Arcandor AG nach der Insolvenz
Seite 185 von 333 Neuester Beitrag: 15.04.24 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.10 15:31 | von: Horusfalke | Anzahl Beiträge: | 9.323 |
Neuester Beitrag: | 15.04.24 09:25 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 1.069.914 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 27 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 183 | 184 | | 186 | 187 | ... 333 > |
umgehen Bash und das weißt Du auch. Ist schon ermüdend, schönen Feierabend vorab
http://www.ariva.de/forum/...ochmals-0-70-394568?page=299#jumppos7499
Durch Cash-Settled Equity Swaps kann ein Angreifer
sich den Aktienkurs des zu übernehmenden Unternehmens in gewissem Maße festschreiben,
de facto Unternehmensanteile des zu übernehmenden Unternehmens vorab erwerben, ohne diese melden zu müssen...
Derzeit besteht eine Meldepflicht nach § 25 WpHG nur dann, wenn das Finanzinstrument dem Inhaber das Recht einräumt, unabhängig von äu- ßeren Umständen allein nach seinem Ermessen („einseitig“) die zugrunde liegenden Aktien zu erwerben. Sog. Cash Settled Equity Swaps oder Contracts for Difference, die ausschließlich die Auszahlung der Differenz zwischen dem Basispreis und dem maßgeblichen Kurs des Basiswerts vorsehen, fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 25 WpHG. Gleiches gilt nach herrschender Ansicht auch für solche Derivate, die dem Stillhalter ein Wahlrecht einräumen, zum Fälligkeitszeitpunkt seine Leistungspflicht entweder durch die Lieferung von Aktien (Realerfül- lung) oder durch die Zahlung eines Barausgleichs zu erfüllen. Schließlich sind von § 25 WpHG auch solche Kaufoptionen nicht erfasst, deren Aus- übbarkeit noch von einer Bedingung abhängt, wozu nach der Regierungs- begründung zum TUG auch das Erreichen eines bestimmten Kursniveaus 1 der zugrunde liegenden Aktie gehört. Die Norm des §25WpHG lädt
damit auf unterschiedliche Weise zur Umgehung von Meldepflichten regelrecht ein.
Die bestehenden Transparenzlücken werden bei Cash Settled Equity Swaps auch nicht dadurch geschlossen, dass die vom Stillhalter etwa zur eigenen Risikoabsicherung gehaltenen Aktien dem Swap-Partner zugerechnet werden. Insoweit fehlt es regelmäßig an einem Zurechnungs - Grund. So räumen insbesondere die gängigen Swap-Geschäfte dem Swap-Partner nicht die für § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG erforderliche Möglichkeit ein, auf die Ausübung der Stimmrechte der Aktien Einfluss zu nehmen. Ebenso wenig erfolgt eine Zurechnung nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG („acting in concert“), da hierfür eine Abrede zwischen den Swap-Parteien erforderlich ist, die über den bloßen Parallelerwerb der zugrunde liegenden Aktien hinausgehen muss. Entsprechend hat auch die BaFin im Übernahmefall Continental/Schaeffler keine Verletzung von Meldepflichten der Beteiligten feststellen können.
Auch Leerverkäufe haben keinerlei Offenlegungspflichten. Die in Deutschland fehlende Transparenz über Leerverkäufe geht ganz allein zu Lasten aller Marktteilnehmer.
Dauerhaftes Verbot von nackten Leerverkäufen wäre gut und nicht nur während der " welt oder Banken Krise" bis Ende 2010
Offenzulegen sind sowohl die Identität des Leerverkäufers als auch das Volumen der Leerverkaufsposition
Hinweise zur Datenbank laut BAFIN
Auf der Basis der veröffentlichten Stimmrechtsanteile erstellt die BaFin eine konsolidierte Übersicht über die Stimmrechtsanteile an deutschen Gesellschaften, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Aber letztendlich gilt: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile zu veröffentlichen !
