Die Schweiz ein Land von Verbrechern und Ganoven?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 12.07.17 20:50 | ||||
Eröffnet am: | 05.07.04 12:05 | von: Dr.UdoBroem. | Anzahl Beiträge: | 34 |
Neuester Beitrag: | 12.07.17 20:50 | von: Grinch | Leser gesamt: | 8.384 |
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Zu wenig Platz für Häftlinge
Strafvollzug Alte Anstalten wieder nutzen?
Platznot hinter Gittern: In der ganzen Schweiz sind die geschlossenen
Strafanstalten voll oder gar überbelegt. Mit diversen Notmassnahmen
versuchen die Kantone, das Pro- blem in den Griff zu bekommen.
Christine Brand
Raum ist in Strafanstalten an sich bereits ein Luxusgut. Jetzt wird es noch
enger: Weil die Zahl der verurteilten Straftäter vielerorts die Zahl der
vorhandenen Haftplätze übersteigt, werden die bereits voll besetzten Anstalten
überbelegt. Die Häftlinge sitzen zu zweit in einer Einer- oder zu dritt in einer
Zweierzelle. «Wir haben bisher 22 Notbetten in voll belegten Zellen
aufgestellt», sagt die bernische Polizeidirektorin Dora Andres. «Zudem haben
wir Aufenthaltsräume in Zellen umwandeln müssen.» Gleichzeitig hat sich das
bernische Amt für Freiheitsentzug und Betreuung an die
Strafverfolgungsbehörden gewandt – mit der Bitte, gewisse nicht dringliche
polizeiliche Aktionen zu verschieben und die Einweisung von Personen, die
wegen Bagatellfällen verurteilt wurden, zurückzustellen. Auch sollten
Untersuchungshaften so schnell als möglich abgeschlossen werden.
Altes Gefängnis vor Wiedereröffnung?
Doch damit ist das Problem nicht vom Tisch. «Ich werde der Regierung
beantragen, das Gefängnispersonal aufzustocken und ein altes, geschlossenes
Gefängnis wieder zu öffnen», sagt Dora Andres. Derzeit wird in Bern geprüft,
welches der bereits geschlossenen Bezirksgefängnisse ohne allzu grosse
Investitionen wieder in Betrieb genommen werden könnte – Gefängnisse
notabene, die durch Neubauten ersetzt werden mussten, weil sie den
Standards nicht mehr genügten.
Bern steht mit diesem Problem nicht allein da. Auch in anderen Kantonen
herrscht Platznot hinter Gittern, etwa im Aargau. Notbetten dienen auch hier
als Notlösung. Und doch gibt es Listen mit gegen 200 rechtsgültig
Verurteilten, die auf einen Gefängnisplatz warten. Ähnliches hat die
Westschweiz gemeldet: In der Waadt wurden Belegungszahlen von bis zu 130
Prozent verzeichnet. Im Genfer Gefängnis Champ-Dollon wurde vor einigen
Wochen eine Rekordbelegung von 432 Insassen registriert – bei ursprünglich
270 Plätzen.
Auslastung oft über 100 Prozent
Auch Florian Funk, Sekretär des Strafvollzugskonkordats Ostschweiz, kennt
das Problem. «Seit längerem.» Die geschlossenen Anstalten und Gefängnisse
seien praktisch in allen Kantonen des Konkordats brechend voll. «In der
Anstalt Pöschwies in Zürich sind 60 Zellen gar doppelt belegt», sagt Funk.
Insgesamt liege die Auslastung im Kanton Zürich bei 109 Prozent. «Das
heisst, es sind 60 Plätze besetzt, die eigentlich gar nicht existieren.» Ähnlich
sehe es in den übrigen Kantonen aus – mit steigender Tendenz. Fürs Personal
bedeutet das laut Funk mehr Arbeit und ein grösseres Sicherheitsrisiko. «Es
entstehen mehr gefährliche Situationen.» Auch für die Häftlinge sei eine
Dreier- oder Viererbelegung in den Zellen ausserordentlich.
Dass durch die Überbelegungen mancherorts den Empfehlungen der
Europäischen Menschenrechtskonvention nicht nachgekommen wird, wird
hingenommen. «Bald aber werden wir eine Situation erreichen, in der wir die
Gefängnisse nicht mehr so führen können, wie man sich das in der Schweiz
eigentlich vorstellt.» Ganz so schwarz mag Robert Frauchiger, Sekretär des
Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz, nicht malen. Zwar sind
auch in seinen Kantonen die geschlossenen Anstalten voll belegt. Und es
kommt vor allem in den Untersuchungsgefängnissen zu «Rückstaus».
