abgeltungssteuer! sofortabbuchung nach verkauf?


Seite 1 von 2
Neuester Beitrag: 15.01.09 21:10
Eröffnet am:04.01.09 09:29von: ottifant29Anzahl Beiträge:31
Neuester Beitrag:15.01.09 21:10von: martin1111d.Leser gesamt:15.950
Forum:Börse Leser heute:2
Bewertet mit:
4


 
Seite: <
| 2 >  

957 Postings, 6744 Tage ottifant29abgeltungssteuer! sofortabbuchung nach verkauf?

 
  
    #1
4
04.01.09 09:29
stimmt es das die 30 prozent abgeltungstteuer direkt schon nach dem verkauf  broker abgebucht werden?
das wär ja ein ding  

9616 Postings, 7623 Tage Waleshark@ottifant, ja das ist so...

 
  
    #2
2
04.01.09 09:38
aber sei doch froh, dann brauchst Du Dich nicht mehr drum zu kümmern. Zahlen müssen wir so oder so. Außerdem sind es nur "25%" plus Soli und falls Du in der Kirche bist noch Kirchensteuer, so das Du auf ca. 28% kommst. Falls Dein normaler Steuersatz aber unter 25 % liegt kannst Du Dir dass zuviel bezahlte Geld  mit Deiner jährlichen Steuererklärung zurück holen.
Schönen Sonntag vom Waleshark.  

587 Postings, 6149 Tage Just1jep

 
  
    #3
7
04.01.09 09:40
stimmt und den verlust kannst du aber erst mit der steuererklärung abrechnen.. d.h. der gewinn wird sofort gekürzt und den verlust musst du tragen bis zur steuererklärung...

eine sogenannte win /lose situation, also finanzamt win, du lose :)

, dem ganzen kannst du entgehen, wenn du dein konto ins ausland verlegst und von dort aus handelst.

957 Postings, 6744 Tage ottifant29ich finds erschreckend

 
  
    #4
1
04.01.09 09:44
 
Angehängte Grafik:
2b1ecb5f5d.jpg
2b1ecb5f5d.jpg

4620 Postings, 6591 Tage Nimbus2007Zu berücksichtigen....

 
  
    #5
4
04.01.09 09:59
ist noch der Steuerfreibetrag. Solange der nicht überschritten ist, wird nichts abgezogen. Aber bei den ganzen Ariva-Großverdienen wohl eher nebensächlich. ;)

Lg und nen schönen Sonntach  

587 Postings, 6149 Tage Just1mir

 
  
    #6
5
04.01.09 10:00
ist es egal, habe mein depot konto im ausland und ausserdem muss ich jetzt nicht mehr 50% auf den gewinn zahlen sondern nur noch etwa die hälfte..
also wieder ein gesetz gemacht das den "Reichen" hilft und der alten oma die dekaden lang spart, jetzt 25% abzieht wo vorher nichts abgezogen wurde...

23529 Postings, 6068 Tage schlauerfuchsDepot im Ausland

 
  
    #7
1
04.01.09 10:14
Das mit dem Depot im Ausland hatte ich auch schon mal gehört, kann hier jemand  was konkreteres dazu schreiben, d.h.
- ist das legal, bzw. was muss man beachten, damit es nicht als steuerhinterziehung gewertet wird?
- welche broker gibt, die zu empfehlen sind?  

54906 Postings, 6871 Tage RadelfanEs erfolgt Verrechnung mit den Verlusten

 
  
    #8
2
04.01.09 10:51
>>> und den verlust kannst du aber erst mit der steuererklärung abrechnen.. d.h. der gewinn wird sofort gekürzt und den verlust musst du tragen bis zur steuererklärung...(#3)

Das ist so nicht ganz richtig! Bei den inländischen Banken sollen die in 2009 gemachten Verlust mit den Gewinnen verrechnet werden, sodass du nur auf die Differenz AbgSt zahlst. Verluste aus den Vorjahren (2008 und früher) können allerdings nur im Rahmen einer Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden!  

