Union und FDP wollen Rentenniveu absenken
Union und FDP wollen Rentenniveu absenken
Berlin (AFP) - Sowohl die CDU/CSU als auch die FDP erwägen eine weitere Absenkung des Rentenniveaus. Wenn es im kommenden Jahr nicht zu spürbaren Entlastungen für die Rentenkasse komme, "dann wird es eine Kombination aus Rentenkürzungen und Beitragserhöhungen geben müssen", sagte der CDU-Wirtschaftsexperte Hertmut Schauerte der "Welt am Sonntag". Die FDP will die gesetzliche Rente sogar auf eine Basissicherung reduzieren, um die Finanzprobleme der Rentenkassen zu lösen.
Schauerte sagte, die CDU setze auf Wachstum und zusätzliche Arbeitsplätze, um die Misere der Rentenversicherung zu überwinden. Dazu bleibe aber nur ein Jahr Zeit. CSU-Vize Horst Seehofer sprach ebenfalls von einer staatlichen Grundversorgung, die durch eine Pflicht zur privaten Altersvorsorge ergänzt werden müsse. Das Wahlprogramm der Union sieht bislang keine umfassende Rentenreform vor. Die Rede ist nur von einem Kinderbonus von 50 Euro monatlich.
"Wir wollen, dass nur noch ungefähr die Hälfte der Alterssicherung aus der gesetzlichen Rente, die andere Hälfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge gebildet wird", sagte der FDP-Rentenexperte Daniel Bahr. Auf diese Weise sollten die Finanzprobleme der Rentenkassen gelöst werden.
Drastische Einschnitte bei der Altersversorgung verlangte auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Er verlangte eine wirksame Senkung des Rentenniveaus und eine Konzentration der Hinterbliebenenversorgung auf wirklich Bedürftige.
Scharfe Kritik an den Forderungen nach Rentenkürzungen kam vom Bundessozialministerium. "Offenkundig wird die aktuell angespannte Lage der Rentenversicherung benutzt, um weitgehenden Forderungen nach Zerstörung der gesetzlichen Rente den Boden zu bereiten", erklärte ein Sprecher in Berlin. Rentenkürzungen und der Abbau von Ansprüchen seien mit der derzeitigen Bundesregierung "nicht zu machen".
Für eine Beschränkung auf eine Basisabsicherung plädierte dagegen auch der Renten-Experte Bert Rürup. "Den Jüngeren muss sehr deutlich gesagt werden, dass die gesetzliche Rente perspektivisch nur noch eine Basisabsicherung sein wird und dass zur Sicherung des Lebensstandards eine Zusatzvorsorge erforderlich ist", sagte Rürup der "WamS". Den Rentnern müsse klar sein, dass die bisherigen Nullrunden nicht die letzten waren.
Maul halten und wenn ihr sparen wollt..
http://www.ariva.de/board/222518#jump1975729
Am liebsten würden sie jedem Rentner einen PC schenken
wieso tun sich die Deutschen eigentlich so schwer damit, dies zu verstehen?
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Die Wahrheit vor der Wahl – "das hätten Sie wohl gerne gehabt.“
(Sigmar Gabriel auf die Frage, warum er seinen Vorstoß für Steuererhöhungen nicht vor der Wahl präsentiert habe, Ostthüringer Zeitung, 28.9.02)
Kann doch nicht so schwer sein, den Leuten zu sagen, "hey, hört mal zu, in 30 Jahren gibts nur noch 300€, kümmert euch, kauft fondsgebundene Rentenversicherungen"
Und wenn man denen das nicht sagen will, dann muss man die steuerlich begünstigen. so kann man denen das auch erklären.
Und was machen die Deppen von rot/grün??? Steuervergünstigungen für fondsgebundene Rentenversicherungen streichen... so dumm kann man doch gar nicht sein!
stattdessen, nichts einzahlen aber unsummen rausbekommen. und das für solche schwachsinnsentscheidungen.
ps die kamen nunmal allein von rot/grün!
