WCM die Substanz der Zukunft!
Seite 148 von 173 Neuester Beitrag: 16.07.12 19:31 | ||||
Eröffnet am: | 25.12.03 20:56 | von: sard.Oristane. | Anzahl Beiträge: | 5.303 |
Neuester Beitrag: | 16.07.12 19:31 | von: Biotechspezi. | Leser gesamt: | 608.413 |
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Der Termin spätestens Anfang April war von WCM benannt worden.
Mitte April hätte man spätestens reagieren und eine weitere Terminverschiebung ankündigen müssen, oder eben die Daten präsentieren.
Heute ist der letzte Handelstag im April! (Vielleicht kommt ja noch was bis 18:00 Uhr.)
Dieses Art des Umgangs mit den Aktionären zeigt nur, daß die Zuverlässigkeit des Managements in ihrer Inkompetenz liegt. Was dann aus den Verhandlungen mit dem FA wird, ... .
Die Öffentlichkeitsarbeit liegt bei WCM in der untersten Schublade.
Wie ich schon mehrmals angedeutet habe, würde ich mir hier mehr Aktivität wünschen.
Thema Klagen: Solange hier keine Veruntreuung vorliegt (Vodafone - Mannesmann) hat eine Klage keine Chance. Das hier zu verbratene Geld wäre dann wahrscheinlich auch noch in WCM-Aktien besser angelegt. Die entwerteten Aktien erzielen bei Ebay traumhafte Preise.
wär die mögliche folge konkursantrag wegen überschuldung
wenns eine einigung geben würde, wäre vielleicht das letzte ek
dadurch aufgebraucht und die konsequenz die gleiche.
eine möglichkeit wäre vielleicht noch ein kapitalschnitt....
quasi der letzte strohhalm, dann halbiert sich der kurs aber bestimmt noch einmal.
Marktkapitalisierung von Maternus 19,2 Mio
Marktkapitalisierung von WCM 98,2 Mio
Verbindlichkeiten WCM aktuell (Pi mal Daumen): 468,5 Mio
Verbindlichkeiten WCM 2004: 576,9 Mio
Ist der Termin nicht auch verschoben oder gibt es morgen den Zwischenbericht? Auf der WCM-Homepage wird man jedenfalls auch nicht schlau, warte im übrigen seit geraumer Zeit auf die "spätestens Anfang April" versprochenen verlegten Termine.
Auf der Homepage erscheint: "in Bearbeitung 11.05.2006".
Ich kann kaum glauben, das der charmante Roland, Angelas Steuerschergen bequatschen kann. Eher stürmen kapitalistische Selbstverschuldungs-Kommandos mit umgeschnallten Geldbomben die WCM-Zentrale.
Am besten geschickt von Thiel-Logistik um mit der Übernahme von Klöckner noch breiter aufgestellt sein zu können.
Das war aber vor ein paar Tagen noch nicht der Fall!
Was lernen wir daraus?
Das muß ja erstmal nicht böses heißen, aber es kann.
Zum einen könnten benötigte Gutachten noch nicht fertig sein oder
man befindet sich noch in Verhandlungen, die noch nicht abgeschlossen sind.
Zum anderen könnte aber auch die Insolvenz drohen.
Insoweit hat sich die Lage in der letzten Zeit nicht geändert.
Nur das angekündigte Termine ohne Kommentar einfach nicht eingehalten
werden bzw. verschoben werden finde ich zum Kotzen!
Letztendlich sind Falch und Co. nur die Angestellten der Aktionäre.
Und die sollten wenigstens mit Informationen über die eigene Firma
versorgt werden.
Steuerstreit
WCM verschiebt erneut Vorlage der Bilanz
Die Beteiligungsgesellschaft WCM verschiebt abermals die Vorlage ihrer Bilanz 2005. Grund ist der schwelende Streits mit den Finanzbehörden um millionenschwere Steuernachforderungen. Das Unternehmen muss mit einem großen Schaden rechnen.
HB DÜSSELDORF. „Wir warten weiter auf das Gutachten eines Anwalts für Wirtschaftsrecht“, sagte am Donnerstag ein Sprecher des im SDax gelisteten Unternehmens. Damit will das Unternehmen klären, ob es Rückstellungen für die Steuerforderungen bilden muss.
Die für Ende Juni vorgesehene Hauptversammlung verschiebt WMC um mindestens einen Monat. Da das Jahresergebnis noch nicht vorliegt, müsse auch die Veröffentlichung der Zahlen für das erste Quartal verschoben werden, die für diesen Freitag geplant war, erklärte das Unternehmen.
WCM räumte ein, dass die Verzögerung dem Unternehmen schade. „Ein Schaden ist entstanden durch die Verunsicherung am Kapitalmarkt“, sagte der Sprecher. Beziffern lasse sich dieser jedoch nicht. Er verwies darauf, dass die Hauptversammlung dem Gesetz zufolge spätestens im August einberufen werden muss, da sie in den ersten acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden müsse.
