Stephanie nach 5 wochen befreit vom Sexualtäter
Solche Menschen verdienen nur den Tod und den nich einfach sonder so Qualvoll wie es nur geht.
Schlechte Justiz oder besser gesagt keine Justiz.
Ich bin dafür das die Eltern von Ihr den Peiniger ( Sexualstraftäter ) erschiessen dürfen.
Ich würde den wixer erschiessen ohne mit der wimper zu zucken.....
Sone scheissssse bin so wütend...
36 Tage entführt, gequält
Dresden – Stephanie (13) aus Dresden ist wieder da! 36 Tage war sie verschwunden. Die Polizei suchte mit einer Sonderkommission nach ihr. Niemand wußte, wo sie war.
SIE WAR IN DER HÖLLE!
Der vorbestrafte Sexualstraftäter Mario M. (35) hat die Schülerin mehr als fünf Wochen lang in seiner Wohnung sexuell mißbraucht. Jeden Tag!
Nur 300 Meter von Stephanies Elternhaus entfernt!
Der Triebtäter fing das Mädchen am 11. Januar auf dem Schulweg ab und verschleppte sie.
Unfaßbar: Er saß schon einmal im Gefängnis. Warum hat ihn die Polizei nicht überprüft?
Gestern die unfaßbare Wende im Fall Stephanie: Ein Spaziergänger fand neben einem Papier-Container im gutbürgerlichen Stadtteil Striesen einen Zettel. Darauf stand: „Ich brauche Hilfe. Bitte rufen sie die Polizei. Laubestraße 2.“
Hat Stephanie den Zettel aus dem Fenster geworfen? Mit diesem Hilferuf lotste das mutige Mädchen die Ermittler gestern zur Wohnung des Kinderschänders.
Sieben Polizisten fuhren sofort zur Adresse in die Laubestraße. Sie klingelten mehrfach. Niemand öffnete, obwohl in der Erdgeschoß-Wohnung des unscheinbaren Mehrfamilienhauses Licht brannte!
Mit dem Schlüsseldienst knackten die Beamten eine halbe Stunde später die Wohungstür.
UND DANN DIE GEWISSHEIT!
Stephanie ist am Leben! Vorsichtig trug ein Polizist das Kind ins Freie. Stephanie hatte nur ein schwarzes T-Shirt, schwarze Socken und einen schwarzen Slip an.
Kurz darauf führten die Beamten Mario M. in Handschellen aus der Wohnung. Der Arbeitslose trug nur eine schwarze Unterhose. Heute wird er dem Haftrichter vorgeführt.
Wer ist das Sex-Monster? „Er hat Stephanie massivst sexuell mißbraucht“, so Staatsanwalt Christian Avenarius (46).
Eine Nachbarin beschreibt Mario M. als Einzelgänger, der sich nur mit seinen zwei Schäferhund-Mischlingen abgab: „Meist war er mürrisch und grüßte kaum. Aber zu Frauen und Kindern konnte er sehr nett sein.“
Erst vor zwei Monaten kaufte er sich Jalousien für seine Wohnung. Hat er die Entführung von Stephanie geplant?
Drei Stunden vor Stephanies Befreiung spielten sich in Dresden bewegende Szenen ab.
300 Mitschüler und Angehörige machten einen Gedenkmarsch, gingen Stephanies Schulweg. Auf einem Transparent hieß es: „Unglaublich. Mitten in einer Großstadt verschwindet ein Kind.“
Um Stephanie kümmern sich Ärzte und Psychologen. Ihre Eltern sind bei ihr.
ich ahbe selber zwei kinder Jungen und kleines Mädchen nicht auzudenken das man machtlos ist... Deutsche Justiz ist keine Justiz gegen Straftäter sondern das Paradies zum Mißbrauch für Sraftäter
unglaublich, was es für menschliche abgründe gibt.
mfg
GF
J.R.
Leuts, ich versteh´s ned.... *Kopfschüttel*
Bei "Ersttätern" ist was man so liest die durchschnittsstrafe ja unter 2 Jahren...
Das ist oftmals die Justiz in Deutschland,
denn die Gesellschaft hat immer Schuld,
nicht der Täter, der nur ein Opfer
dieser Gesellschaft ist.
Die 68er wirken noch immer nach.
Moderation
Zeitpunkt: 17.02.06 08:34
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Kommentar: Regelverstoß/Aufforderung zu einer Straftat
Zeitpunkt: 17.02.06 08:34
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Kommentar: Regelverstoß/Aufforderung zu einer Straftat
Mein Beileid und viel Kraft der Kleinen und den Angehörigen! Hoffentlich schaffen sie es, wieder ein normales Leben führen zu können!
utscheck
PS: Man darf nicht so weit gehn, ich wünsche mir trotzdem, dass die Sicherheitverwahrung nicht mehr von Nöten sein wird!
hatte schon mal geschrieben, daß unsere strafbemessung tlw. noch aus dem mittelaler stammt, wo es ein schlimmeres verbrechen war, dem fürsten den güldenen becher zu klauen, als seinem nachbarn den schädel einzuhauen. die strafbewehrung der verletzung körperlicher/seelischer unversehrtheit müßte bei uns drastisch angehoben werden, weil die verhältnismäßigkeit zu anderen straftaten, die lediglich sachgüter betreffen, nicht mehr da ist.
mfg
GF