Spendenskandal bei der Afd !!
Die kommen aus den Schlachzeilen gar nich mehr raus .-)
Teutschland, erwache!
*strammsteh*
Das Verwaltungsgericht entscheidet dann, ob die Sachleistungen Spenden im Sinne des Parteiengesetzes sind. Nicht du und nicht ich - das Verwaltungsgericht . Solange man nicht schuldig gesprochen wurde gilt die Unschuldsvermutung Punkt
Sachleistungen kann nur der Staat im Rahmen der Sozialhilfe erbringen. Werdet euch mal über die Begriffe klar.
Wie gesagt. Die AfD klagt gegen den Bescheid der Bundestagsverwaltung und das Verwaltungsgericht entscheidet über die Sachspenden.
Im Fall Weidel steht hingegen der Bescheid der Bundestagsverwaltung über die Höhe möglicher Strafzahlungen noch immer aus. Also wie will sich die AfD dagegen wehren???
ABER:
Herr Meuthen ist nach eingehender Rechtsberatung der Überzeugung, dass Strafzahlungen nicht gerechtfertigt sind. Die AfD wird sich deshalb auch juristisch dagegen wehren - unabhängig der Sachspenden. Nur sollte der Bescheid der Bundestagsverwaltung langsam mal kommen.
Sonst steht der (ungerechtfertigte ?) Vorwurf noch länger im Raum.