Spekulationssteuer: Wieviel Prozent vom Gewinn


Seite 2 von 3
Neuester Beitrag: 16.10.02 22:08
Eröffnet am:16.10.02 09:08von: DostojewskiAnzahl Beiträge:52
Neuester Beitrag:16.10.02 22:08von: LaserfuzzyLeser gesamt:7.947
Forum:Börse Leser heute:10
Bewertet mit:
1


 
Seite: < 1 |
| 3 >  

7089 Postings, 8264 Tage MützenmacherSollten wir nicht den "Grünen"-Bewertungssternchen

 
  
    #26
16.10.02 10:04
eine andere Farbe geben. Ich finde Grün mittlerweilen zum Kotzen.  

3263 Postings, 9284 Tage Dixierosa-gold gestreift? o.T.

 
  
    #28
16.10.02 10:06

7089 Postings, 8264 Tage Mützenmacherviolett, blau, lila, türkis o.T.

 
  
    #29
16.10.02 10:07

10041 Postings, 8193 Tage BeMiLt. Handelsblatt verfassungswidrig. G/R-PENNER

 
  
    #31
16.10.02 10:09
                  <img  

3263 Postings, 9284 Tage DixieDas hat die Sozis und Grünen

 
  
    #32
16.10.02 10:11
doch noch nie gestört. Siehe Vermögenssteuer. :-)  

6506 Postings, 8504 Tage Bankerslastalso mit den Farben ist das

 
  
    #33
16.10.02 10:19
so eine Sache: "Die Grünen" = Melonenpartei, weil innen (tief)rot und außen grün.  

23965 Postings, 8409 Tage lehnaSchämt euch ,in Berlin...

 
  
    #34
16.10.02 10:37
Telekom-Angestellte aus dem Ex-Staatsbetrieb werden mit Anfang 50 massenweise in Pension geschickt.
Kleinaktionäre,die für ihr Alter mit Aktien ansparen,und somit letztlich ihr Geld risikobereit in die Wirtschaft investieren,sollen zukünftig rigoros abgezockt werden.
Fazit:Versucht alle beim Staat unterzukommen,und geht bloß kein Risiko mehr ein.
Schämt euch in Berlin und besten Dank für die mutigen Reformen.
 

3263 Postings, 9284 Tage DixieHab ich mir auch schon so oft gesagt

 
  
    #35
16.10.02 10:43
Wäre ich doch bloß Beamter beworden. Am besten bei Post oder Telekom. Naja, nachher ist man immer schlauer.  

5952 Postings, 8677 Tage grenkesofortige Neuwahlen !! und Schröder in den Knast

 
  
    #36
16.10.02 10:52
Diesen Roten Idioten gehöhrt mal kräftig eins aufs Maul.

Denke wenn jetzt neu gewählt werden würde kämen die nicht einmal auf 20% der stimmen, diese Volksverarscher.

Wissen die eigendlich nicht was die der deutschen Wirtschaft damit antun können.

 

118 Postings, 8094 Tage Dostojewskies kann doch nicht sein,

 
  
    #37
16.10.02 10:54
dass ich, wenn ich mein Geld in Aktien investiere dermaßen bestraft werde.
Die Börse ist doch der Motor der Wirtschaft, ohne die Börse geht doch nicht´s.
Man kann dem Volk doch durch derartige Gesetzte "verbieten", aufstrebende Unternehmen zu unterstützen.
Mir geht das einfach nicht in den Schädel und ich weiß einfach nicht wie man überhaupt auf so eine Idee kommen kann.
Man hätte das Geld auch anders beschaffen können, z.B. durch eine Autobahngebühr für PKW´s, hätte absolut nicht´s dagegen.
Im Prinzip wie in Österreich oder in der Schweiz. Einfach eine Vignette für 40 Euro oder so verkaufen und dafür ein Jahr Autobahn fahren.
Unsere Nachbarn zocken uns doch auch mit Autobahngebühren ab.

Aber auf so eine Idee kommt ja keiner, da wird lieber diskutiert ob man den Sprit jetzt jährlich teurer macht.
Ich bin stinksauer.  