Und zu den Kosten der AG, nochmal man schaue nur Mal auf den Kurs ;-))
Oft genug geschrieben..., Nochmal:
Kosten einer Neuplatzierung sind enorm Aufwendig und Teuer... !
Außerdem unter anderer WKN und der Vorgeschichte mit Sicherheit schwer an den Käufer zu bringen ... !
Karstadt GmbH möchte bestimmt wieder an die Börse !
Eine gute Einigungs - NEWS mit Vergleich M. Schickedanz und das Spiel beginnt von vorne... !
Das Gesellschaftsvermögen als Grundkapital bei Gründung die steht als Ganzes, mit einst einem Nennwert von 253,2 Mio. Anteile zu je 2,56 Euro laut Comdirekt, Ergo: 648 Mio.192Tsd Euro
http://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/....html?ID_NOTATION=157070
Dagegen steht MEIN kleiner Gegenwert als Nennwert bei nur gerade Mal 1,- Euro
Ergo: NULL INFO, aber SINN einer Übernahme Allemal !
Alles Spekulation, nur für mich nicht, Berggruen steht an Erster bzw. nur vordergründig als Eigner der AG, rein Meine These !
Nochmal schönen Feierabend und Finger Weg von Arcandor !
Zeitpunkt: 19.02.13 10:49
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - Bitte immer den Link zu Zitaten angeben. Zum 8. Absatz: http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
Der Vorstand ;-)) der ist auch bei Insolvenz schön leise, HV sind ja auch so viele und angeblich gibt es ja sowieso keine Mitarbeiter etc. mehr, egal: Dafür gibt es NUN EINEN NEUEN VERWALTER (alias Görg und seine Leute ) !
Und zu meinem Text, der ist schon richtig, macht Dir / euch Mal keine Sorgen
Auf Teufel komm raus User verunsichern wollen, nur mich nicht, das wirst DU niemals schaffen
Übrigens warte ich immer noch auf eine Liste, stell doch Mal eine Eigner - Liste zusammen, Mal sehen was bei Dir darauf steht.
Ein Dienstleister diesbezüglich willste mir ja nicht nennen, weil Du Angst vor Ariva Moderation hast, aus Werbegründen, das ich nicht Lache !
Du und hast Ehrfurcht bzgl. der Moderation, wie oft stehst Du pro Tag aus Meldegründen auf der Liste 1 Mal 2 Mal keine Ahnung, aber doch ziemlich oft :-))
Schlechter Basher ganz ehrlich !
Guten Morgen
na ist ja auch furchtbar diese Langeweile und Einsamkeit jeden Tag.
Zeitpunkt: 19.02.13 10:52
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Meldetexte bitte nur einstellen, wenn sinnvoll darauf Bezug genommen wird.
Und nochmal ich trage alles öffentlich aus und dann kann man Mal über eine Freischaltung per BM nachdenken, also Bitte möchte Dein Dienstleister als Vorschlag sehen und bestimmt auch andere User ;-)
Echt schlecht wirklich ! Hoffentlich verdienst Du nicht damit Dein Brot, bei CBK kam ja auch nichts brauchbares rüber, Gelle ;-)
Melder: bashpusher999
Zeitpunkt: 19.02.13 09:47
Grund: reine Provokation, was hat das mit Arcandor zu tun?
Horusfalke: Einmal ein Blick und gucke da ;-)) 19.02.13 09:45
bashpusher999: Der CEO 09.02.13 11:23
ist ein Märchenonkel. Und der Ingenieur sein Adjutant: Der Märchenprinz.
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
Meldung eines Regelverstoßes:
Melder: Roller
Zeitpunkt: 18.02.13 14:57
Grund: ständige Provokation, Bashing und Stalking....Sperre erfolgt nie...warum wohl!?
MfG rein meine Meinung Horus
Die Liste ist öffentlich einsehbar und kann auch gestellt werden Bash :-)))
Du versuchst Tatsachen zu verdrehen und das ist Deine Vorstellung von einer Diskussion :-))
Herrlich !