2432 Postings, 6066 Tage nopanichabe das so verstanden

 
  
    #9
3
04.01.09 11:15
wenn du zuerst minus im neuen jahr machst ,kommt das in einen topf und wird mit kommenden gewinnen gegengerechnet.realisierst du jetzt verluste,so werden die kommenden gewinne damit verrechnet.hoffe das stimmt so ,sonst wäre der staat ein wegelagerer.wundert mich eh dass über so ein thema sowenig kenntnis herrscht,auch bei mir.  

140 Postings, 5863 Tage Blackbirdihm

 
  
    #10
1
04.01.09 11:18

"wenn du zuerst minus im neuen jahr machst ,kommt das in einen topf und wird mit kommenden gewinnen gegengerechnet"

 

korrekt, aber wer mehrere Depots bei versch. Banken  hat, bekommt hier Probleme, da das jede Bank für sich macht und kann die Abgeltungssteuer dann nur über die steuererklärung zurückbekommen ...

 

 

 

93 Postings, 7924 Tage CunctatorAndere Möglichkeit: Nichtveranlagungsbescheinigung

 
  
    #11
1
04.01.09 11:33
beim Finanzamt beantragen. Für bestimmte Personenkreise gibt es so etwas.  

23529 Postings, 6068 Tage schlauerfuchsund wenn man zuerst gewinn macht...

 
  
    #12
1
04.01.09 11:44
... läuft es laut wikipedia so:

"Wird zuerst ein Ertrag erzielt, der versteuert wurde (kein Freisteller und keine Verluste vorhanden) und tritt dann ein Verlust ein, so hat der Bankkunde anspruch auf Verrechnung und auf Steuererstattung der zuviel bezahlten Steuern. Dieser Anspruch entsteht zum Ende des Jahres, die Banken werden diese Erstattung im Sinne der Liquiditätsoptimierung der Kunden aber deutlich zügiger durchführen (i.d.R. täglich)"

http://de.wikipedia.org/wiki/...euer_(Deutschland)#Verlustverrechnung  

960 Postings, 6446 Tage ZwenerVerlustverechnungstopf

 
  
    #13
2
04.01.09 11:50
>>> und den verlust kannst du aber erst mit der steuererklärung abrechnen.. d.h. der gewinn wird sofort gekürzt und den verlust musst du tragen bis zur steuererklärung...(#3)

Genau die Banken müssen einen sogenannten Verlustverechnungstopf für Aktien führen. Im Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Gewinne und Verluste aus Veräußerungen von Aktien verrechnet, die ab dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Wie black schon sagt kann die Verrechnung im Topf nur auf Ebene des einen KI erfolgen. Mann kann sich ein eventuelles VVT Guthaben bis zum 15.12. eines jeden Jahres von seinem KI Bescheinigen lassen u. ggf. in der Veranlagung mit Gewinnen bei einem weiteren KI verrechnen. Wenn der Verlust nicht zum JE bescheinigt wird, wird er automatisch mit in das Folge jahr übernommen

Zusätzlich wird noch ein weiterer Topf für alle weiteren Geschäfte geführt z.B. VG aus Fonds oder Zinsen.

Wichtig:
die bisherige Sekulationsfrist entfällt und es wird weiter nach Fifo abgerechnet  

960 Postings, 6446 Tage ZwenerNachtrag

 
  
    #14
3
04.01.09 12:37
ein Steuerabzug aufgrund eines Gewinnes wird sofort einbehalten !
Sofern jetzt ein Geschäft mit Verlust folgt wird eine Verlustverrechnung angestossen und der vorhandene Verlust dient der abgeführten Steuer als Freistellungsguthaben. Das KI muss jetzt die bereits abgeführte Steuer dem Anleger in Höhe des Freistellguthabens erstatten. Das KI hat die Pflicht des Steuerausgleiches für den Anleger mindestens einmal jährlich durchzuführen(i.d.R. erfolgt es täglich).  