5952 Postings, 8677 Tage grenkeMuß das Gesetz nicht erst durch den Bundesrat ?

 
  
    #38
16.10.02 10:54
hoffe das es wenn es so ist von schwarz/ gelb abgelehnt wird.


gruß Grenke  

10041 Postings, 8193 Tage BeMiVetorecht des Bundesrates

 
  
    #39
16.10.02 11:00
Vetorecht des Bundesrates

Einspruchsgesetze sind Gesetze, die dem Einspruch des Bundesrates unterliegen, wobei der Bundestag aber berechtigt ist, diesen Einspruch zu überstimmen. Somit hat der Bundesrat bei „normalen Gesetzen“ praktisch nur ein aufschiebendes Veto.

Für solche Gesetze, für die das Grundgesetz bestimmt hat, dass der Bundesrat zustimmen muß ("Zustimmungspflichtige Gesetze"), hat der Bundesrat ein aufhebendes Veto, er kann jedoch - ebenso wie Bundesregierung und Bundestag - in diesem Falle den Vermittlungsausschuss anrufen.
 

5952 Postings, 8677 Tage grenkedas heißt ?????? o.T.

 
  
    #40
16.10.02 11:15

222 Postings, 8158 Tage brainslyDann lohnt sich der ganze Aufwand

 
  
    #41
16.10.02 11:26
und die Zeitintensive und Nervenaufreibende Aktienanlage wohl nicht mehr, denn ich trag das volle Risiko. So weit ich weiß, dürfen Verluste vor und nachgetragen werden, allerdings NUR in Höhe der GEWINNE geltend gemacht werden.

Noch was:
Entweder springen die langfristanleger nun alle ab und kaufen wieder festverzinsliche oder die Börse wird ein reiner Zockermarkt. Wozu soll ich noch
langfristig anlegen, wenn ich eh auf die Kohle dann ca. das fünfte mal Steuern zahlen darf.
Das ist der Untergang Deutschlands!!!  

4366 Postings, 8575 Tage Wikingerso isses

 
  
    #42
16.10.02 11:28
der staat will nur nicht dass der kleine mann zuviel geld hat.
arme menschen moluchen besser,

<img

--------------------------------------------------click-it--------------------------------------------------


<img  

40 Postings, 8146 Tage bayernfanhängt vom persönlichen Steuersatz ab

 
  
    #43
16.10.02 11:32
Wenn du einen Steuersatz von z.B. 40% hast, werden dir vom Gewinn auch 40% abgenommen.
Allerdings sollen auch realisierte Verluste von der Steuer abgezogen werden können.
Im momentanen Börsenumfeld wird dies wohl nicht zu Steuermehreinnahmen führen, sondern genau das Gegenteil bewirken.(siehe Körperschaftssteuerreform)
Wie soll es denn da in Deutschland mit de Wirtschaft wieder bergauf gehen, wenn solch unfähige Personen an der Macht sind!!???  

1934 Postings, 8592 Tage kalle4712@all: Kapiert es endlich: Es sind Kommunisten!

 
  
    #44
16.10.02 11:32
Das ganze ist doch wieder nur ein Beleg dafür, dass es sich bei SPD und Grünen um kommunistische Parteien handelt, ohne dass ihnen selbst dies klar ist.

Diese Ansicht habe ich hier bei Ariva schon häufiger vertreten. Vielleicht glaubt mir langsam mal jemand.

Ich selbst fände es eigentlich nicht schlimm, wenn sämtliche Einkünfte besteuert würden. Dann aber bitte wirklich alle, und zwar ohne Ausnahmeregelungen und selbstverständlich bei deutlich niedrigeren Steuersätzen.

Dass hier nur wieder auf die bereits bestehenden Belastungen eins draufgesetzt wird (ohne Reformen des gesamten Systems) ist eine Sauerei, die ihresgleichen sucht.

Deutschland hatte ich zwar sowieso bereits abgeschrieben. Aber eine Bestätigung meiner Ansicht, dass Deutschland lediglich vom Neid regiert wird, ist das Verhalten der Regierung allemal.
 

