Der Prokon-Todesthread
Als der Typ mal auf seinen Maserati Quattroporte angesprochen wurde, hat er sinngemäß geantwortet, dass jemand doch das Benzin verfahren muss, das durch die Solarwirtschaft eingespart wird.
Das Gericht vertritt eine andere Meinung. Die Angst der Verbraucher vor einer Insolvenz sei „möglicherweise nicht durch das beanstandete Schreiben,
sondern schon durch vorangegangene Medienberichte hervorgerufen worden“.
Das Schreiben sei eine „zulässige Information der Genussrechtsinhaber über das bestehende Risiko“. Der Geschäftsleitung eines jeden Unternehmens, dessen Eigenkapital durch eine Vielzahl von Anteilsinhabern gehalten werde, müsse es erlaubt sein, auf aktuelle Liquiditätsschwierigkeiten und das Insolvenzverfahren bei Entzug des Eigenkapitals hinzuweisen (Az.: 5 O 6/14).
Und, wie schon gesagt, möglicherweise muss der Laden gar nicht in die Insolvenz, weil man ihn nicht zwingen kann, die zugesagten Zinsen auch wirklich termingerecht zu zahlen. Prinzipiell ist der Schuppen vermutlich lebensfähig, solange der Windstrom bevorzugt eingespeist und so hoch vergütet wird.
Das ändert aber nichts am Unsinn der teuren und konzeptionslosen Energiewende. Teuer ist die natürlich nur für uns Verbraucher. Für die Produzenten, Entwickler und die meisten Investoren ist sie eine Geldmaschine.
Spannender dürften die Haftungsklagen gegen Prokon wegen Falschberatung werden. Prokon hat die Anlegen vor allem selber unter die Leute gebracht. Da wurden sicherlich die ein oder anderen Risiken nicht erwähnt.
aus
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/...det-insolvenz-an-12764648.html
inzwischen haben sich über 40.000 der PROKON-Genussrechtsinhaber auf unsere Befragung hin geäußert, ob sie ihre Anteile bei uns halten wollen. Wir danken allen Genussrechtsinhabern, die uns in dieser schweren Zeit unterstützen! Innerhalb von 10 Tagen hat sich die Hälfte (!) aller unserer Anleger aktiv hinter uns gestellt! Dies zeigt deutlich, dass sich unsere Genussrechtsinhaber ihrer entscheidenden Rolle für PROKON bewusst sind. Es macht uns stolz und bestärkt uns darin, weiterhin für den langfristigen Fortbestand der PROKON Unternehmensgruppe zu kämpfen.
Trotz des großen Zuspruchs und dieses überaus positiven Signals von Seiten der Genussrechtsinhaber, müssen wir Ihnen mitteilen, dass die PROKON Regenerative Energien GmbH heute einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hat.
Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für PROKON. Der Antrag muss zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter und unsere Berater werden uns in dieser Zeit begleiten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Penzlin vom Amtsgericht Itzehoe bestellt. Parallel werden wir unter Einbeziehung der Anregungen unserer Genussrechtsinhaber das Geschäftsmodell anpassen. Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden. Uns ist klar, dass es Zeit ist, etwas zu verändern!
Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und im Dialog mit unseren Anlegern werden wir alles daran setzen, die Zukunftsfähigkeit von PROKON zu sichern. Auf unserer Internetseite werden wir Sie wie gewohnt über alle relevanten Entwicklungen informieren.
http://www.prokon.net/