Stell die Liste oder den Dienstleister oder lass es bleiben, ich weiß das Du das nicht darfst ;-))
http://www.ariva.de/forum/...ochmals-0-70-394568?page=300#jumppos7513
Schlecht wirklich schlecht, ich denke es ist alles gesagt bzw. geschrieben schaue und lese nochmal !
:-)))
Sonst These stimmt !
http://www.ariva.de/forum/...ochmals-0-70-394568?page=300#jumppos7514
Es ist alles geschrieben und Neuerkenntnis wird von anderer Seite nicht kommen und nicht zu erwarten sein, deshalb schließe ICH die Diskussion !
Die Meldung lässt tief blicken Bash !
Meldung eines Regelverstoßes:
Melder: bashpusher999
Zeitpunkt: 19.02.13 09:41
Grund: Kopierte Textpassage ohne Quellennachweis. Wie üblich bei diesem User
Horusfalke: Es gibt einige Möglichkeiten die Meldepflicht zu 18.02.13 18:08
umgehen Bash und das weißt Du auch. Ist schon ermüdend, schönen Feierabend vorab
http://www.ariva.de/forum/...ochmals-0-70-394568?page=299#jumppos7499
Durch Cash-Settled Equity Swaps kann ein Angreifer
sich den Aktienkurs des zu übernehmenden Unternehmens in gewissem Maße festschreiben,
de facto Unternehmensanteile des zu übernehmenden Unternehmens vorab erwerben, ohne diese melden zu müssen...
Derzeit besteht eine Meldepflicht nach 25 WpHG nur dann, wenn das Finanzinstrument dem Inhaber das Recht einräumt, unabhängig von äu- ßeren Umständen allein nach seinem Ermessen („einseitig“) die zugrunde liegenden Aktien zu erwerben. Sog. Cash Settled Equity Swaps oder Contracts for Difference, die ausschließlich die Auszahlung der Differenz zwischen dem Basispreis und dem maßgeblichen Kurs des Basiswerts vorsehen, fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des 25 WpHG. Gleiches gilt nach herrschender Ansicht auch für solche Derivate, die dem Stillhalter ein Wahlrecht einräumen, zum Fälligkeitszeitpunkt seine Leistungspflicht entweder durch die Lieferung von Aktien (Realerfül- lung) oder durch die Zahlung eines Barausgleichs zu erfüllen. Schließlich sind von 25 WpHG auch solche Kaufoptionen nicht erfasst, deren Aus- übbarkeit noch von einer Bedingung abhängt, wozu nach der Regierungs- begründung zum TUG auch das Erreichen eines bestimmten Kursniveaus 1 der zugrunde liegenden Aktie gehört. Die Norm des 25WpHG lädt
damit auf unterschiedliche Weise zur Umgehung von Meldepflichten regelrecht ein.
Die bestehenden Transparenzlücken werden bei Cash Settled Equity Swaps auch nicht dadurch geschlossen, dass die vom Stillhalter etwa zur eigenen Risikoabsicherung gehaltenen Aktien dem Swap-Partner zugerechnet werden. Insoweit fehlt es regelmäßig an einem Zurechnungs - Grund. So räumen insbesondere die gängigen Swap-Geschäfte dem Swap-Partner nicht die für 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG erforderliche Möglichkeit ein, auf die Ausübung der Stimmrechte der Aktien Einfluss zu nehmen. Ebenso wenig erfolgt eine Zurechnung nach 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG („acting in concert“), da hierfür eine Abrede zwischen den Swap-Parteien erforderlich ist, die über den bloßen Parallelerwerb der zugrunde liegenden Aktien hinausgehen muss. Entsprechend hat auch die BaFin im Übernahmefall Continental/Schaeffler keine Verletzung von Meldepflichten der Beteiligten feststellen können.
Auch Leerverkäufe haben keinerlei Offenlegungspflichten. Die in Deutschland fehlende Transparenz über Leerverkäufe geht ganz allein zu Lasten aller Marktteilnehmer.