59073 Postings, 8761 Tage zombi17Selbst wenn der Prozentsatz 50 beträgt,....

 
  
    #45
16.10.02 11:37
...wird weitergezockt, wetten?
Die Gier nach Reichtum kann man nicht aufhalten. Börsianer sind Spieler , die lassen sich nicht durch solche Maßnahmen aufhalten.


 

15130 Postings, 8459 Tage Pate100wie sieht es eigentlich aus wenn ich meine

 
  
    #46
16.10.02 11:41
aktien über einen ausländischen Broker kaufe. Z.b in den (fucking)USA.
Das Finazamt hatt doch keine einsicht dort oder? Muss ich dass dann (offiziel) überhaubt angeben? Kann mann über sie US Broker eigentlich Aktien im Dax, Nemax usw. kaufen? Wenn nicht werde ich mich wohl nur noch mit US Scheisse beschäftigen müssen. Goddbye dt. Aktien...

Gruss Pate  

3263 Postings, 9284 Tage DixieEs geht um die Kontrolle der Sparzinsen

 
  
    #47
16.10.02 12:04
Steuer auf Kursgewinne empört die Anleger

Verfassungsrechtlich auf dünnem Eis / Steuerberater argwöhnen: Es geht um Kontrolle der Sparzinsen


ruh./jja. FRANKFURT, 15. Oktober. Die geplante schärfere Besteuerung von Kursgewinnen stößt bei Marktteilnehmern auf Unverständnis und Kritik. Banken und institutionelle Anleger warnen die Bundesregierung davor, dem deutschen Finanzplatz und der privaten Altersvorsorge Schaden zuzufügen. Die Koalition von SPD und Grünen erwägt wie berichtet eine generelle Spekulationssteuer, unabhängig davon, wie lange die Wertpapiere gehalten werden. Bisher müssen Anleger Kursgewinne beim Verkauf nur versteuern, wenn sie die Titel weniger als ein Jahr im Depot hatten. Sollte es zu der Verschärfung des Gesetzes kommen, müßten langjährige Sparer für einen Kursgewinn genauso viel Steuern zahlen wie ein Daytrader, der Wertpapiere innerhalb eines Tages kauft und wieder verkauft.

Noch ist es allerdings nicht soweit. Denn verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesregierung auf dünnem Eis. Der Bundesfinanzhof hält nämlich die Spekulationssteuer für verfassungswidrig und hat einen entsprechenden Fall dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Die Begründung: Die Finanzämter hätten gar nicht die Möglichkeit, die Versteuerung von Spekulationsgewinnen zu kontrollieren. Steuerrechtler halten sie deshalb auch für eine "Dummensteuer", die nur von den wenigsten Börsengewinnlern gezahlt werde. Dieses Argument könnte allerdings hinfällig werden, wenn die Bundesregierung - wie geplant - Kontrollmitteilungen einführt. Dann hätten die Banken die Aufgabe, die Finanzämter über alle Gewinne ihrer Kunden zu informieren. Damit würde das ohnehin durchlöcherte Bankgeheimnis weiter eingeschränkt.

Viele Privatanleger stellen sich nun die Frage, was die richtige Reaktion auf die drohende Gesetzesänderung ist. Sollten Aktien, die vor Jahren erworben wurden und die inzwischen wertvoller sind als beim Kauf, vor Einführung des Gesetzes veräußert werden? Es spricht einiges dafür, daß dies nicht helfen würde. Entweder schwächt die Bundesregierung das Gesetz ab und beschränkt die Rückwirkung. Dann könnten die Kursgewinne auch später noch steuerfrei eingenommen werden. Oder es bleibt bei dem derzeitigen Plan, dann würde die Steuer auch auf "Last minute"-Verkäufe in diesem Jahr angewendet.

