abgeltungssteuer! sofortabbuchung nach verkauf?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 15.01.09 21:10 | ||||
Eröffnet am: | 04.01.09 09:29 | von: ottifant29 | Anzahl Beiträge: | 31 |
Neuester Beitrag: | 15.01.09 21:10 | von: martin1111d. | Leser gesamt: | 15.950 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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das wär ja ein ding
Schönen Sonntag vom Waleshark.
eine sogenannte win /lose situation, also finanzamt win, du lose :)
, dem ganzen kannst du entgehen, wenn du dein konto ins ausland verlegst und von dort aus handelst.
Lg und nen schönen Sonntach
also wieder ein gesetz gemacht das den "Reichen" hilft und der alten oma die dekaden lang spart, jetzt 25% abzieht wo vorher nichts abgezogen wurde...
- ist das legal, bzw. was muss man beachten, damit es nicht als steuerhinterziehung gewertet wird?
- welche broker gibt, die zu empfehlen sind?
Das ist so nicht ganz richtig! Bei den inländischen Banken sollen die in 2009 gemachten Verlust mit den Gewinnen verrechnet werden, sodass du nur auf die Differenz AbgSt zahlst. Verluste aus den Vorjahren (2008 und früher) können allerdings nur im Rahmen einer Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden!
"wenn du zuerst minus im neuen jahr machst ,kommt das in einen topf und wird mit kommenden gewinnen gegengerechnet"
korrekt, aber wer mehrere Depots bei versch. Banken hat, bekommt hier Probleme, da das jede Bank für sich macht und kann die Abgeltungssteuer dann nur über die steuererklärung zurückbekommen ...
"Wird zuerst ein Ertrag erzielt, der versteuert wurde (kein Freisteller und keine Verluste vorhanden) und tritt dann ein Verlust ein, so hat der Bankkunde anspruch auf Verrechnung und auf Steuererstattung der zuviel bezahlten Steuern. Dieser Anspruch entsteht zum Ende des Jahres, die Banken werden diese Erstattung im Sinne der Liquiditätsoptimierung der Kunden aber deutlich zügiger durchführen (i.d.R. täglich)"
http://de.wikipedia.org/wiki/...euer_(Deutschland)#Verlustverrechnung
Genau die Banken müssen einen sogenannten Verlustverechnungstopf für Aktien führen. Im Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Gewinne und Verluste aus Veräußerungen von Aktien verrechnet, die ab dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Wie black schon sagt kann die Verrechnung im Topf nur auf Ebene des einen KI erfolgen. Mann kann sich ein eventuelles VVT Guthaben bis zum 15.12. eines jeden Jahres von seinem KI Bescheinigen lassen u. ggf. in der Veranlagung mit Gewinnen bei einem weiteren KI verrechnen. Wenn der Verlust nicht zum JE bescheinigt wird, wird er automatisch mit in das Folge jahr übernommen
Zusätzlich wird noch ein weiterer Topf für alle weiteren Geschäfte geführt z.B. VG aus Fonds oder Zinsen.
Wichtig:
die bisherige Sekulationsfrist entfällt und es wird weiter nach Fifo abgerechnet
Sofern jetzt ein Geschäft mit Verlust folgt wird eine Verlustverrechnung angestossen und der vorhandene Verlust dient der abgeführten Steuer als Freistellungsguthaben. Das KI muss jetzt die bereits abgeführte Steuer dem Anleger in Höhe des Freistellguthabens erstatten. Das KI hat die Pflicht des Steuerausgleiches für den Anleger mindestens einmal jährlich durchzuführen(i.d.R. erfolgt es täglich).
wer noch in 2008 gehandelt hat
muss ein jahr absitzen
wer in den dax ging in 2008 bei z.b. 4800
ist dies nun in 2009 als wäre er bei ca 6000 (gleicher effekt)
prost mahlzeit......ja ja bei dieser wirtschaftslage
braucht der staat noch mehr geld
noch mehr steuern
prosit neujahr.............
meines Wissens ist Nordnet eine schwedische Bank, man kann aber in D und anderen Ländern handeln. Die Raubsteuer wird bei Nordnet nicht sofort abgezogen. Die Steuer muss jeder selbst an die Raubritter abliefern.
Ich hatte eine diesbezügliche E-mail, die ich aber leider schon gelöscht habe. Bei Interessse per E-mail Nordnet fragen. Die antworten idR schnell.
bloß, daß es sofortabgezogen wird, ist natürlich schlecht.
ist aber nur ein weiteres indiz, wie pleite unser schönes tyskland schon ist.
und wenn dadurch noch mehr leute die börsen meiden, umso besser, bleibt mehr geld für autos,waschmaschinen und kühlschränke über...
konsum ist besser für die wirtschaft als aktienkäufe.
denn gerade das führte bei etlichen nur zu verlusten.
und steuern zahlt man ja bekanntlich nur auf gewinne...
entweder man guckt auf seinen letzten steuerbescheid...
oder man rechnet sich seinen grenzsteuersatz selbst aus:
http://www.steuertipps.de/templates/ssb_content/...BEO-62-EStEuro.htm
(entscheidend ist wie gesagt ob der persönliche GRENZSTEUERSATZ größer 25 % ist!)
Österreich ist schön, und noch dazu alles in Deutsch!
Mir gefällt es hier jedenfalls.