Claimpicker AG CH-6300 Zug
Seite 1 von 4 Neuester Beitrag: 02.01.12 15:08 | ||||
Eröffnet am: | 22.12.10 18:32 | von: Suborbit | Anzahl Beiträge: | 81 |
Neuester Beitrag: | 02.01.12 15:08 | von: Alpenmädel | Leser gesamt: | 30.047 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 8 | |
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Zeichnungsberechtigt Stefanie Neumeister Peter, Deutsche STA, Oberuzwil SG
Stefanie Neumeister ist auch zeichnungsberechtigt für die IRAQ Capital AG Uzwil
(früher SPAC Australia AG resp. White Iceberg Management AG)
http://bb-research.com/?p=221
Iraq Capital AG bleibt aber ein anderes Thema !!! Gehört aber zum "Umzug" !
Zu diesem Zwecke hat jetzt der Hamburger Jurist Rüdiger Beuttenmüller das Konzept perfektioniert. Das Rezept dazu:
1) Man nehme einen guten Businessplan und setze 5-Jahres Planbilanzen und Planerfolgsrechnungen dazu.
2) Man lasse diese Berechnungen durch ein anerkanntes Unternehmen bewerten. Im Falle von Claimpicker hat der anerkannte Dortmunder Wirtschaftsprüfer Bodo Röse diese Bewertung mit rund € 3 Mio. erstellt.
3) Beuttenmüller & Co. gehen mit ihrer Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH nach England. Sie gründen die Claimpicker Ltd. mit einem Stammkapital von GBP 1 und 1 Aktien. Dann bringen sie die Rechte am Businessplan in diese Gesellschaft ein. Die Bewertung dann: € 3 Mio.
4) Beutenmüller & Co. erwerben in der Schweiz die marode im Frankfurter Freiverkehr notierte Gesellschaft Ooout.com Portal AG, welche das ganze Kapital "verbraten" hat. Diese Gesellschaft wird umbenannt in Claimpicker AG. Durch Einbringung der einen Aktie der UK-Claimpicker Ltd. wird das Kapital der Schweizer AG von CHF 400'000 auf CHF 4,25 Mio. erhöht. Die Nordwert erhält für die Einbringungen 385 Mio. Aktien der Claimpicker AG (Schweiz)!!!
5) Die Claimpicker AG ist nun mit 425 Mio. Aktien im Frankfurter Freiverkehr. Und jetzt kann er beginnen, der Aktienverkauf. Aber aufgepasst. Verkäufer der Aktien ist nicht die Claimpicker AG. Sondern vermutlich die Nordwert und allenfalls andere Aktionäre. Das durch Börsenverkäufe generierte Geld fliesst also mitnichten zwingend ins Projekt. Sondern kann auch für andere Zwecke verwendet werden.
Das Projekt Claimpicker ist zwar per se spannend und gut. Aber: Die Hinterleute lassen erahnen, dass der Weg zum ERfolge steinig werden kann.
Die Finanzierung des Projekts ist nicht gesichert.
Wären die Rechte nicht über den Umweg UK in die Schweiz gekommen, hätten diese gar nicht bilanziert werden dürfen. Ergo wäre die Gesellschaft mit dem stattlichen Aktienkapital von CHF 4,25 Mio. heute massivst überschuldet. Und müsste das Kapital vermutlich auf das Minimum von CHF 100'000 herabsetzen.
Nennen wir das Beuttenmüller-Rezept "Matrjoschka-Prinzip". Es ist nichts anderes als die Verschachtelung von Unternehmen, wie es uns schon Grosskonzerne vorgemacht haben; BILANZKOSMETIK!
Apropos Matrjoschka ein kleiner Weihnachts-Werbespot: www.matrjoschkas.de (Dieses Geld ist sicher gut investiert!).
Lassen wir uns bezüglich der Claimpicker nicht für dumm verkaufen !!
Eilbeker Weg 197
Hamburg.
An dieser Adresse befindet sich auch der Deutsche Sitz der Fair Litigation
STARTAMARA KG, Hamburg, Johann-Mohr-Weg 24a, 22763 Hamburg.(Die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.).Neue Firma: IMK Immo-Konzept KG. Geschäftsanschrift: Eilbeker Weg 197, 22089 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Gronemeier, Edita, Hamburg, *10.06.1974. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Müller, André, Haseldorf, *22.03.1960.
Revisionsstelle ist die bekannte Ferax Treuhand AG, Zürich.
Dazu ein Hinweis von der Schweizer FINMA:
Aktuelle Trends: Aktien von Start-up-Unternehmen
 Aktien von neuen Unternehmen in „lukrativen“ Bereichen wie Rohstoffsektor (Goldminen etc.) Alternativenergie, Medizinaltechnik, Schatzsuche
 Aggressives (Telefon-)marketing, „Börsenbrief“ mit Anlageempfehlung
 Häufig im Freiverkehr an deutschen Börsen gelistet
 Gesellschaft wird gar nicht operativ tätig, Geld wird abgezogen und Gesellschaft liquidiert –Spiel kann von Neuem beginnen
 Keine Bewilligungspflicht für Verkauf eigener Aktien, nur bei Emissionshaustätigkeit (Verkauf durch Dritte)
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-71558797.html
http://www.unicum.de/karrierezentrum
http://www.hrazg.ch/webservices/inet/HRG/HRG.asmx/...ang=1&sort=0
https://www.shab.ch/DOWNLOADPART/N5702544/N2010.00554061.pdf
Kapitalerhöhung durch Sacheinlage um 3.85 mio CHF
Sacheinlegerin Nordwert Beteiligungsgesellschaft GmbH Hamburg
Geschäftsführer der Nordwert Beteiligungsgesellschaft ist laut ebundesanzeiger Rüdiger Beuttenmüller
ob die Aktien der Ooout com. jetzt wertlos sind.
