Elliott Wave DAX daily
.......... dann doch Long ..........
Interessant, dass du mir Unwissenheit unterstellst...genauso wie du mir unterstellt hast, mir Dinge "aus den Fingern zu saugen".
Ja Urheberrecht wirkt. Aber nein, Niemand wird durch benutzen eines Avatars eine Abmahnung bekommen, die vor Gericht bestand hat.
Das ist deine Darstellung und die ist falsch.
Es ist ZWINGEND erforderlich, die Person vorher auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam zu machen. Das muss belegbar sein.
Das dem so ist hat Lothar bereits unwissentlich als Beispiel aufgeführt.
Solltest du eine Abmahnung für einen Avatar bekommen haben ohne vorher darauf aufmerksam gemacht worden sein...so hat man dich verarscht....so leid es mir tut.
Ich führe das nicht alles im Detail auf, weil es einfach zu viele "Wenns und Aber" in der deutschen Rechtsprechung gibt.
Sicherlich gibt es auch direkte Abmahnungen die gerichtsfest sind, wenn du zB ein Tradingangebot mit dem Namen "Twiccs" bzw Lothars Logo benutzen würdest.
Davon war hier aber keine Rede.
In Zukunft möchte ich dich bitten Nachrichten, die an mich persönlich adressiert sind, mir per PM zu schicken, sofern sie nichts mit Wellen zu tun haben.
Und ums mal mit deinen Worten zu sagen "Sorry für OT Lothar" :))
Mindestziel der c zunächst abgearbeitet, ab jetzt könnte es ein zähes Gerangel werden. Denn ich schätze den Kursanstieg um kurz vor 09:00 haben die von Deutschland aus durch Münzeinwurf "unterstützt" und nun ???
Muss ich das verstehen?
Soll heißen, dass nach meiner Zählung ab heutigem Hoch voraussichtlich ein ZigZag abwärts zu erwarten wäre...
1. Ich habe (drei mal?!) erwähnt, dass ich eine Abmahnung wegen eines aus dem Netz kopierten Sitzplans einer Konzerthalle bekam (und nicht wegen eines Avatars). Inkl. Strafe und Unterlassungserklärung!!
2. Siehe 1., Natürlich MUSST du auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht werden. Aber nicht zwangsläufig erst durch einen freundlichen Hinweis des Urhebers, nein, da kann dir eben auch gleich das Abmahnschreiben ins Haus flattern - das liegt nicht in deinem Ermessen, wenn du das Urheberrecht verletzt, sondern im Ermessen des Urhebers, wie er gegen dich vorgehen will. Ob und wie das dann vor einem deutschen Gericht verhandelt wird, steht ja auf einem anderen Blatt.
3. Dass du jetzt (eigentlich MEINE These bestätigend) behauptest, würde man Lothars Logo oder seinen Namen twiccs benutzen, wäre das gerichtsfest, finde ich jetzt aber wirklich witzig. Ich schreibe mir hier einen Wolf, um GENAU DAS (Urheberrecht Bild!) publik zu machen ... dann bestätigst du es hintenrum durchs Knie???
4. Allerdings ist das mit dem Namen "Twiccs" deutlich schwieriger, wenn Lothar das nicht als Marke hat eintragen lassen - wovon ich aufgrund der hohen Kosten national und der extrem hohen Kosten international nicht ausgehe. Das Urheberrecht Bild ist da eindeutiger als das Recht am Wort (Markenrecht). Wobei interessanterweise das Domainrecht - also die Registrierung einer Website - mit dem Namen twiccs (.net, .info, .eu, .org sind noch alle frei), sofern sich der Inhalt von Lothars Angebot unterscheidet, selbstverständlich ohne Beeinträchtigung von Lothars Rechten möglich sind.
ob einer den Namen meiner Website missbrauchen würde. In 5 Minuten habe ich eine Neue
So teuer ist das nicht, hatte ich schon einmal gemacht, aber lohnt sich das ?
Die Leser kommen zu mir, nicht zu irgendeinem website-Namen.
Lasst mich doch bitte aus den fiktiven Copyrightverletzungen heraus. Danke !
Ich lieg falsch und du bist auf ignore. Fertig