuhandvertrag) angeeignet hat, zusammen mit den am 4. September 2009 geleisteten Dividendenzahlungen auf die Verpfändeten Aktien (die Dividendenzahlung). Diese Bekanntmachung (die Bekanntmachung) besagte Folgendes: 'Vor anteiliger Verteilung der Verpfändeten Aktien und der Dividendenzahlungen werden alle im Zusammenhang mit der Verwertung angefallenen und anfallenden Steuern, Abgaben, Kosten und Auslagen (einschließlich der Honorare für die Sicherheitentreuhand) abgezogen. Insbesondere wird die Dividendenzahlung und ggf. ein angemessener Teil der Verpfändeten Aktien für die 'Stamp Duty' (Stempelsteuer) bis zum möglichen Höchstbetrag dieser Steuer solange einbehalten bis zur endgültigen Klärung mit den englischen Steuerbehörden, dass die Bayerische Landesbank insoweit keine Haftung für die Stempelsteuer im Zusammenhang mit der Verwertung und Verteilung der Verpfändeten Aktien trifft und entweder (i) ein den Anforderungen der Bayerischen Landesbank entsprechender Nachweis erbracht wurde, dass alle Stempelsteuern bezahlt wurden oder (ii) ein den Anforderungen der Bayerischen Landesbank entsprechender Nachweis erbracht wurde, dass die Übertragung der Anteiligen Aktien an den jeweiligen Anleihegläubiger von der Stempelsteuer befreit ist. Nach Klärung mit den englischen Steuerbehörden oder Vorlage ausreichender Nachweise, dass die entsprechenden Steuern entweder gezahlt wurden oder dass insoweit eine Steuerbefreiung vorliegt, werden überschüssige Beträge sowie die überschüssigen Verpfändeten Aktien an die Anleihegläubiger nach Maßgabe des vorstehend beschriebenen Verfahrens ausgeschüttet.' Zwischen dem 7. Oktober 2009 und dem 16. Oktober 2009 verteilte die Bayerische Landesbank 75.334.097 Verpfändete Aktien an Anleihegläubiger. Die Bayerische Landesbank hat in der Folge von einigen, aber nicht allen, Anleihegläubigern Nachweise über den Betrag der bezahlten UK Stempelsteuer oder die Berechtigung zur Steuerbefreiung in Bezug auf die Übertragung von Verpfändeten Aktien erhalten. Die Berater der Bayerischen Landesbank stehen mit der britischen Steuerbehörde HM Revenue & Customs in Kontakt, um den Betrag dieser abzuziehenden Stempelsteuer zu minimieren und um die Bayerische Landesbank aus jeglicher verbleibender Haftung in Zusammenhang mit der Umsetzung des Sicherheitentreuhandvertrages und der Verteilung der Verpfändeten Aktien zu entlassen. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen; um jedoch die Verteilung von so vielen Dividendenzahlungen wie möglich zum momentanen Zeitpunkt zu ermöglichen, wurden mit dem HM Revenue and Customs gewisse Vereinbarungen getroffen. HM Revenue and Customs hat die Beträge festgelegt, die zur Begleichung der UK Stempelsteuerschuld (einschließlich Zinsen) in Zusammenhang mit der Durchsetzung des Sicherheitentreuhandvertrages und der Verteilung des jeweiligen Anteils Verpfändeter Aktien auf die einzelnen Anleihegläubiger an sie gezahlt werden sollen (wobei der Betrag, der in Bezug auf die Verteilung des jeweiligen Anteils der Verpfändeten Aktien an einen Anleihegläubiger gezahlt werden muss, die Angemessene Stempelsteuer für diesen Anleihegläubiger ist). Für gewisse Anleihegläubiger wurden der Bayerischen Landesbank ausreichende Nachweise dafür vorgelegt, dass alle entsprechenden Stempelsteuern bezahlt wurden oder dass die Übertragung des jeweiligen Anteils dieses Anleihegläubigers an den Verpfändeten Aktien von der UK Stempelsteuer befreit war. Diese Anleihegläubiger haben ihren Anteil an der Dividendenzahlung abzüglich Kosten und Auslagen ohne Abzug der Stempelsteuer erhalten. Andere Anleihegläubiger, die der Bayerischen Landesbank nachgewiesen haben, dass der Betrag der gezahlten Stempelsteuer niedriger ist als der der Angemessenen Stempelsteuer, haben