Dauerhaftes Verbot von nackten Leerverkäufen wäre gut und nicht nur während der " welt oder Banken Krise" bis Ende 2010
Offenzulegen sind sowohl die Identität des Leerverkäufers als auch das Volumen der Leerverkaufsposition
Hinweise zur Datenbank laut BAFIN
Auf der Basis der veröffentlichten Stimmrechtsanteile erstellt die BaFin eine konsolidierte Übersicht über die Stimmrechtsanteile an deutschen Gesellschaften, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Aber letztendlich gilt: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile zu veröffentlichen !
Und zu den Kosten der AG, nochmal man schaue nur Mal auf den Kurs ;-))
Oft genug geschrieben..., Nochmal:
Kosten einer Neuplatzierung sind enorm Aufwendig und Teuer... !
Außerdem unter anderer WKN und der Vorgeschichte mit Sicherheit schwer an den Käufer zu bringen ... !
Karstadt GmbH möchte bestimmt wieder an die Börse !
Eine gute Einigungs - NEWS mit Vergleich M. Schickedanz und das Spiel beginnt von vorne... !
Das Gesellschaftsvermögen als Grundkapital bei Gründung die steht als Ganzes, mit einst einem Nennwert von 253,2 Mio. Anteile zu je 2,56 Euro laut Comdirekt, Ergo: 648 Mio.192Tsd Euro
http://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/....html?ID_NOTATION=157070
Dagegen steht MEIN kleiner Gegenwert als Nennwert bei nur gerade Mal 1,- Euro
Ergo: NULL INFO, aber SINN einer Übernahme Allemal !
Alles Spekulation, nur für mich nicht, Berggruen steht an Erster bzw. nur vordergründig als Eigner der AG, rein Meine These !
Nochmal schönen Feierabend und Finger Weg von Arcandor !
MfG rein meine Meinung Horus
Zeit bringen!
these " horus..." - "...Alles Spekulation, nur für mich nicht, Berggruen steht an Erster bzw. nur vordergründig als Eigner der AG..."
zur zeit gibt es für die these keine nachvollziehbare quellen bzw beweise!
aber wer will / kann sich auf so eine these verlassen / stützen ?
lemminge ?
zocker ?
gehirnlose ?
geblendete pusher ?
Ist es nicht so dass die Anleiheglaeubiger die Herren im Hause sind, ohne Meldepflicht? Bei der Anleihe „Arcandor AG U.Anl. 08/13 - DE000A0N0N07“ wurde der Faelligkeitstermin um 2 Jahre verschoben auf den 11.07.2013 (ist doch in die Boersen-Geschichte eingegangen!). Mindestanlagesumme sind 100.000, somit fallen alle Kleinanleger schon mal raus. Ist es nicht Merkwuerdig dass die Emission über 300 Mio´s am 11.07.2008 fast genau ein Jahr vor dem Insolvenzantrag stattfand und somit alle Rechte und Anteile schon 2008 insgeheim übernommen wurden. Desweiteren haben die Anleihegläubiger die Option, ihre Anteile gegen Thomas Cook Aktien zu tauschen, die in den letzten 3 Monaten um 550 % gestiegen sind :-)). Die haben sich alle Optionen offen gehalten!
Die Schickedanz Aktien in einem Pool, der wurde doch aufgelöst? Ich kann mir nicht vorstellen dass der ganze Deal wegen des Schickedanz Anteils platzen wird, die haben die Anteile schon in der Tasche! Der Handlanger Middelhoff hat gute Arbeit geleistet und Hans-Gerd H.Jauch macht den Rest, kommt ja aus einer Populären Entertainer-Familie :-). Glueckwunsch an alle die sich diesen Deal/Plan ausgedacht und durchgeführt haben, das ist ein Meisterstück der modernen Kriegsführung. Schulden hat Arcandor nie wirklich gehabt sondern nur die Töchter! Schickedanz bekommt 50 Mio`s und gut ist, würden mir auch reichen
Meine Meinung, meine Thesen