Das würde dieses Land voranbringen.
Wir wollen, dass nur noch ungefähr die Hälfte der Alterssicherung aus der gesetzlichen Rente, die andere Hälfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge gebildet wird", sagte der FDP-Rentenexperte Daniel Bahr. Auf diese Weise sollten die Finanzprobleme der Rentenkassen gelöst werden.
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das heißt also das die arbeitnehmer sollen sich neben den gleichbleibenden rentenabzügen noch einmal mit der gleichen summe privat versichern, denn die mehrheit hat ja wohl keine betriebsrente, oder wie sollen das kleine mittelstandsbetriebe finanzieren? wo soll denn das geld dazu herkommen? sind die nur noch bescheuert? die sollten mal anfangen für ihre pensionen selber was einzuzahlen und die anwartschaft von 2 jahren mal íns 67. lebensjahr zu verlagern....also nee...wer die noch wählt ist selber schuld...
Die verlangen 800 Euro Mindestrente,aber die wollen eh nicht regieren.
Können in naher Zukunft nicht mehr Jobs geschaffen muss die Rente gekürzt werden,egal was uns Politiker vorm Wahlkampf vorgaukeln...
"...Tierärztin Frau Dr. Merkel kommt angetrabt"...
Die Altersvorsorge in der Schweiz
Stand: Juli 1999
Verfasser: Dietmar Geipel, Franz Eichenseher
Altersvorsorge in Deutschland
Im Koalitionsvertrag der deutschen Bundesregierung ist die Reform der Alterssicherung genannt. Ziel ist ein finanzierbares Rentensystem, das den Menschen im Alter einen angemessenen Lebensstandard garantiert. Die bestehende Rentenversicherung stößt auf Finanzierungsschwierigkeiten, die u.a. auf die sogenannten Fremdlasten und die Beschäftigungspolitik zurückzuführen sind. Zusätzlich hat das Nebeneinander verschiedener Systeme der Alterssicherung (Arbeiter- und Angestelltenversicherung, Beamten- und Politikerversorgung, Kammern für freie Berufe, Betriebsrenten auf der Basis der Freiwilligkeit, Versicherungsfreiheit für einen Teil der Selbständigen und für Nichterwerbstätige) zu Ungerechtigkeiten geführt und trifft zunehmend auf Kritik.
Altersvorsorge in der Schweiz
Ein Weg zur Zielfindung könnte für die deutsche Bundesregierung eine Anlehnung an das Rentensystem der Schweiz sein, wo die Altersvorsorge auf drei Säulen aufgebaut ist:
3-Säulen-System
1. Säule: Die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversicherung, die mit der Invalidenversicherung gekoppelt ist (AHV-IV)
2. Säule: Die "berufliche Vorsorge" ( BVG)
3. Säule: Zum Teil steuerlich begünstigtes, freiwilliges Sparen.
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (s. Artikel 34) sieht vor, dass die Leistungen der 1. Säule den Existenzbedarf decken und die der 2. Säule die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung angemessen ermöglichen soll.
Kreis der Versicherten
1. Säule: Obligatorisch versichert sind alle Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben oder dort eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Versicherung bzw. Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres, für Nichterwerbstätige nach Vollendung des 20. Lebensjahres.
Es ist also eine echte Volksversicherung, da im Gegensatz zur deutschen Rentenversicherung auch Beamte, Selbstständige und Politiker im gleichen System versichert sind.
2. Säule: Obligatorisch erfasst sind hier Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt zwischen 24.120 und 72.360 SFr/Jahr gegen die Risiken Tod und Invalidität ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres, für die Altersvorsorge ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres. Die Pensionskassen können jedoch auch Arbeitnehmer mit Einkommen in ihren Geschäftsordnungen berücksichtigen, die außerhalb der obligatorisch vom BVG vorgesehen Einkommen liegen. Hierbei werden Arbeitnehmer mit Einkommen sowohl unterhalb wie auch oberhalb der genannten Einkommensgrenzen versichert (so genannte außerobligatorische Versicherung).
