co.don 517360 auf dem Weg nach Oben
Seite 10 von 19 Neuester Beitrag: 31.08.11 16:07 | ||||
Eröffnet am: | 12.04.07 17:54 | von: Lemming711 | Anzahl Beiträge: | 473 |
Neuester Beitrag: | 31.08.11 16:07 | von: Lemming711 | Leser gesamt: | 89.437 |
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etwas irritiert, ist, daß Frau Dr. ständig Aktien verkauft.
November und Dezember schon 80.000 Stück
Quelle: http://www.insiderdaten.de/
Trotz allem, einen guten Rutsch ins neue Jahr und ein erfolgreiches 2008
MfG Lemming711
Und es zeigt auch - wie kürzlich bei Singulus - daß viel Geld bereit steht.
bereits Mitte November 2007 erreicht.
http://www.ariva.de/...entwicklung_in_2007_zurueck_n2496439?secu=3673
CO.DON AG O.N. |
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Wer hätte daß gedacht ?
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Das hab ich mir gedacht! Ob die Frau Dr noch weiter verkauft?
Alles sehr merkwürdig, meine Meinung!
oder?
http://www.ariva.de/co_don_517360_ein_Uebernahmekandidat_t310642
http://www.ariva.de/...ttung_fuer_co_don_Therapien_n2505717?secu=3673
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Wusste da schon vorher einer was ???
Frau Dr. verkaufte schon zigtausend Aktien über die Börse!
Bei so einem marktengen Wert
hätte es eigentlich einen Kursverfall und keinen Kursanstieg zur Folge haben müssen, meine Meinung!
Würde mich nicht wundern, wenn da bald wieder einer Prozente anmelden muß!
Wenn man mal zusammenrechnet, wie viele die Anteile schon in schweizer Händen sind,
liegt dieser Verdacht doch nahe, oder?
http://www.ariva.de/co_don_517360_ein_Uebernahmekandidat_t310642
Aber nur meine unbedeutende Meinung!
nur meine unbedeutende Meinung!!!
Aber wenn man die Anteile zusammenrechnet,
die ohnehin schon in schweizer Händen sind,
drängt sich bei mir dieser Verdacht auf!
http://www.ariva.de/co_don_517360_ein_Uebernahmekandidat_t310642
http://www.ariva.de/...chgaengig_erstattungsfaehig_n2505656?secu=3673
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Bei solchen News wäre co.don wohl ansosten durch die Decke gegangen,
meine Meinung!
Für mich auch ein Indiez, daß in Ruhe weiter eingesammelt werden soll.
Wer hat eine co.don schon auf dem Zettel???
sorry für das Doppelposting, da hakte Ariva etwas.
http://www.ariva.de/co_don_517360_ein_Uebernahmekandidat_t310642
Seit her sind jede Menge Shares über den Tisch gegangen und es braucht keiner 30% melden, da auf viele Hände verteilt! Zufall ???
WIR WERDEN SEHEN !
Wäre nur sehr schade für uns Kleinaktionäre, wenn man hier für peanuts rausgedrückt wird,
meine Meinung!
Offenlegung von Stimmrechtsänderungen
Die Meldepflicht über Stimmrechtsänderungen wurde erweitert (§ 21) und die bisherigen prozentualen Schwellenwerte für die Mitteilungspflicht geändert. Betroffen sind Wertpapierinhaber, die Aktien an börsennotierten Kapitalgesellschaften mit dem Herkunftsland Deutschland halten. Sie müssen nun innerhalb von vier Handelstagen alle Änderungen ihres Stimmenanteils sowohl der Gesellschaft als auch der BaFin mitteilen, die 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% erreichen, unter- oder überschreiten. Auch bei erstmaliger Zulassung von Aktien am Finanzmarkt gilt für die Offenlegungspflicht beim Halten der Aktien die 3%-Grenze (§ 21 Abs. 1a). Im Gegenzug werden Inhalt und die Frist zur Stimmrechtsmitteilung erleichtert. Die Aktiengesellschaft hat nur noch die Gesamtzahl der Stimmrechtsänderung zu veröffentlichen und der BaFin mitzuteilen – jeweils zum Ende des Monats, in dem sich das Stimmrecht geändert hat (§ 26a). Der Wertpapierinhaber darf sich wiederum auf diese Mitteilung verlassen und muss keine eigenen Erkundigungen mehr einholen.
