Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


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Neuester Beitrag: 25.09.24 22:35
Eröffnet am:20.06.20 09:47von: mrymenAnzahl Beiträge:3.446
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2007 Postings, 4898 Tage mrymenSammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

 
  
    #1
10
20.06.20 09:47
Hallo.
Ich möchte hier einen Thread einrichten, welche sich NUR um Sammelklagen um WDI befasst!
Wer ist dabei?
Wo reicht Ihr die Sammelklage ein?
Wie ist der Ablauf?
Welche Chancen seht Ihr?

Es gibt zigtausende, welche sich auf die Aussagen von Meister Braun verlassen haben.
Viele haben riesen Summen verloren!

Deshalb wäre eine Sammelklage schon sinnvoll.
Auch wenn die Chancen wohl sehr gering erscheinen!
 

64 Postings, 4120 Tage krautel37Gute Idee...

 
  
    #2
20.06.20 09:56
...da denke ich drüber nach.Bin mir noch nicht sicher bezüglich dem "Restwert"des Unternehmens...noch bisschen abwarten  

13 Postings, 1620 Tage Happy FranconiaMöglicher Schadensersatz

 
  
    #3
1
20.06.20 10:01
Habe diesen Beitrag schon in einem anderen Forum gepostet und keine Rückmeldungen erhalten. Deshalb poste ich es hier noch mal.

Wie viele andere Kleinanleger habe ich einen herben Verlust erlitten im fünfstelligen Bereich erlitten. Bin nach dem Corona-Crash rein mit einem Durchschnitt-EK von 108. Donnerstag Mittag dann bei knapp über 50 die Reißleine gezogen.

Habe meine Daten schon bei der Interessen­gemeinscha­ft Widerruf hinterlass­en und mich für den Newsletter­ bei der SdK angemeldet­. Muss mit meiner Rechtsschu­tz noch klären, ob Kapitalanl­agesachen mit abgedeckt sind. Ansonsten wäre laut der IG Widerruf auch eine Prozessfin­anzierung denkbar, wo man bei Erfolg aber ein Drittel der Schadensersatz Summe an den Anwalt abdrücken muss. Alles in allem möchte ich mich einer der Sammelklag­en sowohl gegen Wirecard, als auch gegen EY anschließe­n.

Sollte Wirecard die Insolvenz abwenden und vielleicht­ übernommen­ werden, dann würden die Aussichten­ doch wahrschein­lich steigen, irgendwie noch an Schadenser­satz zu kommen, oder?

Wie stehen die Chancen auf eine erfolgreic­he Klage gegen EY? Die haben ja mit ihrer Prüfung in den vergangen Jahren grob fahrlässig­ gehandelt und so geholfen das Luftschlos­s mit aufzubauen­.

Würde bei einer erfolgreic­hen Klage der volle Schaden eines jeden Klägers ersetzt werden oder bleibt man auf einigem sitzen? Wie lange würde sich so ein Verfahren hinziehen?­ Gab es auch schon mal Präzedenzf­älle in der Richtung?

Ich weiß... Fragen über Fragen. Bin aber im Moment ein wenig durch den Wind seit den letzten beiden Tagen und versuche wenigstens­ einen Lichtstrah­l am Horizont mitzunehme­n  

2007 Postings, 4898 Tage mrymenHappy Franconia: Warum hast Du zu

 
  
    #4
20.06.20 10:11
Sdk gewechselt?
Warum nicht Tilp?
Gibt es hier Unterschiede?
 

2007 Postings, 4898 Tage mrymenTilp oder SdK?

 
  
    #5
20.06.20 10:12
Welcher Sammelklage sollte man sich anschließen?  

1486 Postings, 3851 Tage SalzseeXxx

 
  
    #6
2
20.06.20 10:19
Kann euch nur darüber informieren, dass ein Bekannter einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufgesucht hat. Es geht um einen Verlust in Höhe von ca 60.000 Euro.
Hier möchte der Anwalt über 3000,00 Euro dafür haben, weil er in einem außergerichtlichen Standardschreiben an Wirecard Schadensersatz fordert!

