Geht da was bei Kampa Haus?
Seite 19 von 22 Neuester Beitrag: 22.05.21 18:40 | ||||
Eröffnet am: | 09.04.10 05:38 | von: d007007007 | Anzahl Beiträge: | 542 |
Neuester Beitrag: | 22.05.21 18:40 | von: Schackelster. | Leser gesamt: | 104.895 |
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total interessant, aber Nr. 5 hat es in sich, wer es auf Anhieb versteht bitte mal kurz melden :
5. Die Antragstellerin hat ein sachliche Interesse an einer
Nichtberücksichtigungsentscheidung durch die BaFin, da ihr aller
Voraussicht nach aufgrund der geplanten Übertragung der Carezo Anteile
sämtliche der Carezo (Guernsey) Ltd. zuzurechnenden Stimmrechte in der
Zielgesellschaft ihrerseits zuzurechnen sind und dadurch die
Kontrollschwelle des § 29 Abs. 2 WpÜG überschreiten würde. Die Carezo
(Guernsey) Ltd. ist Treuhänderin (Trustee) des Carezo Trusts. In dieser
Eigenschaft werden der Carezo (Guernsey) Ltd. sämtliche der Triton
Partners (Holdco) Ltd. zuzurechnenden Stimmrechte in der
Zielgesellschaft ihrerseits gemäß §§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3, 2
Abs. 6 WpÜG i.V.m. §§ 17 und 16 AktG zugerechnet. Nachdem die
Antragstellerin sämtliche Anteile an der Carezo (Guernsey) Ltd.
erworben hat, werden ihr die dieser zuzurechnenden Stimmrechtsanteile
in der Zielgesellschaft gemäß §§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3, 2 Abs.
6 WpÜG i.V.m. §§ 17 und 16 AktG erstmals zuzurechnen sein. Eine
Stimmrechtszurechnung erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bereits
wegen der 100 %igen Beteiligung der Antragstellerin an der Triton
Partners (Holdco) Ltd., da die Triton Partners (Holdco) Ltd. ihrerseits
alle Anteile an der einzigen Gesellschafterin der Antragstellerin, der
Triton Administration (Jersey) Ltd. hält und somit die
Beherrschungsvermutung des § 17 Abs. 2 WpÜG widerlegt ist. Denn
aufgrund der ringförmigen Beteiligung der Triton Partners (Holdco)
Ltd., der Antragstellerin und der Triton Administration (Jersey) Ltd.
kann keine der drei vorgenannten Gesellschaften den sich aus ihrer
Mehrheitsbeteiligung grundsätzlich ergebenden beherrschenden Einfluss
auf die ihr nachfolgende Gesellschaft ausüben.
Mein Fazit: böhmische Dörfer
Ich hatte mal eine Bericht wohl aus 2009 gelesen, darin stand sinngemäß Triton habe verkauft. Nun ja auch die Befreiung von Pflichtangebot wurde wohl erteilt, so habe ich es jedenfalls herausgelesen, weil der Brocken in dieser Kette dann auch verbleibt.
Sehe ich es ungefähr so halbwegs richtig, oder unterläuft mir ein Gedankenfehler ?
Gruß und schönen Sonntag
2013:
http://www.ariva.de/news/...ag-in-insolvenz-release-according-4542952
2017:
http://www.ariva.de/news/...a-ag-veroeffentlichung-gemaess-26-6203494
Nur, dass der Insolvenzverwalter jetzt in 2018 mit seiner Arbeit weiter sein dürfte, als er es 2013 war.
Mal schauen, wann er dann zum Schlusstermin aufruft.
Vielleicht, daß von 2013 bis 2017 genau 4 Jahre vergangen sind, oder der Insolvenzverwalter auch was für sein Geld tun sollte, oder... ?
Was ist denn Deine Meinung zum Verschieben der Anteile innerhalb der Kette der zu kontrollierenden Unternehmen, was ja nun schon ein paar mal erfolgte? Wären das rein steuerliche Aspekte? Und welche Auswirkungen hat denn die Befreiung vom Pflichtangebot an den Rest der Aktionäre, also ca. 25% ( Freefloat )?
Du kennst Dich doch scheinbar in der Sanierung bestens aus, warum wird das gemacht?
Danke.
Es könnte darum gehen, frei bestimmen zu können.
Warum wohl ?
Aber der Angesprochene hat dafür bestimmt eine negative Erklärung.
Die Höhe der Stimmrechte hat sich, wer verglichen hat, nicht geändert.
@Immogirl: Noch einmal: Kritisch ist nicht negativ. Denn leider sind Insolvenzverfahren KEIN Geschenk, weder für die AG noch für die Aktionäre.
Wie würde sich der Kurs wohl verhalten, wenn hier nicht wie von Herrn tbhomy erwartet, das "Ende naht" ??
Wäre es dann wichtig oder unwichtig ob man ein Pflichtangebot machen muß?
Wieviel Aktien sind 25% vom Ganzen ?
Wie verhält sich der Kurs bei der Menge wohl ?? Aber nur wenn, ganz klar.
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Meine Meinung und Erfahrung.
Was würde es für Kampa bringen, wenn man einen Sanierungsplan einreichen würde ?
Kann man das noch ?
Könnte man sich dann durch die Bezahlung von XYZ Mio Schulden unter Umständen höhere Mengen von Kapital durch die Aktion verschaffen?
Anderes Beispiel was in der Erklärungsstruktur so ähnlich aufgebaut ist wie Ihre Erklärung.
Am Schlusstermin jedes Menschen, ist das Leben wertlos, weil vorbei.
Gibt es vorher noch Chancen wenn der Schlusstermin überhaupt noch nicht feststeht., nicht einmal ob es einen geben wird ?
Im Fale einer Sachkapitalerhöhung könnte er zudem ohne Rücksicht auf die Kleinaktionäre einen Kapitalschnitt durchführen, die Bezugsrechte junger Aktien alleine zeichnen oder zur Zeichnung überlassen.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/...lichten_wpueg.html
Wäre ich hier Kleinaktionär, täte ich nicht mit der "Vergoldung" meiner Aktien rechnen...aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. :-(
Steuerlich ist das Thema Sanierung wie bekannt sein sollte auch noch nicht in trockenen Tüchern.
Nur meine Meinung.
https://dejure.org/gesetze/AktG/262.html
Der AG kann nur mittels eines Insolvenzplans bis zum Schlusstermin noch Leben eingehaucht werden. Man sollte hier mitlesen und zurückblättern, um nicht wichtige Infos zu verpassen.
Aber das zeigt erneut, wie wichtig es manchmal ist, hier auf Ariva wichtige Informationen mehmals zu posten. Es wird immer wieder danach gefragt...LOL.
Meine Meinung.
Wie würde sich der Kurs dann wohl verhalten?
Was Sie dann in 467 ausführten, wäre den Leuten die vorher drinne waren, vermutlich egal, weil sie dann mit hohen Gewinn verkauft hätten, bevor 467 eintreten könnte.
Ich bin übrigens hier überhaupt gar nicht investiert, also rechne ich noch nicht mit Vergoldung, suche aber immer Chancen am Markt.
Im Gegenteil, man müsste reichlich Kapital in die Hand nehmen. Da würde ich eher eine Vorrats-AG vom Markt kaufen. Viel einfacher.
Alleine schon wegen des neuen Sanierungsrechts. Meine Meinung.
GmbH einbringe, Kapitalerhöhung, wäre das nicht möglich ? Bitte mit ja oder nein antworten.