Brunner litt an vergrößertem Herzen - kein Mord
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 23.07.10 17:14 | ||||
Eröffnet am: | 17.07.10 11:26 | von: Immobilienha. | Anzahl Beiträge: | 71 |
Neuester Beitrag: | 23.07.10 17:14 | von: schlauerfuch. | Leser gesamt: | 6.037 |
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Überraschung im Prozess gegen die Münchner S-Bahn-Schläger: Der Manager Dominik Brunner ist nach SPIEGEL-Informationen nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe der Angeklagten gestorben, sondern an Herzversagen.
Dominik Brunner litt an einem extrem vergrößerten Herzen. Wie die Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL nun bestätigt hat, ist der Manager nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe von Markus Sch. und Sebastian L. gestorben, sondern an Herzversagen. Brunner war im vergangenen September bei einer Auseinandersetzung auf dem S-Bahnsteig in München-Solln ums Leben gekommen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,707012,00.html
Ist ein Würstchen eine Kiwi?
mir graut mittlerweile vor deutschen staatsanwalten und deren rechtsbeugung, das kann doch keiner behaupten das die staatsanwaltschaft münchen das gutachten nicht kannte und wider besseren wissens auf mord anklagt...
2 Jahre Jugendarrest plus Agressionstraining,dann frei lassen.Bei nächster Prügelei mit Körperverletzung 5 Jahre Knast.
Schön, dass bei ARIVA immer gleich jeder weiß, wie etwas rechtlich einzuordnen ist.
Viel entscheidender als der Herzfehler von Herrn Brunner dürfte die Tatsache sein, dass sich die beiden Angeklagten nach dem (mittlerweile unzweifelhaften) Erstschlag von Brunner zurückgezogen haben und ihr weiteres Vorgehen abgesprochen haben. Daraus lässt sich das Mordmerkmal konstruieren. Hätten sie direkt zurückgeschlagen, könnte man auf Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge gehen. So wird aber zu beurteilen sein, wie die Absprache und das gezielte Vorgehen gegen das Opfer zu werten ist. Dass sich einer der Beiden dabei bewusst bewaffnet hat (Schlüsslbund als Schlagring), wird es ihm schwer machen auf "blöd gelaufen" zu plädieren.
zum Teil deiner Meinung,aber es ist nicht einfach in so einem Fall den Kühlen Kopf zu bewahren.
Man weiß nicht mit wem und was man es zu tun hat.
Die schrecken ja heute vor nichts mehr zurück.
Anderseits ist man das Opfer,da hofft man das einer Hilft.
Zumal man sieht das die Täter ja auch heute nicht richtig bestraft werden.
Und erwischt man einen von denen,es sei zum eigenen Schutz scheppert man einem einen,dann wird man selbst wegen Körperverletzung bestraft,so tolle gesetze hat man in Deutschland.Hier kommen Täter immer besser weg wie Opfer.
Das einzigste was ich für den jenigen tun könnte wäre Polizei rufen,sache schildern und dann nix wie weg.
Körperverletztung mit Todesfolge. Wirklichen Mord muss man bei einer affekt-Prügelei ausschließen. Gibt hierfür zu wenig bis keine Motive.
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Hoffentlich wirkt sich sein Herzleiden nicht strafmildernd aus. Das wäre ja lachhaft.
dann könnte man ja alte Opas hauen, die Sterben dann und dem Richter erzählt man dann einfach "Der war alt, hatte was mit dem Herz, Athrose, Blutdruck, etc"
Also eine Krankheitsakte sollte hier eigentlich keine Auswirkungen haben.
Wenn doch? Kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
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Eine Diplomatie wäre hier in so einer Situation angebrachter gewesen.Als Manager hätte er das wissen müssen.Zeugt wiederum von nicht optimaler Ausbildung und defizitärer Situationsbewältigung in Stresssituationen.
Ich glaube, dass Brunner unter einem Aufmerksamkeits -und Anerkennungsdefizit litt ,seine sich erworbene Boxkenntnisse in seiner Freizeit einfach mal umsetzen und seine angestauten Agressionen mal irgendwie loswerden wollte .Und da kam ihm jedes Mittel recht.
Und da kam ihm die Situation an der S-Bahn- Haltestelle gerade recht.
Endlich mal das ausprobieren , endlich mal das ausleben, endlich mal wieder Selbstbewusstsein demonstrieren,wofür er ,der Manager der Erlus AG ,trainiert hatte.
Insofern ist das zu vorgenannte bei der Verurteilung als mildernde Umstände zu werten, die die Angeklagten entlasten und in eine bessere Postion bringen dürften ,welches dazu führen wird ,dass das Strafmaß wesentlich weit unter dem Geforderten angesiedelt sein wird.Und das mit recht.
"Wer Streit beginnt und als erstes die Hand erhebt ,muss mit den Folgen rechnen"
MFG.
TRI
"Ich glaube, dass Brunner[....],der Manager der Erlus AG ,trainiert hatte."
Ist reine ausgemalte Mutmaßung und jeden Beweis. Demnach hätte das vor Gericht keinen Bestand. Eventuelle Mitgliedschaft in Sportvereinen etc. wären auch hier nicht Beweis genug. Von daher ist es eine Unterstellung das er ein hohes Aggrssionspotenzial hatte und nur auf eine Glegeenheit zum Prügeln gesucht hat.
Einspruch abgelehnt. :)
also wird das Jugendstrafrecht -trotz allem- "wohl ´ne gewisse Milde im Strafmaß" erwarten lassen... müssen!