ihren jeweiligen Anteil an der Dividendenzahlung abzüglich der ausstehenden Angemessenen Stempelsteuer, Kosten und Auslagen erhalten. Die Anleihegläubiger, die weder über Ihre Stempelsteuerschuld noch über den Betrag der (gegebenenfalls) gezahlten Stempelsteuer Nachweise erbracht haben, werden ihren jeweiligen Anteil an der Dividendenzahlung abzüglich der Angemessenen Stempelsteuer, Kosten und Auslagen (der Dividendenanteil) erhalten, wobei wie folgt vorgegangen wird: Die Bayerische Landesbank wird die Zahlung des Dividendenanteils auf das jeweilige Konto anweisen, das der Bayerischen Landesbank vorab vom oder im Auftrag des jeweiligen Anleihegläubigers, wie in der Bekanntmachung gefordert, mitgeteilt wurde. Diese Überweisungsaufträge werden an den unten genannten Tagen erteilt. Anleihegläubiger, von denen ausreichende Nachweise über die Zahlung der Angemessenen Stempelsteuer oder die Steuerbefreiung für die Übertragung der Verpfändeten Aktien an diesen Anleihegläubiger noch ausstehen, können diese der Bayerischen Landesbank bis spätestens zum 26. Mai 2010 vorlegen (das Zahlungsnachweisdatum). Für jeden Anleihegläubiger, für den ein solcher Nachweis bis zum Zahlungsnachweisdatum erbracht wird, ordnet die Bayerische Landesbank die Überweisung des jeweiligen Anteils der Dividendenzahlung für diesen Anleihegläubiger, abzüglich Kosten und Auslagen und ohne Abzug der UK Stempelsteuer, an diesen Anleihegläubiger bis spätestens zum 9. Juni 2010 an. Für die Anteilseigner, von denen ein solcher Nachweis nicht bis zum Zahlungsnachweisdatum erbracht wurde, wird die Bayerische Landesbank die Überweisung des jeweiligen Anteils der Dividendenzahlung für diesen Anleihegläubiger, abzüglich der Angemessenen Stempelsteuer, Kosten und Auslagen, an diesen Anleihegläubiger bis spätestens zum 9. Juni 2010 anordnen. Eine Übersicht der Nachweise, die gemäß Vereinbarung mit HM Revenue and Customs ausreichend sind, um die Bayerische Landesbank von jeglicher UK Stempelsteuerschuld in Verbindung mit der Verwertung und Verteilung der jeweiligen Anteile an den Verpfändeten Aktien an die Anleihegläubiger zu befreien, ist auf Wunsch bei der Bayerischen Landesbank erhältlich. Wenn ausreichende Nachweise für die Zahlung der UK Stempelsteuer erbracht werden, aber der gezahlte Betrag niedriger ist als der Betrag, den HM Revenue and Customs und die Bayerische Landesbank vereinbart haben, wird die ausstehende Angemessene Stempelsteuer, zusammen mit den Kosten und Auslagen, von jeweiligen Anteil dieses Anleihegläubigers an der Dividendenzahlung abgezogen. Die Bayerische Landesbank wird die Beträge, die wegen der Angemessenen Stempelsteuer von der Dividendenzahlung abgezogen werden, an HM Revenue and Customs zahlen auf der Grundlage, dass sie diese Zahlungen im Namen des Anleihegläubigers durchführen darf, der die von diesem Abzug betroffene Zahlung erhält. HM Revenue and Customs hat der Bayerischen Landesbank bestätigt, dass etwaige Rückzahlungen von Stempelsteuern, die von der Bayerischen Landesbank nachweislich zuviel gezahlt wurden, an die Bayerische Landesbank geleistet werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Anleihegläubiger UK Stempelsteuer in Bezug auf die Verteilung von Verpfändeten Aktien an HM Revenue and Customs gezahlt hat oder von dieser Zahlung befreit ist, es aber versäumt hat, der Bayerischen Landesbank vor dem Zahlungsnachweisdatum ausreichende Nachweise für diese Zahlung oder Befreiung zu liefern. Dies könnte auch der Fall sein aufgrund des Zweifels, der nach Ansicht von HM Revenue and Customs bezüglich der Frage besteht, ob der Betrag der UK Stempelsteuern, der in Bezug auf die Durchsetzung des Sicherheitentreuhandvertrages und die Verteilung der jeweiligen Anteile der