14-Jährige wird vergewaltigt, Passanten schauen zu


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Neuester Beitrag: 20.08.03 11:23
Eröffnet am:02.06.03 15:14von: BeMiAnzahl Beiträge:51
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10041 Postings, 8097 Tage BeMi14-Jährige wird vergewaltigt, Passanten schauen zu

 
  
    #1
02.06.03 15:14
SPIEGEL ONLINE - 02. Juni 2003, 12:44
URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,251236,00.html

14-Jährige wird vergewaltigt, Passanten schauen zu

Im schleswig-holsteinischen Heide ist eine 14-Jährige zum zweifachen Opfer geworden: Eines Vergewaltigers - und der beinah unglaublichen Ignoranz ihrer Mitmenschen. Etliche Passanten beobachteten die Tat in der Fußgängerzone - ohne einzugreifen.

Heide - Das Mädchen war am Donnerstagabend mit dem Fahrrad auf dem Weg nach Hause gewesen, als sie in die Hände eines betrunkenen 19-Jährigen fiel. In der Fußgängerzone der 20.000-Einwohnerstadt Heide verging sich der Mann an dem Mädchen, berichtete die Polizei am Montag. Etliche Passanten, die die Vergewaltigung beobachten, griffen nicht ein.

Die Jugendliche habe anfangs sogar eine Frau mittleren Alters um Hilfe gebeten, ohne dass etwas passierte. Von einem Balkon aus beobachteten laut Polizei drei Männer die Tat - auch sie griffen nicht ein. Unweit vom Tatort habe eine ebenso untätige kleine Gruppe von Frauen gestanden. Viel zu spät hätte schließlich jemand die Polizei alarmiert.

"Wenn die Menschen nur ein wenig Courage gehabt hätten, dann hätten sie wenigstens die Polizei informiert", erklärte der Kripo-Beamte Reinhold Laaser am Montag in Heide. "Vielleicht wussten sie nicht, was sie tun sollten." Für einen kurzen Anruf brauche man aber keinen Mut.

Die Polizei verlange nicht, dass sich jemand selbst in Gefahr bringe, um einem anderen zu helfen. "Sie erwartet jedoch, dass sie in solchen oder ähnlichen Fällen zumindest über Notruf 110 in Kenntnis gesetzt wird", hieß es in der Mitteilung der Polizei.



 

179550 Postings, 8357 Tage GrinchWieso "in Gefahr begeben"?

 
  
    #2
02.06.03 15:19
Drei erwachsene Männer werden doch spielend mit nem 19jährigen Lutscher fertig. Um das Mädel tuts mer leid.  

2738 Postings, 8313 Tage onfiredas schärfste an der sache ist,

 
  
    #3
02.06.03 15:24
der perversling wurde am freitag früh wieder auf freien fuss gesetzt. es besteht keine fluchtgefahr. armes armes deutschland!!!

stell dir vor du hättest ihm mit dem fuss ein paar rippen gebrochen und irgendein anderer idiot sagt noch aus du hättest unzulässig hart reagiert. dann würdest du jetzt sitzen und der wäre frei.

bin ich froh, dass ich in ein paar jahren wieder in namibia bin. bis 1990 wurde man für die starftat noch gehängt.  

434 Postings, 7892 Tage Nordland2003Ich wäre gern dazwischengegangen

 
  
    #4
02.06.03 15:44
Nicht weil ich ein Proll, Idiot oder gewaltverherrlichender Mensch bin, sondern weil ich so etwas nicht mitansehen könnte.
Die Passanten müßten genauso bestraft werden wie der Täter!

Tja und nun schon wieder auf freiem Fuß, dito armes Deutschland!
Manchmal wünsche ich mir Maßnahmen aus alten Tagen für solches Gesindel.

 

25551 Postings, 8495 Tage DepothalbiererIn einem Land, wo sich die Leute Alles bieten

 
  
    #5
02.06.03 15:47
lassen, vom staatlich geförderten Betrug über Gebührenabzocke aller Art, in Verbindung mit einer Justiz, die bevorzugt Leute bestraft, die man für kleine Vergehen mit hohen Geldstrafen belegen kann, braucht man sich darüber nicht zu wundern.

Es muß erst Alles richtig schlecht werden, bevor es wieder einigermaßen gut wird.  

51345 Postings, 8825 Tage eckiDas ist wirklich krank an Deutschland. :-(

 
  
    #6
02.06.03 15:48
Das da keiner hilft.

Kann man da nicht welche wegen unterlassener Hilfeleistung drankriegen?

Wenn da ein Haufen Schläger unterwegs sind, oder einer mit dem Ballermann, dass man da nicht den Helden spielen mag, verstehe ich gut, aber einem Besoffinger, der sich an einem Kind (14!) vergeht nicht beistehen. Wo sind wir denn. :-(

Grüße
ecki  

51345 Postings, 8825 Tage eckiEntschuldigt den Satzverdreher, da war ich

 
  
    #7
02.06.03 15:49
wohl zu erregt....

Natürlich dem Kind beistehen...

