Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 04.09.17 12:09
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 30 Tage
Kommentar: Diskriminierung - Die Sperre knüpft an eine entsprechende Moderation mit Sperre vom 14.07.17 an.
Zeitpunkt: 04.09.17 12:09
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Kommentar: Diskriminierung - Die Sperre knüpft an eine entsprechende Moderation mit Sperre vom 14.07.17 an.
Den Rest kenne ich als bekennender FLEISCHESSER auch nicht... brrh...
eklig...
Das Töten von Großtieren alleine ist geregelt, und zwar in jedem Fall mit vorheriger
Betäubung (Elektro, Gas oder mechanisch)
Nur kleine männliche Küken werden aus Kostengründen gleich
nach dem Schlüpfen geschreddert...
Alles in allem Bizarr...
Darf ist das noch schreiben oder ist das schon rechtsradikal?
Kann mir dabei jemand bitte weiterhelfen?
Dankeschön.
Moderation
Zeitpunkt: 04.09.17 12:10
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Verlinkung - Unerwünschter Youtube-Kanal.
Zeitpunkt: 04.09.17 12:10
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Verlinkung - Unerwünschter Youtube-Kanal.
Ich hätte sie eher totgestreichelt und wäre zum Vegetarier geworden.
Ansonsten nöchte ich hiermit kundtund, dass #21 zutraf, auch wenn es nicht islamfeindlich eingestuft wurde (was ich okay finde). Hier überleben nur weichgespülte Themen - schade.
"Das Tierschutzgesetz (Paragraf 4a) untersagt das betäubungslose Schlachten von Tieren. Allerdings sind aus religiösen Gründen Ausnahmegenehmigungen möglich. Diese können Angehörige von Glaubensgemeinschaften in Anspruch nehmen – sofern ihnen ihre Religion zwingend vorschreibt, dass nur Fleisch gegessen werden darf, wenn das Tier ohne Betäubung durch einen Kehlschnitt getötet wurde und vollständig ausgeblutet ist."
(...)
"Doch die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung erteilen die Behörden sehr selten und wenn überhaupt, dann nur unter strengen Auflagen. Antragsteller müssen unter anderem detailliert begründen und nachweisen, dass ihre Religion das rituelle Schlachten zwingend gebietet. Zudem ist vorgeschrieben, dass nur Fachleute das Tier töten dürfen und das Schächten vom zuständigen Veterinäramt überwacht wird."
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/...in-deutschland/8500630.html