gehört die ins Leichenschauhaus?
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Eröffnet am: | 19.01.08 11:19 | von: Bankerslast | Anzahl Beiträge: | 3 |
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US-Schauspielerin Lindsay Lohan muss einen Teil ihrer gerichtlich angeordneten gemeinnützigen Arbeit in einem Leichenschauhaus ableisten. Dies teilte ein Gericht in Los Angeles mit. Die 21-Jährige war im August wegen Fahrens unter Einfluss von Alkohol und Kokain von einem kalifornischen Gericht für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte sie zu einer eintägigen Gefängnisstrafe sowie zehn Tagen gemeinnütziger Arbeit. Auch eine dreijährige Bewährungsstrafe wurde ihr auferlegt.
Lohan soll nach Angaben ihres Anwalts Blair Berk zwei Tage in dem Leichenschauhaus arbeiten. Zwei weitere Tage solle sie in der Notaufnahme eines Krankenhauses Dienst tun.
© afp
Quelle: berlin.aktuell.de