Was für ein Schwein
Griff ins Aktenregal
Von Per Hinrichs
Ein Amtsrat für Flüchtlingsfälle und eine Asylbewerberin zeugten eine Tochter. Der Mann bestritt die Vaterschaft - und drängte auf die Abschiebung von Mutter und Kind.
Die Unterkunft der kleinen Divine ist weit entfernt von dem, was man einem Kind wünschen möchte. Zusammen mit ihrer aus der Demokratischen Republik Kongo stammenden Mutter Rachel L., 34, wohnt die Vierjährige in einem kleinen Zimmer eines Asylbewerberheims in Duisburg; an den Wänden blüht der Schimmel, Küchen- und Gemeinschaftstoiletten sind völlig verdreckt. Divine leidet an Atemwegsinfektionen; ein Kinderarzt empfiehlt, umzuziehen.
Divine könnte es besser gehen, das Mädchen längst in einer freundlicheren Umgebung aufwachsen. Ihr Vater ist ein deutscher Beamter, ausgerechnet beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Dienst. Doch Sören Meyer*, 47, leugnet die Vaterschaft. Seit zweieinhalb Jahren läuft beim Amtsgericht Duisburg (AZ 36 F 195/05) daher ein Verfahren gegen ihn, das Divines Mutter angestrengt hat.
Der Fall könnte Meyers Privatsache sein, ein Prozess wie Tausende andere aus der oft tristen Welt der Familiengerichte. Doch der Staatsdiener, nebenbei CDU-Kommunalpolitiker in Hamburg-Altona, Oberstleutnant der Reserve a. D. und Personalratsvorsitzender seiner Behörde, hat sich mit allerlei schmutzigen Tricks aus der Verantwortung stehlen wollen - und dabei sogar seine Funktion als Amtsträger missbraucht.
Um Rachel L. zu diskreditieren, besorgte er sich die Asylakte der klagenden Mutter und zitierte aus ihr in seinen Schriftsätzen an das Gericht. Meyer legte dem Richter gar den Schluss nahe, Rachel L. sei samt Tochter nach Kongo abzuschieben.
Zwar handelte sich der Christdemokrat dafür beim BAMF ein Disziplinarverfahren ein, seinem Ansehen hat das jedoch offenbar nicht geschadet. Seit sein verbotener Griff ins Asylaktenregal aufgeflogen ist, bemüht sich die Behördenleitung, den Fall totzuschweigen.
Dabei sind über den Verlauf der Liebesgeschichte zwischen der Asylbewerberin und dem Asylbeamten in der Rekonstruktion nur wenige Details strittig. Sie beginnt im Jahre 2003. Damals besucht Rachel L. in
Hamburg eine Freundin, die ihr beim Verfassen einer Kontaktanzeige für eine Wochenzeitung helfen soll. Die Afrikanerin sucht einen Mann zum Heiraten, sie will in Deutschland leben. Rachel L. ist eine stolze, sehr gläubige Frau. Sie kommt aus einer gebildeten Familie; ihr Vater arbeitet bei einer Fluggesellschaft, sie hat als Stewardess gearbeitet.
Auf die Anzeige meldet sich der Regierungsamtsrat Sören Meyer. Die beiden treffen sich zwischen Juli und Dezember 2003 insgesamt dreimal, Meyer lädt Rachel L. zum Essen ein, sie gehen spazieren und unternehmen einen Ausflug in den Hansa-Park nahe Lübeck. Es gibt ein Foto, auf dem die beiden auf einem Baumstamm sitzend eine Wasserrutsche heruntersausen. Sie wirken ausgelassen, fröhlich.
Man unterhält sich auf Englisch, Meyer spricht kein Französisch. Als sie sich wieder trennen, ist die Frau verliebt in den Mann mit dem rundlichen, freundlichen Gesicht. Am Wochenende vom 12. bis 14. Dezember 2003 sehen sie sich wieder - mit weitreichenden Folgen. Divine wird gezeugt; am 11. September 2004 kommt sie zur Welt.
