Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe


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Neuester Beitrag: 11.01.16 20:32
Eröffnet am:26.06.12 09:03von: windotAnzahl Beiträge:4.768
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23589 Postings, 5519 Tage alice.im.börsenlandach gottchen

 
  
    #3701
2
02.11.14 12:50
geht die melderei wieder los, buähhhhbuähhh

lol, und tschüß!  

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzIhr seid anscheinend nicht in der Lage,

 
  
    #3702
1
02.11.14 12:55
wie normale Menschen zu diskutieren.

Hier nochmals der Einstieg:
http://www.ariva.de/forum/...unter-Strafe-465695?page=145#jumppos3645 ff.

 

25086 Postings, 4849 Tage Lumberjack77potzi- eine frage hätte ich noch.

 
  
    #3703
4
02.11.14 12:56
wenn du die macht hättest z.b. einen button zu drücken und ein mensch würde sich einfach so in luft auflösen. würdest du davon in ganz besonderen fällen gebrauch machen?

z.b. einen nazi einfach verschwinden zu lassen?

wenn ja wenn fängste an, wenn der nazi nur bestimmtes gedankengut vertritt oder erst wenn straftaten von ihm ausgehen oder erst bei ganz furchtbaren straftaten?
hätte er nach deiner meinung noch ein recht auf leben oder kann man das auch irgendwie verwirken?

bitte ehrliche antwort. danke

bitte kein rausgewinde. ein ja oder nein würd mir z.b. auch genügen  

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzIch stehe im Gegensatz zu manch anderem User

 
  
    #3704
1
02.11.14 13:00
hier im Forum zu unserem Grundgesetz.

Deine Frage ist dermaßen unverschämt, dass ich sie nicht weiter beantworten werde.  

1089 Postings, 8890 Tage supermaxIn D heißt das Grundgesetz nicht Scharia

 
  
    #3705
6
02.11.14 13:14

"Ich stehe im Gegensatz zu manch anderem User

hier im Forum zu unserem Grundgesetz" lach  

7239 Postings, 5457 Tage sebestieArtikel 2 GG

 
  
    #3706
6
02.11.14 13:19

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Auf das Grundgesetz ist geschissen wenn sich keiner daran hält.

 

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzWoher willst Du wissen, dass Artikel 2 im

 
  
    #3707
2
02.11.14 14:44
Widerspruch zur jüdischen Beschneidung steht?

Das wurde bis heute nicht durch Gerichte festgestellt.

Wenn man einem Alkoholisierten gegen seinen Willen Blut abnimmt, setzt man diesen Artikel auch außer Kraft, weil die Gesellschaft ein höheres Interesse an der Bestimmung von Tathergängen hat als auf die Rücksichtnahme vor der Unversehrtheit eines Individuums.

Dort ist es dann legitim, die Unversehrtheit des Körpers für den Eingriff zu missachten. Notfalls wird der Alkoholisierte auch dafür fixiert oder mit Medikamenten ruhig gestellt.

 

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzals an der Rücksichtnahme...

 
  
    #3708
02.11.14 14:45

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzBzw. der Verdächtige

 
  
    #3709
1
02.11.14 14:46
Er muss noch nicht mal wirklich alkoholisiert sein. Es reicht aus, wenn der Staat etwas feststellen will.  

32217 Postings, 7920 Tage Börsenfanda hat potzzz schon Recht ..

 
  
    #3710
02.11.14 14:49

32217 Postings, 7920 Tage Börsenfanes wird leider immer alles so ausgelegt wie es

 
  
    #3711
02.11.14 14:51
dann gerade passt, gerade das Beispiel mit dem Blut abnehmen, normal dürfte das nicht sein. Dennoch kann man das m.E. mit einer Beschneidung nicht gleich setzen, einfach vom Art und Heftigkeit des Eingriffs her ..  

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzDas ist ja nicht die einzige Zwangsbehandlung

 
  
    #3712
1
02.11.14 15:04
Was ist mit denjenigen, die z. B. zwangsmedikamentiert werden?

Was ist mit Menschen, die bei Demonstrationen mit Reizgas, Knüppeln und Wasserwerfern bearbeitet werden? Da nimmt sich der Staat auch das Recht heraus, den Artikel 2 zu missachten.  

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzDas passiert ja auch Menschen, die selbst

 
  
    #3713
2
02.11.14 15:12
überhaupt keine Gewalt angewendet haben, sondern ihr Recht auf Demonstration wahrnehmen.

Wie dem auch sei, der religiöse Beschneidungsritus ist alleinige Sache der Anhänger selbst. Für ein Verbot (wie bei der Mädchenbeschneidung) reichen mir die negativen Folgekomplikationen nicht aus. Dafür gibt es zuwenige.

