Swiss Hawk - Aussichtsreicher Finanzdienstleister
Seite 163 von 179 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:13 | ||||
Eröffnet am: | 29.01.07 19:43 | von: Litening | Anzahl Beiträge: | 5.455 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:13 | von: Lauraqbwra | Leser gesamt: | 414.687 |
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Mal ne sau doofe frage
Wenn die von Swiss Hawk momentan nicht zeichnungsberechtigt sind (EBK)
Und Der/ Die momentan zeichnungsberechtigten müssten ja eigentlich wissen was Sie gerade unterzeichnen, und wenn die Herr und Damen von Swiss Hawk sich an der Berner Börse Kodieren haben lasen wollten
müsste das doch einer der momentanen zeichnungsberechtigten gezeichnet haben
Oder ???
Manchmal kann alles sooooo einfach sein
Danke Ihnen für den wertvollen Hinweis. Das sehe genau so wie Sie!
Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass einer der 2 Untersuchungsbeauftragten, während des laufenden Verfahrens, einen Kotierungsantrag indossiert hat!
@Nuss
Sorry, meinen Schreibstil kann ich wegen Ihnen leider nicht mehr ändern, ich bin nun mal so!
Grüsse scamp
sicher nicht viele hier...
aufschlussreicher ist schon der Inhalt deiner Postings.....
für mich ein typischer Schreiber, der eine Aktie auf den ersten Blick immer sehr gut und vorallem sehr blumig analysiert, und dann doch schlussendlich sehr schlau, immer das negative des Wertes unter die Leute bringt...
aus welchen Gründen auch immer...
sei es...bezahlter Schreiberling...im Wert Short..möchte noch tiefer einsteigen, usw...
du bist sehr leicht durchschaubar....solche Leute gibt es in einen jeden Wert...leider !!
nur meine Meinung....nix für ungut...
@Moses06
Danke für Ihre Antwort.
Kann leider mit keinem von Ihren Begründungen dienen.
Sinn und Zweck eines Finanzforums ist es doch Infos, Fakten, Erfahrungen und Meinungen sachlich auszutauschen. Nun, bei einer Aktie die um über 90% an Wert verloren hat, sollte man doch auch etwas kritisch hinterfragen dürfen?
Auch wenn Sie es sich nicht vorstellen können, es gibt tatsächlich Leute die auch ohne persönliche, finanzielle Interessen, Ihren Senf zu einer Aktie abgeben. Viel Erfolg.
Grüsse scamp
laut meinen Informationen ist bei der EBK ein Fehler passiert, aufgurnd dessen die Berner Börse die Kotierung nicht durchführen konnte. Drum ist es nun an der EBK, dies zu bereinigen, dafür sorgen im Moment die Anwälte der SH.
Ist natürlich für die EBK nicht so schön, wenn dies öffentlich würde. Drum wird das nicht bestätigt und von dem ein oder anderen hier dann auch als Blödsinn dargestellt.
Ob es wirklich stimmt, wird vermutlich nie öffentlich bestätigt. Jedoch würde die Veröffentlichung eines neuen Kotierungstermins diese Woche - und davon gehe ich persönlich aus - wohl eher dafür sprechen!
Guten Tag User memviv
Ob mir etwas in den Kram passt oder nicht, ist doch nicht relevant. Ich würde es doch jedem Investierten noch so gönnen, wenn sich die Sache positiv entwickelt.
Jeder der sich im Umgang mit der EBK ein bisschen auskennt, weiss sehr wohl was wahrscheinlich Sache ist! Fakt ist; dass die Untersuchung seit mehr als 4 Monaten läuft, da kann ich mir kaum vorstellen dass nun die EBK kommt und verkündet, sorry; April, April war alles nur ein Missverständnis!
Erlauben Sie mir noch eine Empfehlung an Sie wie auch User Jack Power und ähnliche, ich meine dies absolut nicht belehrend.
Als Info-Quelle zur Beurteilung ist selbstverständlich die Firmen-HP und allenfalls Mitteilungen vom Management der Firma usw. immer mit einzubeziehen. Es ist jedoch unabdingbar, wenn man sich ein objektives Bild machen will, sich parallel von neutraler und unabhängiger Seite zu informieren.
