GWB Imm. (A0JKHG) - Rebound nach Kursdebakel?!


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Neuester Beitrag: 15.09.23 09:15
Eröffnet am:20.07.12 08:42von: MS1969Anzahl Beiträge:7.498
Neuester Beitrag:15.09.23 09:15von: SchnüffelLeser gesamt:682.136
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1990 Postings, 5081 Tage maykya50000 weggekauft

 
  
    #4026
23.11.17 11:42

31878 Postings, 5394 Tage tbhomyUnd gleichzeitig 50000 wegverkauft

 
  
    #4027
23.11.17 11:48
Nicht die zweite Seite der Medaille außer Acht lassen... ;-)  

1990 Postings, 5081 Tage maykyameine persönliche meinung

 
  
    #4028
23.11.17 11:53
war es ein gezielter kauf. innerhalb ein zwei minuten nachdem sie reingestellt waren, hat sie gleich einer gekauft.
dazu nicht die käufe an der börse berlin zu vergessen. käufe zu 0,055.
sehr positiv meiner persönlichen meinung nach.
http://www.boerse-berlin.de/index.php/Aktien?isin=DE000A0JKHG0  

31878 Postings, 5394 Tage tbhomymaykya..Welche Käufe in Berlin meinst du ?

 
  
    #4029
23.11.17 12:15
http://www.ariva.de/gwb_immobilien-aktie/...bezug=1&clean_bezug=0

Letzter 0,050 EUR
Times & Sales
Datum        Zeit        Letzter        Stück
23.11.2017  08:06:40   0,050      0

http://www.boerse-berlin.de/index.php/Aktien?isin=DE000A0JKHG0  

17640 Postings, 5735 Tage M.Minningergg

 
  
    #4030
23.11.17 12:18
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.

Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.

Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html  

17640 Postings, 5735 Tage M.Minninger#4025 Welchen Vorteil an der Börse denn, wenn

 
  
    #4031
23.11.17 12:21
der Insolvenzverwalter die Meldungen nicht weiterleitet ?


Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen.

https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
 

17640 Postings, 5735 Tage M.Minninger@tbhomy

 
  
    #4032
23.11.17 12:25
Was ist denn, wenn man unter der Meldeschwelle bleibt ?

Ist doch erlaubt,  oder ?  

1990 Postings, 5081 Tage maykyadie käufe am 17.11.

 
  
    #4033
23.11.17 12:29
in berlin zu 0.55 und 0.54 sieht man wenn man sich dort das 52 wochen hoch betrachtet.

http://www.boerse-berlin.de/index.php/Aktien?isin=DE000A0JKHG0

wären ein fehler gewesen, hätten sie bestimmt den fehler bereits behoben.

aber nur meine persönliche meinung  

31878 Postings, 5394 Tage tbhomyStimmt Minninger...#4030

 
  
    #4034
23.11.17 12:30
In §21 und §26 WpHG wird der Insolvenzverwalter auch gar nicht genannt, richtig ?

D.h.  man kann ihn auch nicht zur Veröffentlichung verpflichten, falls Stimmrexchtmeldungen auf seinem Tisch landen. Meinst du denn, dass er die für den Emittenten bestimmten Informationen, die seinen Tisch erreichen,  nicht an den Emittenten weiterleitet, OBWOHL er gemäß §11 wpHG zur Unterstützung des Schuldners (Emittenten) verpflichtet ist ?

§ 11
Verpflichtung des Insolvenzverwalters
(1) Wird über das Vermögen eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.
https://dejure.org/gesetze/WpHG/11.html

Veröffentlichen nein, steht auch nicht in §11 WpHG, richtig ?

Da steht Unterstützung mit finanziellen Mitteln aus der Insolvenzmasse, richtig ?

Noch immer jemand hier, der das nicht verstanden hat ? Ruft einfach bei der Bafin an und lasst euch den Passus unter #4030 genau erklären ! Habe ich auch so gemacht. ;-)

Minninger, hattest du das Thema nicht schon früher einmal auf Ariva gepostet? Hast du nicht bei der Bafin nachgefragt ? Heute wäre ein guter Zeitpunkt dafür, finde ich.

Nur meine Meinung.  