Finanzierung
1. Säule: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zusammen 9,8% vom Arbeitsentgelt, je zur Hälfte.
Selbständige zahlen 9,2% ihres Erwerbseinkommens. (Erwerbsein- kommen = Unternehmensgewinn nach Abzug von Zins für das in den Betrieb investierte Kapital). Die Beitragssätze sind auch von hohen und höchsten Einkommen zu entrichten - es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze.
Nichterwerbstätige zahlen vermögensabhängig mindestens 390 bis maximal 10.100 SFr/Jahr.
Kapitalerträge unterliegen nicht der Beitragspflicht.
Die Finanzierung der 1. Säule erfolgt im Umlageverfahren, d.h. die Einnahmen eines Jahres sollen die Ausgaben decken.
Die öffentliche Hand (Bund und Kantone) beteiligt sich bei der Finanzierung der 1. Säule mit 20% der jährlichen Ausgaben.
2. Säule: Beiträge sind obligatorisch nur vom Arbeitsentgelt zwischen 24.120 SFr/Jahr und 72.360 SFr/Jahr zu entrichten. Es ist zwischen den Beiträgen für die Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität und für Altersleistungen zu unterscheiden.
Die Beiträge betragen in Abhängigkeit von der Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) für Risikoleistungen 3,3% bis 7,5% und für Altersleistun- gen 7% bis 18%, gestaffelt nach Altersgruppen - mindestens aber 3.015 SFr/Jahr.
Der Arbeitgeber hat mindestens die Hälfte der Beiträge zu übernehmen.
Für die 2. Säule (berufliche Vorsorge) gilt das Kapitaldeckungsverfahren, d.h. die Beiträge werden auf individuellen Konten der Arbeitnehmer gesammelt und mit gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 4% verzinst.
Zur 2. Säule wird kein Staatszuschuss erbracht.
Leistungen
1. Säule: Die Altersrente beginnt für Männer nach Vollendung des 65., für Frauen z.Zt. nach Vollendung des 62. Lebensjahres (2001: ab 63, 2005: ab 64). Die Vollrente beträgt bei vollständiger Beitragsdauer (Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege von Familienangehörigen gehören dazu) monatlich 1.005 SFr. (Mindestrente) und beitragsabhängig bis monatlich 2.010 SFr (Höchstrente). Die Renten eines Ehepaares dürfen 150% des Höchstbetrages, also monatlich 3.015 SFr, nicht übersteigen. (Stand: 1. Januar 1999.)
In der Regel erfolgt alle 2 Jahre eine Anpassung der Renten an die Lohn und Preisentwicklung.
2. Säule: Männer erhalten nach Vollendung des 65., Frauen z.Zt. nach Vollendung des 62. Lebensjahres eine Altersrente in Höhe von derzeit 7 ,2 % pro Jahr des angesammelten Altersguthabens einschließlich Zinsen.
Bis spätestens 3 Jahre vor Rentenbeginn kann die Auszahlung des Altersguthabens, anstelle einer Rentenzahlung, beantragt werden.
Steuerpflicht
Die Renten der 1 Säule sind grundsätzlich steuerpflichtig, allerdings nur zu einem bestimmten Steuersatz und mit Freibeträgen.
Die Renten der 2. Säule sind im vollen Umfang steuerpflichtig.
Fazit
Die Orientierung am schweizerischen System der Altersvorsorge könnte auch für Deutschland zielführend sein.
Das betrifft insbesondere:
· Der Einbezug aller Bürger als Rentenbeitragszahler und der Wegfall der Bemessungsgrenze bei Erwerbstätigen bringen hohe Transparenz bei fairer Verteilung und schaffen gesteigerte Akzeptanz, soziale Sicherheit und sozialen Frieden.