 

476 Postings, 2942 Tage PaWe1992Guten Morgen ,

 
  
    #7
20.06.20 10:23
Habe Aktien und hatte Call Optionen die nach erreichen der 60 Euro nun wertlos verfallen sind .
Denkt ihr ist es möglich die Calls ebenfalls einzuklagen oder nur die Aktien?
Lg  

264 Postings, 5784 Tage BenzlerKlagen

 
  
    #8
1
20.06.20 10:25
Das bringt doch nichts! Erst kommen die Gläubiger. WDI hat leere Taschen. Wenn wollt ihr verklagen und was erhofft man sich dadurch?  

2007 Postings, 4898 Tage mrymenSdK auch bei Zertifikate

 
  
    #9
20.06.20 10:26
Die SdK klagt auch für Zertifikate. Ich habe selbst viele ko bei 46e gehabt.  

195 Postings, 1661 Tage genesisvAchtung

 
  
    #10
3
20.06.20 10:31
Immer wieder gelesen und ich denke, das stimmt wird auch so kommen:

- Wer keine Rechtsschutz hat, die das abdeckt bleibt ggf. auf Anwaltskosten sitzen
- Bei Insolvenz besteht die Gefahr, dass man vollständig auf den zusätzlichen Anwaltskosten sitzen bleibt
- Wenn es weiterläuft oder übernommen wird, so ist das ein langjähriges Verfahren, wo man ev. die Chance hat, dass ein Teil (nach Abzug der Kosten) wieder zurückkommt. Anwaltskosten über Jahre können sich dann aber verm. rasch auf einen 5-stelligen Betrag belaufen.

Kurz und gut: Derzeit macht es meiner Meinung nach Sinn sich Sammelklagen anzuschließen, wenn man eine RS hat, die das abdeckt. Meine tut das nicht, also möchte ich nicht zusätzlich Anwälte finanziell unterstützen.

Am besten wäre es nat. wenn man sich einer Sammelklage anschließen könnte, die kostenlos arbeiten und im Erfolgsfall eine Marge (25% - 30%) einstreichen, bei VW gab es sowas ja z. B. Da bei Wirecard im Vergleich zu VW aber rel. wenig Substanz da ist, wird es sowas wohl nicht geben.  

476 Postings, 2942 Tage PaWe1992Ehrlich gesagt ...

 
  
    #11
1
20.06.20 10:36
Geht es mir weniger ums Geld , sondern viel mehr ums Prinzip, sollte da dann doch etwas bei rauskommen freue ich mich .
Wenn nicht habe ich’s zumindest für mein Gewissen gemacht .
Ist zwar immer noch schwer zu realisieren dass ein Deutsches Vorzeigeunternehmen im so großen Stil jahrelang Bilanzen manipuliert hat, und ganz glauben möchte ich es immer noch nicht .
Denke da is noch mehr dahinter und wird auch sehr viel dramatisiert und inszeniert um richtig Kasse zu machen .
Nichtsdestotrotz wurde man hier stand der Dinge jetzt richtig verarscht uns es gibt viele die hier alles verloren haben ...
 

13 Postings, 1620 Tage Happy Franconia@mrymen

 
  
    #12
1
20.06.20 10:37
Habe lediglich beim Newsletter der SdK angemeldet.

Bei der IG Widerruf konnte ich schon konkrete Angaben mit Depotauszügen einreichen. Am Ende des Online-Formulars wurde mir mitgeteilt, dass man meine Angaben prüft und man mir binnen einiger Tage oder weniger Wochen eine Rückmeldung geben kann, wie ich nun weiter vorgehen soll bzw. wie die IG Widerruf die Sammelklage voranbringen will.

Bei TILP auf deren extra eingerichteter Seite konnte ich lediglich meinen Namen, meine E-Mail und meine Telefonnummer hinterlegen. Aufgrund der hohen Nachfrage zur Zeit, kann eine Rückantwort jedoch etwas länger dauern.

Sprich, bis jetzt bin ich noch nicht konkret irgend einer Sammelklage beigetreten. Das befindet sich aber meines Erachtens zurzeit alles im Aufbau und als Geschädigter wird man auf jeden Fall die Chance erhalten innerhalb eines festgelegten Zeitfensters nach Klageeinreichung sich einer Sammelklage anzuschließen.

Die SdK hat sogar in einem Statement durchblicken lassen, dass schon im Herbst/Winter diesen Jahres am OLG München eine erste Anlegerklage verhandelt werden könnte.

