Urteilsverkündung Live in der ARD


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Neuester Beitrag: 16.08.11 22:01
Eröffnet am:04.05.11 09:51von: MaxgreeenAnzahl Beiträge:56
Neuester Beitrag:16.08.11 22:01von: MaxgreeenLeser gesamt:3.799
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58960 Postings, 7952 Tage Kalli2003ach was, das kann man regeln ...

 
  
    #26
5
04.05.11 10:41
wer bis zu 17 Kinder umbringt ist gefährlich; ab dem 18. Kind ist man EXTREM gefährlich (obwohl man da mit schwieriger Kindheit sicher was machen kann).

Ist natürlich ärgerlich für die Eltern des 17. Kindes ...

*sarkasmusoff*

37167 Postings, 5146 Tage Nokturnal@Querdenker

 
  
    #27
4
04.05.11 10:46
Selbst der Verbrecher weiß das er ein Fehler macht und trifft diese falsche Entscheidung trotzdem.Warum soll dieser nicht bestraft werden....mir fehlt da echt die Logik.

Die Opfer müssen geschützt werden nicht die Täter !
Und bei solch Tätern ist es nicht das erste mal das sie zu Tätern werden also das absolut höchste Strafmass ist anzuwenden.  

2809 Postings, 6953 Tage derQuerdenkerso und welcher Arzt macht das mit ?

 
  
    #28
1
04.05.11 10:46

31082 Postings, 8462 Tage sportsstarRosinenpicken in der Rechtsstaatlichkeit..

 
  
    #29
1
04.05.11 10:48

57905 Postings, 5517 Tage meingottWarum sollte er nicht für ein Gutachten haften

 
  
    #30
2
04.05.11 10:50
Jede andere Berufsgruppe muss das auch.
Oder denkst du, daß ein Sachverständiger, der ein falsches Gutachten ausstellt einfach sagen kann....Pech gehabt.

Wenn ein Statiker falsch berechnet und es kommen dadurch Personen zu Schaden, dann hat er mit den Konsequenzen zu rechen vor Gericht. So ist das nun mal.
Und selbiges sollte auch für diese Herren gelten.
Ist doch nichts anders , als die so oft erwähnte Gleichberechtigung.

Wo soll hier ein Problem sein?

776 Postings, 4992 Tage TschuckMorrissicherheitsverwahrung für massenmörder

 
  
    #31
04.05.11 10:51
z.b. für kernkraftbetreiber

http://www.ippnw.de/atomenergie/atom-gesundheit/...-und-genetisc.html

ach entschuldigung, das waren ja jetzt die falschen toten - sorry also für das off-topic-post *sarkasmus aus*  

205 Postings, 5116 Tage the slayerderQuerdenker -voll daneben

 
  
    #32
2
04.05.11 10:51

du greifst gerne voll ins klo, wa die Täter haben eine 2 chance verdient , wenn ich so eine scheiße lese kommt mir das kotzen, frag mal die Opfer die in aller Regel bis an ihr Lebens ende mit den folgen zu tun haben

 

37167 Postings, 5146 Tage NokturnalSchon klar das man dafür wohl kaum ein Arzt findet

 
  
    #33
2
04.05.11 10:52
aber eigentlich könnt man es sich doch einfach machen.
Bei Gewaltdelikten giebt es eben das Höchstmas an Strafe oder kannst du mir erklären
warum man ,ausser in Notwehr, Gewalt anwenden sollte gegen seine Mitmenschen ?  

3889 Postings, 5251 Tage S.SmithBei allem was ich jetzt so lese und auch die

 
  
    #34
1
04.05.11 10:53
Meinungen die ich in meinem Umfeld erfahre muss ich mich folgendes Fragen...und das Frage ich mich immer öfters:

Ist das Bundesverfassungsgericht denn VOLKES WILLE???

Das ganze kann man jetzt auf alle Führungsstrukturen beliebig ausweiten!  