Verpfändeten Aktien an die Anleihegläubiger fällig ist, anhand des Marktwertes der Verpfändeten Aktien vom 4. August 2009 zu ermitteln ist oder anhand des Marktwertes der Verpfändeten Aktien zu dem Datum, an dem sie letztendlich an die Anleihegläubiger übertragen wurden. HM Revenue and Customs hat bestätigt, dass ggf. zuviel gezahlte UK Stempelsteuern zu gegebener Zeit zurückgezahlt werden können, wenn der höhere dieser beiden Beträge gezahlt wurde. HM Revenue and Customs hat die Bayerische Landesbank darüber informiert, dass Anleihegläubiger, die HM Revenue and Customs direkt kontaktieren, um von der Bayerischen Landesbank gezahlte Stempelsteuer zurückzubekommen, Schwierigkeiten haben werden, Überzahlungen direkt von HM Revenue and Customs erstattet zu bekommen, ungeachtet der Tatsache, dass die Bayerische Landesbank die Zahlungen auf der oben angegebenen Grundlage leisten würde. Ist jedoch ein Anleihegläubiger in der Lage nachzuweisen, dass der Betrag der UK Stempelsteuer, der von seinem Anteil an den Verpfändeten Aktien abgezogen wurde, den Betrag der UK Stempelsteuer übersteigt, die in Zusammenhang mit der Verwertung und Verteilung des jeweiligen Anteils dieses Anleihegläubigers an den Verpfändeten Aktien fällig ist (beispielsweise aus einem der im vorigen Abschnitt angegebenen Gründe), wird die Bayerische Landesbank diesen Anleihegläubiger entsprechend unterstützen, um eine angemessene teilweise (oder vollständige) Rückerstattung der von der Bayerischen Landesbank in Bezug auf die an diesen Anleihegläubiger verteilten Verpfändeten Aktien gezahlte UK Stempelsteuer bei HM Revenue and Customs zu beantragen. Die Bayerische Landesbank wird solche Schritte nur unternehmen, wenn der Anleihegläubiger die Bayerische Landesbank dazu auffordert und der Bayerischen Landesbank die Kosten dieser Maßnahmen erstattet und ggf. Sicherheiten hierfür bietet. Die Bayerische Landesbank übernimmt keinerlei Haftung in Zusammenhang mit der rechtzeitigen Übermittlung eines Dividendenanteils. Indem die Bayerische Landesbank die Überweisung für den betreffenden Dividendenanteil in Auftrag gibt, wird sie aus ihrer Haftung unter dem Sicherheitentreuhandvertrag entlassen.
Wenn naked shorts in Deutschl. dauerhaft untersagt wären würden solche Pleitegeier mit Ihren Finanzakrobaten m. M. von der Bildfläche komplett verschwinden.
Wie abgedroschen, Gääähn Bash, nee ist das schlecht !
http://www.ariva.de/forum/...rcandor-nochmals-0-70-394568#jumppos7530
Eigentümer von Sal. Oppenheim gründen Gesellschaft
für Industriebeteiligungen
LUXEMBURG, 19. FEBRUAR 2009
Industriebeteiligungen werden in eigenständiger Holdingstruktur getrennt vom
Bankgeschäft geführt – identische Eigentümerstruktur
Die Eigentümer der Privatbank Sal. Oppenheim jr. & Cie. haben eine Neuordnung
der Geschäfts- und Beteiligungsaktivitäten der Bankengruppe beschlossen. Zukünftig
werden Industriebeteiligungen in einer neu gegründeten, eigenständigen, mit
der Bank nicht verbundenen Holdingstruktur geführt. Die Finanzierung wird vollständig
von den Familienaktionären übernommen und erfolgt unabhängig von der
im Dezember beschlossenen und bereits durchgeführten Kapitalerhöhung um
200 Mio. € für die Bank Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A.. Die Trennung von Industriebeteiligungs-
und Bankgeschäft auf Basis derselben Eigentümerstruktur ist ein
konsequenter Schritt, der für beide Bereiche entscheidende Vorteile hat:
„Die Eigentümer ermöglichen so der Sal. Oppenheim Gruppe die Konzentration auf
das originäre Bankgeschäft und die Fokussierung auf das Geschäftsmodell der integrierten
Vermögensverwaltungs- und Investmentbank“, erläutert Matthias Graf von
Krockow, Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter von Sal. Oppenheim.
