Schrecklich warum werden Kampfhunde nicht verboten
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 17.03.06 10:18 | ||||
Eröffnet am: | 01.12.05 14:40 | von: quantas | Anzahl Beiträge: | 31 |
Neuester Beitrag: | 17.03.06 10:18 | von: checkerlarse. | Leser gesamt: | 11.040 |
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Die Proportionen dieser Viecher sind doch genau in diese Richtung gezüchtet worden.
Ferner ist auch sehr auffällig welche soziale Gruppe diese Hunde hält. Allerdings muss ich sagen, das man inzwischen nur noch sehr wenig Pitbulls sieht. Ich gehe davon aus, dass es sogar in der Prol Szene keine Akzeptanz mehr gibt. Zumal man wirklich sehr häufig lesen musste, dass auch die Besitzer dieser niedlichen Tiere oft angegriffen wurden.
Also sind sie für mich wie eine Schusswaffe ein zu ordnen. Knalle ich jemanden mit meiner Pistole ab, bin ich wegen Mordes dran. Geht ein Typ mit seinem Pitbul auf einen Kinderspielplatz und der Hund reisst sich mal eben ein Kind ist dies fahrlässige Tötung.
Kann mir das einer erklären?
= hetzt der Halter oder ein Mensch gezielt einen Hund zum Angriff auf einen Mensch ist dies nicht fahrlässig sondern vorsätzliche: Körperverletzung, Totschlag etc. je nachdem welcher Tatbestand verletzt wird; das Hetzen wird dem Menschen als sein Handeln zugerechnet
Grundsätzlich sollen alle "Kampfhund"-rassen, eben Tiere sein, die eine hohe Reizschwelle haben, bis diese Agressionen neigen.
Sicher mag es richtig sein, dass es vereinzelte Tiere geben mag, die besonders auch schon auf grosse Agressivität und Angriffslust gezüchtet wurden und hernach noch so erzogen und trainiert werden.
Deshalb haben wir ja den Wesenstest, der eben feststellt, ob der einzelne Hund eine Gefahr darstellt, und wohl nur diese Hunde sollen überhaupt in freier Hand sein. Und der Halter auch dieser Hunde muss eine Zuverlässigkeit nachweisen - verbestrafte oder auc hnur Bekannte Gewalttäter oder Menschen aus einem bestimmten Milieu werden wohl die schlechtestens Karten haben.
Und soweit ich weiss müssen dann diese Hunde, eben die einen Wwesenstest bstanden haben, auch noch ständig an der Leine geführt werden und müssen einen Maulkorb tragen.
Sie ist doch mit einer zusätzlichen Sicherheit dafür gesorgt, dass "eigentlich" nichts passieren kann.
Aber die Verordnungen müssen auch rücksichtslos durchgesetzt werden - der Leinen- und Maulkorbzwang muss durchgesetzt werden, von allen, die irgendwie oder irgendwo Amtspersonen sind. Zunächst darauf hinweisen, dann gern Bussgeld und usw.
Was spricht dagegen, wenn man den Polizisten sagt, "immer wenn unterwegs auf Hunde achten, ob Leine und Maulkorb, und sonst sofort Personalien aufnehmen, Aktenvermerkt, und Verwarnung aussprechen."
Gleiches auch für Politessen und alle Beamte oder auch so jeden Bürger könnte man dazu aufrufen,bei nicht angeleinten Hunden, die jeweiligen Halter darauf anzusprechen.
Der Verbot einer kompletten Rasse - wohl dann Zucht und Haltungsverbot ist immer ein derartiger Eingriff, der immer das allerletzte Mittel sein sollte. Mit Verboten allein erreicht man selten das Ziel, gleichzeitig würde der freiheitliche Grundgedanke sehr darunter leiden.
Aber alles hilft nichts, der Mensch geht vor, und er darf nicht dauerhaft in angst und Schrecken vor Hunden leben müssen!
wenn dieser hund 3 mal größer wäre,wäre dies der einzige listenhund der da zu recht draufsteht!
witziger weise kommt gerade diese rasse weil sie doch sooo klein und niedlich sind immer mehr in mode.