Einbürgerungs-Fragebogen
KTM: mach dir nix draus, bin auch bei 14! Hat mich sogar bissl gewundert! Bin in Geschichte nie über ne "4 minus" nausgekommen! Also 14 is ne 3, allet super!! *g*
PROST und schön abend!
http://www.sueddeutsche.de/panorama/spiele/...4/72002/2/?show=details
MfG
kiiwii
Und ich meine, muss man denn echt manche Sachen so genau wissen?
Ob nun etwas ein Jahr eher oder später passierte, ist das denn sooo wichtig?
Und das Bild da von Rügen, habe ich weder gesehen noch jemals von gehört
Gut, muss ich ja wohl einsehen, dass ich wohl so eher ein durchschntliches Wissen habe, vielleicht auch noch unterdurchschnittlich.
Also Kiiwii weiss schon manches, das stimmt. So die Bundeswehrfrage, wird er sicher mit Links beantwortet haben, bei Joker weiss ich jetzt nicht genau.
Aber wer da 20 Punkte hat, der ist schon verdammt gut in Geschichte und auch sonst überhaupt.
Und warum ist denn nur das Erzgebirge ein "Mittelgebirge"?
Habe ja auch schon öfter bei "Wer wird Millionär" 1 Million gewonnen.
Bei diesen Onlinespiel.
Habe aber dann vorher das ganze 10 mal gemacht, und die Antworten waren zwar nicht die gleichen, aber stammten je Frage immer aus einer von 3 verschiedenen Fragen.
Tja und wenn das hier die Punkthohen gemacht haben......
als wenn das ein beweis wär..und dann noch reinstellen
ich lach mich schlapp..naja jeder wie ers halt braucht...
hut ab an alle nicht so perfekten..unter den 20 points
und vor allen dingen für die traute und ehrlichkeit
es auch zu posten
zeugt von charakterstärke und gelassener persönlichkeit!
gruß juergen
Auswertung: Sie haben 18 Punkte | ||||||||||||||||
13 bis 19 Punkte Sie sind schon knapp Deutschland. Fast alles richtig gemacht, nun fehlt nur noch das Sahnehäubchen zum Top-Deutschen. Für die hessische Einbürgerung langt´s auf jeden Fall. | ||||||||||||||||
Das Ergebnis aller Leser:
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Hier 0 Punkte, halte ich für zweifelhaft....die Exekutive ist die ausführende Gewalt...
Frage 13: Rubrik: Verfassung und Grundrechte: Von wem geht in der Bundesrepublik Deutschland alle Staatsgewalt aus?
Ihre Antwort: Von der Exekutive (0 Punkte)
Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive?
§
Eberhard Schütt-Wetschky
Inhalt
§
§Einleitung
§I. Das Konzept des Parlamentarischen Rates
§II. Ist das Gewaltenteilungskonzept des Parlamentarischen Rates gescheitert?
§III. Neues Gewaltenteilungskonzept
§IV. Gewaltenteilung und Politikverdrossenheit
§
Einleitung
§
In Bezug auf die Gewaltenteilung zwischen Bundestag und Bundesregierung gibt es einen merkwürdigen Widerspruch. In Schul- und Lehrbüchern, von etlichen Politikern und auch von einzelnen Staatsrechtslehrern wird immer noch das - wie es in der Literatur überwiegend genannt wird - klassische [1] Gewaltenteilungskonzept als selbstverständlich vorausgesetzt [2] . Nach diesem Konzept soll der Bundestag als Legislative im traditionellen Sinne handeln, also als Organ der Gesetzgebung, während die Bundesregierung als Exekutive (Exekutiv-Organ, ausführende bzw. vollziehende Gewalt) fungieren soll. In Übereinstimmung mit diesem Konzept hatte der Parlamentarische Rat 1949 im Grundgesetz formuliert: Die "Staatsgewalt" wird vom Volke "durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt" (Art. 20 Abs. 2 GG). Diese Bestimmung des Grundgesetzes wird im Folgenden kurz als Gewaltenteilungsnorm bezeichnet. Von Anfang an - schon in der ersten Wahlperiode des Bundestages - hat die Praxis nicht der Gewaltenteilungsnorm entsprochen.
Wenn das Fernsehen Plenardebatten aus dem Bundestag überträgt, dann stehen sich nicht Organe gegenüber (Bundestag und Bundesregierung als Legislative und Exekutive), sondern konkurrierende Fraktionen bzw. Parteien. Bei Redeschlachten im Plenarsaal haben wir es auf der einen Seite mit der Regierungsmehrheit zu tun (Aktionsgemeinschaft zwischen den Regierungsfraktionen und dem Kabinett, soweit nicht ohnehin Personenidentität besteht); auf der anderen Seite stehen die Oppositionsfraktionen bzw. -parteien, im Folgenden kurz als Opposition bezeichnet. Es ist nicht ersichtlich, wie diese Frontstellung zwischen Regierungsmehrheit und Opposition aufgelöst und damit das klassische Gewaltenteilungskonzept - das Gegenüber von Bundestag und Bundesregierung als Kollegialorganen - doch noch in die Praxis umgesetzt werden könnte.
Diejenigen, die trotzdem immer noch vom klassischen Konzept ausgehen und die ursprünglich intendierte "Aufgabenverteilung zwischen Legislative und Exekutive" fordern - so Bundespräsident Johannes Rau und seine drei Amtsvorgänger Roman Herzog, Richard von Weizsäcker und Walter Scheel in ihrem "Präsidentenappell" vom September 1999 [3] -, können sich allerdings auf eine ernst zu nehmende Autorität berufen: eben jene Gewaltenteilungsnorm des Grundgesetzes.
Zunächst ist deshalb im Folgenden die ursprüngliche Intention des Parlamentarischen Rates zu verdeutlichen. Anschließend ist die Frage zu beantworten, warum das klassische Gewaltenteilungskonzept in der Praxis gescheitert ist. Auf dieser Grundlage kann dann ein neues, in der Praxis realisierbares Gewaltenteilungskonzept skizziert werden, das zwar nicht genau der Intention des Parlamentarischen Rates entspricht, aber mit dem Wortlaut des Grundgesetzes vereinbar ist und der freiheitssichernden Funktion von Gewaltenteilung gerecht wird. Schließlich ist auf die Relevanz einer Klärung der Gewaltenteilungsproblematik für das politische Bewusstsein in der Bundesrepublik hinzuweisen, Stichwort Politikverdrossenheit [4] .
http://www.bpb.de/publikationen/...hen_Legislative_und_Exekutive.html