Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14132 von 14453 Neuester Beitrag: 12.06.25 09:42 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.303 |
Neuester Beitrag: | 12.06.25 09:42 | von: Squideye | Leser gesamt: | 101.651.167 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 14.627 | |
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Frage 1: Hätte SH eine Befangenheit bei Slingers vermutet, dann wäre das aufs Tablett gekommen. SH ist mit der Entscheidung nicht Einverstanden und deshalb gehen sie vor den SCA. Hier wurde von Subel auch in der Verhandlung am Freitag noch einmal ganz unmissverständlich dargelegt, dass Slingers einfach einen falschen Einstiegspunkt als Grundlage für ihre Entscheidung gewählt hat, was dann zwangsläufig zu einem falschen Ergebnis geführt hat.
Frage 2: Wenn das SCA entscheidet, dass ZA zuständig ist, dann geht der Prozess mit Slingers weiter.
Frage 3: Ich persönlich gehe nach hören der Argumenten von RA Subel eher davon aus, dass das SCA die Zuständigkeit nicht in ZA sieht (70/30) und somit sich das Ganze in Luft auflöst. Von daher wäre ein Termin so schnell als möglich sinnvoll. Selbst für den Fall, dass es anders kommt, läuft Steinhoff irgendwann die Zeit weg. Von daher je schneller, desto besser.
Moderation
Zeitpunkt: 28.10.21 19:54
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Kommentar: Regelverstoß - unbelegte Aussage
Zeitpunkt: 28.10.21 19:54
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Kommentar: Regelverstoß - unbelegte Aussage
Relevant sind aus meiner Sicht aber die Informationen zum Verfahren rund um Steinhoff.
Ich hatte nach der Verhandlung am Freitag schon mal geschrieben, dass ich 65/35 Chance für ein Berufungsverfahren sehe und jetzt sehe ich 70/30 für eine erfolgreiche Berufung zum Thema Zuständigkeit, da mich und wohl auch ein wenig Slingers die Argumente von Subel überzeugt haben.
In ihrer Begründung heute hat sie auch noch einmal ein paar Punkte daraus genannt.
Sollte also tatsächlich die Berufung von Erfolg gekrönt sein, werden wir hier schnell andere Kurse sehen. Ist dem nicht so, werden die nächsten 3 Monate hart, aber es ist dann auch nicht aussichtslos.
Von daher sollte jeder sich sein eigenes Bild machen und danach handeln.
Es gibt ein Risiko aber auch Chancen.
Es wird nicht wahrscheinlicher, wenn man es immer wieder versucht ins Spiel zu bringen.
Mit einer Einigung würde der SoP Prozess auf Spiel gesetzt und das will wohl keiner bei Steinhoff.
Wenn die Klage inhaltlich keine Rolle spielt bzw. ihre Plausibilität vom SC gar keiner Bewertung unterliegt und die Zuständigkeit bestätigt würde, dann hätte SH mehrere Monate aufs falsche Pferd gewettet und bei anfänglicher Nichtanfechtung der Zuständigkeit vielleicht den Spuk schon inhaltlich beendet.
Ich glaube der Weg weg von Judge Slingers zu einem mehrköpfigen Gremium ist eine positive Nachricht.
Ihre Kommentare mögen fachlich ok sein, die Untertöne dessen was ich aus dem Forumsübersetzungen von ihr gelesen habe, finde ich schon nicht ganz neutral (meine persönliche Empfindung).
Das Volumen (nun ja eine DGAP fehlt ja auch noch) zeigt das „wir“ hier (kleine Trader und Privatanleger) heute für einen guten Teil der Kursbewegung verantwortlich sind.
Meine Strategie (keine Handlungsempfehlung) ist die Augen und das Ohr hier bei den KLUGEN Forenteilnehmern und Ticker zu haben …
Man muss in keine Glaskugel schauen, um zu wissen, das es vor und an dem Termin noch zu (evtl. auch größeren) Unsicherheiten/Ängsten bei den (Klein)Anlegern kommen könnte.
D.h. Meine persönliche Meinung … Hoffnung auf NO … aber der Sturm hält wohl noch ein paar Wellen für uns bereit!
Genießt den grünen Tag!
Deinen Bobby kannst Du Dir schenken. Es wird nicht nur dadurch wahr, dass du es immer wiederholst.
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Zeitpunkt: 28.10.21 19:43
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Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Zeitpunkt: 28.10.21 19:43
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- Die Richterin hatte gesagt, dass Sie die Berufung über die Zuständigkeit im September nicht zulässt, weil nicht genügend Beweise von Steinhoff vorlagen.
- Das muss sich ja jetzt geändert haben. Wenn also jetzt genügend Beweise von Steinhoff vorliegen um eine Berufung zu genehmigen, müsste das Ergebnis bezüglich der Zuständigkeit klar für Steinhoff entschieden werden.
- Sonst würde die Richterin ja sagen, dass die Beweise noch immer nicht ausreichend sind und das Verfahren in SA durchgeführt wird.
Eigentlich wollte ich die kommenden Wochen mit Steinhoff ein bisschen traiden, aber jetzt ist mir das Risiko zu hoch, dass ich für wenige Tausend Euro verkaufe und dann nicht mehr rein komme, nur weil eine Nachricht kommt. Das Zeitfenster ist meiner Meinung dafür zu kurz.
Meine Meinung, keine Kaufempfehlung.
Das Unternehmen hatte sich bereits an den SCA gewandt, nachdem der High Court entschieden hatte, dass Steinhoff, das seinen Sitz in den Niederlanden hat, dem SA-Gesetz unterliegt.
BL PREMIUM
28. OKTOBER 2021 - 14:26, KATHARINE KIND
Der Western Cape High Court hat dem Antrag von Steinhoff stattgegeben, gegen eine frühere Entscheidung in Berufung zu gehen, wonach das Liquidationsverfahren gegen das Unternehmen in Südafrika verhandelt werden kann, da die Angelegenheit bereits vor dem Supreme Court of Appeal (SCA) verhandelt wurde, wodurch die untere Instanz unter Zugzwang geriet.
[...]
Mehr hinter Bezahlschranke
https://www.businesslive.co.za/bd/companies/...preme-court-of-appeal/
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Zeitpunkt: 28.10.21 19:56
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Zeitpunkt: 28.10.21 19:45
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Zeitpunkt: 28.10.21 19:45
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Zitat:
"nun kein mein Beitrag von den Ortsscheriffs gemeldet werden ;-)"
Das Nutzerkonto von ***** wurde zum Löschen vorgemerkt. Macht mancher Mampara vorm Öfchen und hofft Sperrungen der Mods zu umgehen...
Die meisten zum löschen vorgemerkten Konten verwandeln sich in Neue.
Ist wie bei den Fliegen, wenn aus der Made eine Schmeißfliege wird ;-)
der wechselt seine argumentation auch wie es ihm gerade passt. durchschauen die journalisten in südafrika dieses billige spielchen nicht?
Und jetzt stehen wir hier. Das war echt blauäugig. Puh.
aber wehe man geht auch nur einmal eine Minute um die Ecke... ;)