Frauchiger denkt aber, dass es sich um eine Art Wellenbewegung handelt, die
im Strafvollzug immer wieder auftritt.
Warum diese Überbelegungen? Florian Funk verweist auf die
Kriminalstatistik. Diese stützt sich zwar auf Anzeigen, nicht auf Verurteilungen.
Doch sie zeigt, dass die Kriminalität 2003 zum dritten Mal in Folge gestiegen
ist. Die Behörden registrierten 8 Prozent mehr Delikte als 2002. Insbesondere
Gewaltdelikte haben markant zugenommen.
Oltner Tageblatt Montag, 5. Juli 2004, 11:49 Uhr
Was wäre erst los, wenn die ganzen Geldwäscher juristisch verfolgt würden?
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Darf ich mal was fragen, warum haben hier Leute wie chrismitz und zombi etwas gegen die Schweiz? Ist doch ein schönes Land.
Ich weiss Du bist ein Intelektueller!
Ich weiss Du bist ein Doktor!
Aber ich weiss noch vieles nicht von Dir.
Erzähl doch einmal etwas aus Deinem Leben, nicht aus dem politischen, diese Story ist schon gepostet worden.?
Ich will doch lernen.
Dein bilanz aus der
verrotteten und rückständigen Schweiz.
Dass Du AN ein überlegenes Genmaterial hast, musst Du mir nicht sagen, dass merkt man schon an Deinen Postings.
*lol*
Europas.
Nun mal ehrlich wer wollte da leben ?
Die meisten weissen sich selber ein aus Gier und weil sie Ganoven
sind und fastalle haben lebenslänglich denn für eine normale
Gesellschaft taugen sie nicht mehr.
Früher war die schärfste Bestrafung Kerker ,heute ist es die Schweiz.
;-)
Kommt das Rauschen mit einer Art Flirren und Sirren oder eher mit ziselierten kleinen Ornamenten aus Alabaster?
Wahrscheinlich mussten die Postkutschpferde neu beschlagen werden zwischendurch.
Truth is stranger than fiction, because fiction has to make sense
vorgelesen? Dat is aber hart. Ich habe ariva.de (nach letztem Do.) so konfiguriert, dass bei Postings von b aus Z nur noch ein Grundrauschen ertönt. Dann mach ich das Radio lauter und schon sehe ich seine Postings auch nicht mehr. Geile Funktion ;-)
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Datenschutzbeauftragter sieht die Privatsphäre in Gefahr
Thür nimmt auch das Web unter die Lupe. Bei der Bekämpfung des Terrorismus und in der video-überwachten Internet-Gesellschaft ist laut dem Eidg. Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür die Privatsphäre ständig in Gefahr. Jedermann sollte über die Nutzung seiner Daten wachen.
Bei der Präsentation seines Jahresberichtes forderte Thür in Bern alle Bürgerinnen und Bürger auf, den Datenschutz nicht den Behörden zu überlassen, sondern die Privatsphäre selber zu definieren. Denn der gläserne Mensch sei eine mögliche Perspektive für die sehr nahe Zukunft.
Die Dynamik in Richtung mehr Überwachung der Bürgerinnen und Bürger sei unverändert, sagte Thür. Die turbulente Entwicklung neuer Technologien und das Aufschalten und Verewigen "von Allem" im Web seien heikel, das Gefahrenpotenzial sei erheblich. Es bestehe die Tendenz, die neuen Risiken für die Privatsphäre zu negieren.
Thür fordert, dass bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu allererst die Wirksamkeit der bestehenden Gesetze zu überprüfen ist. Auch in Krisenzeiten sollten neue Gesetze nur dann geschaffen werden, wenn fest stehe, dass es nicht lediglich am Vollzug der geltenden Erlasse fehle.
Der Datenschutzbeauftragte verlangt namentlich, dass die Fluggesellschaften Daten an US-Behörden nur unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeit der Passagiere übermitteln. Er kritisiert die Massnahmen, welche die USA im Zivilluftverkehr planen, weil diese weder verhältnismässig noch zweckdienlich seien.
Die Übermittlung von Passagierdaten setze ein Abkommen voraus, das die allgemeinen Datenschutzgrundsätze garantiere, sagte Thür. Verhandlungen seien zur Zeit unter der Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) im Gange. Bis das Abkommen in Kraft trete, sollen mit einer Zwischenlösung die Fluggäste informiert werden.
