Frage an alle: Mehrfachausfuehrungen bei Orders:
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 12.10.01 05:21 | ||||
Eröffnet am: | 06.10.01 15:54 | von: Puffy77 | Anzahl Beiträge: | 34 |
Neuester Beitrag: | 12.10.01 05:21 | von: WorldTrader | Leser gesamt: | 4.310 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 > |
Ich meine zu wissen, das die Dt. Boerse der Bank auch wenn es zu 20 Teilausfuehrungen kommen sollte, keinerlei Mehrkoseten aufbuerdet..
Danke
Puffy
der Bank/des Brokers hoffen. Ein Bekannter hatte auch
mal mehrere Teilausführungen in einem liquiden Dax-Wert
(ffm Parkett).Er rief bei Con$ors an und die haben dann nur 1x Ordergebühren berechnet (Kulanz).
Trotzdem sind Teilausführungen zumindest am Frankfurter
Parkett relativ selten (bei liquiden Werten). Auf Xetra
hingegen, prinzipbedingt (Orders werden "logisch" abge-
arbeitet) normal. Dagegen kann man auch nichts machen.
mW hat die Bank durch Teilausführungen schon Mehrkosten,
die sind aber im Vergleich zu den Gebühren, die beim
Kunden anfallen, sehr gering.
Grüsse,
nl
Teilausführung einer Order in mehr Tranchen (macht mehr Gebühren, aber richtige Anzahl an Aktien)?
Schreib´ denen ein E-Mail und Du kriegst eine recht zügige Antwort bzw. den Bericht.
Aus dem Gedächtnis: Hast gegen diese Praxis wenig Chancen. Banken unterscheiden sich recht deutlich. Wenige bieten Optionen an wie "Nur komplette Ausführung" etc.
Die Banken selbst zahlen gegenüber der Börse keine Mehrkosten, wenn die Gesamtmenge (in mehreren Ausführungen) am selben Tag abgewickelt wird.
Ciao
FMF2000
von boerse-online natuerlich noch keine antwort!
danke
puffy
mir scheint als versuchen die verschissenen banken in handelsarmen zeiten wie jatzt (oder die letzten monate) so zumindest einigermaßenan provisionen zu kommen.
auch für den kauf von 100 Das Werk wurden zwei teilausführungen getätigt.
alles verbrecher!
Berechnet eine Bank aus kulanz hier nur 1x Gebühren, so übernimmt die Bank den Rest, denn auch die Bank hat zunächst keinen Einfluss darauf, wie oft deine Order gesplittet wird, sie reicht deine Order ja nur weiter, sozusagen als Zwischenhändler.
Du kannst jedoch angeben, dass deine Order nur als ganzes ausgeführt werden soll, oder dass bei einem Ordersplitt nur der erste Teil ausgeführt werden soll. Dies ist jedoch möglicherweise bei einer Online-Order bei deiner Bank nicht möglich?!? nur bei persönlicher oder telefonischer Order!
Es gibt vier Lösungen:
1. Andere Bank
2. Nur in Frankfurt ordern (hier sind TAs ziemlich selten)
3. In Xetra Realtime Bis-Ask-Kurs checken und nur dann kaufen, wenn ein entsprechendes Gegenangebot da ist.
4. Keine NM-Werte kaufen (ist wohl es das beste)
Ein bekannter von der Dt.Bank gab mir die infos er meinte noch die Dt.Börse verlangt auch von anderen banken diese gebühren nicht.
Diese gebühren sind eigentlich nur ein nettes zubrot für die banken.
