KTG Agrar AG
Seite 18 von 25 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:28 | ||||
Eröffnet am: | 05.11.07 19:53 | von: Zitroneneis | Anzahl Beiträge: | 611 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:28 | von: Klaudiasgxoa | Leser gesamt: | 355.099 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 59 | |
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Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.
... gehen wir mal davon aus, dass Hofreiter aus seinem engen Umfeld heraus die Chance des Marktes (Anleihekursverfall) für sich nutzt (vergleichbar mit einem Vergleich mit einer Quote von 15 - 50 %)und so versucht seine Anleiheverbindlichkeiten weitgehend zu entledigen sowie die Gläubigermehrheit zu bekommen.
Dafür benötigt er eben noch ein wenig Zeit ... Insolvenzgesetz usw. interessiert ihn sowieso nicht - ist ja eh strafmildernd ignorant und wohl von sich eingenommen
Wäre doch eine Versuchung wert - wenn er selbst an sein Lebenswerk glaubt.
Meiner Meinung nach wird es weder eine Zinszahlung, noch eine Hauptversammlung im August geben, sondern eine baldige Insolvenzmeldung. Vermutlich stehen befreundete Unternehmen oder Personen bereit, um die Assets aus Insolvenzmasse aufzukaufen.
Die Betrogenen sind mal wieder Aktionäre und Anleihegläubiger.
KTG Agrar: Ja, ist denn heut‘ schon Erntezeit?
http://www.finance-magazin.de/meinungen/subtext/...erntezeit-1382171/
So ein I-Verwalter wird alles anfechten!
Die Verschiebung der HV ist ein absolutes o Go. Erst Behaupten die Zahlung kommt vor der HV dann die HV verschieben. Man stellt jeden Tag kühne Behauptungen auf um dann nichts davon einzuhalten. Außerdem gibt man den Spekulanten oder teilweise der öffentlichen Darstellung eine Mitschuld an der Misere. Das ist der Beste Weg in den Abgrund. Wer sein eigenes Versagen bei anderen sieht der hat es immer noch nicht begriffen. Das Thema wird sich zum Glück aber bald erledige und das mit ganz ganz großem Getöse. Denn hier kann keiner sagen er wäre überrascht.
Sieht ganz danach aus, als würde heute die Nachricht kommen. Echt schade für den dt. Kapitalmarkt, dass solche Vorstände, die mit fremden Geldern wirtschaften, wie alleinherrschende Einzelunternehmer agieren dürfen.
Was mich allerdings wundert ist die Tatsache, dass die Schutzvereinigung für Kleinanleger oder Wertpapierbesitzer (SdK/DSW) sich bisher überhaupt nicht rührten. Agieren die nur, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist?
Falls irgendwann mal ein Jurist sich damit beschäftigen sollte der Anlegerinteressen verfolgt noch folgender Hinweis (betr. 1/4 des Eigenkapitals):
Bilanzrechtlich gibt es eine Besonderheit hinsichtlich des Eigenkapitalausweises von über 20 Mio., die mit dem DM-Bilanzgesetz zusammenhängen, die als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung "im Eigenkapital" ausgewiesen werden (WPg, Jahrgänge 90-92 sind recht ergiebig). Der Ausweis im Eigenkapital widerspricht m.E. klar dem Wortlaut des Gesetzes. In § 301 Abs. 3 HGB heißt es: ...Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag ist in der Konzerbilanz..., wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital auszuweisen.
Also nicht im Eigenkapital, sondern nach dem Eigenkapital. Zudem sollte man mal die Auflösung einer Prüfung unterziehen!
... die Kommentatoren sind schuld ... Amtsgericht Blödsinn - mach ich nicht mit ... geht Siggi nicht hin. Insolvenz könnte hier in der Tat Ordnung reinbringen und Werte sichern ... Gefahr in Verzug ist hier offensichtlich.
Hier geht es nur noch um die Privatinteressen eines Einzelnen.
300 Mio EUR versenkt - das schüttelt man nicht einfach so ab.
Mittelstandsanleihe / Genussrechte = 50 % / 50% Insolvenz
Handelsblatt: Ein KTG-Sprecher schließt auch die Insolvenz nicht mehr aus.
http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/...VWIRhUPlI6KuaFyAa1D-ap2
Die HV wurde nicht umsonst verschoben - Hofreiter will keine Aussagen dazu treffen, wie das passieren konnte.
Absolute Dead-Line für die Zinszahlung ist der 06.07.16 - danach kann die Anleihe fällig gestellt werden. Ich persönlich rechne aber schon davor mit der Insolvenzmeldung.
KTG Energie AG hatte gerade ein Rekordgeschäftsjahr vorzuweisen. Die Abnahmeverträge der KTG Energie für die produzierte Energie sind langfristig gesichert. Man hat garantierte Vergütungsrechte für über 1,5 Mrd. EUR bis 2030.
Ein bestehendes Darlehen der KTG Agrar an die KTG Energie kann ebenfalls nicht vorzeitig gekündigt werden. Insofern hat KTG Energie wohl sehr gute Chancen bei einer Insolvenz der KTG Agrar außen vorzubleiben.
,,Ab dem Geschäftsjahr 2015/2016 besteht ein gesicherter Umsatzsockel von bis zu 90 Mio. Euro und ein EBITDA-Sockel von bis zu 28 Mio. Euro." Falls dies nicht alles Betrug ist, würde ich sagen, daß die KTG Energie ungerechtfertigterweise in den freien Fall gezogen worden ist. Mit einer Börsenwertung von heute 19,0 Mio. € wird die KTG Energie damit gerade mit weniger als dem 1-fachen EBIT für 2017 bewertet und sollte somit spottbillig sein.
http://www.ariva.de/news/...gerung-der-KTG-Agrar-SE-betroffen-5772423
http://www.ariva.de/news/...ergie-AG-mit-Rekordgeschaeftsjahr-5673080
Solange kein Insolvenzantrag kommt ist hier alles möglich - sogar, dass sie die Kohle irgendwie zusammenkratzen. Vor allem für die Tiefkühlbude. Das wären dann schon mal 27 Mio + die verschollenen 33 Mio (wahrscheinlich kleinere Landwirtschaftsbetriebe, die nach der Ernte Schulden tilgen könnten)