232 Postings, 5823 Tage abba1965ja ja...

 
  
    #15
04.01.09 12:42
25 oder 28 oder 30 %
wer noch in 2008 gehandelt hat
muss ein jahr absitzen
wer in den dax ging in 2008 bei z.b. 4800
ist dies nun in 2009 als wäre er bei ca 6000 (gleicher effekt)
prost mahlzeit......ja ja bei dieser wirtschaftslage
braucht der staat noch mehr geld
noch mehr steuern
prosit neujahr.............  

7903 Postings, 6301 Tage jezkimi# 1

 
  
    #16
3
04.01.09 12:57
Hallo,

meines Wissens ist Nordnet eine schwedische Bank, man kann aber in D und anderen Ländern handeln. Die Raubsteuer wird bei Nordnet nicht sofort abgezogen. Die Steuer muss jeder selbst an die Raubritter abliefern.
Ich hatte eine diesbezügliche E-mail, die ich aber leider schon gelöscht habe. Bei Interessse per E-mail Nordnet fragen. Die antworten idR schnell.

746 Postings, 5849 Tage Stockiiiiiihier ein link zum thema

 
  
    #17
2
04.01.09 13:20

25551 Postings, 8599 Tage Depothalbiererich finde die neuregelung gut.

 
  
    #18
04.01.09 13:22
warum sollen denn langfristanleger, die in 3 jahren 500 % machen, keine steuern zahlen, während jemand, der in 3 wochen 30 % mitnimmt, auf seine gewinne 25 % zahlen muß???

bloß, daß es sofortabgezogen wird, ist natürlich schlecht.
ist aber nur ein weiteres indiz, wie pleite unser schönes tyskland schon ist.

und wenn dadurch noch mehr leute die börsen meiden, umso besser, bleibt mehr geld für autos,waschmaschinen und kühlschränke über...

konsum ist besser für die wirtschaft als aktienkäufe.  

25551 Postings, 8599 Tage Depothalbiereraußerdem wird es zeit, daß sich viele vom "kaufen

 
  
    #19
2
04.01.09 13:29
und halten" nur wegen steuerlichen gründen trennen.

denn gerade das führte bei etlichen nur zu verlusten.

und steuern zahlt man ja bekanntlich nur auf gewinne...  

24466 Postings, 7366 Tage EinsamerSamariterWie bekomme ich meinen Steuersatz nochmals raus?

 
  
    #20
1
04.01.09 13:33

232 Postings, 5823 Tage abba1965nur bei ca 30%

 
  
    #21
04.01.09 13:34
zwischen 2008 und 2009

lange geduld haben bis die gewinne kommen so ab 2011  

350 Postings, 5982 Tage molly malonwas wenn jemand von

 
  
    #22
04.01.09 14:31
einkommenst.befreit ist etwa ein rentner aber über den freibetrag liegt?  

24466 Postings, 7366 Tage EinsamerSamariterWas, wenn jemand seinen Steuersatz net kennt?! ;-)

 
  
    #23
04.01.09 15:20

27 Postings, 5815 Tage MeibachSteinist einfach berechnet!

 
  
    #24
04.01.09 15:56

entweder man guckt auf seinen letzten steuerbescheid...

oder man rechnet sich seinen grenzsteuersatz selbst aus:

 

http://www.steuertipps.de/templates/ssb_content/...BEO-62-EStEuro.htm

 

(entscheidend ist wie gesagt ob der persönliche GRENZSTEUERSATZ größer 25 % ist!)

 

205 Postings, 5813 Tage T-FoxyUmgehung AGST

 
  
    #25
2
04.01.09 16:03
Da hilft nur eins: Auswandern.

Österreich ist schön, und noch dazu alles in Deutsch!

Mir gefällt es hier jedenfalls.

Seite: <
| 2 >  
   Antwort einfügen - nach oben