Dass die Herzvergrößerung des Verstorbenen wohl ursächliche Wirkungen zum Tode hatte und dies ganz offensichtlich seitens der Anklage bisher "verschwiegen" wurde, ist schon ein sehr fragwürdiges Unterfangen? Zur genaueren Klärung des Todes wird wird wohl die Obduktion beitragen..
Wir leben leider in einer Zeit wo man z.B. schneller als man sich umsehen kann ein Messer in den Leib gestochen bekommt. Es existieren einfach keine Hemmschwellen.
In meiner unmittelbaren Wohnumgebung gab es in den vergangenen Jahren mehrere solcher Fälle die für die Helfer tötlich endeten.
Man soll nicht wegschauen, aber um so mehr seinen Kopf benutzen, um für die Hilfe zu sorgen die man selbst in der Lage ist zu leisten!
Herr Brunner hat eigentlich alles richtig gemacht. Er hat die Polizei gerufen und ist bei den Opfern geblieben als diese ausstiegen. Er hat sich in diesem Augenblick in einer Ausnahmesituation befunden und so ist sein Erstschlag wohl auch zu beurteilen!
Alles weitere hat nun das Gericht festzustellen. Was der Richter nicht leisten kann ist Gerechtigkeit herzustellen. Ich denke aber schon, dass er die Lage richtig beurteilen und die Täter angemessen Verurteilen wird.
die Täter zu besseren Menschen,
zu weniger gefählichen Agressoren?
Juristisch mag ihnen die Herzvergrößerung in die Karten spielen,
moralisch bleiben sie unterster Abschaum.
dem sanatoriumaufenthalt zu verhelfen,hinbiegen kann und schon kippt die meinung
(nr. 14)
schlechtes elternhaus, schwere jugend etc. wird den herren gutachtern nicht mehr
abgenommen,speziell in einem solch brisanten fall, deshalb hat man einen meister
seines faches gesucht und gefunden, einen sachverständigen, der den ganzen prozess
entschärft und den richter gleichzeitig vor seiner furcht, von freunden der verurteilten
mal die hucke vollzubekommen, befreit.
im nächsten mordfall wird wohl eine zu große nase oder schuhnummer den täter vor der höchststrafe retten;
Die Rechtsverdreher von dem kriminellen Gesox bringens noch soweit, dass Täter zu Opfern werdn.
Hinterher war Brunner noch selbst Schuld, weil er vorm Eingreifen erst die kriminellen Laufbahnen der Drecksäcke analysieren musste...dann hätte er den Schulkindern erst gar nicht helfen dürfen...
steht außer Frage.
Was mich interressiert ist,warum wird der pathologische Befund,der sicher schon nach
der Obduktion feststand erst jetzt im Prozeß veröffentlicht?
Warum hat die Staatsanwaltschaft den Befund unter Verschluß gehalten?
Damit die Münchner Presse eine Hetzjagd und Vorverurteilung in kaum gekannter Weise
vollziehen konnte?
War sicher nicht schlecht für die Auflagen.Das stinkt gewaltig,und wird hoffentlich aufge-
klärt.
Gruß Wilbär.
Aus meiner Sicht will ja niemand die unbestrittene Schuld der Täter gegenüber Brunner auf ihn oder andere Gaffer abwälzen, aber man wird schon darüber reden dürfen, ob das noch als Mord eingestuft werden kann. Ich will nun Brunner sicher nicht zum Täter machen, aber ich hab mich damals schon gewundert, wieso er schon nach damaligen Zeugenaussagen so offensiv allein auf die Täter zugegangen ist. Da wird man ja noch darüber spekulieren dürfen, dass er sich etwas zu viel zugetraut hat, aus welchen Gründen auch immer. Und wenn er ein Herzleiden hatte, muss man der Staatsanwaltschaft natürlich die Frage stellen, ob das vor der Mordanklage bekannt war.
Bei der Staatsanwaltschaft hat man ja in öffentlich gewordenen Fällen oft das Gefühl, sie würde übers Ziel hinaus schießen. Warum soll das nicht auch hier der Fall sein. Im Übrigen werden die beiden Täter sicher auch ohne Mordanklage zu 5-7 Jahre hinter Gitter wandern.
Manchmal hab ich das Gefühl, die Öffentlichkeit will am liebsten irgendwen bei solchen Taten hängen sehen. An der Wahrheit ist dann niemand mehr interessiert, sondern da wird dann gesagt, man wolle das Opfer zum Täter machen. Es sollte doch wohl darum gehen, den richtigen Täter mit dem richtigen Strafmaß zu bestrafen, und nichts anderes.
Ich kenne jetzt die genauen Strafen bei Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, etc. nicht, aber aus meiner Sicht (weit weg vom Geschehen) halte ich 6-7 Jahre Knast für beide Täter für angemessen.
Jetz läufts fast drauf hinaus, dass der Brunner fast selbst schuld war. Wieso mischt er sich auch ein????
Fazit: lieber wegsehen- was gehts mich an- diese Mentalität wird sich bei einem milden Urteil hierzulande noch verstärken. Zu Recht...
Es geht hier um das Strafmaß. War es Mord, Totschlag oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Das ist nunmal entscheidend. Und auch wenn es die Angehörigen des Opfers verletzt, aber bei so einem Prozeß kommt dann natürlich auch zur Sprache, ob das Opfer einen Herzfehler hatte und ob die Täter zuerst zugeschlagen haben. Das ist doch selbstverständlich in einem Rechtsstaat.