Die Familienaktionäre eröffnen sich durch die Holding mehr Flexibilität in der
Weiterentwicklung zukunftsweisender Beteiligungen sowie weitere Möglichkeiten
zu unternehmerischem Engagement, unbeeinflusst von den Rahmenbedingungen
des Bankgeschäfts. Die Eigentümerstruktur der neuen Gesellschaft ist dabei identisch
mit den Gesellschaftern der Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A.. Zum Beteiligungsportfolio
gehören zunächst die bisherigen Bankbeteiligungen an den börsennotierten
Unternehmen Arcandor AG und IVG Immobilien AG. Darüber hinaus
wird die zum Jahreswechsel aus der Zusammenführung der Mehrheitsbeteiligungen
an der CAM Private Equity und VCM Capital Management neu gegründete
Sal. Oppenheim Private Equity Partners GmbH als führender deutscher Dachfondsmanager
mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 5 Mrd. € in die Beteiligungsholding
integriert.Die Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA hält auch weiterhin die Anteile an der
Continental AG zum Zwecke der Weiterveräußerung. Risiken entstehen der Bank
hieraus nicht.Das Management von Industriebeteiligungen ist für das Bankhaus und die Eigentümerfamilie
kein neues Terrain. Die Eigentümer stärken sowohl die Bank als auch
das Beteiligungsgeschäft und stehen mit ihrer Erfahrung und ihrem unternehmerischen
Engagement für die zukünftige Entwicklung beider Gesellschaften“, erklärt
Graf Krockow.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in elf Finanzwerten mit dem 31. Januar 2010 ersatzlos auslaufen lassen. Die Lage an den Finanzmärkten habe sich während der letzten Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung der Notfallmaßnahmen verzichtet werden könne, teilte die BaFin mit.
Dagegen Einschränkung:
Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben am Mittwoch im Finanzausschuss Forderungen der Opposition und des Bundesrates abgelehnt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über das Verbot der sogenannten ungedeckten Leerverkäufe bestimmter Wertpapiere entscheiden zu lassen. Statt dessen soll die Entscheidung in Zukunft von den Geschäftsführungen der jeweiligen Börsen getroffen werden.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_09/2012_415/01.html
Eigentlich wollten Europas Börsenwächter die Spekulationen gegen Bankenaktien unterbinden. Doch das Verbot von Wetten auf fallende Kurse quittieren professionelle Investoren mit geschickten Winkelzügen, Ergo: Am Ende belastet das vor allem die Kurse am deutschen Aktienmarkt.
Vereinfacht funktioniert der Trick so, Beispiel: Angenommen, ein Anleger möchte auf einen Kursrückgang bei der französischen Bank Société Générale spekulieren. Weil ein Leerverkauf nicht erlaubt ist, versucht er mit der Kombination anderer Geschäfte in seinem Depot genau die Situation nachzubilden, die eigentlich untersagt wird, nämlich ein Gewinn bei einem fallenden Kurs.
Weil die Société Générale Mitglied im französischen Aktienindex CAC 40 ist, kann der Investor am Terminmarkt mit einem Ableger des Aktienindex handeln, einem so genannten Future. Damit kann er eine Wette auf den Stand des Index zu einem bestimmten Termin abschließen. In unserem Beispiel geht der Anleger ein so genanntes Short-Futuregeschäft ein. Er verpflichtet sich damit, zu einem bestimmten Termin in der Zukunft und zu einem vorab vereinbarten Preis einen Korb mit all jenen Aktien zu liefern, die im CAC 40 enthalten sind. Weil der Anleger am Ende der Laufzeit zu einem festen Preis liefern muss, hofft er darauf, dass die Aktien zu diesem Zeitpunkt tatsächlich weniger kosten.
Mit dem CAC-Future würde der Anleger jedoch auch auf den Kursverfall aller anderen 39 Aktien des französischen Aktienindex wetten. Würde nur Société Générale stark an Wert verlieren und alle anderen Aktien Kursgewinne verbuchen, würde die Wette unseres Anlegers nicht aufgehen, weil der Future stiege. Deshalb muss der Anleger dafür sorgen, dass der Verlauf der übrigen 39 Aktien sein Geschäft nicht verzerren. Er kauft deshalb entsprechend der Zusammensetzung des Index all jene Aktien, auf dessen Kursrutsch er nicht wetten möchte - fertig ist der synthetische Leerverkauf.
Paragraf 30h Überwachung von Leerverkäufen. Schießt aber nicht die Auskunftslücke bzgl. der Leerverkäufe und den Handel an sich aus !
http://www.bgbl.de/Xaver/...='bgbl112s2286.pdf']&wc=1&skin=WC
Die Datenbank der BAFiN kann in keinem Fall als Nachweis dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden / werden.
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...mrechte_node.htm
Gäähn Bash !
http://www.ariva.de/forum/...ochmals-0-70-394568?page=301#jumppos7531
man kann das wie dargestellt jederzeit umgehen, ARC hat mitte 2009 die Insolvenz beantragt. Da notierte diese (also 2009) noch zwischen 2 Euro und ca. 0,20 Cent.
