Santhera Pharma = Massivst Unterbewertete Bioperle
Seite 2 von 19 Neuester Beitrag: 21.06.23 12:11 | ||||
Eröffnet am: | 10.01.10 12:03 | von: Biotechmaste. | Anzahl Beiträge: | 467 |
Neuester Beitrag: | 21.06.23 12:11 | von: Vassago | Leser gesamt: | 285.822 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 39 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | ... 19 > |
siehe http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...es-2014#neuster_beitrag
beitragsnummer 47.001.414 vom 17.05.14, 15.08 Uhr von biohero
2 x Phase III abgeschlossen, Markteinführung wird auf den Weg gebracht:
Dornröschen wird wach und läuft an. Noch sind wir am Anfang des Erweckens. Jeder, der sich ein bisschen auch ausserhalb der Foren mit dem Unternehmen beschäftigt wird schnell feststellen, dass hier das Potential für mindestens 100% drin sind mMN. Andere sprechen gar von einem Verzehnfacher. Gewagt, aber kann so kommen, dauert aber. Entscheidend ist, ob das ganze Unternehmen nun verkauft wird oder aber die Medikamente nach Zulassung lizensiert werden. Viel Glück uns allen
Wird sehr spannend diese Woche wegen : 20.5.2014 HV und am 22.5.2014 BioEquityDay
Die werden denen auf der Investorenkonferenz am 22.Mai die Türen einrennen...
10 CHF geben, immerhin sind die 10 CHF im Orderbuch schon zu sehen.
Eindeutige Aussage.
Abgrenzung der Begriffe bedingtes Kapital und genehmigtes Kapital
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedingtes_Kapital
Anders als das Bedingte Kapital ist das genehmigte Kapital insbesondere für Kapitalerhöhungen gedacht.
Während das bedingte Kapital keine zeitliche Begrenzung aufweist, darf genehmigtes Kapital maximal für fünf Jahre genehmigt sein (§ 202 Abs. 1 AktG).
Bedingtes Kapital für Aktienoptionen darf die Grenze von 10 % des eingetragenen Grundkapitals zum Beschlusstag nicht überschreiten, während beim genehmigten Kapital und beim bedingten Kapital für Wandelanleihen oder Optionsanleihen eine Grenze von 50 % gilt.
Bei Optionsprogrammen aus bedingtem Kapital ist eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren gesetzlich vorgeschrieben während diese Sperrfrist bei Optionsprogrammen aus genehmigtem Kapital frei wählbar ist.
stammt aus einer kürzlich erfolgten KE. Also gibts keine neue.
Aus dem Finanzbericht vom 08.04.14
http://www.santhera.com/...=201404&newsid=1775340&newslang=de
Trotz der Finanzierung mittels SEDA und der kürzlich erfolgten Kapitalerhöhung ist die Fortführung des Unternehmens im und über das Jahr 2015 hinaus von der Verfügbarkeit zusätzlicher Finanzmittel abhängig.
Ich kann mir gut vorstellen das der Aufkäufer schon fleißig am
Aufstocken ist :)