Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14133 von 14453 Neuester Beitrag: 12.06.25 09:42 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.303 |
Neuester Beitrag: | 12.06.25 09:42 | von: Squideye | Leser gesamt: | 101.591.243 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 22.708 | |
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Wenn man die 20% auf Mattress Firm überträgt, könnte für das Q4 ein Umsatz von 1.129 Mio Euro angepeilt werden. Q4 im Vorjahr lag bei 941 Mio Euro.
Meine Prognose für das Gesamtjahr liegt daher bei ca 3,7 Milliarden Euro Umsatz für MF. Im Vorjahr betrug der Jahresumsatz 2,97 Milliarden Euro. Wäre also eine Steigerung von knapp 25% für das Gesamtjahr.
https://www.prnewswire.com/news-releases/...er-results-301410469.html
Glaube nicht das das heute mit den Neuigkeiten zu tun hatte sondern einfach nur Profitrader am Werk waren. Nichts anderes.
Das komische ist auch das Innocan und Steinhoff sich sehr ähneln beim Chartverlauf.
Guckt mal!!!
Die Neuigkeiten an dem Tag nutzt man dann als Rechtfertigung für den Chartverlauf.
Ich glaube das hier nach dem Sprung heute, ab morgen und die nächste Woche alles verpufft und SH und Innocan sich wieder in Richtung Süden bewegen werden.
Die nächsten Tage wird es sich zeigen. Guck ma mal.
Moderation
Zeitpunkt: 28.10.21 19:45
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Kommentar: Unterstellung
Zeitpunkt: 28.10.21 19:45
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Kommentar: Unterstellung
In diesem Sinne angenehme Nachtruhe und einen freudigen Freitag.
Wenn der SCA genauso lange braucht wie beim anderen Case zw den Ex-Tekkies und Steinhoff, dann ist erstmal ein Jahr Pause mit dem Liqui-Case. Da wurde damals das Urteil (Sieg Ex-Tekkies) ca. ein Jahr später vom SCA kassiert (Sieg Steini).
https://www.supremecourtofappeal.org.za/index.php/...er-2020?Itemid=0
28.10.2021 / 17:11
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
ZULASSUNG DER BERUFUNG IN DER ZUSTÄNDIGKEITSFRAGE GEWÄHRT
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Steinhoff") informiert über den aktuellen Stand des Liquidationsverfahrens ("der Liquidationsantrag"), das von AJVH Holdings und vier anderen ("die Antragsteller") gegen die Gesellschaft vor dem Cape Town High Court ("das Gericht") eingeleitet wurde.
Wie bereits am 13. September 2021 angekündigt, erließ das Gericht nach einer ersten Anhörung vom 1. bis 3. September 2021 am 6. September 2021 eine Verfügung ("die Verfügung vom 6. September"), mit der das Gericht den von der Gesellschaft vorgebrachten Einwand zurückwies, dass das Gericht für die Liquidation von SIHNV nicht zuständig sei, da es sich bei SIHNV um eine ausländische Gesellschaft handele ("die Zuständigkeitsfrage"). Am 10. September 2021 erließ das Gericht einen weiteren Beschluss, in dem es unter anderem die Vertagung des Liquidationsantrags ablehnte (der "Beschluss vom 10. September"). Die Gründe für den Beschluss vom 6. September und den Beschluss vom 10. September wurden vom Gericht am 5. Oktober 2021 dargelegt.
Während der Anhörungen am 22., 26. und 27. Oktober 2021 hörte das Gericht die Argumente der Gesellschaft, der als SIHNV-Finanzgläubiger von SIHNV bezeichneten Parteien (die Finanzgläubiger") und der Antragsteller. Dem Gericht wurden u. a. folgende Fragen vorgelegt:
1. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Zulassung der Berufung in der Frage der Zuständigkeit nach dem Beschluss vom 6. September;
2. einen Antrag der Finanzgläubiger auf Zulassung der Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Zulassung als Streithelfer;
3. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 10. September; und
4. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Vertagung der Anhörung über den Liquidationsantrag bis zum Ausgang der oben genannten Rechtsmittel.