Ich werde heute auf jeden Fall meinen Anbieter meiner Rechtsschutzversicherung anschreiben und in Erfahrung bringen, ob solche Rechtsstreitigkeiten mit meiner Police abgedeckt sind.  

195 Postings, 1661 Tage genesisv@Happy Franco

 
  
    #13
2
20.06.20 10:38
Sorry, nicht gesehen, dass du diesbezüglich etwas geschrieben hast: Sdk überlegt, ob man ev. eine Prozessfinanzierung mit 33% anbietet, das wäre das, das ich angesprochen habe. Wichtig für Geschädigte ist ja, dass man sich finanziell nicht noch weiter hineinreitet.

Ich vermute aber, dass es da noch nichts Konkretes gibt? Jedenfalls interessant, ob es da konkrete Pläne gibt. Bei einer Prozessbeteiligung ohne Kosten hat man ja nichts zu verlieren.  

2 Postings, 1618 Tage ViernheimerSammelklage wäre super

 
  
    #14
20.06.20 10:39
Ich habe zwar eine Rechtsschutz Versicherung, aber so eine Sammelklage wäre natürlich super. Habe auch einen Schaden in Höhe von 5000,- erlitten und wäre froh, einen Teil davon wieder zu erhalten.  

476 Postings, 2942 Tage PaWe1992Danke für den Tipp !

 
  
    #15
20.06.20 10:46
Werde mich bei Sdk anmelden .
Wisst ihr vielleicht noch ob sdk lediglich aus Deutschland stammende Geschädigte vertritt oder ist das egal ?  

13 Postings, 1620 Tage Happy Franconia@genesisv

 
  
    #16
1
20.06.20 10:50
Ja, dass mit der Prozessfinanzierung haben sowohl SdK, als auch die IG Widerruf in den Raum geschmissen.

Natürlich sind die 33% ein stolzer Abschlag, aber verglichen mit den tatsächlich entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten ein zu verschmerzender Kompromiss. Besser als mit leeren Händen dazustehen.

Das einzige was mich beschäftigt, ob es schon mal erfolgreiche Sammelklagen geschädigter Anleger in der Geschichte gegeben hat. Hoffe auf ein bisschen Gerechtigkeit nach all den Querelen...  

2007 Postings, 4898 Tage mrymenWenn wirklich Berug vorliegt, und WDI

 
  
    #17
1
20.06.20 10:52
in einer anderen Form  weitermachen (Übernahme etc), dann wird das hoffentlich auch politisch aufgearbeitet!
Es ist ja ein Dax-Unternehmen! Und wenn da die Geschädigten nicht einwenig entschädigt werden,
investiert bald keiner mehr an der Börse.
Deshalb wäre es wichtig, dass sich viele an Sammelklagen anschließen!
Ich werde wohl bei SdK mitmachen.  

463 Postings, 2167 Tage DbillLasst es

 
  
    #18
1
20.06.20 11:31
Der einzige, der sein Geld bekommt, ist der Anwalt.

Wirecard hat keine Substanz aus der irgendein Schadensersatz für Altaktionäre übrig bleibt, wenn es so schlimm ist wie es aussieht.
Das ist ja kein Unternehmen mit großen Sachwerten.

EY hat die Haftung wenn man einem anderen Foristen glauben mag standardmäßig auf 4 Mio Eur limitiert, und bisher ist von EY ja auch nur fahrlässiges Handeln bekannt.

Wartet mal noch ein paar Wochen bevor ihr zum Anwalt geht, eure Ansprüche verfallen ja nicht.
 

463 Postings, 2167 Tage DbillÜbrigens...

 
  
    #19
1
20.06.20 11:32
Es gibt keine Sammelklagen in DE, nur Musterfeststellungsverfahren, die Ansprüche muss man dann einzeln durchsetzen.  

2090 Postings, 2573 Tage Teebeutel_Bei 2k würde ich das auch sagen

 
  
    #20
20.06.20 11:34
Hab das zehnfache von dir, manche noch mehr.  