31878 Postings, 5394 Tage tbhomymaykya...also meinst du die knapp über 100 Euro ?

 
  
    #4035
23.11.17 12:35

17640 Postings, 5735 Tage M.MinningerVerdrehe nicht wieder alles

 
  
    #4036
1
23.11.17 12:35
https://dejure.org/gesetze/WpHG/11.html

In deinem Link steht nichts über Stimmrechtsmitteilungen  

1990 Postings, 5081 Tage maykyaklasse hast

 
  
    #4037
23.11.17 12:40
sie ja doch gefunden.:)
http://www.boerse-berlin.de/index.php/Aktien?isin=DE000A0JKHG0
ja war nicht einfach, obwohl sie mir schnell aufgefallen sind:)
geht doch  

5335 Postings, 4499 Tage NCC-1701Hobbyjuristen unter sich

 
  
    #4038
23.11.17 12:40

17640 Postings, 5735 Tage M.MinningerIch schreibe etwas über Stimmrechtsmitt.

 
  
    #4039
2
23.11.17 12:45
Erhalte etwas als Antwort über  Insolvenzmasse , passt   :-) :-)
-----------------------
§ 11
Verpflichtung des Insolvenzverwalters
(1) Wird über das Vermögen eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.
dejure.org/gesetze/WpHG/11.html
 

5335 Postings, 4499 Tage NCC-1701#4039

 
  
    #4040
1
23.11.17 12:46
MEGA :-)  

31878 Postings, 5394 Tage tbhomyMinninger...Bafin anrufen ! Heute ! Na los.

 
  
    #4041
23.11.17 12:48
Kritik ist ja ok. Aber soll ich deine früheren Beiträge zu diesem Thema hier allen Lesenr präsentieren ? Muss ja nicht sein, denke ich.

Also einfach Bafin anrufen, wer es nicht weiß. Danke !  

5335 Postings, 4499 Tage NCC-1701Löschung

 
  
    #4042
23.11.17 12:48

Moderation
Zeitpunkt: 23.11.17 12:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Provokation

 

 

31878 Postings, 5394 Tage tbhomy#4039...den anderen Lesern der Zusammenhang klar ?

 
  
    #4043
23.11.17 12:53
Alle gesehen, dass im Bafin-Hinweis unter den Posting #4030 UND #4031 ein Hinweis auf §11 WpHG steht ? Ja ? Ok.

DAS ist der Zusammenhang, den Minningern nicht zu erkennen scheint. Danke.

Wieder unfassbar hier.... :-(

Wie geasgt...Bafin anrufen statt auf anonyme Meinungen hier im Forum zu hören.  

31878 Postings, 5394 Tage tbhomyAuf meiner Seite wird hier nun Einiges klarer.

 
  
    #4044
23.11.17 12:54

17640 Postings, 5735 Tage M.MinningerVon meiner Seite her auch

 
  
    #4045
23.11.17 13:02

31878 Postings, 5394 Tage tbhomyDann ist der Zusammenhang wohl klar ?

 
  
    #4046
23.11.17 13:04
Und wir können in der Sache Stimmrechte auf Basis von Fakten, die sich jeder selbst erlesen oder notfalls erfragen kann, weiter diskutieren ?  

17640 Postings, 5735 Tage M.MinningerJupp können wir

 
  
    #4047
23.11.17 13:07

Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen.
 

31878 Postings, 5394 Tage tbhomyWunderbar

 
  
    #4048
23.11.17 13:09

§ 11
Verpflichtung des Insolvenzverwalters
(1) Wird über das Vermögen eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat der Insolvenzverwalter den Schuldner bei der Erfüllung der Pflichten nach diesem Gesetz zu unterstützen, insbesondere indem er aus der Insolvenzmasse die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt.
dejure.org/gesetze/WpHG/11.html

 

17640 Postings, 5735 Tage M.MinningerMerkst ja , drehen uns im Kreis

 
  
    #4049
1
23.11.17 13:11

17640 Postings, 5735 Tage M.MinningerWas hat die Insolvenzmasse

 
  
    #4050
3
23.11.17 13:12
mit den Stimmrechtsmitteilungen gemeinsam ?  

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