Ich schaue immer wieder in den Thread und bis heute hat der User keine Antwort bekommen. Also...! Mich würde es auch interessieren.
Daher schließe ich mich dieser Frage an, sind die Aktien jetzt wertlos?
Hier lesen offenbar genügend Leute mit, die diese Frage bestimmt gerne beantworten würden, es sei denn , "man fragt solche Dinge nicht".
http://177766.homepagemodules.de/...-Plattform-fuer-Klagewuetige.html
Der gesamte Thread - 11 Beiträge sind interessant zu lesen.
Für welches wird sich Claimpicker entscheiden, um nicht delisted zu werden?
http://www.aktienchancen.de/allgemein/...charft-die-regeln/33319.html
Im April 2009 zu 5 1/2 Jahren Haft verurteil und jetzt schon sein längerer zeit in Halbgefangenschaft.
Das soll ein hartes Urteil sein!
Du! Du ! Du ! Darf man sowas machen?
Konnte der Verurteilte aus diesem "harten Urteil" etwas lernen?
Ist es überhaupt nicht so schlimm wenn Kleinanleger geschädigt werden?
Ist es auch überhaupt nicht so schlimm wenn viele Kleinanleger geschädigt werden?
Wäre das Urteil härter ausgefallen wenn die Finanzbehörden- /der STAAT -
geschädigt worden wäre?
Was können die Geschädigten tun um zu ihrem Recht zu kommen?
Aber natürlich! Sie können doch klagen, denn wir leben in einem Rechtsstaat. So!!
Die Gewinne übrigens, die durch Manipulation zustande gekommen sind, das habe ich gelesen, fällt der Staatskasse zu.
http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/...engt/508409.html
Zitat aus o.a.Link:
............. darf die Gewinne, die er mit den Billigaktien machte, nun wieder herausrücken. Die 1,7 Millionen Euro werden aber nicht an diejenigen verteilt, die aufgrund der falschen Nachrichten gekauft haben und auf Kursverlusten sitzen. Die Summe fließt in die Staatskasse. Denn das Verbot der Kursmanipulation wird nicht als Schutzgesetz für Anleger angesehen. Die Betroffenen gelten damit nicht als Geschädigte.
Zitat Ende
Bezüglich Center-Tainment AG (das war diese Geschichte mit der Übernahme von Euro-Disney Paris) wurde der letzte Präsident der Center-Tainment von den Behörden in Frankreich zu einer Geldstrafe von 1 Million Euro verurteilt. Ob er die wohl bezahlt hat?
Solange es Leute gibt, die Kurse manipulieren können, durch Falschnachrichten oder sonstiges, steht der Kleinanleger immer mit einem Bein im Haifischbecken, denn:
............ das Verbot der Kursmanipulation wird nicht als Schutzgesetz für Anleger angesehen. Die Betroffenen gelten damit nicht als Geschädigte..............
Wenn aber die Kleinanleger zwischendurch das Gehrin einschalten würden, und nicht jede Warnung ignorierten, hätten Beuttenmüller und Co auch nicht so ein leichtes Spiel.
Ich glaube inzwischen , dass die Kleinanleger nicht mehr so leichtfertig ihr Geld Herrn Beuttenmüller und seinem Freundeskreis überlassen, sonst müßten nicht nach kurzer Zeit immer neue Geschäftsideen aus der Schublade gekramt werden, weil eben nicht mehr ganz so viele Lemminge zur Verfügung stehen und somit die Geschäft schlechter gehen.
Allerdings gebe ich Dir auch Recht, dass es für mich immer ein Geheimnis bleiben wird, dass jede Warnung von den Kleinanlegern ignoriert wird.
Weil Investoren nicht mehr so schnell ihr Geld Herrn Beuttenmüller und seinem Freundeskreis überlassen, spielen möglicherweise auch diejenigen eine Rolle, die aufgrund von Unwissenheit (keine Kritik, wer kann schon alles wissen!) einen der von B angebotenen Jobs ergattert haben und mit Aktien bezahlt wurden, mit denen sie sich vorübergehend reich rechnen durften. Die puschen natürlich.
Am allerschlimmsten ist die Rolle des Staates, wie von Lola nochmal dargestellt. Wenn ich einem Dieb die Beute abjage, darf ich sie dann für mich behalten und erklären, die Bestohlenen seinen nicht geschädigt worden? Die Bestohlenen haben zwar das Urteil vorliegen und können damit den Diebstahl beweisen. Das Diebesgut können sie aber nicht zurückholen. Das hat der Staat.
Wie verhält es sich bei den Zockern ? Die Gewinne müssen sie zwar versteuern, aber keinesfalls zurückgeben. Sollte es dann nicht gerechtfertigt sein, dass sie die Verluste auch nicht zurückbekommen? Wir gehen doch inzwischen mit gutem Grund davon aus, dass sie das Spiel kennen.
http://www.graumarktinfo.de/gm/grauestars/...agebetrueger/503863.html