Unterhalt für Kinder!
Ich habe da ein kleines Problem. Vielleicht kann mir ja einer von Euch helfen. Der Vater
des Sohnes meiner Freundin kürzt den Unterhalt für sein Kind, weil er ihm im Sommer zu einem Ferienlager angemeldet hat. Nun hat er den Unterhalt in Höhe der Kosten für das Ferienlager gekürzt.
Nun meine Frage, ist das rechtens.
Vielleicht kann mir hier ja einer kurz eine Antwort posten.
Vielen Dank.
MisterX
Darf er aber nicht, weil er ohnehin einen Verblödungszuschlag bekommt, wenn Du seine Tussi knallen darfst, er aber das Ferienlager bezahlen muß.
Das Steuersystem ist eben gerecht.
Und falls Du sonst noch weltbewegende Probleme hast, die sich im Rahmen von 1 bis 100 Euro bewegen: bitte melde Dich einfach wieder hier.
Klar weiß ich, dass das keine Börsenfrage ist. Klar weiß ich aber
auch, wie ich dass steuerrechtlich handhaben muss, aber dass ist
nicht mein Problem.
Welcher Aufwand das Ferienlager mit sich bringt ist für mich auch
vollkommen nachrangig. Zu klären ist aber das Grundproblem, nämlich
ob es rechtens ist oder nicht.
Und außerdem hat es nichts mit einem Verblödungszuschlag zu tun, denn
wer geschieden ist, muss halt seinen Unterhalt zahlen.
Na ja, wer weiß, vielleicht ist doch eine normale Aussage zu der Pro-
blematik drin.
Gruß MisterX
Dann mußt Du eben mit ner Breitseite der Art rechnen, daß ne Antwort aus dem richtigen Leben kommt.
Und was rechtens ist, weiß eh keiner mehr. Du weißt doch das am besten: es gibt Steuergesetze, Steuerrichtlinien, abweichende Gerichtsurteile und nochmals anderslautende Verwaltungsanweisungen.
Wir leben im rechtsfreien Raum.
Kauf Dir ne Knarre und zieh dem Typen die Kohle bar aus der Tasche. Was soll der Scheiß?
Taos
Ich werde es dann so halten, wie es sehr viele der Alten Arivaner gemacht haben und verabschiede mich von Board.
Solong MisterX
Also hör hier bitte auf mit spießbürgerlicher Scheisse zu phrönen. Arm genug das Kind, mit ansehen zu müssen, wie der fremde Onkel seine Mutti besteigt, während Vati alles zahlen muss...aber Hauptsache das Recht wird gewahrt.
Also, Deine Freundin hat den Anspruch auf die Knete.
alimentenempfänger A hat gegen den erzeuger B
einen anspruch C.
dieses einseitige rechtsgeschäft kommt durch
die empfangsbedürftige willenserklärung des
erzeugers B zustande.
familienrechtlich gesehen ..........
Karl Marx hat übrigens m.E. keinen Unterhalt für das von ihm geschwängerte Hausmädchen gezahlt, obwohl er selbständig und Autor utopischer Literatur war.
Glück???
2. Wer schon ein Kind in die Welt setzt, der soll sich auch darum kümmern. Und je mehr Knete der Erzeuger hat, desto besser kann das Kind aufwachsen.
3. Am besten wäre es natürlich, das Abzocken von Müttern zu verhindern. Deshalb: Vielmehr öffentliche Kinderbetreung schaffen, damit manche Mutter sich nicht damit herausreden kann, dass sie wegen der Kinderbetreung nicht arbeiten gehen kann.
4. Einem Kind ist viel damit gedient, dass der Erzeuger sich auch als Vater erweisst.
So long,
Calexa
www.investorweb.de
Alleine die Beharrlichkeit, Details nachzufragen, hat bei mir dazu geführt, etliche Zehntausend Euro einzusparen (im Gegensatz zu meinem Umfeld, das immer behauptet hatte: zahlen macht Frieden .. ich sach nur: scheiß'n Oller, alles Mist, der Blödmannvirus grassiert immer und überall).