Grüße
ecki  

179550 Postings, 8357 Tage GrinchSolchen Spassten gehört auf die

 
  
    #8
02.06.03 15:58
Fresse. Und das den ganzen Tag. Voller begeisterung auf die Fresse hauen. Hat nichts mit Gewaltverherrlichung zu tun. Nur mit Gerechtigkeitsempfinden. Und wenn der Staat nix macht, werden irgendwann die Bürger das wieder in die Hand nehmen. Ich hoffe das die Idioten die da zugekuckt haben, nicht mehr in den Spiegel sehen können, ohne gleich zu Kotzen.

Von unterlassener Hilfeleistung würd ich da gar nicht mehr sprechen. Für mich ist das eher eine Duldung.  

34698 Postings, 8754 Tage DarkKnightKann ich mir nicht vorstellen, in einem

 
  
    #9
02.06.03 16:10
Land, wo wegen jedem Scheiß die Polizei gerufen wird.

Die Geschichte sieht in einer Woche sicher ganz anders aus. Wahrscheinlich hat die Kleine ihren neuen Lover (vermutlich ein Russlanddeutscher) zu sehr gereizt und war überrascht, wie weit er gehen würde. Zu Hause dann, im Angesicht der Tatsachen, erfindet man vor den Eltern ne andere Story.

Wir werden noch sehen.  

4561 Postings, 8019 Tage lutzhutzlefutzDas könnte so sein!

 
  
    #10
02.06.03 16:18
Zu Zeiten von Internet und Privatfernsehen wird alles immer schnell hochgeschaukelt, so wie damals, als angeblich ein paar Nazis einen kleinen Jungen im Freibad ertränkt haben soll, der dämliche Gerd gleich hingefahren ist und nachher alles doch ganz anders war.

Spiegel gilt für mich leider schon seit etwas längerem nicht mehr als garant für seriöse Berichterstattung, sondern erreicht von Tag zu Tag immer mehr das Bildzeitungsniveau. Paßt zu unserem Land, wo daß Volk eine unfähige Regierung duldet, da macht man Quote eben nur noch mit Aufschneiderei in der Boulevard-Presse...  

122 Postings, 7858 Tage Pius XIII.DK: Russlanddeutscher?

 
  
    #11
02.06.03 16:20
Diesmal kein Nigger?
Toll, dass Du so ganz ohne Vorurteile auskommst, mein Sohn!

P13
 

10041 Postings, 8097 Tage BeMidpa-Meldung

 
  
    #12
02.06.03 16:38
14-Jährige in Fußgängerzone missbraucht - Passanten sahen zu
Heide (dpa/lno) - Nach dem sexuellen Missbrauch einer 14-Jährigen auf offener Straße in Heide prüft die Polizei, ob sie gegen mehrere Erwachsene ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung einleitet. Die Passanten hatten tatenlos zugegesehen, als das Mädchen am Himmelfahrtsdonnerstag in einer Fußgängerzone von einem betrunkenen 19-Jährigen angefallen wurde. Das Mädchen konnte sich schließlich selbst befreien und fliehen. Der Täter wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft sah keine Haftgründe und entließ den Täter.


dpa/regioline vom 02.06.2003 15:35    

10041 Postings, 8097 Tage BeMiPolizeimeldung dazu:

 
  
    #13
02.06.03 16:40
Vergewaltigung am 29.05.03 in Heide (Ergänzungsmeldung)

Heide (ots) - Presseinformationen hinsichtlich der Tat, des Opfers und des Täters behält sich die Staatsanwaltschaft Itzehoe (04821/66-0) vor.

Die Kriminalpolizei Heide wurde authorisiert, Auskünfte über das Verhalten von Zeugen zu geben, die vom Opfer angesprochen und um Hilfe gebeten wurde.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand wurde bereits im Anfangsstadium der Tatausführung eine Frau mittleren Alters vom Opfer mit der Bitte angesprochen, ihr zu helfen, da sie belästigt werde. Die Frau schien das auch verstanden zu haben, tat aber weiter nichts und ging weiter.

Von einem Balkon sollen nach Angaben des Opfers mind.zwei Männer das weitere Geschehen beobachtet haben können. Von dort erfolgte keine Reaktion. Sie konnten, ebenso wie die o.g. Frau, bisher nicht ermittelt werden.

Nachdem das Tatgeschehen sich innerhalb der Gehstraße verlagert hatte und Täter und Opfer auf dem Boden lagen, sprach das Opfer eine Gruppe von drei weiblichen und einer männlichen Person an, die das Geschehen ebenfalls verfolgen konnte. Sie bat die Personen, ihr zu helfen ("Ich werde hier belästigt! Tun Sie was"). Daraufhin erfolgte keine Reaktion.

Erst als das Opfer sich befreien konnte und den Tatort verlassen wollte, weil Ihr Vater eintraf, benachrichtigte jemand aus der Gruppe heraus per Handy die Polizei, die kurz darauf eintraf und den Täter am Tatort festnehmen konnte.

Die Kriminalpolizei prüft, inwieweit sich die Zeugen einer unterlassenen Hilfeleistung gem. § 323a StGB strafbar gemacht haben. Kernpunkt ist die Frage, wie die Zeugen den Sachverhalt einschätzen konnten bzw. eingeschätzt haben.