Gruss Mio.
ich glaube (so ist es zumindest bei mir) geht es euch um mindestgebühren oder grundgebühr für einen handel(kontrakt oder wie auch immer)!!!!!
ein beispiel :
müller will 150stk raff ag kaufen mit limit 19,65 euro.(2947,5 Euro)
müller geht davon aus er muß 20euro + 1/2% an transaktionsgebühren bezahlen.
nun bekommt müller aber sagen wir 3 teilausführungen a 50stk (zu welchem kurs auch immer,ist erstmal nicht so wichtig)
was soll müller nun bezahlen!? 20euro+ 1/2% pro teilausführung!!
und dann wird noch gesagt drauf hätte mann kein einfluss!!
was macht müller wenn er was durchaus möglich ist 5 oder zehn teilausf. oder eine teilausf. für 5stk. (wie sie doch immer wieder gerne gehandelt werden)
Wann muß müller noch geld für die bank mit bringen!!!!!!!!!!!!!!!!???
sonst ist alles bis auf jede eventualität im kleingedruckten geregelt nur hier soll es eine große lücke (für die bank) geben !
ich meine das das rechtlich nicht stand hält ! aber ich bin kein "rechter"
MfG
kann man jetzt was machen, oder nicht?
ich habe mal gelesen das es banken(oder eineBank) gibt die nicht die mindestgebühr für jeden teilauftrag berechnet!
was ja eigentlich logisch ist .ich denke da hat einer in der soft ware wieder nicht weiter gedacht und nun ist das zuviel aufwand das zu ändern(nur eine nette version).
Also einmal mindestgebühr und dann für dasganze die %te dazu das ist nicht fair sonder meiner meinung nach MUß das standard sein!
ichhabe auch eine ganze liste voll mit solchen fällen!
und wollte auch schon mal dagegen vorgehen......
aber wie es dann so ist die zeit heilt wunden und die kosten nutzen rechnung(anwaltskosten etc in relation zu dem nutzen bei einem vergleich ,denn welcher richter will schon einen präzidenzfall schaffen) verbietet so manches .....auch wenn immer mehr leute genau mit diesem problem schon kalkulieren!
geh hin und sag du willst eine klärung für die zukunft! und du willst geschäfte machen und nicht noch geld mit bringen !
und du mußt auf das tehoretische problem hinweisen..(teilausführung bis zu 1stk!)
aber hat ´s denn nicht einen der sich mit soetwas rechtlich auskennt!
MfG tut mir leid wenn ich dir nur mein mitgefühl aussprechen kann und dir nicht helfen kann!bei dieser schweinerei!!!!
Seine Antwort: Tja wenn das da steht dann sollte ich doch probieren zu protestieren, aber ich hätte sowieso keine Chance, könnte er sich nicht vorstellen. Seiner Ansicht nach ist fill or kill auch keine 100% Chance Teilausführungen zu vermeiden und darauf würden sich die Banken auch rausreden.
Liebe Grüße B12
Orders - Fill or kill = immediately execute a transaction completely or else cancel it!!
Grüsse.
nl
Mal zwei Infos wie es bei ner anderen Bank abläuft. Bei ner Fill or Kill Order ist ne Teilausführung ausgeschlossen. Sagt ja bereits der Name, und ich kann Euch das aus informiertem Kreise berichten. Wie das bei der Citibank aussieht kann ich Dir allerdings nicht sagen. Doch, wenns in den Bedingungen steht, denke ich, wird da Dein Betreuer auch einsicht zeigen.
Und Puffy, die Banken sind leider so clever und kassieren da wirklich für jeden Auftrag. Wenn Du Dir mal die Sonderbedingungen für das WP Geschäft aushändigen läßt, stehts da garantiert drin.
In der Hoffnung ein wenig hell ins dunkel zu bringen verbleibe ich
mfg
twinson_99
kann doch nicht der einzige sein, der sich deswegen abfuckt!!
gruss
puffy
-jetzt kann ich nur hoffen das Du kein Direktkunde bist-
Denn was hast Du zu verlieren?
wer weiss denn jetzt wirklich mal die rechtliche grundlage fuer diesen shit bezueglich der kostenabrechnung??
ein verzweifelter
puffy
Bietet eine Bank das "Fill or Kill" an, muß sie sich daran halten, das sollte in den Geschäftsbedingungen stehen.
Unklar ist, inwieweit Banken dazu verpflichtet sein müssen, das "Fill or Kill" anzubieten. Das wäre evtl. ein Angriffspunkt.
MFG Gauss