24273 Postings, 9087 Tage 007BondEs liegt einzig allein am Richterspruch!

 
  
    #35
1
04.05.11 10:54
Das Problem würde nicht bestehen, so wie es hier auch schon geschrieben wurde, wenn die Täter von Anfang an entsprechend längere Haftstrafen erhalten würden. Jetzt im Nachhinein künstlich die Haftstrafen verlängern zu wollen, das kann ja wohl nicht im Sinne eines Rechtstaates sein!  

2809 Postings, 6953 Tage derQuerdenkerthe_slayer

 
  
    #36
1
04.05.11 10:55
Du hast sicher noch nie Unrecht getan, hast noch nie eine zweite Chance bekommen ? Na dann bist aber ein Armer Kerl.  

31082 Postings, 8462 Tage sportsstarDas BVerfG hat nicht Volkes Wille zu sein..

 
  
    #37
04.05.11 10:58
das haben manche wohl immer noch nicht verstanden.

205 Postings, 5116 Tage the slayerderQuerdenker - nee

 
  
    #38
2
04.05.11 11:01
nee ich ficke keine Kinder, vergewaltige keine Frauen oder raube aus Geldgier mit totes folge, wir reden ihr von Schwerverbrecher und nicht von falsch Parkern, aber du kannst ja deine Kinder (sofern du welche hast) oder deine Frau an perverse ausleihen, und fragst dann mal beim Abendessen wie den ihr Tag so war  

7239 Postings, 5510 Tage sebestieSie haben alle eine 2,3,4,5,6,7 Chance verdient

 
  
    #39
3
04.05.11 11:02

Daniel I. aus Bayern erdrosselte im Alter von 19 Jahren die Sozialpädagogin Margit R. († 31), onanierte über der Leiche. 1999 wurde er zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Kurz bevor er entlassen wird, ordnete ein Gericht die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an – wegen „hoher Gefährlichkeit“.

Eine Sex-Bestie aus Baden-Württemberg (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern) sitzt seit 1973 fast ununterbrochen im Knast. Zuletzt wurde der Mann 1990 wegen Mordes zu 15 Jahren verurteilt. Auch hier wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet!

David G. (heute 55) aus Bayern sitzt, seit er 20 Jahre alt ist, immer wieder mit kurzen Unterbrechungen im Gefängnis. Er brach in die Wohnungen alleinstehender Frauen ein, vergewaltigte 1978 eines seiner Opfer. Zuletzt wurde er 1995 wegen Diebstahls zu vier Jahren und vier Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung (Höchstgrenze von zehn Jahren) verurteilt, die vor Kurzem verlängert wurde.

Der vierte Kläger, ein Mann aus NRW, wurde 1984 wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung und Entführung verurteilt. 1989 kam er frei, schlug erneut zu: Vergewaltigung, schwerer Raub. 1991 wird er für neun Jahre hinter Gittern geschickt, kommt danach in Sicherungsverwahrung. Auch hier ordnete das Gericht nach weiteren zehn Jahren die Fortdauer der Unterbringung an.
Moderation
Zeitpunkt: 04.05.11 14:11
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - http://www.bild.de/news/inland/...gsgericht-urteil-17719566.bild.html

 

 

37167 Postings, 5146 Tage Nokturnal@Querdenker

 
  
    #40
1
04.05.11 11:04
Wir reden doch hier von Schwerverbrechern,oder ?  

31082 Postings, 8462 Tage sportsstarUnd was ist mit denen,

 
  
    #41
04.05.11 11:10
die resozialisierungsfähig sind? Nur mal so in die Runde gefragt..

Wir reden hier nämlich nicht nur von Sexualstraftätern, sondern übergeordnet dem Gesetz zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung..

11452 Postings, 5467 Tage exquisitSchwerstverbrecher sind kaum

 
  
    #42
1
04.05.11 11:14
resozialisierungsfähig, sportstar
...soweit der Runde folgend.  

2809 Postings, 6953 Tage derQuerdenkerthe slayer:

 
  
    #43
04.05.11 11:14
Als Beispiel : Im suff vergewaltigt dein 20 Jähriger Sohn auf Mallorca ein Mädel. Du als Vater sagst natürlich: Der muss hinter Gitter, Lebenslang ! Keine zweite Chance! Pech gehabt ?

