Anspruch auf Kaufpreiserstattung/reduzierung?
mal wieder ne Frage an die Beschwerdeexperten ...
ich habe mir letzten Samstag Holzbretter zum Belegen unserer Balkone bestellt. Aufgrund verschiedener Längen der benötigten Bretter (Belag, Unterkonstruktion) musste ich auch verschieden lange Bretter bestellen.
Letzten Montag wurden die auch geliefert; tw. schwarz vor Dreck, Vogelkacke drauf, ... Habe mich auch sofort beschwert; die Firma hat 1/4 der Bretter ausgetauscht.
Am Wochenende habe ich die Bretter dann verlegt ... und irgendwann ist mir aufgefallen, dass die Hälfte der gelieferten Bretter 9 Nuten hat; die andere Hälfte 8. Bestellt waren ausschliesslich Bretter mit 9 Nuten.
Bevor ihr jetzt sagt, "Du Trottel, hättest Du merken müssen"... der Geschäftsführer selber hat bei der ersten Beschwerde sich alle Bretter angesehen (lt. schriftlicher Aussage hat er "alle Bretter in der Hand gehabt") und hat das auch nicht gemerkt.
Jetzt liegen die Dinger. Habe ich da noch einen Anspruch auf Kaufpreiserstattung/reduzierung?
Thx ...
So long (oder doch besser short?)
Kalli
du hast doch nur bestellt.
rechtlich streng genommen wird es sicher nicht leicht, da mußt du dir ne gute geschichte ausdenken, da du die ware beim entgegennehmen zu prüfen hast.
aber da könnte man sicher durch geschikte argumentation was machen.
nur das mit den nutten versteh ich jetzt nicht...
und macht das überhaupt ein unterschied? 8, oder 9 nutten/nuten?
sind die denn jetzt beschädigt?
joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!
admin; die Oberseite der Bretter besteht aus konischem Profil mit 7, 8 oder 9 Nuten:
Querschnitt:
Und die 9er fangen im Gegensatz zu den 8ern auch noch tief an ... Man sieht also nen Unterschied.
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Zieh um!
Gruß
Talisker
wenn ich das recht in Erinnerung habe, willst Du demnächst heiraten. Und wenn Du dann kurz darauf um Asyl bittest (Du würdest sogar bei K_D einziehen), lade ich Dich auf einen Kaffee ein; aufgesetzt in meiner chiliroten Küche und serviert auf einem meiner Balkone. Und danach kannst Du dann wieder gehen :-p
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Übrigens sein neuester Klopfer - dieser ach so hart und komprimiert arbeitende, völlig unverstandene kleine Selbständige ist noch an der Uni eingeschrieben (wie er heute kundtat). Bestimmt nur, um die örtliche Bildungseinrichtung in Münster finanziell zu unterstützen.
Ich fass es nicht.
admin: Wir sollten ihm nahelegen, sich so um den 14.10. ein wenig von diesem ganzen Stress zu erholen. Die Grillhütte dürfte ihm doch wie ein Palast vorkommen ;-)
Gruß
Talisker
zur Frage des Anspruchs:
...denke mal, du hast keinen Anspruch, denn du hast die Bretter ja gesehen, angenommen und verarbeitet
(btw: Vogelkacke ist dir ja auch aufgefallen, was beweist, daß du dir die Bretter angesehen haben mußt...)
MfG
kiiwii
wie in #1 geschrieben, ist es dem Geschäftsführer ebenfalls nicht aufgefallen.
Und das es shice aussieht, haben die Knalltüten admin und Talisker behauptet ... man sieht es, wenn man es weiss ...
Aber ich habe mich halt arg über den Service und die Qualität geärgert (die reden sich mit "Holz ist ein Naturprodukt" raus; da machst Du nix...) und deshalb will ich einen Ausgleich.
Rausreissen und neu verlegen habe ich keine Lust mehr zu ...
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Das Argument "Holz ist ein Naturprodukt" ist natürlich banal - und im Zusammenhang mit den 8 oder 9 Nuten ganz schwach, denn die wachsen nicht "natürlich", sondern werden reingefräst, von irgend einer Maschine...
Andererseits ist das Argument natürlich von Belang: das "Naturprodukt Holz" verrottet auf dem Balkon, da es nass wird; und irgendwann ist es verfärbt oder gar verfault und du must es eh erneuern...
MfG
kiiwii
bezog sich auf unterschiedliche Färbungen im Holz; dass die nicht zählen können ist ne andere Geschichte.
Ich ärger mich halt darüber, dass ich Ware für >40€/m² erst noch sauber machen muss und dann liefern die mir die falsche Ware. Und das Verlegen ist halt nicht mal eben schnell gemacht.
Und bevor Garapa verfault, bin (sogar) ich in Rente ...
So long (oder doch besser short?)
Kalli
will nach meiner Pause eine detallierte Vorgehensweise lesen!
So long (oder doch besser short?)
Kalli
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern
3.nach den §440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Ich würde aber in deinem Fall nicht soweit treiben lassen. Ruf doch den Geschäftsführer an und erklär ihm die Situation.
Meine persönliche Erfahrung mit den Häusern, die mit den Baumaterialien handeln, besagt, dass die Mängelgeschichte aus Kulanzgründen (und aus Gründen der Sicherung der Kundschaft *gg*) immer reibungslos verlaufen.
Viel Glück, Kalli ;)
o