Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung?
empfehlung von blödmann gurkenfred: schaut in die heizkostenverordnung von 1989, dann wißt ihr mehr.
Im Mietvertrag steht nirgendswo, dass eine Pro-Kopf-Berechnung stattfindet.
Vor der Abrechnungsperiode wurde sogar ein Wasserzähler in meiner Mieteinheit montiert, der aber anscheinend keine brauchbaren Werte ergab. Eventuell nicht geeicht / fehlerhaft.
Kann ich auf qm-bezogene Abrechnung bestehen? Bei mir wird nämlich eine Person mehr zu Grunde gelegt als tatsächlich vor Ort gelebt hat.
Mit dieser zweiten Person muss ich nachzahlen, bei einer flächenabhängigen Berechnung müsste ich eine Rückerstattung erhalten.
Im Internet gibt es eine Fülle von Urteilen, die sagen, dass eine personenbezogene Abrechnung keine wirklich rechtssichere Methode ist.
Was denkt Ihr und wie wird bei Euch berechnet?
Eine Umlage von Betriebskosten nach Kopfzahl setzt deshalb voraus, dass der Vermieter – für bestimmte Stichtage – die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen feststellt. Dass dies mit einem höheren Aufwand und mit gewissen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden sein kann, vermag nach Ansicht des BGH an dieser Beurteilung nichts zu ändern.
BGH, Urteil vom 23.01.2008, Az: VIII ZR 82/07
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 17/2008
Wer soll die Personenzahl bei 2.000 Wohnungen nachhalten...
In dem Fall, würde ich mal dringenst den Vertrag ändern.
Wenn in einem MFH die Heizung auch für die Aufbereitung von Warmwasser genutzt wird, müssen natürlich Warm- und Kaltwasserzähler angebracht sein. Wie willst Du sonst den Verbrauch messen?
Der Vermieter kann nicht beweisen, wie viele Leute in den anderen Wohnungen gelebt haben (siehe McMurphy's Law). Warum soll ich also mit 2 Köpfen zahlen, wenn es nur im Melderegister womöglich so erfasst war, wenn andere vielleicht mit 10 dort gewohnt haben?
=)
Ne Ehe ist schon super - aber nur mit der richtigen Frau !