· Anpassungen lassen sich einfacher durchführen, weil es vergleichsweise weniger Ausnahmeregelungen gibt.
· Die steuerlichen Anreize durch geringere Besteuerung schaffen Raum für zusätzliche private Vorsorge ( 3. Säule).
· Die Mindestrente ist gesichert durch Staatszuschüsse.
· Die Finanzierung der 2. Säule im Kapitaldeckungsverfahren nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen bringt höhere Rendite, weil Pensionskassen im Wettbewerb stehen.
· Das gemeinsame System verstärkt Solidarität zwischen den Generationen und allen Bevölkerungsgruppen.
· Nachteilig scheint sich auszuwirken, dass in der 2. Säule Geringverdiener nicht obligatorisch erfasst werden. Darüber hinaus wird durch die höhere Beitragszahlung für ältere Arbeitnehmer deren Beschäftigung nicht gefördert.
warum einfach wenns auch teuer geht!?
Rentenversicherung in der Schweiz: Solidarische Millionäre!
Ob Top-Manager, Student oder Hausfrau: In der Schweiz müssen alle Beiträge zur Rentenversicherung zahlen - je nach ihrer Leistungsfähigkeit.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet das Kernstück der schweizerischen Alterssicherung. Diese solidarisch organisierte Volksversicherung setzt in großem Umfang auf Umverteilung zwischen den Versicherten, denn in der AHV sind alle in der Schweiz wohnenden Personen versichert und zahlen Beiträge.
Kennzeichnend für das "Schweizer Modell ":Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze (in Deutschland werden Rentenversicherungsbeiträge für Löhne und Gehälter nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gezahlt). Außerdem werden neben Erwerbseinkünften auch andere Einkommensarten herangezogen, z.B. Einkünfte aus Kapitalanlagen. Abgesichert ist damit auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit. Auch wer nicht erwerbstätig ist (z.B. Hausfrauen), zahlt - je nach finanziellen Verhältnissen (Vermögen, Grundbesitz, Kapitaleinkünfte etc.) - einen festen Beitrag zwischen 390 und 10'000 SFr im Jahr. Dadurch tragen alle Schweizer je nach Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Alterssicherung bei.
Die Renten begrenzt
Die monatlichen Renten sind dagegen nach oben und unten begrenzt, sie liegen derzeit zwischen 1'250.00 und 2'150.00 SFr. Wer gut verdient (Jahreseinkommen über 72 360 SFr), erhält deshalb mit der Maximalrente von 2'150.00 SFr keine Leistung, die seinen Beiträgen entspricht, trägt aber wesentlich zur Finanzierung der Renten von Geringverdienenden bei.
Das geflügelte Wort dafür:"Der Millionär braucht die AHV nicht, aber die AHV braucht den Millionär." Die Höhe der individuellen Rente hängt von der Versicherungsdauer, dem Jahreseinkommen und so genannten Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ab, die für Kindererziehung bis zum 16.Lebensjahr und für die Pflege von Angehörigen gewährt werden.
Darüber hinaus werden in der AHV die Rentenansprüche von Eheleuten ausgeglichen. Haben beide Ehepartner das Rentenalter erreicht, erhalten sie je die Hälfte der während der Ehe gemeinsam erworbenen Anwartschaften, zusammen maximal 150 Prozent der Höchstrente (3'225.00 SFr). 2003 lag die Durchschnittsrente der AHV bei 1'780 SFr (bei Männern und Frauen fast gleich hoch).
Die Ergänzungsleistungen (EL)
gehören zusammen mit der AHV und IV zum sozialen Fundament unseres Staates. Sie helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind weder Fürsorge noch Sozialhilfe. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf. Die Ergänzungsleistungen sind eidgenössisch geregelt und werden durch die Kantone ausgerichtet.