Gerade das jüngste Beispiel bei SwissHawk mit der *suggerierten* Kotierungsstory an der Berner Börse hat ja sehr schön belegt, wie man Unwahrheiten via Firmen-HP verbreitet kann!
Grüsse scamp
Bin auf ihrer Seite und gebe ihnen 100 Prozent Recht.........
2)"Auch wenn Sie es sich nicht vorstellen können, es gibt tatsächlich Leute die auch ohne persönliche, finanzielle Interessen, Ihren Senf zu einer Aktie abgeben."
Dazu habe ich jetzt ein kleines Problem....ich glaube nämlich weder an den
Weihnachtsmann oder Osterhasen....und die Märchenstunde im Kindergarten besuche
ich auch schon einige Jährchen nicht mehr !!
Aber vielleicht gibt es in dieser "Materialistisch orientierten Zeit" noch solche
Ausnahmen....wer weiss es...
Soviel dazu....
- Die EBK selbst
- Börse Bern
- Rechtsanwälte der SH
- Revisor der SH
Stimmen wir dahingehend überein?
Wenn ja, sollten Sie die mal ansprechen und dann können wir hinterher diskiutieren, ob Ihnen dieselben Antworten gegeben wurden!
"laut meinen Informationen ist bei der EBK ein Fehler passiert"
Warum sollte denn bei der EBK ein Fehler passiert sein? Und erst noch in Bezug auf die Kotierung? Es ist nicht die EBK welche den Antrag bei der Börse Bern stellt. Die EBK stellt grundsätzlich keine Anträge für Firmen in Sachen Kotierung bei irgendwelchen Börsen. Die EBK beaufsichtigt Börsen. So läuft das mit der EBK.
Die EBK ist auch nicht direkt bei Swiss Hawk involviert. Die EBK hat lediglich zwei Untersuchungsbeauftrage mit dem Mandat beauftragt, abzuklären ob eine Bewilligungpflicht vorliegt. Allerdings wurde gleich noch eine superprovisorische Verfügung verhängt mit Entzug der Handlungsvollmacht der Organde. Das macht die Sache zwar etwas brisant, doch ansonsten ist die EBK in Bezug auf Swiss Hawk eher im Hintergrund und nicht handelnde Partei.
Die EBK wird m.E. erst wieder auf der Bildfläche erscheinen wenn sie anhand des verfassten Berichtes der zwei eingesetzten Untersuchungsbeauftragten ihre Verfügung verfasst hat und sie den involvierten Parteien zukommen lässt.
Bei den Verantwortlichen der Börse Bern, hat sich die ganze Sache logisch und einfach angehört: Swiss Hawk hat Gesuche gestellt und diese wurden abgeleht. Und die Verantwortlichen der Börse Bern sind grosse Jungs, die können autonom entscheiden ob sie Gesuche ablehnen oder nicht.
Die EBK erteilt diesbezüglich keine Auskunft, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Oder nennen Sie doch einfach einen Namen bei der EBK welcher die Angelegenheit behandelt. So wie Sie das schreiben, haben Sie Ihre Informationen in diesem Fall ja direkt aus erster Hand von der EBK, oder etwa nicht?
Gruss Scamp
Also wenn mich meine Informationen, deren Herkunft ich wohl bereits deutlich gemacht habe, nicht täuschen, dann fehlt da wohl eine plumpe Unterschrift. So einfach kann es sein!
Aber ist natürlich viel spannender, wenn man einen Börsenkrimi von macht, mit schweizer Abzockerfirma und betrügerischen Meldungen auf der Homepage ...
Ist das soweit klar wie das vor sich geht? Hier die Kurzzusammenfassung:
1. EBK setzt Untersuchungsbeauftragte ein
2. Untersuchungsbeauftragte untersuchen Firma gemäss Mandat der EBK
3. Untersuchungsbeauftragte verfassen Untersuchungsbericht und reichen diese an die EBK
4. EBK verfasst Vefügung / Entscheidung auf Basis des Untersuchungsberichtes.
5. Verfügung wird vollzogen
Also: Mit der Verfassung des Untersuchungsberichtes ist die Untersuchung noch lange nicht abgeschlossen. Dann erst erstellt die EBK ihre Verfügung. Diese wiederum wird vom Präsidenten der EBK Herr Dr. Haltliner und dem Direktor des Sektretariats Herr Daniel Zuberbühler unterschrieben und den involvierten Parteien zugestellt.