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass kleinaktionäre bei diesen kursen verkaufen (ok, hab ein paar verkauft um den verlust zu realisieren) aber das war nicht wirklich freiwillig sondern wegen der steuer.
und 30.000 ist andererseits keine menge die ein kleinaktionär hält, das ist eher ein verabredetes umschichten.
#245 und #246 in soweit alles richtig,
ABER, in Deutschland ist es doch so, daß bei 30% Anteil ein Übernahmeangebot an die freien Aktionäre gemacht werden muß, wenn ich mich nicht irre!
Ich will hier ja keinem etwas unterstellen, aber mit taktischer Rafinesse könnte man natürlich diesen Umstand leicht umgehen, oder?
Anteile Schweizer Investoren nach meinen eigenen Recherchen,
- keine Gewähr - es gibt Seiten die hinken immer hinterher.
Frau Odile Lüscher CH 2,93% nächste Meldung dann bei über 3%
Herr Klaus Jakop CH 3,39 nächste Meldung dann bei über 5%
Herr Klaus Jakob & Partner CH 18,44% nächste Meldung dann bei über 20%
Herr Landolt CH 5,02% nächste Meldung dann bei über 10%
Herr Signorell CH 11,39% nächste Meldung dann bei über 15%
PS:
Unter 3% braucht nicht gemeldet werden!
Wie viele könnten dann bis 2,9% dabei sein?
Darum hatte ich auch den Thread eröffnet:
http://www.ariva.de/co_don_517360_ein_Uebernahmekandidat_t310642
Dann bekommt der Kleinaktionär am Ende 1€, wenn er Glück hat und macht einen großen Verlust.- Oder wie siehst Du das?
Der Kurs wird ständig in den Keller geschickt und das beobachte ich nun ca. 2 Jahre. Hier und da mal ein Zock nach oben und dann wieder aus die Maus. Ich bin von co.don überzeugt, aber hoffentlich denkt das Management von co.don auch mal an die Aktionäre, davon kann ich leider nichts erkennen.
Gruß Jürgen
@MobydickDOIM in der Tat, daß wäre sehr bitter für uns Kleinen! In der Regel wird ein Aufschlag von 20% auf den Durchschnittskurs der letzten Monate angeboten - also peanuts -
Braucht man natürlich nicht gleich annehmen!
NUR, wenn ein potentieller Übernehmer genügend Aktien zusammen hat, kann er die Kleinaktionäre auch gaaaaaaaaaanz einfach rausdrücken,- to squeeze out -
Und so etwas möchte ich bei co.don nicht erleben! Für die Zukunft verspreche ich mir hier noch schöne Gewinne! Einzige Möglichkeit, die Kleinaktionäre müssen zusehen daß über 5% in Ihren Händen bleiben, wenn ich mich nicht irre!
Gruß, Lemming711
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Ausschluss der übrigen Aktionäre
[Bearbeiten]Gehören einem Bieter nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft, sind ihm auf Antrag die übrigen stimmberechtigten Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung zu übertragen. Als angemessen ist die im Rahmen des Übernahme- und Pflichtangebotes gewährte Gegenleistung anzusehen, wenn der Bieter auf Grund seines Angebotes Aktien in Höhe von 90 % des von seinem Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat (§ 39a WpÜG).
Das bedeutet, wenn ein Bieter, der beispielsweise genau 30 % des stimmberechtigten Grundkapitals einer Gesellschaft hält, den anderen Aktionären pflichtgemäß ein Übernahmeangebot unterbreitet, so kann er mit diesem Angebot 70 % des stimmberechtigten Grundkapitals erreichen. Erwirbt er auf Grund seines Angebotes weitere 63 % (also 90 % von 70 %) des Grundkapitals, ist die Bedingung erfüllt, diesen Angebotspreis auf das restliche Grundkapital zum Ausschluss der übrigen Aktionäre anwenden zu können. Da zur Ausübung dieser Option aber darüber hinaus die Bedingung erfüllt sein muss, mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals zu halten, der Bieter in diesem Beispiel jedoch nur 93 % (30 % + 63 %) hält, kann er von der Bestimmung des § 39a WpÜG nur Gebrauch machen, wenn er im Zuge des Übernahmeangebotes mindestens 65 % des Grundkapitals erwerben konnte.
http://de.wikipedia.org/wiki/...d_%C3%9Cbernahmegesetz#Pflichtangebot
Quelle:wikipedia
Quelle: stockday.de