4145 Postings, 5406 Tage ZeitungsleserKursziele ohne Grundlage von Banken rechtens?

 
  
    #21
1
20.06.20 11:39
Nur so als Anstoss. Kommen Baader und Konsorten eigentlich straflos davon? Es kann doch nicht den DVFA-Standards/den Grundsätzen ordnungsmäßger Unternehmensbewertung entsprechen, wenn ein Mann wie Herr Knut Woller bei der Baader ohne Kursziele von 240 Euro hinausposaunt, obwohl keine testierten Geschäftszahlen vorlagen. Das ärgert mich, schließlich gibt es eine Abgrenzung von Journalisten, die unter den Pressekodex fallen und den qualitativ hochwertigen Finanzanalysten, die dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen. Darauf muss man doch vertrauen dürfen.  

2539 Postings, 2005 Tage Draghi1969Wir haben 60 000000

 
  
    #22
20.06.20 11:42
Buchverlust- aufgeteolt auf 30 Investoren  

2007 Postings, 4898 Tage mrymenDie Summe wird riesig sein!

 
  
    #23
20.06.20 11:45
Kein Wunder, wenn dann kein Privater mehr an der Börse sein Glück versucht.
Wenn jetzt schon Dax-Werte um 80% und mehr einbrechen und evtl. Pleite gehen.
Wie kann man nur eine Firma in den Dax aufnehmen, wenn man diese nicht richtig prüft!
Deshalb muß hier die Politik eingreifen!
 

401 Postings, 1860 Tage Dorothea1Kanzlei Schirp & Partner

 
  
    #24
4
20.06.20 11:50
Ich werde mich nächste Woche bei o.g. Kanzlei informieren, ob ich bei Mitwirkung einer "Sammelklage" gegen E&Y   mein Recht auch noch eigenständig über einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht einklagen muss, was mir von anderer Stelle bestätigt wurde. Ich bin somit auf der Suche nach einer in D  legalen Konstruktion, die es mir möglicht, Vorstehendes zu umgehen. Dabei bin ich auf die Internetseite von KAP Rechtsanwaltsges.mbH gestoßen.

Dieser Internetseite entnehme ich, dass die KAP Rechtsanwaltsges. mbH (vertreten in München, Hamburg, Stuttgart, Ffm. und spezialisiert u.a. auf Bank- und Kapitalmarktrecht)  für ihre Mandanten in geeigneten Fällen die Sammelklage durch nachstehende besondere Konstruktion praktiziert:

Geschädigte schließen sich zu einer sogenannten "Zweckgesellschaft" zusammen, deren Ziel es ist, für alle Geschädigten die Ansprüche vor Gericht zu erstreiten. In Deutschland ist es somit vom Namen her keine "Sammelklage", sondern rechtlich genau genommen, vielmehr eine Geltendmachung mehrerer Ansprüche unterschiedlicher Anleger gegen denselben Beklagten mittels der Zweckgesellschaft.

https://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/...n/klage-sammelklagen/

Auf dieser Internetseite steht u.a.:  
Eine Sammelklage in D ist  nicht vergleichbar mit der amerikanischen Form der "class action", denn dem deutschen Zivilprozessrecht ist eine SAMMELKLAGE PRINZIPIELL FREMD. Der Anspruch muss grundsätzlich bei jedem Kläger individuell geprüft werden, d.h. der individuelle Schaden und die Kausalität dazwischen muss dargelegt und nachgewiesen werden. Somit müsste jeder Kläger grundsätzlich sein Recht selbst erstreiten und trägt die Prozesskosten sowie das Prozessrisiko selbst.

Um dies zu umgehen, wird auf o.g. Internetseite das Konstrukt einer "Zweckgesellschaft" dargestellt, womit man umgeht, sein Recht noch eigenständig einzuklagen. Ich halte Euch informiert, ob die Kanzlei von Dr. Schirp die Formierung einer solchen Zweckgesellschaft ebenfalls anbietet, um gegen EY gerichtlich vorzugehen.  

904 Postings, 1654 Tage Don GiovanniIch bin aufjedenfall dabei

 
  
    #25
3
20.06.20 11:52
habe 206 500€ Verlust gemacht !
Ich habe CEO Chef Markus Braun und seine Statesment vertraut ...
Sind wir hier alle angelogen worden?
Auch EY hat immer die Jahren zuvor die Jahresbilanzen testiert...
Wie kann das sein das es niemanden vorher aufgefallen ist?
Ich selbst schaue jeden Tag auf mein Konto!


 

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