Fällt die Entscheidung der EBK positiv aus, dann müsste zuerst im Handelsregister die Handlungsvollmacht wieder an die ursprünglichen Organe der Firma übertragen werden.
Das wäre dann für Otto Normalverbraucher das Zeichen dafür, dass in der Firma alles in Ordnung ist und die Geschäfte der Firma wieder ihren normalen Gang gehen würden. Und dann würde bestimmt auch einer ganz normalen Kotierung nichts im Wege stehen.
Und noch steht im Handelsregister nichts dergleichen. Erst wenn sich da was tut ist die Untersuchung definitiv abgeschlossen.
Ist die Reihenfolge jetzt klar?
Gruss
Scamp
P.S. Mit einem Handelsregisterauszug auf dem etwas von "superprovisorischer Verfügung" steht, bekommt man keine "Kotierung" durch...
Hast Dich gar nicht zu den neutralen Stellen geäußert, die ich oben aufgeführt hatte. Recherchier doch mal ein bißchen und lass uns die Ergebnisse vergleichen ...
... oder bist du daran gar nicht interessiert?!
Anwälte von Swiss Hawk sind für mich nicht neutral, genau so wenig wie der Revisor, denn diese werden ja von der Gesellschaft bezahlt. Und wessen Brot ich ess... Welcher Revisor ist denn eigentlich gemeint? Es gab ja da schon so einige.
Wie schon gesagt, der Abschlussbericht der EBK nennt sich Verfügung und wird nicht von den Untersuchungsbeauftragten unterschrieben. Und der Bericht der Untersuchungsbeauftragten ist nicht mehr und nicht weniger als eine Bestandesaufnahme und wird nun von der EBK bewertet. Erst mit Erhalt und Umsetzung der Verfügung ist die Untersuchung beendet.
Mit der Börse Bern hatte ich schon des öfteren und seit längerer Zeit Kontakt. Meine Informationen hierzu sind ausreichend und durchaus nachvollziehbar. Das Gesuch wurde abgelehnt.
Ausserdem macht es grundsätzlich keinen Sinn ein Gesuch einzureichen, wenn die Handlungsvollmacht der Organe durch eine superprovisorische Verfügung beschnitten ist.
Die EBK gibt keine Auskunft, da es sich immer noch um ein laufendes Verfahren handelt. Ansonsten nennen Sie doch den Namen der zuständigen Person bei der EBK und ich kontaktiere diese Person gerne persönlich.
Im Handelsregister sind noch immer die Untersuchungsbeauftragten als Zeichnungsberechtigte eingetragen. Solange dies so ist gilt die Untersuchung der EBK als nicht abgeschlossen und die Verfügung als nicht umgesetzt.
Sobald entweder die Untersuchungsbeauftragten nicht mehr zeichnungsberechtigt sind und die ehemaligen Organe wieder vollumfänglich mit allen Kompetenzen eingesetzt sind oder aber die Untersuchungsbeauftragte als Liquidatoren eingesetzt werden ist klar das die Untersuchung beendet ist und die Verfügung umgesetzt wurde.
Doch zum jetztigen Zeitpunkt ist weder das eine noch das andere der Fall, folglich ist die Untersuchung noch im Gang und eine Kotierung dürfte kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Was genau ist daran eigentlich so schwer zu verstehen?
Gruss
Scamp
wie Sie annehmen verehrter memivi, haben Sie es, so glaube ich, doch nicht ganz!
"Ist es nicht so, dass eine Kotierung in Bern nur möglich ist, wenn das EBK Untersuchungsverfahren abgeschlossen ist? Ist wiederum für den ABschlus des Verfahrens nicht ein Bericht notwendig? Muss dieser Bericht dann nicht von den beiden Untersuchungsbeauftragten unterschrieben sein ... "
Ja, so ist es doch wie schon gesagt, die EBK-Untersuchng ist noch nicht abgeschlossen!
