technische Frage bei der Abgeltungssteuer


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Neuester Beitrag: 30.12.08 08:48
Eröffnet am:26.12.08 11:23von: MoutonAnzahl Beiträge:29
Neuester Beitrag:30.12.08 08:48von: PalaimonLeser gesamt:7.319
Forum:Börse Leser heute:3
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5 Postings, 5711 Tage derdummbatzInteressanter Link

 
  
    #26
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29.12.08 11:23
Im folgenden Forum wird auch darüber diskutiert. Letzte Einträge vom 29.12.08: Laut einem Steuerfachmann und Flatex gilt das Ausführungsdatum.
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/...wann-wertpapiere-kaufen  

350 Postings, 5875 Tage molly malonan dem tag an dem

 
  
    #27
29.12.08 11:41
ich die order platziere (bank-broker)gilt die befreiung o.nicht ich kann bei fonds
ja auch Limits eingeben welche evtl.erst nach tagen greifen, m.M.
molly malon  

5 Postings, 5711 Tage derdummbatzBei CortalConsors hat es geklappt

 
  
    #28
29.12.08 13:39
Zur Info: ich habe jetzt über CortalConsors geordert (dt. Aktien, außerbörslich) und die Orders wurden sofort ausgeführt sowie die Wertpapierrechnungen sofort mit Valuta 31.12.08 ausgestellt!! Also für CC gilt somit, egal ob Ausführung oder Valuta, wer heute noch ordert ist abgeltungssteuerfrei!
Einen guten Rutsch und gute Gewinne für Euch im nächsten Jahr (ich kann es auf jeden Fall gebrauchen. Die Jahre 2001 und 2008 haben ALLE meine bisherigen jemals realisierte Gewinne insgesamt tief ins Minus gedrückt. Da wäre ich mit einem Sparkassen-Sparbuch besser bedient gewesen :-)).  

5925 Postings, 6019 Tage PalaimonAbgeltungssteuer: Rettung für Nachzügler

 
  
    #29
1
30.12.08 08:48

Hier nochmal eine Zusammenfassung aller relevanten Fragen / Antworten zur Abgeltungssteuer:

Kann ich mit einer Order am Dienstag noch den Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer von 25 Prozent retten?

Ja, der Kauf von Aktien, Fonds oder Optionsscheinen am Dienstag reicht aus, um die anschließend erhofften Kursgewinne vor der Abgeltungsteuer zu retten. Maßgeblich als Anschaffungstermin ist das Datum der Abwicklung und nicht der Termin, an dem die Bank den Kaufpreis vom Konto abbucht. Allerdings ist der Börsenhandel erfahrungsgemäß sehr dünn. Wird die Order nicht ausgeführt, greift ab Freitag schon die Abgeltungsteuer.

Müssen Dienstag zwingend Titel noch raus aus dem Depot?

 

Ja, und zwar Floater, Bonitätsanleihen und Garantiezertifikate, bei denen der Emittent keine 100-prozentige Rückzahlung zusagt. Liegen die schon über ein Jahr im Depot, lassen sich Kursgewinne nur noch am Dienstag steuerfrei stellen. Ab Freitag fällt auf das Kursplus sofort Abgeltungsteuer an.

Soll ich Dienstag noch meinen Freistellungsauftrag ändern?

 

Besser Dienstag als später. Zwar gelten der Bank derzeit bereits eingereichte Formulare 2009 in unveränderter Höhe weiter. Ab 2009 gehören die Kursgewinne aber zu den Kapitaleinnahmen und beanspruchen den Freistellungsbetrag. Zudem zählen Dividenden in zweifacher Höhe und nicht wie derzeit noch zur Hälfte. Sofern die Änderung noch vor 2009 erfolgt, behält die Bank nicht unnötig Abgeltungsteuer ein.

Lassen sich am Dienstag noch Steuerverluste realisieren?

 

Im Prinzip ja, wenn die Wertpapiere noch kein Jahr im Depot liegen. Es handelt sich dann zwar um einen Spekulationsverlust 2009, weil die Banken den Verkaufserlös erst 2009 auf dem Konto gutschreiben. Damit ist der Steuerverlust aber nicht verloren, sondern kann dann in der Erklärung 2009 deklariert - und noch bis Ende 2013 gegen die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne genutzt werden.

Welche Sparstrategie lohnt am Dienstag noch ganz besonders?

 

Der Kauf von festverzinslichen Anleihen. Die Bank stellt die fälligen Stückzinsen gesondert in Rechnung, die dann als negative Kapitaleinnahmen 2008 gelten. Das senkt die Steuer letztmalig mit der individuellen Progression, während die Zinsausschüttung nach dem Jahreswechsel bereits dem moderaten Abgeltungstarif von 25 Prozent unterliegt.

Der Spareffekt ist besonders hoch, wenn die am Dienstag georderten Rententitel im Januar ihren Zinstermin haben. Dann sind in den Stückzinsen schon für gut elf Monate negative Kapitaleinnahmen aufgelaufen.

Soll ich mir noch Zinsen gutschreiben lassen?

 

Mit Blick auf den Fiskus ist das nicht erforderlich. Maßgebend ist, wann die Erträge fällig werden. Selbst wenn das Sparbuch der Bank erst Ende Januar 2009 vorgelegt wird, unterliegen die an Silvester 2008 fälligen Zinsen noch nicht der moderaten Abgeltungsteuer.

Soll ich noch neue Depots einrichten?

 

Unbedingt, um den Bestandsschutz auf Kursgewinne bestmöglich auszunutzen und Bestände zu trennen. Das gilt vor allem für Fondssparpläne. Alternativ kommt auch ein Unterdepot bei der Hausbank in Betracht, das von vielen Instituten ohne Zusatzkosten angeboten wird. Auf die eine Verbindung wird dann der Wertpapierbestand Ende 2008 gelagert, und die anschließend erworbenen Titel gehen in das andere Depot.

Soll ich am Dienstag noch offene Rechnungen aus 2008 bezahlen?

 

Unbedingt, denn der Werbungskostenabzug wird 2009 vom Fiskus gestrichen. Da der Aufwand für die Geldanlage nach dem Abflussprinzip zugeordnet wird, lässt sich das jetzt bezahlte Anlegerseminar im Frühjahr 2009 oder die Dienstagmorgen gekaufte Fachlektüre oder Software noch von der Steuer absetzen. Da der Werbungskosten-Pauschbetrag mit 51 Euro gering ist, wirkt sich der Aufwand schnell bei der Steuer für 2008 aus.

Bei welchen Papieren gibt es keinen Bestandsschutz?

 

Hier gibt es drei verschiedene Produktarten: Bei Geldmarktfonds, die Zinsrenditen über Termingeschäfte erzielen, ist der spätere Verkaufsgewinn auch mit am Dienstag gekauften Anteilen steuerpflichtig. Bei Finanzinnovationen wie strukturierten Anleihen, Garantiezertifikaten oder Zerobonds sind Kurserträge auch 2008 schon unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig. Mit klassischen Zertifikaten lässt sich der Bestandsschutz ebenfalls nicht mehr sichern.

http://markets.ftd.de/stocks/

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