Mehr als ein Viertel der Ausländer liess sich einbürgern
Eingebürgerte Ausländerinnen (Archiv) [Bild: Keystone] 28 Prozent der in der Schweiz wohnhaften Personen waren zum Zeitpunkt ihrer Geburt Ausländer. Das sind über 2 Millionen Menschen. Mehr als ein Viertel von ihnen (526 700 Personen) liess sich im Laufe ihres Lebens einbürgern.
[sda] - Diese Zahlen hat das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (sfm) im Auftrag des Bundesamtes für Statistik aus den Daten der Volkszählung 2000 ermittelt. Die Studie zieht eine Bilanz über die Situation der Migrantinnen und Migranten in der Schweiz und ihre Integrationsmerkmale.
Migrantinnen und Migranten aus Südeuropa und dem Balkan leben im Allgemeinen in Familienhaushalten mit Kindern, während es sich bei deutschen und französischen Migrantinnen und Migranten häufig um "Singles" handelt.
Insgesamt sind 20,5 Prozent (1,5 Millionen Personen gemäss Volkszählung 2000) der Schweizer Wohnbevölkerung ausländischer Nationalität.
Art. 29 BüG
Irrtümlich angenommenes Schweizer Bürgerrecht
1 Der Ausländer, der während wenigstens fünf Jahren im guten Glauben gelebt hat, er sei Schweizer Bürger, und während dieser Zeit von kantonalen oder Gemeindebehörden tatsächlich als solcher behandelt worden ist, kann erleichtert eingebürgert werden.
*LOL*
Einbürgerung
Das Schweizer Bürgerrecht kann im ordentlichen Verfahren oder durch die erleichterte Einbürgerung erworben werden.
Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Zuerst braucht es eine Einbürgerungsbewilligung des Bundes . Anschliessend kann man sich bei der Gemeinde und im Kanton um das Bürgerrecht bewerben. Diese haben eigene, zusätzliche Voraussetzungen für die Einbürgerung. Es besteht kein Anspruch auf Einbürgerung in der Gemeinde und im Kanton.
Voraussetzungen für die Einbürgerungsbewilligung
- 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbrachte Jahre werden doppelt gerechnet);
- Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse;
- Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen;
- Beachten der schweizerischen Rechtsordnung;
- keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz.
Erleichterte Einbürgerung
Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.
Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern
Mit dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts sind Rechte und Pflichten verbunden (z.B. Stimm- und Wahlrecht, Militärdienstpflicht).
Wiedereinbürgerung
Wie bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig; der Kanton und die Gemeinde haben ein Beschwerderecht. Eine allgemeine Voraussetzung für die Wiedereinbürgerung ist die Verbundenheit in der Schweiz. Die Wiedereinbürgerung steht Personen offen, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben (durch Verwirkung, Heirat oder Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht).
Impressum Ihre Meinung Nutzungsbedingungen
© 2003 Schweizerische Bundeskanzlei info@ch.ch
...der Polizeidirektor konnte sich in seinem Einfamilienhaus richtig entspannen, ein rarer Moment für den 57-Jährigen. Denn normalerweise sieht Scherrer Probleme, wo er hinguckt, und am liebsten würde er sie alle lösen, aufs Mal und augenblicklich. Jeden Morgen, wenn der Polizeirapport auf seinem Tisch landet, wird er wieder an die Gefahren des Alltags erinnert und auch jedes Mal, wenn er durch sein Bürofenster auf die Bieler Altstadt schaut. «Die Chancen, dass ich auf der Strasse einen Schwarzen sehe, stehen bei 40 Prozent», rechnet er vor und fügt an: «Biel ist wie eine Grossstadt zu einem Magneten für widerrechtlich agierende, so genannte Randständige und Kleinkriminelle, geworden. Das kann ich nicht tolerieren.»...
...In seinem Büro zündet Jürg Scherrer seine Pfeife an und klagt: «Es ist mir unverständlich, dass man Alkoholiker und Drogensüchtige nicht zum Zwangsentzug einweisen kann ohne deren Einverständnis.» Wenn es nach ihm ginge, müsste es Gesetze geben, die dem Staat erlaubten, die Randständigen der Resozialisierung zuzuführen und die Asylbewerber in geschlossene Camps zu verfrachten...
Ich gehe mal davon aus, daß Du das jetzt nicht verstanden hast.