Die Religionen und ihre Anhänger müssen diese Thematik selbst ausmachen. Das sind intelligente Menschen, die zurecht keine typisch deutsche Maßregelung und schon gar keine Kriminalisierung gebrauchen können. Wenn die Praxis von heutigen Eltern nicht mehr weitergeführt werden soll, dann muss das von ihnen selbst beschlossen werden und nicht von Dritten, die sich gerne in die Angelegenheiten anderer Menschen einmischen.  

5769 Postings, 4978 Tage TrendscoutLumbi ... ich schlage vor du spendest hier :

 
  
    #3714
02.11.14 21:04
http://www.stop-fgm-now.com/de/was-kann-ich-tun

wenn du (wie zu erwarten) unsere laufende Wette am Jahresende verlierst  

1089 Postings, 8890 Tage supermaxWer in Deutschland leben will

 
  
    #3715
4
02.11.14 21:05
hat die deutschen Gesetze zu achten. Wenn jemand zur Feststellung ob er allkoholisiert ist Blut gegen seinen Willen abgenommen bekommt, obwohl er keinen Alkohol im Blut hat, ist das Körperverletzung und er kann dagegen klagen. So einfach ist das. Im Übrigen bestimmt sich die Gewalt des Staates gegen das Individuum nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Das scheinst du aber nicht zu kapieren. Ende der Diskussion.  

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzEs steht dem muslimischen oder jüdischen

 
  
    #3716
1
02.11.14 21:18
Nachwuchs frei, den Staat zu verklagen. Dann gäbe es überhaupt erst einmal einen Präzedenzfall.

Bisher hat das, wohl auch zu Deiner Überraschung, noch niemand erfolgreich getan.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rk20130208_1bvr010213.html  

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzLustig ist in dieser Diskussion besonders Dein

 
  
    #3717
1
02.11.14 21:21
Satz: "Wer in Deutschland leben will
hat die deutschen Gesetze zu achten."

Was der damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht wirklich in dieser Diskussion. Ist wohl ein Standard-Reflex von Dir, wenn es um "die Anderen" geht.
 

1089 Postings, 8890 Tage supermaxGegen die Gewalt des Staates und

 
  
    #3718
2
02.11.14 21:24
nicht gegen eine unterlassene Gewalt. Wer  solche Beispiele anführt, hat den Gedanken eines Rechtsstaats überhaupt nicht verstanden.
 

1089 Postings, 8890 Tage supermaxDeinem Rechtsempfinden zufolge

 
  
    #3719
4
02.11.14 21:32
und deiner Kenntnis von geltenden Gesetzen wundert es mich nicht, wenn sich dir  logische Zusammenhänge "nicht erschließen". Deshalb gebe ich es auch auf, nochmals zu antworten.  

634 Postings, 3842 Tage BankdirektorGlaube eure Aussagen sind doch gar nicht mehr

 
  
    #3720
1
02.11.14 22:33
aktuell!

Meines Wissen, man nachdem dieses Urteil feststand, im Bundestag in Rekordzeit da eine Änderung des Gesetze oder ähnliches durchgesetzt, so, dass die Beschneidung nach wie vor in Deutschland erlaubt ist.

Er ging dabei den Politikern am meisten um die Juden, dass die  Moslems, auch damit zufrieden sind, war eher ein Nebenprodukt.

Ob das richtig und sinnvoll ist......weiss ich nicht so genau........

Merkwürdig ist es schon, dass man Menschen, damit diese ihren Glauben in Einzelheiten ausüben können, dann sonst klare und grundsätzliche Gesetztesverstösse ganz speziell erlaubt.

Bin auch der Meinung, dass die Menschen die nach Deutschland kommen und hier leben wollen, sich an die Deutschen Gesetze zu halten haben! Es gab doch mal vor Jahren ein Urteil, wo ein Richter einem Moslem erlaubt hatte, er dürfe Tiere gegen die Vorschriften des Deutschen Tierschutzgesetzes töten, weil das für seinen Glauben so nötig sei.

Das finde ich falsch, man doch deutsche Gesetze nicht als belieb darstellen, wenn es mal irgendwelche Religionsüberlegungen gibt, - auch hier musss sich jeder an die Gesetze halten und die allermeisten können und halte sich auch an alle Gesetze!

Meine wir sind in Deutschland schon sehr liberal, hier kann jeder im Grossen und Ganzen machen was er will, auch die Religionsfreiheit ist ein hohes gut , aber auch die Gesellschaft akzeptierte längst auch andere Religionen und man respektiert die wichtigen Vorschfiten der jeweiligen Religion.
Also in den Heimatländern, der meisten Migranten können Christen längst nicht so leben, wie sie es in Deutschland können.

Eben deshalb weil ja grundsätzich schon so viel mögich ist, muss man nicht auch noch Gesetze biegen, oder zu ändern, um bestimmten Religionen merhkwürdige, Jahrtausendealte Gebote durchführen können.  

21410 Postings, 4078 Tage potzzzblitzDas hat es mit jahrtausende Jahre alten

 
  
    #3721
1
02.11.14 23:27
Geboten auf sich: sie bleiben merkwürdig. Merkwürdig bedeutet, dass sie es würdig sind,  me­mo­rie­rt zu werden.