Möglicherweise wäre es zu viel verlangt, von Meyer Vatergefühle zu erwarten. Aber er denkt nicht einmal daran, das Kind anzuerkennen oder für Unterhalt aufzukommen; jeder Kontaktversuch von Rachel L. scheitert. Schließlich reicht die Mutter Klage beim Amtsgericht Duisburg auf Anerkennung der Vaterschaft ein. Der freundliche Verwaltungsmann, der von Berufs wegen über Asylfälle befinden muss, verwandelt sich daraufhin in einen Wüterich.
Die ersten Schriftsätze verfasst er noch ohne Anwalt; als ehrenamtlicher Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht kennt Meyer das Metier. "Ersichtlich will sie mit dem vorliegenden Verfahren den Beklagten zur Anerkennung einer ,Scheinvaterschaft' nötigen", schreibt der Beamte am 23. März 2005, um "sich selbst einen dauerhaft subventionierten Aufenthalt im Bundesgebiet zu verschaffen". Dabei ist es Meyer, der im selben Brief aufgrund seiner "wirtschaftlichen Verhältnisse" Prozesskostenhilfe beantragt und erhält.
In seiner öffentlich geförderten Privatfehde zitiert er aus der Asylverfahrensakte und Prozessunterlagen aus dem Verwaltungsgerichtsurteil, jeweils mit den passenden Aktenzeichen. Dass Rachel L. als Asylbewerberin nicht anerkannt wurde und gegen den Bescheid Einspruch einlegte, kann Meyer so detailgenau nur aus ihrer Akte wissen.
Für das fragliche Wochenende bietet er zwei Zeugen aus Schwerin auf, die seine Anwesenheit dort in eidesstattlichen Versicherungen bezeugen. Gegen ein DNA-Gutachten, das die Vaterschaft mit Sicherheit ausschließen oder eben bestätigen könnte, stemmt er sich jahrelang - bis ihn das OLG Düsseldorf zur Abgabe der nötigen Blutprobe verpflichtet. Die Richter würdigen dabei, dass die Klägerin von Anfang an Angaben gemacht habe, "die sie später nicht korrigieren musste", während die Interpretation des Beklagten "tendenziös" sei.
Der Test gibt schließlich Gewissheit: Mit "einem resultierenden Wahrscheinlichkeitswert von W>99,99999%", schreibt die Gutachterin am 30. April 2008, sei die Vaterschaft des Beklagten Sören Meyer "praktisch erwiesen". Doch der Vater sieht nicht die Zahl 99,99999, sondern klammert sich an die 0,00001 Prozent. Er ficht das Gutachten an, unterstellt, die Blutprobe sei verwechselt worden. Meyer hat in Hamburg viel zu verlieren: seine Ämter, seinen Ruf, seine Ehe - er ist mittlerweile verheiratet.
Ende August kommt es zu einer nichtöffentlichen Anhörung vor dem Amtsgericht Duisburg, die teils bizarre Züge annimmt. Meyer behauptet, mit der Klägerin "nie geschlechtlich verkehrt zu haben". Seine ebenfalls anwesende Tochter Divine sieht er nicht an.
Michael Kosthorst, der Anwalt von Rachel L., glaubt nicht, dass Meyer jetzt noch gewinnen kann. "Um den Ausgang des Prozesses mache ich mir keine Sorgen mehr", sagt der Jurist. Wichtig sei für ihn vor allem, dass die kleine Divine nun den deutschen Pass erhalte und der Vater seiner Unterhaltspflicht nachkomme.
Um mehr, sagt Rachel L., gehe es auch ihr nicht. Sie wolle weder Meyers Karriere zerstören noch seine Ehe. "Ich habe immer gehofft, die Angelegenheit würde sich im Stillen klären", sagt sie.
Das hofft nun offenbar auch Sören Meyer. Als er vorige Woche vom SPIEGEL zu seinem Gerichtsverfahren um Stellungnahme gebeten wird, hat er seine Prozessstrategie plötzlich geändert. Er wolle die Vaterschaft nunmehr anerkennen - inklusive rückwirkender Zahlungen für den Unterhalt. Als Grund für den Schwenk sagt Meyer: "Meiner Frau geht das alles sehr nahe."
