Maier und Partner AG WKN A1MMCY die 1000% Rallye?
Seite 139 von 172 Neuester Beitrag: 21.06.22 11:14 | ||||
Eröffnet am: | 02.02.14 15:08 | von: genialo | Anzahl Beiträge: | 5.295 |
Neuester Beitrag: | 21.06.22 11:14 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 771.042 |
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http://www.maier-und-partner.de/
Und noch immer sind die Geschäftsberichte weit überfällig. Und das, obwohl das eine Pflicht einer AG ist. Heiß, heiß, heiß...
Meine Meinung.
Wenn jemand tatsächlich reingrätsch, dann weil er Potential sieht, trotz der JA, oder nicht?
Verstehe ich dennoch nicht, wie das mit dem reingrätschen gemeint ist?
Die HV war doch, oder nicht? Die KE wurde beschlossen und wenn diese einigermaßen umgesetzt wird, ist die Aktionärsstruktur eine andere. Oder weißt Du anderes?
hat die netcoin AG auch etwas mit der Kryptowährung NetCoin zu tun? Der Kurs des Netcoin ist rapide gestiegen^^
MP will aber mit Krypt-Währungen das Geld verdienen, was durchaus Charme hat.
Wenn es die Leute richtig machen, dann knallts
Geht doch
In Kürze soll die Mitteilung kommen über die Barkapitalerhöhung
Bin mal gespannt
Könnte dann der Run kommen?
Und zur Barkapitalerhöhung hatte sich FT bereits im letzten Herbst schon nicht gerade begeistert geäußert. Wir erinnern uns:
hyttps://www.finanztrends.info/news/...tner-luftnummer-oder-neuer-boersenstar/
Meine Meinung.
Richtig Schwung in die Bude können erst gute Meldungen bringen.
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Datum: 19.01.2018
Die BaFin hat am 15. Januar 2018 gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. (neu: §§ 114 ff.) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro angedroht.
Die Maier + Partner Aktiengesellschaft hatte gegen §§ 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 (neu: §§ 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 115 Absatz 1) WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 4 Absatz 2 Satz 1 (neu: § 6 Absatz 2 Sätze 1 und 2) WpHG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Jetzt wirds wirklich mal Zeit, daß die in die Puschen kommen!!!
http://www.ariva.de/forum/...-1000-rallye-495097?page=138#jumppos3462
Gibt es etwas zu verbergen oder warum ist das Management nicht in der Lage, ein paar simple Geschäftsberichte termingerecht zu veröffentlichen ?
Wie ich aus dem Forum und aus diversen früheren AdHocs sehe, besitzt die Gesellschaft wohl nicht unwesentliche Ansprüche gegen frühere Organe um den damaligen Vorstand Roppelt, die wohl gerichtlich betrieben werden in einem größeren Verfahren.
@tbhomy:
Vielleicht kannst Du etwas darüber berichten, für die Allgemeinheit, die gesetzlichen Anforderungen an eine börsennotierte Gesellschaft kennen wir wohl alle, mehr oder weniger.
Scheint ja so zu sein, als ob du gut unterrichtet wärst über die Gesellschaft.
Was die gesetzlichen Anforderungen an eine börsennotierte AG angeht, bezweifle ich, dass "wohl alle, mehr oder weniger" diese kennen. Statt "alle" vermute ich "einige" und dann eher weniger als mehr. Einfach mal auf ARiva durch die Threads lesen... ;-)
Was wissen Sie über diese Verfahren, wenn Sie die Mitteilungen verfolgen.
Ich als Aktionär, und sicherlich auch andere Aktionäre möchten darüber wohl mehr wissen.
Wenn ich die Tagesordnung der HV 2014 verwende und den JA 2011 und 2012 könnte die Gesellschaft - vorausgesetzt sie gewinnt das Verfahren - hierüber einiges an Erlöse generieren.
Darin könnten Sie ihre Zeit auch investieren, anstatt sich zigmal zu wiederholen und Börsengesetz zu wälzen, um mehr über die Gesellschaftsansprüche in Erfahrung zu bringen und deren Stand.