3889 Postings, 5251 Tage S.Smith#43 Querdenker das iss doch Blödsinn!

 
  
    #44
04.05.11 11:17

ich kanns nur wieder umformulieren:

Als Beispiel : Im suff vergewaltigt und tötet dein 20 Jähriger Sohn auf Mallorca ein Mädel. Du als Vater sagst natürlich: Der muss hinter Gitter, Lebenslang ! Keine zweite Chance! Pech gehabt ?

Ja, selbstverständlich!

 

37167 Postings, 5146 Tage Nokturnal@Querdenker

 
  
    #45
04.05.11 11:19
Wäre sehr unwahrscheinlich wenn der 20 jährige gleich in Sicherheitsverwahrung kommen würde ?
Das passiert nur mit Leuten die es partou nicht lassen können Menschen zu ermorden,quälen,vergewaltigen .  

3889 Postings, 5251 Tage S.SmithZur Info:

 
  
    #46
1
04.05.11 11:20
Für Ladendiebe und Felgenklauer gibts sicher keine Sicherungsverwahrung...das sollte schon klar sein!

Und Querdenker, für Vergewaltigung alleine auch noch nicht! Stell mir gerade vor meine Alte behauptet plötzlich ich hätte sie Vergewaltigt...dann bin ich plötzlich Lebenslang weg??? Kachelmann würde sich auch freuen mit so was in Aussicht gestellt zu bekommen...!  

205 Postings, 5116 Tage the slayersportsstar

 
  
    #47
2
04.05.11 11:23
die rückfallquote bei sexual Straftätern ist bei ca.70% (stand 2005 laut Studie)
bei Leuten die morde in ihre taten in Kauf nehmen ist in aller Regel schon eine kleine oder große kriminelle Laufbahn vor gezeichnet, und das diese Menschen sich ändern ist auch sehr unwahrscheinlich, außer ihr körperlicher Gesundheitszustand bedingt durch Krankheit oder Alter lässt kein weiter leben ihrer karriere zu
um es auch klar zu stellen ich rede von Menschen die voll ihrer geistigen Kräfte sind und trotzdem anderen schaden zufügen  

205 Postings, 5116 Tage the slayerderQuerdenker

 
  
    #48
04.05.11 11:33
ich will mal nicht hoffen das mein Sohn größeren Mist baut, sollte aber ein anderer Mensch zu schaden kommen müsste auch er die konsequenzen ziehen ,- sprich für den Mist der er angestellt auch gerade stehen.  

4261 Postings, 6399 Tage oliweleidExperten unter sich, lol

 
  
    #49
04.05.11 11:47
Man muss kein (Kinder-)mörder oder Vergewaltiger sein um Sicherungsverwahrung zu bekommen.
Informiert euch doch mal ein bisschen bevor ihr hier rumgeifert...

31082 Postings, 8462 Tage sportsstarSlayer

 
  
    #50
3
04.05.11 11:49
zeig mir mal bitte diese Studie...mich würde mal interessieren wie groß die Stichprobe und vorallem das Studiendesign war. Danke.

Zudem reden wir permanent am Thema vorbei. Das Eine (über das ich rede) ist ein im Sinne der Rechtsstaatlichkeit gesprochenes Urteil des BverfG. Das Andere (über das ihr redet) ist vordergründig erstmal subjektiver Missmut über Beispiele, wo Sexualstraftäter rückfällig geworden sind...was als solches zwar nachvollziehbar ist, aber so eben nicht gesetzlich verankerbar ist, wenn man gewissen und berechtigten Grundrechten im juristischen Sinne Folge leistet.

Vielmehr sollte es um die Frage gehen, ob wir im Strafmaß nicht die Änderung vornehmen, es den Amis gleich tun, und aus unserem "lebenslänglich" (15 Jahre) deren 25 Jahre machen...und dann in der Folge in den jeweiligen Rechtssprüchen Verurteilungen höher ausfallen lassen als bisher. Das läuft dann zumindest nicht wider der unseren Staat konstatierenden Rechtsstaatlichkeit.

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