Das Gericht und Rachel L.s Anwalt wussten von Meyers Einlenken bis Montag nichts.
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*Name geändert
URL:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,582431,00.html
für Christen noch für Beamte, CDUler oder
Ehemänner ist?
Was sind das alles für Pfeifenheinis, die solche Nichtsnutze zu so hohen Posten verhelfen?
Wer hat den zum Amtsrat gemacht? Ein Amtsrat ist ein Beamter im gehobenen Dienst und wird nach A 12 besoldet. Der bekommt netto mindestens 3.200,- EUR. Wie kann der die Frechheit besitzen und Prozesskostenhilfe beantragen? Es handelt sich hierbei doch um seine private Angelegenheit. Aber vielleicht spielt eine Rolle, weil seine dienstlichen Aufgaben davon tangiert werden?
Egal. Wie auch immer. So ein Mistkerl ist auch noch Oberstleutnant der Bundeswehr. Charakterlich völlig ungeeignet. So einem Menschen soll im Ernstfall ein Bataillon Soldaten anvertraut werden. Undenkbar. Dem sollte sein Dienstgrad aberkannt werden.
Abtreten zum Latrinenreinigen, Herr Oberstleutant a. D.!
Was ich allerdings auch nicht verstehe, weshalb ich als A13 Besoldeter nicht auf mindestens 3200,- EUR. netto komme.
Kannst du mir da helfen? Was mach ich falsch?
Gruß
Talisker
Krimineller Pfarrer zu Bewährungsstrafe verurteilt
Mit Lügengeschichten hatte er sich 120.000 Euro von der Erzdiözese Freiburg und 17.000 Euro Spendengelder ergaunert: Das Landgericht Freiburg hat einen Priester zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt - weil er gestanden hatte.
Freiburg - Die Richter befanden den katholischen Geistlichen des Betruges in elf Fällen und der Körperverletzung in vier Fällen für schuldig. In anderen Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten vorausgegangen. Dabei war dem Angeklagten für ein umfassendes Geständnis, das er dann auch ablegte, eine Bewährungsstrafe zugesichert worden.
Der Seelsorger ohne eigene Gemeinde hatte sich laut Anklage durch Lügengeschichten 120.000 Euro von seinem Dienstherrn, der Erzdiözese Freiburg, erschlichen. Von einer Pfarrgemeinde und Privatpersonen erhielt er weitere 17.000 Euro Spendengelder, die er für eigene Zwecke einbehielt. Von dem Geld leistete er sich Fahrzeuge, Möbel und Kleidung sowie häufige Restaurantbesuche.
Um seinen Lebensstil finanzieren zu können, nötigte er außerdem eine elf Jahre ältere Frau, mit der er zusammenlebte, mit Drohungen und Misshandlungen zum Verkauf ihres Hauses. Der Gesamtschaden seiner Taten, die er zwischen 2003 und 2006 begang, soll sich auf rund 220.000 Euro belaufen.
jjc/ddp
URL:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,584753,00.html
ZUM THEMA AUF SPIEGEL ONLINE:
Freiburg: Katholischer Pfarrer wegen 101 Straftaten vor Gericht (29.09.2008)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,581128,00.html
Du löscht doch schon mal wegen Beleidigung. Aber "Drecksack" ist zulässig, ja? Oder gilt das nur für bestimmte Personenkreise? Darf ich dich z.B. auch "Drecksack" nennen? Oder ist "Drecksack" eher ein Kompliment, das man so unter Kumpels gebraucht? Wie läuft das hier eigentlich? Bitte um Erklärung, da ich keinesfalls künftig gegen eine Forumregel verstoßen möchte.
Nurmalso, melde es und wir werden sehen, wie ein anderer Mod darüber befindet.
Meine eher unwichtige Meinung ist der Tragweite deiner Frage sicher nicht angemessen.