Cross IT Media AG - heute Übernahme ?
Seite 2 von 76 Neuester Beitrag: 08.10.12 13:21 | ||||
Eröffnet am: | 23.06.09 17:26 | von: apfelrücken | Anzahl Beiträge: | 2.888 |
Neuester Beitrag: | 08.10.12 13:21 | von: traderphone | Leser gesamt: | 232.486 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 129 | |
Bewertet mit: | ||||
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Verlusten gönne ich nur den Leuten, die so versuchen andere in die Falle zu locken, warum wird denn dauernd ein neuer Thread erstellt? Absichten sind doch klar.....
Die ganze Sache hier ist hyperinteressant. Mal sehen, was der morgige Tag bringt.
Aber mit Sicherheit hat -ist die news ein fake - der "faker" nicht die große Absahne starten können.
Und das ist auch gut.
Bin selber mit Spielgeld drin.
An heissen Eisen kann man sich halt die Finger verbrennen.
Jeder entscheide selbst !!!!
Und macht Euch nicht weiter an !
Sollte die news echt sein, schicke ich jedem von Euch ne schöne Flasche Vodka zum Anstoßen und wieder lieb haben
Sollte es ein fake sein, müsste bald was passieren und die entsprechenden Meldungen gelöscht werden.
http://www.pressrelations.de/new/standard/...uelle=0&profisuche=0
pressrelations hatte die Nachricht gestern um 09.30 Uhr veröffentlicht.
Allen einen spannenden Tag !
Merkwürdig finden das nur die Lemminge, die noch Papiere haben..... loool
Wieviele Threads heute.....?
WpÜG für diese Aktien gilt nicht
erst lesen ! Von Pflichtangebot ist nirgends die Rede !!! Nur von Pflichtmitteilung nach Überschreiten der 30% WpHG § 21: (1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen.
Und das WpHG sagt weiter, dass diese Umstände auch elektronisch zu veröffentlichen sind.
Ob an der Sache was dran ist, das ist uns ja wohl klar, wissen wir als reine Leser eh nicht....
Erstens: Die Gesellschaft ist bereits aufgelöst, d.h. rechtlich nicht mehr existent. Zweitens: Die gehandelten Anteile notieren nicht an einem organisierten Markt, daher sind die Bestimmung des WpHG auch nicht verpflichtend.
Man sollte den Thread löschen oder sperren! Bei Kleinigkeiten sind die Ariva-Mods relativ schnell, aber hier...
Und die Storys hier nehmen zu, der Fantasie sind nun keine Grenzen mehr gesetzt.....