Herrlich, ooooh Bash Nein bist Du schlecht !
http://www.ariva.de/forum/...rcandor-nochmals-0-70-394568#jumppos7536
KarstadtQuelle Immobilien Beteiligungs GmbH
45133 Essen, Theodor-Althoff-Str. 2
KarstadtQuelle Joint Venture
Beteiligungsgesellschaft mbH
45133 Essen, Theodor-Althoff-Str. 2
NEUMARKT-GALERIE
Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
40212 Düsseldorf, Bahnstr. 17
Kepa-Kaufhaus Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
40210 Düsseldorf, Immermannstr. 51
OPTIMUS Vermögensverwaltungs GmbH
82343 Pöcking, Feldafinger Str. 5
KATEC Leasing GmbH & Co. Vermietungs KG
45133 Essen, Theodor-Althoff-Str. 2
HOLM Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH
& Co. Objekt Brieselang KG
80335 München, Bahnhofplatz 1
KARSTADT Immobilien AG & Co. KG
45133 Essen, Theodor-Althoff-Str. 2
KARSTADT Immobilien GmbH & Co. Objekt
Duisburg Mitte KG
82031 Grünwald, Tölzer Str. 15
MC Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. Essen
Mielesheide KG
82049 Pullach, Wolfratshauser Str. 49
TARUS Beteiligungs GmbH & Co. Objekt Leipzig KG
45133 Essen, Theodor-Althoff-Str. 2
RISAL Beteiligungs GmbH & Co. Objekt Berlin-
Hauptstraße KG
82343 Pöcking, Feldafinger Str. 5
Kaufhaus des Ostens GmbH in Liquidation
45133 Essen, Theodor-Althoff-Str. 2
Karstadt GmbH
45133 Essen, Theodor-Althoff-Str. 2
Karstadt Unterstützungsfonds Gesellschaft mit beschränkter Haftung
45133 Essen, Theodor-Althoff-Str. 2
Habt Ihr noch ein paar Ideen? Da fehlen bestimmt noch 10, 20 oder 50 Beteiligungen!
Was ist eigentlich bei der Gläubigerversammlung am 21.03.2012 – 14.25 Uhr im Raum 293 / Amtsgericht Essen entschieden worden, keine Info´s keine Nachrichten ??
KARSTADT Beteiligungsgesellschaft mbH
45133 Essen Bredeney, Theodor-Althoff-Str. 2
beteiligt seit 19.04.2010, also nach eröffnung des Insolvenzverfahren!
Das First Quotation Board ist zum 15. Dezember geschlossen und vom Quotation Board abgelöst worden. Etwa 700 Unternehmen haben die neuen Zulassungsvorausetzungen nicht erfüllt. Boerse Frankfurt gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen der Anleger. http://www.boerse-frankfurt.de/de/om
seltsam, Arcandor als Insolvenz Bude erfuellt die Voraussetzungen !
Also KÖNNTE, da kommt schon die Meldung :-))
Meldung eines Regelverstoßes:
Melder: andy0211
Zeitpunkt: 19.02.13 16:20
Grund: hallo, hier fehlt die quellenangabe.
mfg
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Habt Ihr noch ein paar Ideen? Da fehlen bestimmt noch 10, 20 oder 50 Beteiligungen!
Was ist eigentlich bei der Gläubigerversammlung am 21.03.2012 – 14.25 Uhr im Raum 293 / Amtsgericht Essen entschieden worden, keine Info´s keine Nachrichten ??
"Höhen und Tiefen, Triumph und Niederlage – warum passieren große Ereignisse zu bestimmten Zeiten? Weil unser Schicksal offenbar von 7-Jahres-Schritten bestimmt wird. Auf den Spuren eines faszinierenden Phänomens"
der 7 jahres zyklus 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 der Höhepunkt ist 2014/2015 und dann sollte alles Verkauft sein :-)
der Markt kommt langsam in Fahrt, Arcandor wird nur ein nachzügler sein !
Bude ist und bleibt eine Bude und wo KEIN GELD ist kommt auch KEINS GEFLOGEN oder doch !? Gibt Herr Berggrün doch noch Mal etwas Geld aus seinem privaten Vermögen und nicht das der Karstadt Einahmen. Ach ich vergaß, das zählt ja nun zu seinem Vermögen !
1,- Euro für die GmbH, Wahnsinn ... !
http://www.ariva.de/forum/...rcandor-nochmals-0-70-394568#jumppos7540