Anspruch auf Kaufpreiserstattung/reduzierung?
Aber, wenn man das schon komplett verlegt hat, und dann fällt einem auf einmal ein, hat man doch wohl da schon gesehen, als das erste mal eine andere Nuttgrösse da war, das würde nicht schön aussehen, und jetzt wolle man das billiger..........
Sorry, ich finde das nicht so ganz in Ordnung!
Was steht auf Deinem Bestellschein, wie ist der Artikel bezeichnet?
*ggg*
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Alles im Leben braucht seine Zeit. Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht!
Gruß
KTM 950
Hausi; die Aussenmasse sind identisch und es ist das gleiche Holz. Auf den ersten (und auch auf den 2. Blick) siehst Du den Unterschied nicht. Bei verlegten Brettern fällt es schon eher auf. Die Bretter sind nur nebeneinander verlegt; bei "hintereinander" wäre es sofort aufgefallen.
Lt. Rechnung sollten alles 9er sein.
Und K_D; das war kein Baumarkt, ok?! Das war ein Holzfachhandel und der sollte wissen, was er anbietet, abrechnet und liefert.
@satyr; von den Ausmassen passen sie; allerdings nicht von der Optik. Und wir reden von Garapa, ist ein Bangkirai ähnliches Hartholz.
Und @all; ich kann mir gut vorstellen, dass mir da einige der Edelstahlschrauben kaputtgehen, bevor ich die wieder komplett draussen habe. Und dann bekomme ich richtig Spass.
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Da kannst du nur auf die Kulanz des Lieferanten hoffen. Da die Bretter durch die Schraubenlöcher, Bohrungen nicht mehr weiterverkauft werden können sieht es meines erachtens schlecht aus.
ABER:
Waren eigentlich die neu, nach gelieferten Bretter die 8nutigen?
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Alles im Leben braucht seine Zeit. Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht!
Gruß
KTM 950
*grml* alles doppelt erzählen hier ...
der Geschäftsführer hatte auf Grund der Reklamationen alle Bretter in der Hand und ihm ist es ebenfalls nicht aufgefallen.
die Hälfte ist falsch; 1/4 wurde ausgetauscht ==> nein (auf die Frage)
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Gut, wenn du jetzt auch sagst, dass man es beim verlegen nicht so direkt wahrnimmt, kann ich dich verstehen. Und sieht sich wahrlich nicht so gut, wenn das dann auch noch gemischt ist.
Selbst wenn der Holzfachhandel das zurücknehmen würde, würde es Kali ja wohl nichts bringen. Der will doch nciht die Bretter rausreissen und nochmals verlegen!
Eben weil es nicht so schön aussieht, und wo ja der Händler deshalb Schuld hat, weil er eben nicht komplett das geliefert hat, was bestellt war. Hätte er wenigstens eine andere Sorte - so die 8ter - komplett geliefert, würde sich ja keine optische Beeinträchtigung ergeben, aber so sieht es schon nicht schön aus.
Und mancher muss sich auch irgendwie rechtfertigen, vor Frau, Nachbarn etc. und wer noch so alles die Handarbeiten des Kallis bewundern will............
Probieren geht über studieren, erstmal im Guten einigen, wenn der Chef selbst die Bretter in der Hand hatte und nix gemerkt hat spricht dies Bände, wie sollte Dir dann bei Anlieferung (allerdings beim verlegen schon) der Unterschied auffallen.
Gruß Hausi
Ich kenne niemanden, der mit so viel Pathetik und dabei so glaubhaft von sich geben kann: „Du wirst morgen sterben“...
*fg*
wieviel %Nachlass da gerechtfertigt sind? Will ja nicht übertreiben ...
So long (oder doch besser short?)
Kalli
würde das einfach so machen:
zwischen 30 und 50 % auf die "fehlerhafte" ware.
das sollte im bereich des möglichen sein.
da ich denke der preisunterschied wird sich in grenzen halten, und der schaden ist auch überschaubar, geht es nur darum dir deine optischen sagen wir mal mängel zu entschädigen.
unter dem geschichtspunkt das der chef (der im allgem. eh die wenigste ahnung von sowas hat) auch nichts gesehen hat, sollte man sich in die richtung einigen können. drunter würd ichs nicht machen.
joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!
...Und hör nicht auf Admin: der hat nämlich auch keine Ahnung und ist sicher wieder auf seiner Labbertour *fg*
Allerdings wenn man meint 30 bis 50% von den falschen Nutbrettern, dann wäre ddas so 15 bis 25% dann ist gut.
Allerdings würde ich dann auch keine Prozentzahl nennen, als erster. Denn nur 10% MInderung wird wohl einer nicht nur anbieten wollen, das werden wenn schon eher 20% sind, und richtig, wenn man noch nciht bezahlt hat, ist man in der besseren Position, schliesslich will das Unternehmen möglichst rasch Geld sehen, und Geld wieder hergeben, was man schon hat, tut man ungern!
Ich meine ein Anspruch besteht wenn schon nur aus Umtausch der Ware, sonst nichts!