Anlegerschützer Klaus Schneider vermutet zwar, daß die Bundesregierung eine solche Rückwirkung auf die laufende Steuerperiode nicht durchsetzen könne. Doch die Hoffnung des Vorstandsvorsitzenden der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre könnte trügerisch sein. Denn die rot-grüne Bundesregierung hat Übung darin, Steuergesetze rückwirkend zu verschärfen: Nach Amtsantritt verdoppelte sie den Zeitraum für Wertpapiere von sechs Monaten auf ein Jahr und verfünffachte die Steuerfrist für Immobilien sogar auf zehn Jahre. Weil dies nach der Gesetzesregelung sogar für Grundstücke gilt, für die die ursprüngliche Frist längst abgelaufen war, hatten die Finanzgerichte bereits über einige Klagen dagegen zu entscheiden - mit unterschiedlichem Ergebnis. Auch darüber wird das Bundesverfassungsgericht also das letzte Wort sprechen. Bislang haben die Karlsruher Richter dabei aber nicht sehr bürgerfreundlich entschieden, sondern dem Bundestag weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, seine Steuerpolitik zu ändern. Die Begründung: Der Vertrauensschutz werde lediglich bei einer "echten Rückwirkung" verletzt. Die soll aber nur vorliegen, wenn ein bereits verschickter Steuerbescheid wieder geändert wird - nicht wenn vor dessen Erlaß die Gesetze geändert werden. Es ist sogar üblich, daß der Bundestag zum Jahresende die Steuerregeln noch ändert - mit Wirkung auch für den gerade zu Ende gehenden Veranlagungszeitraum.

Steuerberater fragen sich ohnehin, wie Finanzminister Eichel in der derzeitigen Börsensituation mit der Spekulationssteuer zusätzliches Geld einnehmen will. Der Verdacht: In Wirklichkeit gehe es der Regierung nur darum, die langersehnten Kontrollmitteilungen der Banken zur Pflicht zu machen. Auf diese Weise könnten die Finanzämter auch die Sparzinsen vollständig erfassen und besteuern.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.10.2002, Nr. 240 / Seite 21
 

1849 Postings, 8160 Tage kunibertMan beachte

 
  
    #48
16.10.02 12:08
Denn die rot-grüne Bundesregierung hat Übung darin, Steuergesetze rückwirkend zu verschärfen: Nach Amtsantritt verdoppelte sie den Zeitraum für Wertpapiere von sechs Monaten auf ein Jahr und verfünffachte die Steuerfrist für Immobilien sogar auf zehn Jahre. Weil dies nach der Gesetzesregelung sogar für Grundstücke gilt, für die die ursprüngliche Frist längst abgelaufen war, hatten die Finanzgerichte bereits über einige Klagen dagegen zu entscheiden - mit unterschiedlichem Ergebnis. Auch darüber wird das Bundesverfassungsgericht also das letzte Wort sprechen. Bislang haben die Karlsruher Richter dabei aber nicht sehr bürgerfreundlich entschieden, sondern dem Bundestag weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, seine Steuerpolitik zu ändern. Die Begründung: Der Vertrauensschutz werde lediglich bei einer "echten Rückwirkung" verletzt. Die soll aber nur vorliegen, wenn ein bereits verschickter Steuerbescheid wieder geändert wird - nicht wenn vor dessen Erlaß die Gesetze geändert werden. Es ist sogar üblich, daß der Bundestag zum Jahresende die Steuerregeln noch ändert - mit Wirkung auch für den gerade zu Ende gehenden Veranlagungszeitraum.
 

1101 Postings, 8267 Tage pusherman@pate

 
  
    #49
16.10.02 12:17
Was soll das schon wieder mit den fucking USA bzw. der US Scheisse?
Ist in diesem Thread wirklich wieder einmal dermassen unangebracht, aber einige können es einfach nicht lassen.
Was wollen solche Typen wie Du eigentlich am Aktienmarkt?
Über die USA herziehen aber mit Aktien Geld verdienen wollen, am besten noch hauptberuflich. Es ist wirklich pervers!

Pusherman  

1101 Postings, 8267 Tage pushermannochmal der PaTE

 
  
    #50
16.10.02 12:20
Solche Postings wie das von Dir finde ich schlichtweg zum Kotzen!

Pusherman  

Seite: < 1 |
| 3 >  
   Antwort einfügen - nach oben