Readcrest Capital AG
Seite 14 von 17 Neuester Beitrag: 10.12.24 14:08 | ||||
Eröffnet am: | 20.02.17 20:15 | von: whiskas | Anzahl Beiträge: | 409 |
Neuester Beitrag: | 10.12.24 14:08 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 135.582 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 24 | |
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"Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 24. Januar 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Readcrest Capital AG festgesetzt."
https://www.bafin.de/SharedDocs/...crest_capital_ag_ordnungsgeld.html
"Patronatserklärung des Aktionärs Guoshi Assets Investment Management Limited, British Virgin Islands, vor."
Quelle:
https://www.readcrest.com/berichte/...l-AG-Halbjahresbericht-2018.pdf
Welche Beteiligungen will Readcrest Capital denn einwerben ? Seychellen ? Trinidad&Tobago ? Malta ? Bitte keine "Coin- oder Chain-Deals". Das kann doch keiner mehr hören...
Vertrauen ist meiner Ansicht nach anders: DAS hier scheint nicht das typisch deutsche erfolgreiche Beteiligunggsmodell zu sein, oder ? British Virgin Islands (BVI)...
Nur meine Meinung. Aber jeder wie er denkt, tun zu müssen.
lese dir den gesamten abschnitt mal durch!!
ausserdem ist es mir egal, was ein readcrest catpital in 5 jahren macht!
hier https://www.finanzen.net/aktien/AlzChem-Aktie mal den 5 jahreschart anschauen. darauf hoffe ich ...
Aus dem Geschäftsbericht 2017:
"Im Geschäftsjahr sind mehr als 25% der Anteile an der Gesellschaft an einen Erwerber übergegangen.
Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften in § 8c KStG würde der Verlustvortrag zur
Körperschaftsteuer und nach § 10a GewStG der vortragsfähige Gewerbeverlust insoweit untergehen.
Mit Urteil vom 29.03.2017 (2BvL 6/11) hat das Bundesverfassungsgericht die vorgenannten Vorschriften
ausgesetzt und den Gesetzgeber zu einer verfassungskonformen Neufassung des Gesetzes bis zum
31.12.2018 aufgefordert. Nach Ansicht des Vorstandes der Gesellschaft bleiben die Verlustvorträge
aufgrund der richterlichen Entscheidung erhalten. Bis zum rückwirkenden Ergehen einer
Gesetzesänderung bleibt hinsichtlich des Untergangs der Verluste die endgültige Entscheidung in
diesem Verfahren abzuwarten."
https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2018/07/...irkend-erhalten/
Auch wenn das aktuell hier ziemlich ruhig ist, sollte man - wenn man sich für Mantelaktien interessiert - die Aktie weiter auf der Watchlist haben.
Und mit Nutzung der bestehenden Verlustvorträge, die Ende 2018 wohl ca. 6,5 Mio. EUR betragen haben dürften, wird die ganze Sache eher noch interessanter.
https://www.iww.de/astw/koerperschaftsteuer/...parechtswidrig-n114802
Name, Ort Stimmrechtsanteil
Baoying Ou, Fujian Province, China 26,16 %
Xiaohua Zhuo, Pincourt, Kanada 19,99 %
Qian Jiang, Fujian Province, China 18,16 %
Silvercave Investment and Development Co. Ltd (Guojian
Jiang), Fuzhou, China
11,99 %
Qiying Ju, Fujian Province, China 11,99 %
man könnte also mit wenig cash den kurs hochtreiben. die frage ist halt nur wie die kommende KE ausfallen wird.
ein kurs von 3-4 euro würde mir schon recht gut gefallen und die sind locker drin hier
Beitrag #31 von Aktionator am 12.03.2018 22:00 ( 18 Beiträge | Status: ok )
Und einen neuen Vorstand, eine Chinesin, hat man sich auch gegönnt...
Frau Ju ist nun neben Herrn Binder Vorstand der Readcrest Capital AG.
Quelle: www.registerbekanntmachungen.de
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 148451 Bekannt gemacht am: 31.01.2018 13:02 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
31.01.2018
HRB 148451: Readcrest Capital AG, Hamburg, Schopenstehl 22, 20095 Hamburg. Bestellt Vorstand: Ju, Qiying, Gulou District Fuzhou, Fujian Province / China, *01.08.1974, einzelvertretungsberechtigt.
https://www.pressetext.com/news/20190417032
Ad-hoc-Meldung
Vorabbekanntmachung Finanzberichte gemäß § 37v,w,x WpHG
(pta032/17.04.2019/18:14) - Readcrest Capital AG gibt hiermit bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
Bericht: Jahresfinanzbericht 2018
Berichtszeitraum: 01.01.2018 - 31.12.2018
Internet-Veröffentlichung: http://readcrest.com/berichte.html
Veröffentlichungsdatum: 23.04.2019