Die Finanzbehörden hatten Anfang Februar im Rahmen einer Betriebsprüfung angekündigt, bei WCM einen Verlustvortrag aus dem Jahr 1998 nicht mehr zu akzeptieren und Nachforderungen über 87 Millionen Euro einschließlich Zinsen gestellt. Mit einem Verlustvortrag kann ein Unternehmen aufgelaufende Verluste aus früheren Jahren mit Gewinnen verrechnen und so seine Steuerlast drücken.
Nach Angaben von WCM-Chef Roland Flach würde das Unternehmen die Hälfte seines Eigenkapitals aufbrauchen, wenn es die Nachforderung begleichen müsste. WCM hatte daher angekündigt, gegen einen entsprechenden Bescheid der Behörde mit allen Rechtsmitteln vorgehen zu wollen. WCM streitet sich überdies seit fast einem Jahr mit dem Finanzamt über Nachforderungen in Ostdeutschland von gut 150 Millionen Euro. WCM hält auch diese Forderungen für nicht gerechtfertigt und hatte erklärt, dafür keine Rückstellungen gebildet zu haben.
15:56 12.05.06
Die mehrheitlich zur WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (ISIN DE0007801003/ WKN 780100) gehörende RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG (ISIN DE0008292079/ WKN 829207) meldete am Freitag, dass sie im Geschäftsjahr 2005 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 6,2 Mio. Euro (Vorjahr: -12,5 Mio. Euro) erzielt hat. Der Jahresüberschuss betrug 9,3 Mio. Euro (Vorjahr: -14,2 Mio. Euro).
Der RSE-Konzern wird einen Konzernjahresfehlbetrag nach IFRS von 5,5 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2005 ausweisen. Im Vorjahr belief sich der Konzernjahresfehlbetrag auf 1,6 Mio. Euro. Das Geschäftsjahr war operativ geprägt durch die Veräußerungen von Immobilien und Beteiligungen im In- und Ausland. Das ausländische Gewerbeimmobilien-Engagement von RSE wurde in 2005 komplett beendet.
Die Aktie von RSE gewinnt in Frankfurt aktuell 2,22 Prozent auf 9,65 Euro.
Bekanntermaßen hat die hessische Finanzverwaltung an die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG im Rahmen einer Betriebsprüfung die Forderung gestellt, Steuern inklusive Zinsen in Höhe von ca. 87 Mio. € nachzuzahlen, weil die Nutzung von Verlustvorträgen in den Jahren 1998 und folgenden nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hätte.
Die WCM hat dem vehement widersprochen. Gleichzeitig hat die WCM um eine gutachterliche Stellungnahme über die Inanspruchnahme der Verlustvorträge bei einer maßgeblichen Kapazität auf diesem Rechtsgebiet, dem Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof a. D., Herrn Dr. Siegfried Widmann, gebeten. Herr Dr. Widmann ist zugleich Herausgeber des bedeutendsten Kommentars zum Umwandlungssteuerrecht.
Bei der rechtlichen Frage geht es im Kern um die Frage, ob der Verlustvortrag der Cockerill Sambre Beteiligungsgesellschaft mbH (CSB), die von der WCM 1998 übernommen wurde, bei deren Verschmelzung auf die WCM ebenfalls auf die WCM übergegangen ist.
Herr Dr. Widmann kommt in seinem ausführlichen Gutachten, das der Gesellschaft vorliegt, zu der eindeutigen Stellungnahme, dass der Verlustvortrag der CSB (die nachstehend benannte YMOS AG war eine Tochtergesellschaft der CSB) ohne wenn und aber auf die WCM übergegangen ist.
Das Fazit von Herrn Dr. Widmann ist in dem ausführlichen Text des Gutachtens von dem Verfasser wie folgt zusammengefasst worden:
(Nachstehend Auszug aus dem Rechtsgutachten von Herrn Dr. Widmann, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a. D.)
Fazit:
"Der Verlustvortrag der CSB GmbH ging auf die WCM AG über.
Dem Übergang steht § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG nicht entgegen,
· Weil die den Übergang des Verlustvortrags einschränkende Vorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG nicht für eine vermögensverwaltende Gesellschaft gilt.
· Selbst wenn § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG für eine vermögensverwaltende Gesellschaft gilt, ging der Verlustvortrag über, weil die Fassung des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG, die dem Übergang des Verlustvortrags entgegenstehen könnte, verfassungswidrig ist und die danach maßgebende bisherige Regelung dem Übergang des Verlustvortrags nicht entgegensteht.