Heute hat das Gericht sein Urteil verkündet, in dem es der Gesellschaft und den Finanzgläubigern die Möglichkeit einräumt, beim Supreme Court of Appeal Berufung gegen die Zuständigkeitsfrage, den Interventionsantrag der Finanzgläubiger und die Berufungen gegen den Beschluss vom 10. September einzulegen, und den Anträgen auf Vertagung des Liquidationsantrags bis zum Ausgang dieser Berufungen stattgibt.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
28. Oktober 2021
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)DGAP-Nachrichten: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlagwort(e): Sonstiges
28.10.2021 / 17:11
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
ZULASSUNG DER BERUFUNG IN DER ZUSTÄNDIGKEITSFRAGE GEWÄHRT
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Steinhoff") informiert über den aktuellen Stand des Liquidationsverfahrens ("der Liquidationsantrag"), das von AJVH Holdings und vier anderen ("die Antragsteller") gegen die Gesellschaft vor dem Cape Town High Court ("das Gericht") eingeleitet wurde.
Wie bereits am 13. September 2021 angekündigt, erließ das Gericht nach einer ersten Anhörung vom 1. bis 3. September 2021 am 6. September 2021 eine Verfügung ("die Verfügung vom 6. September"), mit der das Gericht den von der Gesellschaft vorgebrachten Einwand zurückwies, dass das Gericht für die Liquidation von SIHNV nicht zuständig sei, da es sich bei SIHNV um eine ausländische Gesellschaft handele ("die Zuständigkeitsfrage"). Am 10. September 2021 erließ das Gericht einen weiteren Beschluss, in dem es unter anderem die Vertagung des Liquidationsantrags ablehnte (der "Beschluss vom 10. September"). Die Gründe für den Beschluss vom 6. September und den Beschluss vom 10. September wurden vom Gericht am 5. Oktober 2021 dargelegt.
Während der Anhörungen am 22., 26. und 27. Oktober 2021 hörte das Gericht die Argumente der Gesellschaft, der als SIHNV-Finanzgläubiger von SIHNV bezeichneten Parteien (die Finanzgläubiger") und der Antragsteller. Dem Gericht wurden u. a. folgende Fragen vorgelegt:
1. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Zulassung der Berufung in der Frage der Zuständigkeit nach dem Beschluss vom 6. September;
2. einen Antrag der Finanzgläubiger auf Zulassung der Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Zulassung als Streithelfer;
3. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 10. September; und
4. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Vertagung der Anhörung über den Liquidationsantrag bis zum Ausgang der oben genannten Rechtsmittel.
Heute hat das Gericht sein Urteil verkündet, in dem es der Gesellschaft und den Finanzgläubigern die Möglichkeit einräumt, beim Supreme Court of Appeal Berufung gegen die Zuständigkeitsfrage, den Interventionsantrag der Finanzgläubiger und die Berufungen gegen den Beschluss vom 10. September einzulegen, und den Anträgen auf Vertagung des Liquidationsantrags bis zum Ausgang dieser Berufungen stattgibt.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
28. Oktober 2021
http://mobile.dgap.de/dgap/News/corporate/...al-issue/?newsID=1483891
Moderation
Zeitpunkt: 28.10.21 19:46
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Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 28.10.21 19:46
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Kommentar: Beleidigung
von Steinhoff:
"Heute hat das Gericht sein Urteil verkündet, in dem es der Gesellschaft und den Finanzgläubigern gestattet, beim Obersten Berufungsgericht Rechtsmittel in Bezug auf die Zuständigkeitsfrage, den Interventionsantrag der Finanzgläubiger und die Rechtsmittel gegen den Beschluss vom 10. September einzulegen, und den Anträgen auf Vertagung des Liquidationsantrags bis zum Ausgang dieser Rechtsmittel stattgegeben hat. "
Quelle:
http://mobile.dgap.de/dgap/News/corporate/...al-issue/?newsID=1483891
Zudem erhöht es die Wahrscheinlichkeit, dass sogar wenn SCA gegen Steinhoff entscheidet, wird das Verfahren im High Court nicht vor dem S155 abgeschlossen.
Abgeschlossenes S155 bedeutet - für mich - automatisch, dass Liquidation nicht stattfinden wird. Orderntliche Umstrukturierung ist immer einer Liquidation vorzuziehen.
Wenn aber SCA für Steinhoff entscheidet (bei der Frage er Zuständigkeit) ist das ganze Verfahren zu Ende. Und wo soll dann Tekkie die Berufung einlegen? Constitutional Court? Viel Glück...
2017 Filialen 3423 Umsatz 2.981 Mio
2018 Filialen 3241 Umsatz 2.660 Mio
2019 Filialen 2534 Umsatz 2.686 Mio
2020 Filialen 2419 Umsatz 2.976 Mio
Prognose 2021 Filialen 2370 Umsatz 3.700 Mio