Und man kann sie nicht einfach per Gesetz verbieten, weil man sich damit komplett lächerlich macht. Deshalb gibt es zum Glück auch kein Gesetz, das dieses Ritual im Handstreich verbietet. Die Veränderung muss von den Menschen selbst kommen oder auch nicht.

That's none of your business.

 

634 Postings, 3842 Tage Bankdirektorpotzblitz nun mal die Fakten bitte.....

 
  
    #3722
2
03.11.14 22:59
Also es  gab ja hier zuerst dieses Urteil....
Und nun meine ich, einige Wochen oder MOnate später hätte der Bundestag extra "etwas" (was nihct ob es auch ein Gesezt war und eine Änderunge oder wie man das sonst  nennen mag) dass die Beschneidung erlaubt sei, und so kein Gericht mehr hier dieses als Gesetzesverstoss werten könnte.

War bzw. ist das so? Oder habe ich mich da jetzt geirrt?  

23589 Postings, 5519 Tage alice.im.börsenlanddie letzte seite

 
  
    #3723
3
08.11.14 20:26
mit fakten...
http://www.ariva.de/forum/...eschneidung-unter-Strafe-465695?page=145

Beschneidung im Fernsehsender arte
Als Anfang dieses Jahres der Kinderkanal eine Sendung zeigte, in der die Beschneidung eines Junge regelrecht gefeiert wurde, gab es dagegen Protest. Nun tritt der "Kultursender" arte​ in die gleichen Fußstapfen.

In der Kindersendung "karambolage" wurde völlig kritiklos über die Beschneidung des türkischen Jungen Tonguc Baykurt berichtet. Auf der Webseite ist das Statement des Minderjährigen nachzulesen. Dort heißt es unter anderem: "Obwohl die Beschneidung im Koran nicht ausdrücklich erwähnt wird, wird ein Junge erst dadurch ein vollwertiges Mitglied der muslimischen Gemeinde."

Weiter heißt es: "...für die Gäste gab’s 'Baklawa', 'Börek' und süße Getränke, für mich viele Geld- und Goldgeschenke. Es wurde bis in den späten Abend hinein getanzt. Ich lächelte trotz der Schmerzen, weil ich fürchterlich stolz auf mich war. Ich glaube, dies war einer der schönsten Tage meiner Kindheit."

Welch eine Macht die frühe Indoktrinierung eines Kindes ausüben kann, zeigt der letzte Satz. Eine körperliche Verstümmelung, die in der Zukunft Einschränkungen im Sexualleben zur Folge haben wird, als "schönsten Tag" der Kindheit zu feiern, ist kaum noch an Zynismus übertreffbar.




 

23589 Postings, 5519 Tage alice.im.börsenlandIntegration auf dem Rücken der Kinderrechte

 
  
    #3724
2
08.11.14 20:30
Der kürzlich vorgestellte Integrationsbericht der Bundesregierung wird vom Facharbeitskreis der Beschneidungsbetroffenen kritisiert.

Önder Özgeday, Mitglied des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., kommentierte den Bericht mit folgenden Worten: "Wenn man in Deutschland doch nur stolz wäre auf Kinder- und Menschenrechte! Statt dessen wurden sie in falsch verstandener Toleranz verleugnet und Jungen, natürlich nur Jungen, gegen Verstümmelungen rechtlos gestellt.

Auch dies ist irgendwo ein Verbrechen: Grundrechte, Menschenrechte beschließen, aber sie einfach für einige Kinder nicht gewähren! Meine Eltern kamen hierher, um uns ein besseres Leben zu geben. Aber vor sich selbst haben sie mich nicht geschützt und Deutschland zog es vor, wegzuschauen. Und dieser Bericht der Bundesbeauftragten tut es immer noch, zwanzig Jahre später und trotz erdrückender Erkenntnislage in Ethik, Forschung und Wissenschaft, die dazu geführt hatten, Kindern einmal unabhängig vom Geschlecht gleiche Rechte auf körperliche Unversehrtheit zu garantieren.

Es heißt oft, Moslems und Juden sollten die Frage von männlicher Genitalverstümmelung unter sich klären. Ist meine körperliche Unversehrtheit in diesem Land also weniger wert, weil ich türkischer Herkunft bin?

Dann sind meine Grundrechte also Privatsache des Kulturkreises, aus dem ich stamme, bestenfalls ein Zufallsprodukt - und ihre mögliche Verletzung ein Kollateralschaden "gelungener Integration?"
 

1089 Postings, 8890 Tage supermaxDas passt jetzt aber gar nicht

 
  
    #3725
3
08.11.14 20:37
in das Konzept des Protzko... Wie soll er sich denn jetzt verhalten? Mit seinen bisherigen Aussagen steht er sich pötzlich selbst im Weg.  

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