Nach dem jetzigen Informationsstand hätte möglicherweise eine Fortführung der Straftat verhindert werden können, wenn bereits die erste angesprochene Passantin die Polizei informiert hätte.

Wichtiger Hinweis: Bei dieser Meldung handelt es sich um eine Original-Pressemitteilung der Polizei. Sie wurde automatisch in unseren Dienst übernommen und von uns redaktionell nicht bearbeitet.

newsaktuell/ots vom 02.06.03 16:24
 

10041 Postings, 8097 Tage BeMiVerurteilung?

 
  
    #14
02.06.03 16:47
- Jugendstrafrecht
- mildernde Umstände, da betrunken.
Bewährung!  

51345 Postings, 8825 Tage eckiMilderung wegen Saufen gehört abgeschafft! o. T.

 
  
    #15
02.06.03 16:55

8584 Postings, 8530 Tage Rheumax19jährige fallen gemeinhin

 
  
    #16
02.06.03 16:57
nicht unter das Jugendstrafrecht und einen Strafrabatt wegen Alkoholgenuß gibt es, soweit ich weiß, auch nicht mehr.
Dass unsere Justiz viel zu milde mit solchem Gesindel umgeht, ist eine andere Sache.
 

10041 Postings, 8097 Tage BeMiJugendstrafrecht

 
  
    #17
02.06.03 16:59
Über das 18. hinaus bis einschließlich zum 21. Lebensjahr (maßgeblich ist das Alter zur Tatzeit) kann das Gericht nach Ermessen darüber entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Dies richtet sich nach der persönlichen Reife des Täters.
 

34698 Postings, 8754 Tage DarkKnight@Pius: vor 20 Jahren hatte ich keine Vorurteile

 
  
    #18
02.06.03 17:04
heute übrigens auch nicht, nur empirische Erkenntnisse mit hohem Wahrscheinlichkeitsgehalt des Eintreffens.

Mehr isses nnicht. Wenn ich durch die Wand will, renne ich nicht mehr mit dem Kopf dagegen, ich nehme die Tür.

Alles andere ist bescheuert.  

8584 Postings, 8530 Tage RheumaxDeswegen "gemeinhin"

 
  
    #19
02.06.03 17:09
aber leider hat das Gericht auch diesen Spielraum, um den Täter zu schonen.  

10041 Postings, 8097 Tage BeMiStrafmilderung wegen

 
  
    #20
02.06.03 17:24
Alkoholmissbrauch wurde nicht abgeschafft.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html

StGB § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe

--------------------------------------------------

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:

1.  An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht

   unter drei Jahren.2.  Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des    angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für    die Höchstzahl der Tagessätze.3.  Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich    im Falle eines Mindestmaßes von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre,    im Falle eines Mindestmaßes von drei oder zwei Jahren auf sechs Monate,    im Falle eines Mindestmaßes von einem Jahr auf drei Monate,    im übrigen auf das gesetzliche Mindestmaß.
(2) Darf das Gericht nach einem Gesetz, das auf diese Vorschrift verweist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.


 

8584 Postings, 8530 Tage RheumaxDachte, dies wäre geändert

 
  
    #21
02.06.03 17:33
worden und man könne sich jetzt nicht mehr bei einer Straftat auf seinen Suff berufen.
Hatte da erst neulich was darüber gehört. Kann natürlich sein, dass dies nicht für das Strafrecht allgemein gilt. Kannst Du mich schlauer machen?

Gruß
Rheumax  

13436 Postings, 8829 Tage blindfish@rheumax

 
  
    #22
02.06.03 17:41
es handelt sich um eine geänderte sichtweise in der rechtsprechung. mit §49 stgb hat alkohol bzw. die hier angesprochene "actio libera in causa" nichts zu tun - dieses problem wird im rahmen der schuldzuweisung (§§20, 21 stgb) diskutiert...  

10041 Postings, 8097 Tage BeMiWer Gesetzesänderungen im Strafrecht

 
  
    #23
02.06.03 17:44

10041 Postings, 8097 Tage BeMiStGB § 21 Verminderte Schuldfähigkeit

 
  
    #24
02.06.03 17:46
StGB § 21 Verminderte Schuldfähigkeit
--------------------------------------------------
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

 

1232 Postings, 9119 Tage mob1aber,

 
  
    #25
02.06.03 18:20
aus 13. :
Erst als das Opfer sich befreien konnte und den Tatort verlassen wollte, weil Ihr Vater eintraf, ...

ich würde mir jetzt noch keine Meinung bilden wollen, entweder ist der Kripobeamte
zu dämlich oder ich lese da was falsch. Wiso wollte das Opfer den Tatort verlassen ?
Wiso konnte sie sich just in dem Moment befreien ?


aus 12. :
Der Täter wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft sah keine Haftgründe und entließ den Täter.  ...

Abwarten.

Gruesse
MOB

PS.: wenn's stimm´t : Eunuchen sollen manchmal bessere Menschen sein.  

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