War klar
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:40 | ||||
Eröffnet am: | 06.03.20 18:25 | von: Salat19 | Anzahl Beiträge: | 30 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:40 | von: Jessicaxngka | Leser gesamt: | 2.116 |
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"Die Europäische Union (EU) hat am 18. März 2016 eine Vereinbarung mit der Türkei getroffen, die dazu führen soll, dass weniger Menschen Europa erreichen, um hier Asyl beantragen zu können. "
https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/...lingsabkommen-eu-tuerkei
Der Asylkompromiss der frühen 1990er Jahre führte auch deshalb zu einem drastischen Rückgang der Asylantragszahlen, weil die deutsche Regelung in den europäischen Kontext eingebettet war. Deutschland umgab sich mit einem Ring sicherer Herkunfts- und Drittstaaten und drängte auf eine europäisierte Asylpolitik, um den Asylkompromiss überstaatlich abzusichern. So stellt Art. 16a Abs. 5 GG bis heute ausdrücklich klar, dass die deutsche Drittstaatsregelung völkerrechtliche Verträge zur Asylzuständigkeitskoordinierung ermöglicht. Dies erlaubte die Ratifikation der Übereinkommen von Schengen und Dublin, die 1990 unterschrieben wurden, bei der Verfassungsänderung aber noch nicht in Kraft getreten waren.
https://verfassungsblog.de/...bruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/
https://www.gaborsteingart.com/...n-verfassungsbruch/?wp-nocache=true
Der Verfassungsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz hat die Migrationspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) scharf kritisiert. „Die Migrationsentscheidung vom Herbst 2015 war verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ein Zustand, der bis heute andauert“, sagte Scholz der „Welt“ (Montagsausgabe).
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/...rfassungsbruch-31467.html
Kolja Schwartz von der ARD-Rechtsredaktion stellte daher bereits im April 2016 fest: Die Formulierung, Merkel habe die Grenzen geöffnet, sei "grundfalsch, weil es schon seit Jahren keine geschlossenen Grenzen mehr gibt innerhalb des so genannten Schengen-Raums. Es konnten also im Jahr 2015 auch keine Grenzen geöffnet werden."
Die Bundesregierung betonte aber stets, sie habe ihrem Handeln immer das Dublin-III-Abkommen zugrunde gelegt und sich auf das Selbsteintrittsrecht bezogen. Ein Staat kann demnach für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht. Dieser Rechtsauffassung bestätigte der Europäische Gerichtshof EuGH im Juli 2017.
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/merkel-grenze-101.html
https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/...echtlings-mission.html
Neben Udo di Fabio sorgen sich auch Hans-Jürgen Papier und Michael Bertrams um den Rechtsstaat
Am 12. Januar ging ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio online, das dieser im Auftrag der bayerischen Staatsregierung verfasst hatte. Der Bonner Juraprofessor kommt darin zum Ergebnis, dass die Bundeskanzlerin die Grenzen zwar kurzfristig unter Rückgriff auf einen "Notstand" öffnen durfte, dass aber solch eine Maßnahme nur "punktuell" und "auf wenige Tage beschränkt […] zu rechtfertigen gewesen wäre. Für eine "längere oder gar dauerhafte Außerachtlassung des geltenden Rechts" gibt es so eine Rechtfertigung nicht (vgl. Gutachten: Klage gegen Merkels Einlasspolitik hätte gute Chancen).
https://www.heise.de/tp/features/...r-kritisieren-Merkel-3377766.html
Michael Bertrams ist ein deutscher Jurist und war von 1994 bis 2013 Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts. Wikipedia
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