Auch wenn unter diesem Bericht eine Unterschrift gefehlt hätte, wäre das nicht so tragisch gewesen und hätte bestimmt zu keinerlei nennenswerten Verzögerungen geführt. Die EBK benötigt zur Erstellung ihrer Verfügung auch noch so seine Zeit, denn die zuständige Person bei der EBK muss den Bericht ja auch noch sichten oder evtl. überprüfen und den Bericht verfassen. Danach muss die Verfügung auch noch rechtskräftig vom Präsidenten der EBK und dem Sekretariat der EBK unterschrieben werden.
Also wäre diese fehlende Unterschrift auf dem des Abschlussberichtes der Untersuchungsbeauftragten eines der Untersuchungsbeauftragten bestimmt innert nützlicher Frist noch bei der EBK eingetroffen, denn die Distanzen in der Schweiz sind ja ziemlich kurz und auch hier kennt man z.B. Express oder sogar Kurierdienste...
Und auf die Gefahr hin mich zum x-ten Male zu wiederholen. Die Untersuchung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen und deshalb macht ein Antrag auch keinen Sinn. Immer schön das Handelsregister oder SHAB im Auge behalten, das ist von Relevanz und nur das. Denn was da steht hat offizellen Charakter und sonst gar nichts.
Da würde auch ein allfälliges Kotierungsinserat veröffentlicht, was ja gesetzlich vorgeschrieben ist, und sonstige Veränderungen in der Firma.
Gruss Scamp
Euer Kursziel was ihr denk noch erreicht werden zu können....
... zum zweiten duze ich, weil ich das ganz deutliche Gefühl habe, dass wir uns bereits woanders her kennen und da bereits per DU waren ...
... zum Dritten schlage ich einfach Mal vor, dass wir die Geschehnisse der nächsten zwei bis drei Wochen abwarten. Und dann bin ich mir sicher, dass hier kein scamp mehr schreibt und sich doch rausstellt, dass vielleicht ien bgriffsstutziger User bessere Informationen hatte, als ein siezender Professor ...
... denn manchmal sind die Dinge einfacher als man glaubt!
Für die Falschschreibung Ihres Namens möchte ich mich natürlich entschuldigen, das gibt Ihnen natürlich ebenfalls das Recht es mir mit gleicher Münze heimzuzahlen. Auge um Auge, Zahn um Zahn...
"...zum zweiten duze ich, weil ich das ganz deutliche Gefühl habe, dass wir uns bereits woanders her kennen und da bereits per DU waren ..."
Nun, so kann einem sein Gefühl eben manchmal täuschen, vereherter memivi, denn Scamp schreibt ausschliesslich in Ariva zum Thema Swiss Hawk und sonst nirgendwo.
Und es bleibt ja gar nichts anderes übrig als abzuwarten, wie sich die Dinge in Sachen Swiss Hawk entwickeln. Denn die Entscheidungsgewalt liegt bei der EBK. Es bleibt auf jeden Fall spannend!
Und Scamp wird hier weiterschreiben, egal wie sich die Dinge entwickeln. Warum denn auch nicht?
Ich finde es zwar immer etwas seltsame Annahme die grundsätzlich vorherrscht, dass man davon ausgeht man könne nicht mehr schreiben und müsse in der Versenkung verschwinden, bloss weil sich etwas nicht so entwickelt hat, wie man es prognostiziert hat.
So ist das Leben eben oder wie sagt man auch so schön: errare humanum est...
Oder verschwinden Sie im richtigen Leben auch gleich immer, wenn etwas nicht so eintrifft wie Sie es vorausgesagt haben verehrter memivi?
Gruss Scamp
Vielen Dank joe
Die BX Berner Börse hat aufgrund von Hinweisen der Eidg. Bankenkommission aus der laufenden Untersuchung die Kotierungszulassung der Swiss Hawk erneut überprüft. Gestützt darauf wurde aus Gründen des Anlegerschutzes die Zulassung zumindest einstweilen abgelehnt.
also alles ist möglich, ich bin optimistisch:-)))