Sollte eine Person durch die AHV, weil die 2. Säule fehlt, eine zu tiefe Rente haben, so hat diese Person Anspruch auf Ergänzungsleistungen, diese können dann durchaus SFr 1'500.00 erreichen.
Zu IDTE2: Die Schweiz ist kein Zwergstaat, sie ist ein Kleinstaat, da schimmert etwas Ueberheblichkeit durch, die nicht angebracht ist. Nichts für Ungut.
Einzahler das ganze finanzieren und der Rest aussen vor bleibt.
Nehmen wir die Ex - DDR die bekommen Rente und haben nichts einbezahlt.
Es wäre gerecht gewesen die Rente ab 1990 über die Mehrwertssteuer zu
finanzieren.
Unser Pech ist,dass unsere Millionäre ihre Kohle in die Schweiz schaffen
und keiner hindert sie daran.
Würde auf fortgesetzte Steuerhinterziehung,Gefängnis stehen (Mind.5 Jahre)
würde es sich so mancher überlegen.
Verstehe Dich.
Wir haben wirklich ein gutes Modell.
Das Gute an der Sache. Die Reserven der AHV
sind für rund ein Jahr da.
Die AHV ist in der Schweiz eine heilige Kuh und
darf vom Staat nicht angetastet werden.
Da würde der Souverän wuchtig nein sagen.
Gruss quantas
Was hat das fremde Kapital das im !"Zwergenstaat Schweiz" auf den Banken liegt, mit
der AHV-Rente zu tun?
Wenn den auf diese rund 3,5 Billionen SFr. AHV bezahlt würde, so bekäme jeder Schweizer in Zukunft eine Luxus-Pension.
Absurde Theorie von Dir!
Und Deine Sachverständigen belohnen dies mit Grün. Kompliment an den Spender!
salute quantas
Lesen und dann verstehen ist scheinbar ein schwieriges Unterfangen.
Es hat etwas mit unbändiger Gier zu tun,dass die Reichen scheinbar nicht
bereit sind,ihren Beitrag zu einem System zu leisten,dass sie erst reich
gemacht hat.
Und mit den Zwergen-Gangsterstaaten die diese Gier zum eigenen Vorteil unterstützen.
Und dadurch sich Gelder erwirtschaften,die ihnen nicht zustehen.
Wäre der Grund nur die höheren Steuern ,gäbe es in Ländern wie der Schweiz
keine Steuerhinterziehung.
Es ist die unbändige Gier.
Aber hier kommt die unsägliche Dummheit der Menschen zum trage,dass
sie solchen Abzockern-ich nenne sie "Gieriges Pack" auch noch zujubeln.
Die Dummheit ist halt grenzenlos.
Wieso muß man wenn man 10 Millionen verdient,dem Staat 7 Millionen davon abgeben ?.
Wenn die mit dem Geld noch umgehen könnten wäre das was anderes.
Jetzt sagt Ihr der hat es doch,eben, der regt sich genauso darüber auf wie wir der nur 2000 verdient und davon 1000 abgibt.
Ich sage euch nochmal wie wir sofort alle Geldsorgen los werden,jedem der hier einreist und in den letzten 25 Jahren eingereist ist ,ab sofort keine Sozialhilfe oder nach Hartz4 genannte Grundsicherunggeld mehr geben,dann haben wir Geld genug.
Wir bekommen das im Ausland auch nicht was es hier alles gibt.Fakt.
Deutschland hat zwar die höchsten steuern aber bezahlt wird am wenigsten.
Das war unter jeder Regierung so-dass Gelder ins Ausland transferiert wurde.
Würden wir alle Beamten rausschmeissen würden wir auch im Geld schwimmen.
Ausserdem ist der Spitzensteuersatz 53 oder 54 %
Wenn er in der DDR geboren worden wäre zb wär nix gewesen mit Rennsport,
Trabbi schieben wäre angesagt.