· Selbst wenn § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG für eine vermögensverwaltende Gesellschaft gilt und nicht verfassungswidrig ist, steht die Vorschrift dem Übergang des Verlustvortrags nicht entgegen; denn der Betrieb der CSB GmbH wurde von der WCM AG innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums in einem dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortgeführt, weil sich die Summe aus Teilwert des Beteiligungsbestandes und Teilwert der Finanzierungsmittel nicht in dem für die Anwendung des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG notwendigem Umfang gemindert hat.
- Hierbei sind Veränderungen bei der YMOS AG nicht maßgebend. Sie würden jedoch auch dann, wenn sie maßgebend wären, zu keiner anderen Beurteilung führen. Dies gilt insbesondere auch, wenn bei der YMOS AG ein Branchenwechsel vorläge.
- Hierbei sind Veränderungen, die nicht auf Aktivitäten der zuständigen Organe der WCM AG beruhen, nicht maßgebend. Die Veränderungen, die nicht auf Aktivitäten der zuständigen Organe der WCM AG zurückzuführen sind, würden jedoch auch zu keiner anderen Beurteilung führen.
- Hierbei wird eine Abschmelzung in Höhe von 75 v. H. als Maßstab zu Grunde gelegt. Die Prüfung an Hand der von der Finanzverwaltung vertretenen 50 v. H.-Grenze würde jedoch auch zu keinem anderen Ergebnis führen.
- Hierbei wird als Ausgangsgröße für die Prüfung, ob ein schädliches Abschmelzen vorliegt, der Zustand zum Verschmelzungsstichtag zu Grunde gelegt. Die Prüfung an Hand der von der Finanzverwaltung vertretenen Ansicht, dass es auf den Zustand in der Verlustphase ankommt, würde jedoch auch zu keinem anderen Ergebnis führen.
· Auf jeden Fall ist der mit der Beteiligung an der YMOS AG zusammenhängende Verlustvortrag in Höhe von DM 328.595.431 auf die WCM AG übergegangen.
Die Vollziehung von Steuerbescheiden ist insoweit ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, als in ihnen vom Nichtübergang des Verlustvortrags ausgegangen wird."
Das Gutachten von Herrn Dr. Widmann, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof a. D., wurde den Finanzbehörden vollständig zur Verfügung gestellt.
Die Organe der WCM werden mit den eingeschalteten Rechts- und steuerlichen Beratern das vorliegende Gutachten beraten und die notwendigen bilanziellen Entscheidungen nach Maßgabe der gesetzlichen Erfordernisse treffen. Hinsichtlich der Bildung einer Rückstellung für die in dem oben genannten Verfahren erhobene Forderung der hessischen Finanzbehörden über 87 Mio. € konnte noch keine Entscheidung getroffen werden. Das oben angeführte Gutachten stützt massiv die Haltung der Gesellschaft; die Organe der Gesellschaft werden jetzt die handelsrechtlichen Aspekte der Rückstellungsbildung abzuwägen haben.
Lt. Effecten-Spiegel soll WCM angeblich selbst einen Käufer für die 77-%ige Klöckner-Beteiligung suchen, um von den Gläubigerbanken bzw. dem Finanzamt nicht die Konditionen diktiert zu bekommen.
(Quelle: Effecten-Spiegel)
http://tool.boerse.de/index.php3?WKN=780100
10.05.2006 11:17
© boerse.de
doch auf knapp über 60 % gesunken. Dieser
kann wieder ansteigen wenn Klöckner diese Aktien
einziehen sollte.
Oder irre ich mich da?
Eigentlich muss sich jeder Anleger jetzt fragen, was ein Richter in diesem Gutachten wirklich liest bzw. daraus interpretiert.
Leider steht das Gutachten nicht für die Anteilseigner der WCM zu Verfügung, oder habe ich auf der WCM-Homepage etwas übersehen?
WCM hat unterdessen komplett seine Strategie geändert. Ist es wirklich realistisch, auf einen Turnaround zu setzen? Oder hat ein Management, das mit der alten Strategie gescheitert ist, damit nicht unter Beweis gestellt, dass seine Strategien grundsätzlich (inkl. Kehrtwendungen?) nichts taugen?
die strategie ist seit jahren
verkauf von beteiligungen und schuldenabbau unter berücksichtigung der
privaten entschuldung von herrn e. aus hh.
jetzt gibt es anscheinend das ultimative endszenario
und sogar die geplanten altersposten für flach + co. bei klöckner sind auf der kippe.
nur wo findet man auf die schnelle einen käufer für 16/17€ pro share?
eine alternative wäre vielleicht unter bilanz bw verkaufen und den laden dicht machen?
unter dem gesichtspunkt lohnt sich sicherlich sogar noch ein verkauf im dreizigerbereich!
denn vielleicht heißt es eines tages sogar, schuldenabbau fertich aber leider nix mehr für die anleger übrig?
gruß juergen